HIS-Data
Home | Suche
Zedler: Cöln am Rhein HIS-Data
5028-6-577-8
Titel: Cöln am Rhein
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 6 Sp. 577
Jahr: 1734
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 6 S. 306
Vorheriger Artikel: Cölln an der Lust
Folgender Artikel: Cöln (das Ertz-Stifft.)
Siehe auch:
Hinweise:

  Text Quellenangaben
  Cöln am Rhein, Lat. Colonia Agrippina [1], ingleichen Colonia Vbiorum, eine von denen vornehmsten Reichs-Städten in Teutschland, soll von denen Vbiis zuerst erbauet worden seyn, welche sich, da sie sonst in der Wetterau, dem Westerwalde und einem Theil von Hessen ihren Sitz gehabt, wegen derer stetigen Kriege mit denen Catten 35. Jahr vor Christi Geburt über den Rhein begeben haben, allwo ihnen der Kayser Augustus die Felder, so vorhin denen Condrusiern gehört, auch einen Theil von derer Eburoner und Menapier Lande eingeräumet, worauf sie an diesem Orte diese Stadt angeleget, deren ersten Namen man nirgends findet.
[1] HIS-Data: korrigiert aus: Aprippina
  Hernach ist auf Befehl der Julia Agrippina, so eine Tochter Germanici und Gemahlin des Kaysers Claudii war, eine Römische Colonie dahin geführet worden, weil sich die Vbii an ihren Groß-Vater Agrippum ergeben, und sie selbst an diesem Orte gebohren war; daher diese Stadt Colonia Agrippinensis, und die  
  {Sp. 578}  
  Vbii, Agrippinenses genennet worden, und ist diese Colonie Juris Italici gewesen.
  • l. 2. §. 2. π. de Censibus.
  • Tacitus Annal. …
  • Plinius Hist. Nat. …
  • Strabo
  • Althamer.
  • Willichius et Glareanus in Tacit. de mor. Germ. ap. Schardium Rer. Germ. …
  • Birckeimer de loc. Germ. ibid. …
  • Gebwiler de libert. Germ. .. ibid. …
  • Cellarius Not. Orb. Ant. …
  • Pfeffinger ad Vitriar. J. Publ. …
  • Mascou. Geschichte derer Teutschen …
  Von der Zeit an hat sie es auch beständig mit denen Römern gehalten, und haben sich in und bey derselben viele Merckwürdigkeiten zugetragen. Vitellius ward bey dieser Stadt von denen Soldaten zum Römischen Kayser ausgeruffen, und da ein Krieg zwischen denen Römern und Batavern entstanden, indem diese letztern auf Anstifften des Ciuilis wieder jene rebelliret, musten die Vbii am meisten dabey leiden, auch die Stadt selbst sich ergeben.  
  Doch nachdem die Römer wieder Meister wurden, griffen die Einwohner der Stadt Cöln die Teutschen, so bey ihnen waren, unvermuthet an, und massacrirten selbige, welches ihnen vielleicht übel würde bekommen seyn, wenn ihnen nicht die Römer bald zu Hülffe gekommen wären; solches geschahe zu denen Zeiten des Kaysers Vespasiani.  
  Trajanus, welcher allhier von dem Kayser Nerua zu seinem Collegen und Nachfolger ernennet worden, hat diese Stadt nach Römischer Art erbauen lassen, und selbige mit dem Römischen Rechte und vielen Freyheiten begabet.  
  An. 346. soll ein Concilium hier gehalten worden seyn, worauf Maximinus, Bischoff von Trier, praesidirte, Euphrates Bischoff von Cöln aber abgesetzt worden. Allein wie es gleich verdächtig, daß er als ein Arianer soll seyn verdammt worden, da er im folgenden Jahre zu Sardica denen Orthodoxis so gute Dienste gethan, so sind auch so viele Merckmahle der Unrichtigkeit dabey, daß fast kein Bedencken seyn kan, die Acta dieses Concilii als ein untergeschobenes, oder wenigstens verfälschtes Werck zu verwerffen.
  • Julianus Orat. …
  • Mascou. l.c.
  Unter dem Kayser Constantio, des Kaysers Constantini M. Vater, wurde sie an. 356. von denen Francken belagert, erobert und zerstöret.
  • Eumenius Paneg. Const. M.
  • Ammianus Marcellinus ...
  • Mascou. l.c. ...
  aber Kayser Julianus brachte sie in folgendem Jahre wieder unter das Römische Reich;
  • Eumenius l.c.
  • ab Eckhart Rer. Franc. …
  allein unter dem Kayser Valentiniano III. wurde sie a. 449 von dem Könige derer Francken Meroueo wiederum erobert, und bald darauf von Attila, derer Hunnen Könige, zerstöret.  
  Als der Römische General Aegidius von denen Francken, da sie Ihren König Childericum verjaget, um das Jahr 457. zum König angenommen wurde, hat derselbige acht Jahr seine Residentz all hier gehabt.
  • Gesta Franc. 8.
  • ab Eckhart l.c.
  Nachdem aber dieser um das Jahr 466 wieder zur Regierung gekommen, wurde sie an. 475 von ihm erobert, und gleichfalls zu seiner Residentz-Stadt gemachet.
  • Hunibaldus apud Lehmann Chron. Spir. ...
  • Gest. Franc. Epitom. ...
 
