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Seckendorff: Teutscher Fürsten-Staat HIS-Data
5226-3-5-0
Dritter Theil > Cap. 5
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Von Bestellung und Verfassung einer Fürstl. und dergleichen Hof-Statt
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S. 586 CAP. V.
  Von Bestellung und Verfassung einer Fürstl. und dergleichen Hof-Statt.
  Innhalt.
  Was allhier unter der hof-statt verstanden werde §. 1.
  Zu solcher wird erfordert I. eine fürstl. wohnung, worüber ein hauß- oder burg-voigt bestellet §. 2.
  II. Anordnung wegen der hof-speisung, und was dazu an köchen und victualien gehöret. §. 3.
  Darüber werden küchen-rechnungen geführet, und küchen-meister, nebst andern bedienten, bestellet. §. 4.
  Zu solcher speisung gehöret auch das keller-amt, welches aus besondern bedienten, als hof-kellnern, mund-schencken, keller-schreibern, ober-schencken und keller-meistern bestehet. §. 5.
  III. Die sorge vor fürstl. kleidungen, schmuck und mobilien. §. 6.
  Ingleichen vor das bett-gewand. §. 7.
  Vom amt eines silber-dieners §. 8.
  IV. Die sorge vor nöthige aufwartung und bedienung, wozu 1) die cammer- und hof-junckern gehören. §. 9.
  2) Pagen, cammer-diener und laqueyen. §. 10.
  3) Leib-medici, barbierer und apothecker §. 11.
  Dergleichen bedienung gehöret auch einer fürstliches gemahlin. §. 12.
  Wie auch denen fürstl. kindern. §. 13.
  Ausser dem findet sich noch extraordinaire aufwartung bey fürstl. ausrichtungen und solennitäten. §. 14.
  V. Die versehung eines fürstlichen marstalls an pferden und geschirr. 15.
  Darzu gehöret ein hof-fourier, hof-trompeter, futter-schreiber und einspänniger 16.
  Desgleichen ein stallmeister und reise-marschall. 17.
  VI. Die anstalt zu bewahrung und sicherheit der fürstl. personen durch die leib-guarden. 18.
  VII. Die verschaffung fürstl.
S. 587 Dritter Theil. C. 5. von Verfass. einer Hofstatt.
  lust mit jagden, ritterspielen, allerhand exercitien, bibliothecen, müntzen, music und garten-werck. §. 19
  Wie alle diese ämter und bedienungen in rechter ordnung zu erhalten. §. 20.
  1. Durch das hof-predig-amt. 21.
  2. Durch eine gute hof-ordnung. 22.
  Welche begreiffet die religion der hof-diener. 23.
  Deren tugendhafften wandel. 24.
  Auch daß ein jeder seines amts abwarte. 25
  Nicht weniger der fürstl. herrschafft allen respect erweise. 26.
  3. Durch bestellung eines hof-marschall-amts. 27.
  Worinnen dessen verrichtungen bestehen, und welche hof-bedienten ihnen untergeben. 28.
  Vom unter-marschall u.d.g. 29.
  Daß der landes-herr sich bey solchen hof-statt wesen auch selber bemühen müsse. 30.
  Von dem ausserordentlichen aufgang bey hofe. 31.
  Wie ein landes-herr selbst anstalten zu erhaltung zucht und lugend bey hofe mache. 32.
  Und über diesen hof-sachen mit seinen räthen rathschlage. 33.
   
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Stand: 16. Juli 2017 © Hans-Walter Pries