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⇧ S. 173 |
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S. 173 Forts. |
198. Im Pallast der Tuilerien den
18. December 1810. (Auszug aus dem kaiserlichen
Dekrete wegen Verwaltung der hanseatischen
Departemente der Ober-Ems, Wesermündungen und
Elbemündungen. — Bulletin des lois. Serie IV. Bull.
333. Nro. 6203.) |
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Napoleon etc. |
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Artikel 1. Es soll für die
Departemente der Ober-Ems, der Weser- und Elbe-
Mündungen eine Regierungs- |
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S. 174 |
Nr. 198-199 |
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Commission bestellt sein, die den 1sten
Januar 1811 ihr Amt antreten soll. |
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Diese Commission soll
bestehen, |
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1) aus dem Marschall Fürst von
Eckmühl, das Amt eines Oberstatthalters und
Präsidenten versehend; |
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2) einem Staatsrathsherrn mit den
Verrichtungen eines Intendanten des Innern und der
Finanzen beauftragt; |
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3) einem Staatsrathsherrn mit der
Organisation der Gerichte befaßt. |
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Ein Auditor versieht das Amt
eines Hauptsecretärs der Regierungs-Commission. |
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Die Regierungs-Commission ist,
bis zum 1sten kommenden Julius, mit den nöthigen
Gewalten bekleidet, um das Land zu regieren und zu
verwalten. |
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Sie verfertigt das Budget an
Einnahme und Ausgabe der sechs ersten Monate des
Jahrs 1811. |
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Sie wacht über die Erhaltung
Unserer Interessen. |
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Sie bereitet alles vor, was
darauf Bezug hat, die Reichsverfassungs-Ordnung in
den drey Departementen einzuführen. |
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Die drey Departemente sollen
provisorisch, und bis zur endlichen Organisation,
durch die bis heute kraft-habenden Landesgesetze
regiert werden. |
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Unsere Minister sind mit der
Vollziehung des gegenwärtigen Dekrets beauftragt,
welches in das Gesetzregister einzurücken ist. |
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Napoleon. |
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Auf Befehl des Kaisers: |
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Der Minister Staats-Secretär H.
B. Herzog v. Bassano. |
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(Conf. Bemerkung zu Nr.
197.) |
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S. 174 ⇩ |
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