  Es soll hierauf selbige Childericus einem seiner Anverwandten gegeben haben, der ein Vater war Sigeberti, und zu denen Zeiten Chlodouei als ein eigener König zu Cölln und in denen benachbarten Orten regierte. Dieser Chlodoueus stifftete Clodericum, Sigeberti Sohn, an, daß er seinen Vater um das  
  {Sp. 579|S. 307}  
  Jahr 509 ermordete, worauf Clodericus wiederum auf Befehl des Clodouei getödtet ward, da denn dieser das Cölnische mit der Cron Franckreich vereinigte.  
  In diesem Stande blieb Cöln, bis das Fränckische Reich getheilet wurde, da sie erstlich an. 843 zwar in das Antheil Lotharii, und also zum Arelatensischen Reiche fiele,
  • Annal. Fuldens. an. 843.
  • ab Eckhart l.c.
  nachmahls aber, als dessen Sohn, der jüngere Lotharius, ohne Erben abgieng, an dessen Vetter, Ludouicum Germanicum, und also zu Teutschland gekommen, nachdem sie unterdessen viel Ungemach bey denen innerlichen Kriegen derer Fränckischen Könige erlitten. ab Eckhart l.c.
  Zur Zeit des Kaysers Caroli Crassi um das Jahr 881. wurde sie von denen Normännern erobert und verbrannt, nachdem sich die Geistlichkeit und das Volck meist mit der Flucht salviret. Aber unter dem Kayser Ottone I. wurde sie wieder in vorigen Stand gesetzet. Dieser Kayser hatte selbige Stadt mit grosser Freyheit versehen, und das Gebiete seines Bruders Brunonis, welcher damahls Ertz-Bischoff allhier war, ziemlich vermehret, insonderheit auch die steinerne Brücke über den Rhein zwischen Cöln und Duitz, welche der Käyser Constantinus M. erbauet, weil selbige zu Ausübung vieler Mordthaten Gelegenheit gab, abbrechen lassen.  
  An. 1064 entstand ein grosser Streit zwischen dem Ertz-Bischoffe Aimo und denen Bürgern allhier, dergestalt, daß der Ertz-Bischoff zwar die Stadt verlassen muste; hingegen aber, nachdem er selbige wiederum erobert, mit denen Einwohnern sehr scharff verfuhr, und die Bürger zu schwören zwang. Auch wurde Cöln von dem Kayser Henrico V. kurtz vor seines Vaters Tode, weil sie es mit demselben gehalten, belagert; doch muste er unverrichteter Sachen wieder abziehen.  
  An. 1162 bekam Ertz-Bischoff Rainoldus aus der eroberten Stadt Mayland die Cörper der 3. Morgenländischen Weisen.
  • Otto de S. Blas. …
  • Dodechinus an. 1162.
  • Gobelinus Persona
  • Wolter Chron. Brem. …
  • Chron. Riddagesh. et Chron. S. Aegid. …
  • von Bünaus Leben Friedrichs I. …
  An. 1164 hatte sie mit Pfaltz-Graf Conraden des Kaysers Friderici I. Bruder Streitigkeiten; worüber sie bey dem Kayser in Ungnade verfiel, aber an. 1171 nach Erlegung einer grossen Summe Geldes zu Gnaden angenommen wurde.
  • Godefridus Colon. …
  • Chron. Laurish. …
  • Radeu. Ad. an. 1168.
  • von Bünaus Leben Friedrichs I. …
  Nach dem Tode des Kaysers Friderici II. da das Reich kein rechtes Haupt hatte, belagerte der Ertz-Bischoff Conrad diese Stadt zweymahl, und da er nichts ausrichten konnte, stifftete er Uneinigkeit unter der Bürgerschafft selbst an, wodurch er endlich die Schlüssel zu denen Stadt-Thoren in seine Gewalt bekam.  
  Sein Nachfolger Engelbrecht von Folckenburg fuhr weiter fort, bauete 2. feste Schlösser daselbst, und besetzte die Thore mit seinen Leuten. Endlich sahen sich die Bürger wieder nach ihrer Freyheit um, zerstörten die Schlösser, eroberten die Thore, und setzen sich wieder in ihren vorigen Stand. Der Ertz-Bischoff belagerte zwar die Stadt, doch wurde es durch Vermittelung einiger Benachbarten zu einem Vergleich gebracht, nach welchem die Stadt eine gewisse Summe Geldes dem Ertz-Bischoff geben solte. Doch hatte auch  
  {Sp. 580}  
  dieser Vergleich keinen Bestand, sondern der Ertz-Bischoff setzte der Stadt auf allerhand Weise zu, ließ ihren Bürgermeister, Hermann Grünern, durch etliche Mönche an. 1262 seinen Löwen fürwerffen, (welches aber von einigen in Zweifel gezogen wird) und brachte es bey dem Pabst dahin, daß die Cölner in den Bann gethan wurden. Er verwickelte auch die Obrigkeit mit denen Bürgern in solche Uneinigkeit, daß in einem Tage 3. blutige Treffen vorfielen.  
  Diese Streitigkeiten wurden continuiret, bis sich der bekannte Bischoff von Regenspurg, Albertus M. ins Mittel legete, wiewohl er die Sache nicht völlig heben konnte, daher sie an den Kayser Rudolphum I. gelangete. Lucae Fürsten-Saal ...  
  Einige melden, daß er befohlen, man solte der Stadt Schlüssel 2. Meilen davon führen, und die Einwohner der Stadt Cöln solten mit dem Volcke des Ertz-Bischoffs eine Schlacht darüber halten. Dieses soll auch an.1288 auf der Wörniger Heyde geschehen seyn, da man die Schlüssel auf einem sonderlichen Wagen dahin geführet, und eine blutige Schlacht gehalten, in welcher aber die Stadt die Oberhand behalten, und ihr Recht behauptet hat. Andere melden, daß solches unter dem Kayser Adolpho um das Jahr 1297. geschehen sey.  
  Es hat aber dennoch auch nach der Zeit viel Streitigkeiten zwischen denen Chur-Fürsten und dieser Stadt gegeben. Also, da an. 1393. ein Vergleich zwischen der Stadt und dem Chur-Fürsten getroffen wurde, kam der Rath bey der Bürgerschafft in den Verdacht, als wenn er es mit der Stadt nicht recht meynte, worüber an. 1396. drey blutige Scharmützel vorgiengen, und zwey derer vornehmsten Regiments-Herren enthauptet, die übrigen aber erstlich ins Gefängniß geworffen, und hernach verjaget worden. Hierauf wurde ein anderer Rath erwählet, eine neue Regiments-Form eingeführet, auch alle Bürger ohne Ansehen derer alten Geschlechter, in 22. Zünffte eingetheilet, welches sich bis auf den heutigen Tag noch also befindet.  
  Unter dem Kayser Sigismundo gab es wieder Streitigkeiten mit dem Ertz-Bischoff Dieterico, der auch die Stadt vergeblich belagert.  
  Der Kayser Fridericus IV. hat die Freyheit dieser Stadt nicht allein bestätiget, sondern auch vermehret, und ihr unter andern die Müntz- Gerechtigkeit nebst dem Zoll verstattet.  
  An. 1513 entstand allhier abermahl ein gefährlicher Tumult, indem man den Rath beschuldigte, als wenn er die alte Regiments-Forme wieder einführen wolte, dahero derselbige abgeschafft, etliche Bürgermeister enthauptet, und ein neuer Rath erwählet wurde.  
  In dem 17. Seculo haben sich die alten Streitigkeiten des Chur-Fürstens mit der Stadt auch dann und wann gereget; insonderheit hatte der Chur-Fürst an. 1671. einige Anschläge auf dieselbe, die aber rückgängig worden, als sich die Stadt in guten Defensions-Stand setzte, und einige Holländische Völcker einnahm; worauf noch in selbigen Jahre den 23. Sept. ein Interims-Vergleich erfolgte; aber an. 1672. wurde durch mediation des Nieder-Rheinisch-Westphälischen Creises die Sache völlig zur Richtigkeit gebracht.  
  An. 1674. wurden allhier die Friedens-Tractaten zwischen dem Reiche und der Crone Franckreich gepflogen; da aber den 4. Febr. nachmittags, der Printz Wilhelm von Fürstenberg unvermuthet von einigen Kayserlichen Officirern und Bedienten in Arrest genommen und  
  {Sp. 581|S. 308}  
  nach Bonn geführet wurde, zerschlugen sich die Tractaten, indem die Frantzösischen Gevollmächtigten vorgaben, daß man dadurch das allgemeine Völcker-Recht verletzet hätte; Doch wurde zwischen dem Kayser, denen General-Staaten und dem Chur-Fürsten von Cöln ein Bündniß geschlossen.  
  Endlich kam auch diese Stadt in einige Gefahr, da der Chur-Fürst Joseph Clemens die Frantzösische Parthey ergriff, sie aber nebst dem Dom-Capitel es beständig mit dem Kayser und dem Reiche hielt; denn es wurde selbige an. 1702. von dem Frantzösischen General Tallard genöthiget, mit Genehmhaltung des Kayserl. Plenipotentiarii Christiani Augusti, Bischoffs von Raab, die Neutralität auf gewisse Conditiones anzunehmen. Nachdem aber nicht allein in selbigem Jahre Kayserswerth, sondern auch an. 1703. Bonn von denen Alliirten war erobert worden, kam diese Stadt in mehrere Sicherheit.  
  Sonst wird Cöln von einigen für die gröste Stadt in Deutschland gehalten, wie sie denn auch schon in denen alten Zeiten eine wichtige Stadt mag gewesen seyn, da sie hier und dar das andere Rom genennet worden, welchen Namen doch sonst ausser Carthago, Constantinopel und Arelat keine Stadt führte.
  • Stephanus Hist. S. Maurini.
  • Haringer in S. Materno …
  • Stangefolius Ann. Westphal. …
  • Gelenius Colon. Agripp. …
  • Otto de Aedil. Colon.
  Sie hat auch eine beqveme Lage, und praesentiret sich mit ihrer grossen Anzahl Thürme und Kirch-Spitzen in der Figur eines halben Monden den Rhein hinab sehr prächtig. Sie hat 24. Thore, nemlich 13. nach dem Lande zu, und 11. an der Rhein-Seite. Die Fortification hat sonst nur in einer Mauer und trockenen Gräben nebst vielen Thürmen und etlichen Bastionen bestanden, nachgehends aber ist die Stadt mehr und mehr befestiget worden.  
  Es ist Cöln auch eine grosse Handels-Stadt, wie sie denn mit unter die Hansee-Städte gehöret, und das Haupt dererjenigen ist, die in denen Niederlanden und an Westphalen liegen; sie ist in den Hanseatischen Bund um das Jahr 1201. gekommen.  
  Sie treibet sonderlich mit Rheinischen Wein starcken Handel. Sonst sind auch die Cölnischen Band-Manufacturen bekannt, ausser dem giebt es wenig reale Handlung daselbst, ohne was sie mit dem benachbarten Franckfurt am Mayn und denen Holländischen Städten verkehret.  
  In Cöln wird Buch und Rechnung gehalten in Reichs-Thaler und Albus.  
 
