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Münst. Intelligenzbl. HIS-Data
944-1814-25-1
Münst. Intelligenzbl. > 1814 > Nr. 25 > Extra-Beilage
Werk
Titel: Extra-Beilage zum Münsterischen Intelligenz-Blatt No. 25. Dienstag den 28ten Juni 1814.
Textvorlage: ULB Münster
 

   
  Bekanntmachungen.  
   
  In Folge der unterm 31 Mai 1814 in Paris unter den Hohen verbündeten Mächten getroffenen Vereinbarung sind die nach der Bekanntmachung vom 13. Dec. v. J. dem unterzeichneten Civil-Gouverneur für Rechnung resp. des hohen Central-Departements und des Bergischen General-Gouvernements zur Verwaltung übertragenen Enklaven, namentlich:  
  die Territorien von Ritberg, Corvey, Rheda, Limburg, Dortmund, Recklinghausen  
  der Steinfurter Kreis, die Cantons Dülmen, Haltern, Borken, Bocholt, Stadtlohn  
  bis zur definitiven Entscheidung über das Schicksal dieser Länder dem militairischen Besitz und der Verwaltung Sr. Maj. des Königs von Preußen übertragen; für Allerhöchst deren Rechnung werden die Einnahmen von 15. d. M. an berechnet, und es haben Allerhöchst dieselben mittelst Kabinets-Befehls vom 3. d. M. darin das Militair-Commando dem General der Infanterie, Herrn Grafen Kleist von Nollendorf, die Civil-Verwaltung aber dem Unterzeichneten übertragen. — In Hinsicht der letztern bestimme ich, daß solche, wie sie jetzt besteht, unverändert ihren Fortgang behalten soll, und freue mich, die fernere bleibende Verbindung dieser Länder mit dem preuß.  
Sp. 2    
  Staate durch die Allerhöchste Bestimmung noch näher begründet zu sehen.  
  Zu gleicher Zeit ist die Bestimmung erfolgt, daß der nach obiger Bekanntmachung vom 13. Dec. v. J. bisher hiesiger Verwaltung übertragene Meppensche Kreis so wie die zuletzt dem Lingenschen Kreis, vorher dem Arrondissement Neuenhaus einverleibt gewesene Absplissen der Kirchspiele Salzbergen, Emsbühren und Schepstrup am linken Emsufer, dem prov. Besitz und Verwaltung Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Regenten von England und Hannover gleichmäßig überwiesen werden sollen.  
  Das letztere ist von dem Unterzeichneten an den jenseitigen Bevollmächtigten Herrn Ober-Appellations-Rath Freiherrn v. Stralenheim heute erfolgt, und werden demnach die öffentlichen Behörden und Einwohner dieser Bezirke, unter Entlassung aus der bisherigen Verbindung, angewiesen und aufgefordert, künftig Sr. Kön. Hoheit dem Prinzen Regenten und dessen Bevollmächtigten diejenige bereitwillige Folge zu leisten und das Vertrauen zu beweisen, welche bisher dankbar, von mir anerkannt worden sind. Die Hoffnung, daß diese Veränderung ihre Lage nicht verschlimmern werde, muß mir die Trennung erleichtern.  
  Münster den 25. Juni 1814.  
  Kön. Preuss. Civil-Gouvernem. zwischen Weser und Rhein.  
  Vincke.  
   
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Stand: 26. September 2018 © Hans-Walter Pries