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Allgemeine Encyclopädie HIS-Data
5139-1-08-009-1
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Werk Bearb. ⇧ 8. Th.
Artikel: BASEL, Bisthum
Textvorlage: Göttinger Digitalisierungszentrum
Siehe auch: HIS-Data Bas
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Inhalt:
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BASEL, Stadt u. Kt. ⇨

   
Forts. S. 9 Sp. 2 BASEL, Bisthum.♦  
  1) Gränzen und Eintheilung. Eins der kleinern Hochstifter Teutschlands. Seine Gränzen wurden vor der Reformation im Nordosten und Osten von dem Rhein gebildet, der dasselbe von dem Konstanzer Sprengel schied. Auf das westliche Ufer dieses Flusses laufen sie bei Neu- Breisach über und gehen im Mitternacht im Thal der Ill herab 1), und südlich unter Schlettstadt (welches ein Archipresbyteriat-Ort des Strasburgischen Kantons war), über dieselbe in den sich darin einmündenden Eckenbach 2), An diesem westwärts herauf (S. Bilt) S. Hippolyt, Strasburger Sprengels, nördlich, Sloderen, Baseler Sprengels südlich lassend, zu den Vogesen, südlich unter den Quellen der Leber, deren anliegende Ortschaften alle strasburgisch sind. Also fast die nördliche Scheidung, welche den Sundgau vom eigentlichen Elsaß trent 3); soweit ist auch der Sprengel von Strasburg Nachbar.♦  
  Im Abend ferner auf den Höhen der Vogesen fort und an den Dekanaten Touls, auf der Linie, wo die Wasser zum Rhein, oder zur Mosel, Saone und Doubs abfließen, oberhalb Münster- Gregorienthal, St. Damerin, die Quellen der Masmünsterschen Tolder, dann zwischen denen der Savou-
 
 
  • 1) Weidensol, Ursheim, Forstwihr, werden im Verzeichnis bei Würdtwein nova subsidia dipl. VIII. 55. ff. als Orte des strasburgschen Archipresbyteriats Markolsheim des Kämmerers genant. Freilich ist dieses Verzeichnis nicht ganz genau und keine Zeitangabe wirkt zur Prüfung, allein die übrigen Nachrichten stimmen an dieser Seite damit vollkommen. Markolsheim, welches aus vorschneller Etymologie als Gränzort angegeben ist, kann deshalb und weil es hinter andern strasburgischen Orten liegt, ein solcher nicht seyn, aber auch Gemar am südlichern Strengbach kann die Gränze nicht seyn. Eben so ist es ganz irrig, wenn Ruffnach (Würdtwein nov. sub. VII. 114.) in die strasburgische Diöcese aus Verwechslung mit der politischen Herrschaft gesetzt wird. Die Urkunde von 1183 sagt das Gegentheil aus. Gallia Christ. T. V. S. 483. die Urk. n. Ausgabe. Biessen nördlich von Neubreisach war nach Schöpflin a. a. 0. baselisch.
  • 2) Neugart episc. Const. I. IV. Schöpflin Alsat. ill. I. 21.
  • 3) Karten bei Schöpflin Alsat. ill. I. und die unsrige von Alemannien.
 
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  reuse, der Allaine (Halle) südwestlich und den vielästigen der Larg und der Ill sich herumwindend, und so Befort (das erst später zum Elsaß gelegt wurde) Florimont, Delle, Bruntrut, für den Sprengel von Besançon ausschließend, auf Leroncourt (Laufendorf) Lützel, Bourignon, über den Mont-terrible zu dem östlichen großen Bogen den Doubs und den Sprüngen der Birs (Sorne, Trame) auf das Felsenthor des (pierre-pertuis) Hauensteins, wo die Sprengel des Oberhirten von Besançon und seiner beiden Suffraganen, von Lausanne und Basel zusammenstoßen.♦  
  Im Mittag auf den Höhen der Solothurner Alpen und dann im Thal der Dünneren zur Aar in der Gegend von Aarburg (Falkenstein, Bechburg, Olten (?) waren Baselisch), wo der Konstanzer Sprengel wieder eintrit, und an der Aar hinauf, die im Morgen beide Diöcesen scheidet, bis zu ihrer Einmündung in den Rhein.  