  • 1. Reichs-Thaler hat anderthalb Rheinische Gülden, fünfftehalb Kopff- Stücke, 48. Brabantische Stüver, 78. Albus, oder 117. Fettmänngen;
  • 1. Rheinischer Gülden hat 3. Kopffstücke, 32. Brabantische Stüver, 52. Albus, oder 78. Fettmänngen;
  • 1. Kopff-Stück hat 17. und ein drittel Albus, oder 26. Fettmänngen;
  • 1. Albus hat anderthalb Fettmänngen, oder 12. Heller;
  • 1. Fettmänngen hat 8. Heller;
  • 1. Herrn-Gülden hat 64. Albus,
  • 1. Radder-Albus hat 4. Fettmänngen, oder 32. Heller;
  • 1. Radder-Schilling hat 16. Heller,
 
  und diese 3. letztern sind Rent-Cammer-Gelder.  
  Von Hamburg wird per Cöln, und von dannen per Hamburg wenig gewechselt; wenn aber von Hamburg dahin gewechselt wird, so stellt man die Briefe in Reichs-Thaler Courant-Geld zu zahlen, welche Zahlung mit allda gangbaren Gülden oder Dritteln geschicht, in Hamburg rabattiret man die La-  
  {Sp. 582}  
  gio zu 30. pro Centum, weniger oder mehr, und zahlet die Valuta in Banco. Von dannen wechseln sie nach Hamburg in Reichs-Thaler di Banco, zahlet aber die Valuta mit 40. pro Cent, weniger oder mehr in vorgedachten ihrem Curanten Gelde. Auf Antwerpen und Brüssel wechseln sie à 125. Reichs- Thaler courant, weniger oder mehr, pro 100. Rthl. Brabantisch. Auf Amsterdam 130. Rthl. courant, weniger oder mehr, pro 100. Rthlr. in Amsterdam Banco, oder 102. Rthlr. in Species weniger oder mehr, pro 100. Rthlr. in Amsterdam Banco. Auf Franckfurt 100. Rthlr. weniger oder mehr, pro 100. Rthlr. courant in Franckfurt.  
  Die allda habende Species sind Creutz- Alberts- und Chur-Cölnische Thaler. Diese Species werden verwechselt, 100. Rthlr. gegen 126. Rthlr. courant, weniger oder mehr. Brandenburgische und andere Drittel gegen dortiges courant à 2. bis 3. pro Centum Avance, weniger oder mehr. Sonsten rechnen sie einen Rheinischen Gülden, als Churfürstliches Zweydrittel, gegen ihr habendes Courant-Geld, und ein Drittel Albus; kömmt also der Reichs-Thaler zu 80. Albus, worinnen auch einige Wechsel-Valuta reduciret und bezahlet wird. Die Wechsel-Briefe haben daselbst 6 Respect-Tage, ohne die, welche auf 2. à 3. Tage Sicht oder Aufsicht lauten, welche letztere innerhalb 24. Stunden bezahlet seyn müssen.  
  Was die Regiments-Verfassung derselben anlangt, so hat sie 6. Bürgermeister, davon 2. das Jahr über regieren, die andern 2. der Stadt Einkünffte verwalten, die übrigen 2. aber feyern, bis die Ordnung wieder an sie kömmt. Darneben haben sie ihre Verwalter, Richter, Wachtmeister, Einnehmer, Baumeister und andere, welche entweder derer Bürger Sachen entscheiden, oder zu entscheiden befehlen.  
  Die Bürgerschafft ist in 22. Zünffte eingetheilet, und es kan niemand das Bürger-Recht erhalten, wenn er sich nicht in einer von diesen Zünfften befindet, und werden auch aus denenselben Zünfften alle Jahr 49. Personen, die den Rath constituiren, erwählet, doch dergestalt, daß diejenigen, so vorhin in dem Rath gesessen, nicht leichtlich vorbey gegangen werden.  
  Von Administration derer Justitz-Sachen ist merckwürdig, daß das so genannte Hoch-Gerichte, so aus 10. Personen bestehet, dessen Praesidente nach alter Gewohnheit der Graf genennet wird, von dem Chur-Fürsten, als Ertz-Bischoff dependire, und solches zwar darum, weil die Grafen von Arensberg, so vor diesem Reichs-Voigte der Stadt Cölln gewesen, und das Hoch-Gerichte bestellet, ihre Gerechtigkeit an die Ertz-Bischöffe allhier überlassen haben, daher auch noch heut zu Tage die Bürgerschafft zu Cöln dem Ertz-Bischoffe treu und hold zu seyn schwöret, aber ihn deßwegen nicht vor ihren Lands-Herrn erkennet.
  • Kyriander Annal. Treuir. …
  • Reinking de Regim. Secul. …
  • Histor. Bericht von denen Reichs-Voigteyen
  Es kan aber der Praesident in Malefiz-Sachen keine Execution vornehmen, wenn nicht der Delinquente eine Nacht vorher in der Botmäßigkeit des Grafen von Bentheim gewesen. Solches Recht kömmet her von den Grafen von Nevenar, denen solches verstattet worden, weil ein Theil der Stadt, als man sie erweitert, auf ihren Grund und Boden erbauet ist; nachdem aber dieses Geschlechte derer Grafen von Ne-  
  {Sp. 583|S. 309}  
  venar mit Adolpho A. 1589. ausgegangen, ist derselben Erbschafft und unter andern auch diese Gerechtigkeit auf die Grafen von Bentheim gefallen, die deßwegen ihren Bevollmächtigten zu Cöln haben. Ob nun gleich also dem Chur-Fürsten von Cöln diese Gerechtigkeit, nebst einigen andern in der Stadt zukömmt, so hat diese dennoch in dem übrigen ihre Freyheit behauptet, und da vor diesem vielfältige Controversien darüber entstanden, ist doch die Sache endlich durch ein gewisses Concordat, welches man A. 1506. zwischen dem Ertz-Bischoff Hermann, Landgrafen von Hessen, und der Stadt aufgerichtet, ausgemacht worden.  
