 | Veddeler 1970 |
Veddeler, Peter: Die territoriale Entwicklung der Grafschaft Bentheim : bis zum Ende des Mittelalters. - Göttingen 1970.- (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen : Studien und Vorarbeiten zum Historischen Atlas Niedersachsens ; 25) (Das Bentheimer Land ; 70)
Univ. Göttingen, Diss. phil.
Bemerkungen
- S. 63 Anm. 504
- Die Beschreibung Hobbelings stammt aus dem Jahre 1655 und damit nicht aus dem 18. Jahrhundert.
- S. 69
- Die Beschreibung Hobbelings stammt aus dem Jahre 1655 und damit nicht aus dem 18. Jahrhundert. Da der Streit mit Münster über Wietmarschen bis 1687 dauerte, ist die Bemerkung Hobbelings, es bestünde noch "litis pendentz" vor dem Reichskammergericht, vollkommen sachgerecht.
- S. 71ff.: Herrlichkeit Emlichheim
- Als Herrlichkeit werden im Hochstift Münster die Untergerichte bezeichnet: Ohde 1910 S. 22. Da in Bentheim durchaus vom gleichen Sprachgebrauch ausgegangen werden kann, kommt das Bestehen einer Herrschaft E. nicht in Betracht.
- S. 82 Anm. 657
- Wilhelm III. hatte Neuenhaus und Zubehör nicht als Geschenk erhalten sondern handelte als Statthalter von Overijssel: Raet 1805 II, S. 121
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| Stand: 12. Oktober 2001 | | © Hans-Walter Pries |