|
|
⇦ S. 356: 2. Th. Cap. 15 §. 5 |
S. 357 |
Teutschen Fürsten-Staats |
Scan 377 |
|
Dritter Theil. |
HIS-Data: siehe dazu Addit. §. 46
- 50 |
|
Von eines Landes-Herrn eigenen Gütern und Einkünfften, Vorzügen und Regalien, dadurch er,
neben Fürstlicher und Herrlicher Præeminentz und Hoheit, die Mittel zu seiner Fürstlichen und
Standesgebührlichen Unterhaltung und Ergetzlichkett erlanget, und wie er daraus sein Cammer- und Hauß- Wesen
führet und bestellet.
|
Forts. S. 357 ⇨ |
|
[1] |
[1] |
|
Cap. I:
Von den Fürstlichen und Landes-herrlichen Gütern, Einkünfften und Regalien insgemein. |
S. 357 |
|
Cap. II:
Von den Landes-Herrlichen eigenen Gütern und Einkünfften, die nicht auf Regalien bestehen |
S. 366 |
|
Cap. III:
Von denen Fürstlichen Einkünfften, hoheiten und Gerechtigkeiten, welche andere Stände des Landes insgemein nicht haben, sondern vor Fürstliche Regalien gehalten, oder nach denenselben verglichen werden, auch sonst der Verwandnis wegen dahin zu ziehen |
S. 385 |
|
Cap. IV: Von Bestellung der Fürstlichen Cammer, dadurch die in vorhergehenden Capiteln erzehlte Regalien, Nutzen und Einkünfften, in rechter Aufsicht gehalten, wohl verwaltet, und recht angewendet werden |
S. 517 |
|
Cap. V: Von Bestellung und Verfassung einer Fürstl. und dergleichen Hof-Statt. |
S. 586 |