  Vermöge Kaysers Henrici VI. Privilegii de A. 1190. sind sie frey vom Zolle bey Wenden.
  dergleichen Freyheit sie auch bey Bopard von Kayser Richardo A. 1257. erhalten haben.
  • Lünigs Reichs-Arch. …
  • Pfeffinger l.c.
  A. 1349. bekam Cöln vom Kayser Carolo IV. das Recht Jahr-Märckte anzulegen.
  • Lünig Spicil. Eccles. ..
  • Pfeffinger ad Vitriar.
  Friderico III. hat sie das Recht Gold- und Silber-Müntze zu schlagen, welches sie von ihm A. 1474. erhalten hat, zu dancken.
  • Lünigs Reichs-Arch. …
  • Pfeffinger l.c.
  Und A. 1493. ist ihr von eben diesem Kayser die Macht gegeben worden Statuta zu machen..
  • Lünigs Reichs-Arch. …
  • Pfeffinger l.c.
  Sie bekam das Priuilegium de non-appellando anfangs A. 1551. auf 300. Rheinische Gold-Gülden, welches ihnen An. 1576 auf 500. und An. 1623. auf 700. Gold-Gülden erhöhet, und in Sachen, die Straffen, Bussen, Gaffeln, Ämter und Gaff-Meister betreffen, ohne Bedingung A. 1493. überhaupt gegeben worden.
  • Wehner de modo adpell. in Cam. Imper. …
  • Limnaeus J. Publ. …
  • Cortreius Corp. Jur. Publ.
  • Lünigs Reichs-Arch. …
  • Rumelinus ad A.B. …
  • Speidel voc. Appellation.
  • Pfeffinger l.c.
  Unter denen weltlichen Gebäuden, welche dieser Stadt ein grosses Ansehen geben, sind vornemlich die beyden Palläste des Chur-Fürstens und das sehr kostbahre Rathhauß. Unter denen Geistlichen aber die Cathedral- oder Haupt-Kirche, welche zwar eines derer vortrefflichsten Gebäude in Deutschland, aber bey weiten nicht so ausgebauet ist, als derjenige, so sie angefangen, im Sinn gehabt. Der Anfang aber selbige zu bauen ist an. 1248. gemacht worden an der Stelle, wo vorher ein Benedictiner-Mönchs-Closter S. Petro zu Ehren vom dasigen Bischoff Hildeboldo um das Jahr 840. gestifftet worden. Bucelinus Germ. Sacr.
  Es wird in gedachter Haupt-Kirche nach alter Gewohnheit jedes Jahr der Churfürstlichen Regierung ein neuer Stecken angehangen, damit anzuzeigen, wie viel Jahre ein jeglicher Chur-Fürst dem Ertz-Bißthum vorgestanden; auch werden in derselben die Cörper derer so genannten heiligen drey Könige in einer rings herum mit starcken Eisen vergitterten Capelle gezeiget, von welchen man glaubet, daß der Ertz-Bischoff Reinholdus von Daßelt selbige von dem Kayser Friderico I. als er Mayland eingenommen, ihm ausgebeten, und hieher geführet  
  {Sp. 584}  
  habe.  
  Ausser dieser Haupt-Kirche sind 11. Stiffts- und 19. Pfarr-Kirchen nebst einer grossen Anzahl Capellen und Hospitäler. Die Jesuiter-Kirche ist wohl gebauet, und schön ausgezieret. In der Kirche S. Gereonis, welcher bey Cöln von dem Kayser Maximiniano soll gemartert worden seyn, werden auf die 1000. Köpffe derer Heiligen aufbehalten; und in der Prediger-Kirche ist Alberti M. gewesenen Bischoffs zu Regenspurg Grab, woselbst auch unterschiedene Antiquitäten von ihm gezeiget werden.  
  Es hat die Stadt Cöln eine berühmte Vniuersität, die nach der Parisischen eingerichtet, und an. 1388. von dem Rath allhier eingeführet, auch vom Pabst Vrbano VI. mit vielen Privilegien versehen worden.  
  Annoch befinden sich drey Gymnasia und auf die 100. andere Schulen allhier; Clöster aber in die 37. nemlich 15. Mönchs- und 22. Jungfrauen- Clöster. Die berühmtesten unter selbigen sind S. Ponthaleonis. Dieses ist ein sehr mächtiges Closter Benedictiner-Ordens, denen H. Panthaleoni, Cosmae und Damiano zu Ehren erbauet. Von dem eigentlichen Ursprunge desselben kan man zwar nichts gewisses sagen, soviel aber ist gewiß, daß es schon in denen Diplomatibus unter Kayser Ludouico Pio und seines Sohnes vorkomme. Gelenius de Magnit. Colon.
  Ja Stengelius berichtet gar, daß schon an. 670. der Abt S. Maurinus daselbst gelitten hätte. Es wird zwar der Ertz-Bischoff Bruno I. allhier der Stiffter dieses Closters genennet; Leuoldi a Northoff Catal. Archi- Episc. Colon. ap. Meibom. Tom. II. Rer. Germ. Scriptor.
  Es ist aber zu wissen, daß er nicht den ersten Grund darzu geleget, sondern nur, als es eingegangen, wieder erneuert habe; und dieses hat Pabst Benedictus VII. an. 977. confirmiret.  
  Die Äbte, welche nach dieser andern Stifftung allhier gesessen, und unter welchen viele berühmte Männer gewesen, sind in folgendem Verzeichniß enthalten:  
 