  Dieser Bezirk war in 11 Rural-Kapitel vertheilt, nämlich 1) ennet Ottensbühel (Gegend von Kolmar), 2) diesseits (Ruffach, Merbach), 3) innert Ottensbühel (Mühlhausen), — ultra, citra et inter colles Ottonis – 4) Sundgau oder Masmünster 4) (Altkirch, Thann), 5) diesseits des Rheins (von Neubreisach bis Hüningen), 6) Leimenthal (östlich von Pfirt bis Basel), 7) Elsgau (Pfirt); mit Ausnahme einzeler Theile des vorletzten, sämtlich im Elsaß belegen (Granddidier a. a. O.). Vom Sundgau und Elsgau wurden 1780 Theile abgesondert und an Besançon abgetreten, welches daraus ein eigenes Ruralkapitel bildete (ders. a. a. O.). 8) Stöhgau, — Augst, Olsberg, Liestal (von welchem Ort das protestantische Kapitel den Namen borgte), 9) Frickgau, 10) Buchsgau (Bipp, Wangen (?)), 11) Salzgau (Delssperg, Grandival) 5).♦  
  Hiezu komt ohne Zweifel die Kathedralstadt Basel selbst mit ihrem Bann als hohes, erstes Archidiakonat, nach der Ähnlichkeits-Regel von den andern Bisthümern, wenn gleich bis jetzt noch kein Beweis vor uns liegt. Wir besitzen nämlich von diesem Hochstift weder ein Archidiakonatverzeichniß, welche doch noch vor kurzem vorhanden waren 6), noch eine Karte 7).
  2) Geschichte. Die Legende der heiligen Ursula macht einen heiligen Pantalus, welcher die 11,000 Jungfrauen auf ihrer Rückreise aus Italien bis nach Cöln begleitet haben, und daselbst von den abgöttischen Heiden gemartert und enthauptet worden seyn soll, zum ersten Bischofe der Rauraker. Man setzt diese Begebenheit ins J. 238; andere versetzen den Pantalus sogar in die Mitte des 5. Jahrh.; er ist der Schutzpatron des Bisthums. Die Basil. s. (Bruntrut 1658) steigt noch weiter hinauf, als selbst die Legende, und erwähnt alter Sagen, nach welchen Maternus, den der Apostel Petrus nach Gallien
⇧ Inhalt 
 
  • 4) Granddidier hist. d’Alsace I. 119. trent dieses Kapitel in zwei, indem er beide Benennungen nicht für gleichbedeutend hält.
  • 5) Vorr. zu Schöpflin Alsat. dipl. p. 2. Leu Lexicon der Schweiz.
  • 6) Brucker Merkw. XIV. S. 1678. XVII. 2028.
  • 7) Pfarrer Lutz zu Läufelfingen besitzt jedoch das erstere, nach den Abh. über die Geschichte der baslerischen Diöcese in dem schweiz. Gcschichtforscher 2 B. H. 2. S. 300, auch die Samlungen der St. Blasianer zu diesem Theil der Germania sacra, und andere Hilfsmittel zu denselben.
