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⇧ S. 179 |
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S. 179 Forts. |
201. Im Pallast der Tuilerien den 25. Januar 1811. (Y. g. —
Kaiserliches Dekret, betr. die Vereinigung eines Theils des Großherzogthums
Berg mit Frankreich.) |
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Napoleon etc. |
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Nach Einsicht des Artikels 1. des konstitutionellen Aktes
(Senatusconsult) vom 13. December 1810 und Unserer Dekrete vom 26. desselben
Monates, haben Wir dekretirt und dekretiren wie folgt: |
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Art. 1. Derjenige Theil des Großherzogthums Berg, welcher
zwischen Holland und einer Linie gelegen ist, — die vom Zusammenflusse der
Lippe und des Rheines, vom Rheine (die Lippe aufwärts) bis Haltern, von dort
bis zur Ems oberhalb Telgte, und von der Ems bis zur Werra zu ziehen ist, —
soll ohne Verzug in Unserem Namen in Besitz genommen werden. |
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Art. 2. Alle Arten von Steuern in dem vorbezeichneten
Gebietstheil sollen, vom 1. Januar 1811 an, zum Vortheil des kaiserlichen
Schatzes erhoben werden. |
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Art. 3. S. k. H. der Großherzog von Berg behält als volles
Eigenthum und als allodiale und privative Güter: die Schlösser, Parke und
Gärten, die Häuser und Gebäude, welche keinem öffentlichen Dienste gewidmet
sind, die Wälder, Büsche, Äcker, Wiesen und Weiden, die Berg- und Hüttenwerke,
und überhaupt alle Immobilien ohne Unterscheidung ihres Ursprungs, sowie die
nicht feudalen Mobilien und Renten, welche er in dem gedachten Gebietstheile
vor seiner Vereinigung mit dem Kaiserreiche besaß. |
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S. 180 |
Nr. 201-202 |
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Art. 4. Graf Hedouville, Unser Minister zu Frankfurt, und Unser
Staatsrath Graf Beugnot sind mit Festsetzung der gegenseitigen Grenzen
beauftragt; der Graf Hedouville für das Kaiserreich stipulirend, Besitz
ergreifend und auf den Grenzen die kaiserlichen Adler aufrichtend, und der Graf
Beugnot für das Großherzogthum Berg handelnd. |
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Art. 5. S. k. H. der Großherzog von Berg wird über die
Grafschaft Recklinghausen und über den mit dem Kaiserreiche nicht vereinigten
Theil des Amtes Dülmen die Souveränitäts-Rechte ausüben, wie sie im Artikel 26.
der Rheinbundes-Akte definiret sind. |
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Art. 6. Unser Minister der auswärtigen Angelegenheiten und
Unser Minister Staatssecretair des Großherzogthums Berg sind mit der
Vollziehung des gegenwärtigen {1} Dekretes, welches nicht gedruckt werden wird,
beauftragt. |
{1} korrigiert aus: gegenwärtitigen |
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Napoleon. |
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