1. Christianus erwähl. an. 964. st. 998. oder 1001.
2. Reginbertus st. an. 1015.
3. Kilianus st. den 14. Jan. 1019.
4. Volpertus st. den 13. Apr. an. 1021.
5. Elias st. an. 1042.
6. Aaron st. an. 1052.
7. Hemericus, Hemricus oder Henricus st. an. 1066.
8. Humbertus st. an. 1082.
9. Hermannus Graf von Zütphen, st. 29. Dec. an. 1120.
10. Rudolphus st. an. 1138.
11. Gerardus resign.
12. Wolbero st. an. 1167.
13. Wichmannus st. an. 1169.
14. Henricus I. st. an. 1196.
15. Waldauerus resign. an. 1200.
16. Henricus II. st. an. 1220.
17. Henricus III. st. an. 1227.
18. Simon st. an. 1230.
19. Henricus IV. st. an. 1242.
20. Hermann ein Graf von Kessel st. an. 1255.
21. Embrico st. an. 1283.
22. Godofredus de Belle st. an. 1313.
23. Theodoricus st. an 1337.
24. Emmundus de Cussino st. an. 1344.
25. Conradus von Bergen st. an. 1363.
26. Heidenricus von Rundorp st. an. 1373.
27. Hilgerus von Wichtrich st. an. 1391.
 