 
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  gesandt habe, schon im Raurakerland das Christenthum predigte, u. s. f. 8). Das Bisthum erkante immer den Erzbischof von Besançon als seinen Metropolitan. —♦  
  Justinianus wird in einer Synode zu Cöln 346 Episcopus Rauricorum, und eben so 347 in einem Concilium zu Sardica genant. Stumpf und Wursteisen lassen einen Adelphius in der ersten Hälfte des 6. Jahrh. zwei Concilien zu Orleans theils selbst besuchen, theils durch einen Asklepius daselbst in seinem Namen unterzeichnen. Die Verhandlungen der Concilien selbst aber nennen den Adelphius episc. eccles. Pictavorum, und in andern Abschriften episc. de Ratiate und de civitate Ratiatica, (in Poitou.) Sirm.(not. ad concil. Aurel. 1 et 2.) Jonas (in vita Eustapsii §. 5.) gedenkt eines Rachnacarius oder Racanarius episc. Augustudini (so hieß Autun) et Basileae. Der erzbischöfliche Titel, den ausländische Schriftsteller dem Walanus oder Walaus, dem ersten unbestrittenen Baselischen Bischofe, (um 741) beilegten, wird durch keine Belege begründet.♦  
  Waldo und Haito oder Otto wurden von Kart dem Großen zu Statsgeschäften gebraucht; der letzte als Gesandter nach Konstantinopel und an den päpstlichen Hof. Karl nante ihn aulae nostrae princeps. Als man in spätern Zeiten anfing, den Ursprung der Fürstengewalt über seine wahre Periode hinauf zu versetzen, suchte man auch die reichsfürstliche Würde, welche der Bischof bis zur Auflösung der teutschen Reichsverfassung bekleidete, aus jenen Zeiten herzuleiten, und Karl sollte schon seinem Günstlinge die Stadt Basel geschenkt haben.♦  
  Dem Adalbert schenkte Kaiser Heinrich II. 1004 den Wildbann in einem Bezirke zwischen dem Rheine und der Ill, 1005 liegende Gründe im Breisgau ad utilitatem monasterii, woraus gefolgert werden könte, der Bischof und seine Geistlichkeit haben noch klösterlich gelebt; 1008 einen beträchtlichen Wildbann in einem Theile des Breisgaues, auch Pfeffingen. Von König Rudolph III. erhielt er 999., 1000. Münster in Granfelden, u. a. m. 9).♦  
  Burkhard, ein Freiherr von Hasenburg, der erste, dessen Stamm zuverlässig bekant ist, 1072 von Heinrich IV., der wie sein Vater Heinrich III., das Bisthum begünstigte und beschenkte, zum Bischöfe ernant, hielt treu an dem Kaiser, theilte mit ihm den Bann und die Lossprechung von demselben 1077. Er wohnte 1076 der Kirchenversamlung von Worms bei, welche Gregor VII. entsetzte. Auch soll er 1080 in der Zahl der Bischöfe gewesen seyn, welche zu Brixen, Gregorn entgegen, Clemens III. zum Papste ernanten.♦  
  Auch die folgenden Bischöfe waren meistens den Kaisern ergeben, und begleiteten sie auf ihren Zügen nach Italien und in den Orient. Ortlieb, Graf von Frohburg, erhielt um die Mitte des 12. Jahrh. das Münzrecht, von Kaiser Konrad III. Eben dieser Ortlieb ist der erste, von welchem sich eine päpst-
 
 
  • 8) Von dem Übergange des bischöflichen Sitzes von Augst nach Basel s. Basel.
  • 9) Daß Adalberus 1007 der Kirchenversamlung zu Frankfurt beiwohnte, beweist noch nicht, daß Basel zum Reiche gehörte; denn auch die Bischöfe von Lausanne und Genf, und der Erzbischof von Lyon unterschrieben die Schlüsse dieser Versamlung. — 1041 schenkte Kaiser Heinrich III. der Kirche zu Basel unter Bischof Tbeodoricus seine Allodialbesitzung, quendam Comitatum Augusta vocatum, in pago Ougestgowe et Sisgowe situm, also Theile des Augst- und Sißgaues.