  {Sp. 585|S. 310}  
 
28. Hemericus II. st. an. 1401.
29. Hermannus Zeuwelghyn st. an. 1419.
30. Joannes de Cuffino st. an. 1425.
31. Guilielmus st. an. 1426.
32. Ludouicus von Ulmesheim st. an. 1447.
33. Joannes Vorst st. an. 1452.
34. Joannes de Zuzato genannt Veet st. an. 1460.
35. Joannes Scunde von Dudecken st. an. 1464.
36. Gottfried von Lechnich wurde abgesetzet an. 1473. da alsdann
37. Jacobus von Iselstein daran kam, er saß aber nur ein Jahr, und muste dem vorigen wieder Platz lassen, welcher endlich an. 1483. resign.
38. Guilielmus von Boichaultz st. an. 1494.
39. Andreas st. an. 1502.
40. Joannes Luninck st. an. 1514.
41. Joannes Kelnnerus st. an. 1538.
42. Benedictus Kessel st. an. 1556.
43. Henricus von Mulheim st. an. 1572.
44. Godofredus Borcken st. an. 1597.
45. Godofredus von Huls st. an. 1606.
46. Henricus Spichernagell st. 1641.
47. Placidius Browerus st. an. 1646.
48. Aegidius Romanus.
 
  Dieses Closter hat einen grossen Schatz an Reliquiis, unter welchen sonderlich die Cörper derer H. Albini oder Albani und Maurini. Bucelini Germ. Sacr.
  Noch eines derer berühmtesten Männer-Clöster ist zu S. Martini. Dasselbige ist gleichfalls dem Benedictiner-Orden zugethan. Es stunde erstlich auf einer Insel des Rheins, ist aber nachmahls in die Stadt selbst versetzet worden. Der Stiffter soll Odgerus ein Fürst derer Dacer gewesen seyn. Weil aber dieses nicht wohl kan erwiesen werden, so glaubet man viel mehr, daß es S.S. Otgerus und Plechelmus, S.S. Bonifacii und Suitperti Gehülffen gethan. Als solches eingegangen war, hat es gleichsam von neuen wieder erbauet Warinus Ertz- Bischoff allhier zu Cöln, wie Bucelinus Germ. Sacr. … will; Bruschius de Monast. Germ. hergegen saget, daß es von dessen Nachfolger Euergero um das Jahr 986. geschehen.  
  Die Äbte bis in das 17. Seculum haben einander in nachstehender Ordnung succediret:  
  [Nr. 1. - 22. in lateinischer Schrift]  
  {Sp. 586}  
 