 
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  liche Bulle Innocentius II. vorfindet, durch welche das Bisthum auf Begehren des Bischofs in den Schutz Petri aufgenommen und seine Besitzungen bekräftigt werden.♦  
  1185 wurde der nachmalige Kaiser, Heinrich VI., erwählter Reichsnachfolger, wegen Breisach Dienstmann des Bischofs, Heinrichs von Horburg, und nante diesen: Dilectus Princeps noster Henricus Basiliensis Episcopus.♦  
  Im folgenden Jahrh. dehnte sich die weltliche Macht der Bischöfe über den größten Theil ihres Sprengels, und auch außer denselben aus. Heinrich III., Graf von Neuenburg, brachte 1271 Bruntrut und die Grafschaft Pfirt an das Bisthum, welches aber über die letztere nur die Lehensherrlichkeit beibehielt. Die wiederholten Kriege mit Rudolf von Habsburg, seinem nahen Anverwandten, brachten viele Verwüstungen über das Land, für welche der Bischof am Ende noch gewöhnlich dem Grafen Geldsummen bezahlen mußte: zuerst weil der Bischof die Vergrößerungsplane Rudolfs hindern wollte, dann wieder als dieser sich zu rächen oder Geld vom Bischofe zu erpressen suchte, endlich als Heinrich dem Grafen Genugthuung wegen der Entfernung der Adeligen oder der Gesellschaft zum Sterne aus der Stadt versagte, und gegen sie die Geschlechter oder Patrizier vom Sittich unterstützte.♦  
  Sein Nachfolger Heinrich IV. besaß die Gunst des Kaisers Rudolf I., dessen Beichtvater und Schreiber er gewesen war. Dieser hielt 1284 sein Beilager mit der jungen Tochter des Grafen von Burgund zu Basel. Heinrich eines Bäckers Sohn aus Isni, war Franciscaner gewesen, wodurch er den Beinamen Knoderer oder Gürtelknopf erhielt, aber dennoch 1286 den erzbischöflichen Stuhl zu Mainz bestieg. Ränke sollen zu beiden Ernennungen beigetragen haben. Die Geistlichkeit erfuhr von ihm wenig Achtung.♦  
  Seinen Nachfolger, Peter Reich, unterstützte Kaiser Rudolf 1287 nachdrücklich gegen den Grafen von Mümpelgard. Zur Anerkennung Gerhards von Wipingen, nach der Ernennung Papst Clemens V. mußten das Domkapitel, welches den Grafen Hartmann von Nidau gewählt hatte, die Stadt und das Land durch den Bann gezwungen werden 1312. Auch er führte wiederholte Kriege mit den Grafen von Neuenburg.♦  
  Johann II., Senn von Münsingen, fiel als Anhänger Kaiser Ludwigs in den Bann, in welchem er bis nach desselben Tode verblieb. Er weihte 1363 das durch das Erdbeben sehr beschädigte, und weit schöner hergestellte Münster wieder ein. Gleich wie er sein Stift empor hob, so brachte sein von Papst Urban V. 1366 ernanter Nachfolger Johann dasselbe in großen Schaden. Er überfiel und verbrante 1367 seine eigene Stadt Biel wegen ihrer Verbindung mit Bern, und gerieth darüber mit den Bernern in einen Krieg; denjenigen mit Basel enthält der Art. Basel. —♦  
  Immer von Ramstein, gest. 1391, verschuldete das Stift, legte aber dagegen in den bisher noch ganz unbewohnten Gegenden des sogenanten Freyberges bedeutende Ansidelungen an, deren teutschen und französischen Ursprung noch jetzt die Ortsnamen bezeugen, und räumte ihnen besondere Vorrechte ein. Konrad Mönch von Landskron wurde vom Domkapitel 1393 erwählt, ehe er die priesterliche Weihung empfangen hatte. —♦  
  Humbert, Graf von Neuenburg, von welchem man die Einlösung der, meistens an seine Verwandten, verpfände-  
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  ten Besitzungen des Hochstiftes gehofft hatte, verwickelte dasselbe noch in mehre Pfandschaften, veräußerte Gerechtsamen und Landschaften an die Stadt Basel, so daß ihm beinahe nur noch Biel, Neustadt, das Schloß Erguel und das St. Immerthal frei blieben. Statt des stille lebenden Hartmanns Mönch von Mönchenstein herrschten während desselben unvermöglichen Alters sein Namensverwandter Thüring und Johann von Flachsland, bis er selbst seine Würde ablegte, 1423.♦  