23. Bruno II. an. 1264.
24. Joannes.
25. Hermannus II. an. 1280.
26. Hermannus III.
27. Franco.
28. Arnoldus st. an. 1342.
29. Joannes II.
30. Wernher Brockendorff st. an. 1406.
31. Theodoricus an. 1419.
32. Constantinus von Baldenbergh.
33. Jacobus von Machendorff st. 1454.
34. Adamus Mayer st. an. 1499.
35. Henricus a Lippia st. an. 1505.
36. Joannes a S. Trudone st. an. 1507.
37. Gerardus von Lön st. an. 1547.
38. Joannes Warslö st. 1548.
39. Balthasar von Tongern.
40. Gerardus von Lön st. 1570.
41. Paulus Prosmann st. 1585.
42. Balthasar Reiner st. an. 1621.
43. Henricus Libler st. an. 1652.
44. Jacobus Schorn.
 
  Es werden auch in diesem Closter viele Reliquien von denen Aposteln, Päbsten, Bischöffen und andern Heiligen und Märtyrern aufbehalten. Bucelinus Monasteriol. Germ. Imp.
  Ferner das Closter S.S. Apostolorum, welches der Bischoff Pelegrinus gestifftet. Leuoldus a Northoff l.c.
  Unter denen Nonnen-Clöstern zu Cöln sind sonderlich berühmt das zu S. Mauritii, gleichfalls Benedictiner-Ordens, welches Hermannus de Baculo oder von Stave um das Jahr 1140. im Gebiete des Abts zu S. Panthaleonis gestifftet, dahero ihm auch die Direction darüber gegeben worden. Die Äbtißinnen, so viel man derer hat finden können, sind folgende:  
 
1. Alueradis.
2. Blitildis.
3. Beatrix an. 1200.
4. Sophia von Stave des Stiffters Encklin.
5. Elisabetha bis an. 1264.
6. Hadewig st. an. 1270.
7. Blitildis von Schiderich st. an. 1293.
8. Catharina.
9. Isenbella st. an. 1317.
10. Kunegundis bis an. 1336.
11. Bliza von Stave bis 1348.
12. Agnes st. 1359.
13. Paitza de Cornu.
14. Bliza II. st. um das Jahr 1412.
15. Sophia von Stummel st. 1449.
16. Wilhelma Humpesch von Lovenbergh st. an. 1464.
17. Helena von Lulsdorff st. an. 1497.
18. Elisabetha Daverkausens st. an. 1515.
19. Margaretha Sudermanns st. an. 1532.
20. Eua Reidt st. an. 1570.
21. Anna Schall von Bell st. an. 1609.
22. Adelheid Hacks st. an. 1635.
23. Anna Greutters von Suchtelen st. an. 1660.
24. Helena Segens.
Bucelinus Germ. Sacr. … allwo man auch diejenigen Reliquien findet, welche hier aufgehoben werden.  
  Es ist ferner ein Jungfrauen-Closter allhier berühmt zu SS. Maccabeorum, welches der Regel S. Benedicti zugethan ist. Ehemals hieß  
  {Sp. 587|S. 311}  
  diese Gegend, wo es erbauet worden, Blut-Acker, weil daselbst 11000. Jungfrauen nebst der H. Vrsula gemartert worden. Dahero noch ietzo etliche 1000. Köpffe von selbigen mit seidenem Zeuge überzogen, auf beyden Seiten der Kirche in unterschiedenen Kästgen gar ordentlich in die Höhe gesetzet, aufbehalten werden. SS. Macchabeorum aber ist es genennet worden, nachdem die Cörper derer 7. Maccabeer nebst ihrer Mutter hieher gebracht worden.  
  Die Äbtißinnen, von welchen zwar viele aus Nachläßigkeit derer Vorfahren sind ausgelassen worden, hat man doch in folgenden Verzeichniß anmercken wollen:  
 
1. Richmodis von der Horst st. an. 1463.
2. Anna Joanna von der Horst, der vorigen Schwester.
3. Margaretha Yngelinx, st. an. 1468.
4. Otta, die Heckeren.
5. Maria Gimmenich.
6. Anns Breulmans.
7. Agnea Hardenrath st. 1535.
8. Anna Ammersforst st. 1539.
9. Anna Rysholfs st. 1548.
10. Margaretha Moor st. 1576.
11. Beatrix de Stummel st. 1581.
12. Elisabeth Rommerswinckel st. 1594.
13. Aleydes Dentz.
14. Catharina Ohnsorgs st. 1600.
15. Christina Borns st. an. 1647.
16. Gertrudes Punderichs.
Bucelinus Germ. Sacr. ... Monasteriol. Germ. ...
  Ferner ist berühmt das Benedictiner-Jungfrauen-Closter zu S. Joannis des Täuffers in der Clauß genannt. Es ist um das Jahr 1305. gestifftet worden. Bucelinus Germ. Sacr.
  allwo er auch folgende Äbtißinnen aufgezeichnet:  
 
1. Margaretha von Wersten st. 1504.
2. Christina von Wersten st. an. 1530.
3. Agnes Ferffers st. an. 1547
4. Adelheid von Querrath st. 1586.
5. Margaretha von Hamboch st. an. 1587.
6. Catharina von Promen st. an. 1607.
7. Maria Fliring st. an. 1623.
8. Catharina Leing st. an. 1655.
9. Anna.
 