  Johann V. von Fleckenstein, gest. 1436, verbesserte den Zustand des Hochstiftes durch Ordnungsliebe wieder, hatte aber doch 1424 einen Krieg mit dem Grafen von Neuenburg zu führen und mußte Olten an Solothurn veräußern. Er war Abt zu Sulz, und behielt mit päpstlicher Bewilligung wegen des Bisthums zerrütteten Zustandes diese Abtei bei.♦  
  Friedrich II. oder III. zu Rhein, durch Einwirkung des Conciliums anerkant, gest. 1451, war einer der Gesandten des Conciliums zu Basel an Felix V. nach Ripaille, um demselben die Wahl zur Papstwürde anzukündigen. Seinen Officialen setzte er gefangen, weil er ohne Auftrag dem Papste Nicolaus V. öffentliche Obedienz geleistet hatte. Auch er brachte wieder mehre Ordnung in die Angelegenheiten des Bisthums; aber die schwierigen Zeiten hemmten seine kräftige Verwaltung durch unübersteigliche Schranken. Er war mehr Fürst als Bischof. Er hielt niemals eine Messe.♦  
  Arnold von Rotberg gest. 1458, bezog die vom Concilium aufgehobenen Sigeltaxen, Annalen und Investitur-Gebüren wieder. Er wußte klug die schwankende Antwort des Papstes Nicolaus zu benutzen: wenn diese gerecht seyen, so bedürfen sie keiner Erlaubniß; seyen sie ungerecht, so könne er diese nicht geben. Arnold erhob, was er vermochte, und benutzte auch den Verkauf der Butterbriefe in ausgedehntem Maße.♦  
  Johann VII. von Venningen löste neben andern Pfandschaften auch Bruntrut wieder ein. Nur aus dem vom Papste Pius II. erhaltenen Ablaß und der Bewilligung, während der Fastenzeit Butter zu genießen, soll er 10,000 Fl. für diesen Zweck zusammen gebracht haben. Er war Friedensvermittler zwischen den Eidsgenossen und Östreich, trat der Verbindung gegen Karl den Kühnen bei, wurde aber auch in den Burgundischen Krieg verwickelt. Sein Schloß Kalenberg und viele Dörfer wurden verbrant. Mißvergnügt, daß das Domcapitel endlich den Nichtadeligen gänzlich den Zutritt verschlossen, und sogar seine Kaplanen der bürgerlichen Gerichtsbarkeit entzogen hatte, leisteten die Basler ihm keine Unterstützung. Pius II. ernante ihn und seine Nachfolger zu Kanzlern der neuen Universität. Gest. 1478. —♦  
  Unter Philipp von Gundelsheim, erwählt 1527 kam die Glaubensverbesserung sowol zu Basel, als auch zu Biel, im Erguel, Münsterthal, Laufen, Zwingen, u. s. f. zu Stande. Er schlug seinen Sitz für immer in seiner Stadt Bruntrut in dem Kirchsprengel von Besançon auf; das Domcapitel verlegte seinen Sitz nach Freiburg im Breisgau, bis 1680, als diese Stadt durch den Nimwegischen Frieden in französische Hände gekommen war. Gest. 1553. —♦  
  Jak. Christ. Blarer von Wartensee, erw. 1575. schloß 1579 ein Bündniß mit den sieben katholischen Schweizer-Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Solothurn, welches nachher  
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  von Zeit zu Zeit erneuert wurde, und die Bischöfe von Basel in eine genaue Verbindung mit denselben brachte. Beide Theile sollen einander thätige Hilfe leisten, wenn ein Theil des Glaubens halben gedrückt würde, oder die Unterthanen sich auflehnen, in des Hilfe begehrenden Theiles Kosten. Insbesondere sollen die Kantone dem Bischofe helfen, seine abgefallenen Unterthanen wieder zum katholischen Glauben zu zwingen. Es soll aber der Bischof nichts Gewaltthätiges vornehmen, ohne den Rath und Willen derselben, u. s. f.♦  
  Es gelang ihm, die reformirte Religion aus dem Laufenthale wieder zu entfernen. Zu Bruntrut führte er die Jesuiten ein, und arbeitete thätig für die Verbesserung der Finanzen seines States. Die Unterhandlungen mit Bern, durch welche die Rechte des Bischofs auf Biel an diesen Kanton abgetreten, derselbe hingegen sein Bürgerrecht mit dem Münsterthale, über dessen Verhältnisse schon früher zwischen beiden Staten Zwistigkeiten sich erhoben hatten, aufgeben, und dem Bischofe einige Einkünfte überlassen sollte, fanden vielen Widerspruch auch bei den Schweizer-Kantonen, und der 1606 geschlossene Vergleich mußte unter seinem Nachfolger Wilhelm Rink von Baldenstein wieder aufgehoben werden.♦  