  Ausser andern vielen Reliquien werden auch allhier die Cörper der H. Antoninae nebst sechs andern Jungfern, so zugleich mit selbiger die Märtyrer-Crone erlanget, aufbehalten.
  • Gelenius l.c.
  • Bucelinus l.c.
  Ferner sind noch Jungfrauen-Clöster allhier  
 
  • zu S. Maximini, welches Augustiner-Ordens, und an. 1188. gestifftet worden ist.
Bucelinus Germ. Sacr.
 
  • zu S. Magdalenae, welches gleichfalls nach der Regel S. Augustini lebt..
  • Gelenius l.c.
  • Bucelinus l.c.
 
  • zu S. Mariae Virginis ad Capitolium, welches Plectrudis Pipini Gemahlin vor Benedictiner-Nonnen angeleget.
Bucelinus l.c.
 
  • das Augustiner-Closter zu B. Mariae Virginis von Nazareth auf der S. Gereonis Gasse...
  • Gelenius l.c.
  • Bucelinus l.c.
  Die Collegia Canonissarum zu S. Michaelis und Caeciliae;  
  Jenes ist Augustiner-Ordens, und stehet nicht weit von der S. Petri Kirche. Es ist von Matthia gestifftet worden, da es aber doch in gar schlechten Stande gewesen, bis es an. 1480. von Kayser Friderico III. reichlich be-  
  {Sp. 588}  
  schencket worden. Bucelinus l.c.
  Das letztere zu S. Caeciliae aber ist anfangs die Cathedral-Kirche gewesen, bis Carolus M. eine andere erbauet. An. 888. hat der Ertz-Bischoff S. Wilibertus hierher Nonnen gesetzet, deren Closter Wichfridus und S. Bruno die Ertz-Bischöffe mit vielen Geschencken versehen haben. In solchem Stande ist es fast in die 600. Jahr geblieben, bis an. 1457. unter der Äbtißin Elsa, Gräfin von Reichenstein solches mit Canonissis besetzt worden. Bucelinus l.c.
  Sonst sind auch verschiedene Concilia an diesem Ort gehalten worden, unter welchen die merckwürdigsten sind:  
  erstlich dasjenige, welches man an. 346. allhier celebriret, in welchem der Bischoff von Cöln, Euphrates, weil er es mit denen Arianern gehalten, abgesetzt, und an seine Stelle Seuerinus ist erwehlet worden, ferner im 8. Seculo hat Carolus M. ein Concilium allhier gehalten, und daselbst die Deputirten vieler Völcker gehöret; dergleichen auch an. 870. und 887. soll geschehen seyn: Sigebertus gedencket in seiner Chronic eines, so an. 1056. der Pabst Victor allhier gehalten.  
  An. 1115. oder 18. stellte der Päbstliche Legat Conon, Bischoff zu Praeneste, allhier eine Versammlung derer Geistlichen wider den Kayser Henricum IV. an, dergleichen auch in dem folgenden Jahre der Cardinal und Päbstliche Legate Theodoricus that.  
  Im Jahr 1225. ließ Honorius III. allhier eines celebriren, da der Cardinal Conrad als Päbstlicher Legate praesidirte. Auf selbigem hat man die 14. Canones gemacht, welche sich noch in dem 4. Tomo Conciliorum befinden.  
  Ferner A. 1310. hielt der Ertz-Bischoff Henricus von Virneburg auf Befehl des Pabsts allhier ein Concilium wieder die Tempel-Herren, befand sich auch im folgenden Jahre auf dem zu Vienne.  
  A. 1452 stellte der Päbstliche Legate und Cardinal de Cusa, mit Bewilligung des Ertz-Bischoffs Theodorici, Grafen von Mörs, allhier eine Versammlung an; dergleichen auch A. 1491. der Ertz-Bischoff Herman IV, Landgraf von Hessen, that, welche alle die alten Statuta derer Conciliorum darinnen renovirte.  
  Der Ertz-Bischoff Herman V, der nachmahls, weil er der Lutherischen Religion zugethan war, abgesetzet worden, hielt ein Concilium A. 1536. und dessen Nachfolger Adolphus III, Graf von Schaumburg A. 1549.
  • Cluuerius Germ. Antiq.
  • Die Chronica von der heiligen Stadt Cöln A. 1494.
  • Gelenius de admiranda Sacra et ciuili magnitudine Coloniae.
  • Winheim Sacrar. Colon. Apripp.
  • Broelmanni Orig. et Monum. Coloniensis ciuit.
  • Kyriander Trierische Chron.
  • Broweri et Masenii Antiq. et Annal. Treuir.
  • Werdenhagen de Rebusp. Hanseat. …
  • Lehmann Speyer. Chron. …
  • Sleidanus de Statu Relig. VI.
  • Limnaeus de Jure Publ. …
  • Zeiller Topogr. etc.
     

HIS-Data 5028-6-577-8: Zedler: Cöln am Rhein HIS-Data Home
Stand: 7. Dezember 2022 © Hans-Walter Pries