  Im 17. Jahrh. wurden wiederholte Unternehmungen der Bischöfe, im Münsterthale die katholische Religion wieder einzuführen, durch Bern verhindert, und eben so mehre Versuche, die Ansprüche auf das Münster zu Basel und andere Gerechtsamen zu erneuern, von diesem Kantone zurück gewiesen. Die Besitznahme des Stiftes durch Herzog Bernhard von Weimar 1637 verursachte demselben großen Schaden. Auch 1675 wurde ein Theil des Landes von den Franzosen besetzt. 1691 bewirkten die Eidsgenossen von den Krieg führenden Mächten Erklärungen, daß das Gebiet des Bisthums verschont werden solle.♦  
  Die Befolgung des Systems, welches die möglichste Ausdehnung der Regenten-Gewalt mit Statsklugheit verwechselt, und durch Ludwig XIV. Beispiel für Viele verführerisch wurde, verwickelte Johann Konrad II. von Reinach, (reg. v. 1705 bis 1737) in viele Schwierigkeiten. Der Versuch, das Münsterthal zur unbedingten Huldigung zu nöthigen, und die angewandte Execution veranlaßten die Berner, ins Feld zu rücken, und den entsetzten Landesvorsteher (Bandelier) wieder einzusetzen. Ein, zu Nidau 1706 geschlossener Vertrag stellte die alten Verhältnisse wieder her. Spätere Mishelligkeiten wurden 1711 zu Aarberg ausgeglichen.♦  
  Foderungen an die Städte Neustadt und Biel veranlaßten mit diesen, und dadurch aufs Neue mit Bern Zwistigkeiten, die auch durch Verträge beseitigt wurden. Noch bedenklichere Gährungen, die selbst in Thätigkeiten übergingen, erhoben sich an mehrern Orten seiner Reichslande. Die Schlüsse des Reichshofrathes waren zwar dem Regenten, der ein Mitglied des oberrheinischen Kreises war, günstig; aber die Streitigkeiten hörten nicht auf.♦  
  Sein Nachfolger Jacob Sigmund Rink, der, wie es in solchen Verhältnissen oft zu geschehen pflegt, durch das von seinem Vorgänger befolgte System fortgezogen wurde, schloß einen Schutzvertrag mit Frankreich, und rief 1741 französische Truppen ins Land. Execution, Todes-, Freiheit- und Ehrenstrafen stillten endlich die Widersetzlichkeit. Joseph Sigmund überließ 1758 der Krone Frankreich ein  
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  Regiment auf den Fuß der Schweizerregimenter. Er vollendete die kostbare Straße durchs Münsterthal nach der Schweiz. –♦  
  Friedrich Ludwig von Wangen schloß 1780 mit Frankreich ein besonderes Bündniß, kraft dessen sich der Bischof zur Beobachtung der Neutralität bei ausbrechenden Kriegen verpflichtet. Beim Ausbruche des Revolutionskrieges 1792 bemächtigten sich die Franzosen unter Custine der Reichslande des Bisthums. Aus demselben wurde ein Departement unter dem Namen des mont terrible gebildet, obgleich kein Berg dieses Namens, sondern nur nahe bei Bruntrut ein kleiner Berg Terry vorhanden ist. Nachher wurde aber dasselbe mit dem Dep. des obern Rheines vereinigt, und gerade vor dem Ausbruche der Schweizer-Revolution vereinigte das französische Directorium auch die zur Schweiz gehörigen bischöflichen Landschaften durch eigenmächtige Besitzergreifung mit demselben.♦  
  Von dieser Zeit an dauerte dieses Verhältniß fort, bis die sämtlichen zwischen der Schweiz und Frankreich liegenden Bezirke des Bisthums durch den pariser Frieden 1814 der Schweiz zugetheilt, und durch die wiener Kongreßacte der zunächst am Kanton Basel liegende Bezirk Birsek demselben, das ganze übrige Gebiet aber dem Kantone Bern als eine Entschädigung für das Waatland und das untere Aargau überlassen wurde. Der 1794 erwählte Bischof Fr. Xaver Freiherr von Neveu ist wieder in seine geistlichen Verhältnisse eingesetzt. — Über den künftigen, bischöflichen Sitz und die vorgeschlagene Ausdehnung des Bisthums in das Innere der Schweiz ist gegenwärtig noch nichts entschieden.
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Stand: 19. Dezember 2017 © Hans-Walter Pries