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Zedler: Ehre HIS-Data
5028-8-415-2
Titel: Ehre
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 8 Sp. 415
Jahr: 1734
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 8 S.223
Vorheriger Artikel: Ehr-Begierde
Folgender Artikel: Ehre, heist auch offt die Gerichtsbarkeit
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Ehre ist eine Meynung andrer Leute, nach der sie einem Menschen einen Vorzug vor den andern beylegen.  
  Diejenigen Mittel, dadurch Ehr-begierige Gemüther einen Vorzug vor andern zu suchen pflegen, sind unterschieden. Der eine sucht durch Tapffer-  
  {Sp. 416}  
  keit, der andere durch Gelehrsamkeit, der dritte durch besondre Heiligkeit, der vierte durch äusserlichen Pracht, und so weiter sich bey andern schätzbar zu machen; doch können alle diese Vorzüge in zwey Classen eingetheilet werden  
  Einige suchen ihre Ehre, in innerlichen Vortheilen, die sie in der Geschicklichkeit der Welt zu dienen durch sonderbaren Fleiß erlanget haben. Man nennet dergleichen insgemein Verdienste. Andere hingegen suchen ihre Ehre in äusserlichen Vortheilen, welche sie entweder durch ihren Beytrag, oder auch durch das Glück alleine, an Stand, Reichthum und dergleichen, erlangt haben.  
  Auf Seiten andrer Leute kan die Ehre, in Ansehung, daß es eine Meynung ist, mit Affecten verknüpfft seyn oder nicht, dahero sie denn in eine passionirte und unpassionirte eingetheilet werden kan.  
  Der Mensch sucht gar zu sehr die Vollkommenheit, und will gar keine Grade haben; weßwegen er bey Erblickung einer grössern Sache die mittlere, die doch ihre Hochachtung verdienet, verachtet.  
  Eben in voriger Betrachtung wird die Ehre in eine vernünfftige und unvernünfftige eingetheilet. Die erste gründet sich auf die Wahrheit, sie wird nur denen wahren Tugenden, als denen rechten Vorzügen des Menschen beygeleget, und ein solches Urtheil ist niemand als ein weiser Mann zu fällen fähig. Die letztere entspringet von dem Pöbel, dieser läßt sich durch den falschen Schein verblenden, er verfällt auf das äusserliche, und folget demjenigen, was ihm gegenwärtig ins Auge fällt. Es ist also ein grosser Unterscheid, ob man von weisen Leuten oder von dem gemeinen Hauffen verehret werde, oder der Beyfall eines eintzigen von der erstern Art, ist besser, als das einhellige Lob von dem letztern.  
  Weil aber die Ehre ein Mittel ist, die Kräffte andrer Leute mit denen seinigen zu verbinden, und doch alle Leute nicht weise Leute sind, sondern mit Recht zu dem Pöbel gerechnet werden; so ist es der Klugheit gemäß, durch den äusserlichen Schein auch den Pöbel auf seine Seite zu ziehen.
  • Müller in Gracians Oracel max. 28. in der Anmerck. p. 181. ...
  • Heumann im politischen Philosopho 7.
  Die Ehre selbst muß man weder mit dem Ehren-Amte oder der Ehren-Stelle, noch mit dem Rang, noch mit der Fama oder Ruhm verwechseln. Der Mensch besitzet gewisse Vortheile und Vorzüge; hält man ihn deswegen höher als einen andern, so ist es die Ehre. Legt man ihn, vermöge eines Vertrages, gewisse Pflichten zu, in einem und dem andern Stande, mit einer gewissen Auctorität und Macht dem gemeinen Besten Dienste zu leisten, so heißt es ein Ehren-Amt.  
  Aus der Ehre flüsset als eine natürliche Würckung der Rang, da einer dem andern in der Ordnung vor und nachgehet. Wird die Ehre durch gute Nachrede öffentlich kund gemacht, so heißt es die Fama oder der Ruhm.  
  Ausser den obigen Eintheilungen der Ehre kan dieselbe annoch in die äusserliche und innerliche Ehre eingetheilet werden. Die innerliche ist, wenn sie nur in der hohen Meynung von einer Sache bestehet. Die äusserliche aber erfordert, daß die Meynung durch Worte oder Thaten an den Tag geleget werde. Die äusserliche wird wieder in die natürliche und bürgerliche eingetheilet. Die natürliche bestehet in der Willkühr eines ieden, wie er dieselbe zu Bezeigung seiner innerlichen Hochachtung anstellen will. Die bürgerliche aber ist die Ordnung, welche die bürgerlichen Gesetze mit denen Ehren-Ämtern verknüpffen.  
  Die innerliche Ehre ist das Haupt-Werck, worinnen die Ehre bestehet; die äusserliche Ehre ist nicht nothwendig mit einer innerlichen Hochachtung verknüpfft. Man weiß, daß sie der Hochmuth am meisten begehret, deswegen pflegt man sich zu verstellen, und die äusserliche Bezeigungen stimmen offtmahls am wenigsten mit der innerlichen Meynung überein.  
  Da also die äusserliche Ehre überhaupt betrüglich ist: so ist unter ihren Arten, die bürgerliche an allerbetrüglichsten. Die Freyheit derer Urtheile ist bey derselben aufgehoben, sie ist mit dem Amte, nicht aber mit denen Personen verknüpfft, und ein nichts-würdiger Mensch, welchem andrer Unverstand ein solches zugetheilet, genüsset eben das Vorrecht, welches der aller geschickteste genüssen würde. Müller in der Ethic. ...
  Nachdem wir die Natur der Ehre und ihre Arten vorgestellt, so wollen wir erwägen,  
 
1) ob man die Ehre suchen müsse ?
 
 
2) was man vor Ehre suchen müsse ?
 
 
3) wie die Ehre zu suchen sey ?
 
 
4) Wen man verehre müsse ?
 
 
5) Wie man seine Ehre retten müsse ?
 
  so ist unsre Meynung diese: Alle wahre Mittel unsrer Glückseligkeit sind vor Endzwecke anzusehen, und wir müssen uns darnach bestreben. Die Natur derer Menschen ist gesellig; keiner kan ohne den andern bestehen, die Beyhülffe andrer ist das gröste Mittel unsern Wohlstand zu befördern, niemand aber sucht uns zu helffen, wenn er uns nicht vor ein Mittel ansiehet, wodurch er seinen Nutzen befördern könne. Soll er uns vor so ein  
  {Sp. 417|S. 224}  
  solches Mittel halten: so muß er eine gute Meynung von unsern Kräfften hegen; eine gute Meynung aber von unsern Kräfften ist die Ehre. Die Ehre verhilfft uns also zu der Beyhülffe andrer, durch die Beyhülffe andrer werden wir glücklich. Ist also die Ehre ein Mittel zu unsrer Glückseligkeit, und also zu suchen.  
  Wir können es aber auch auf diese Art erweisen: Was mit einer wahren Lust verknüpfft ist, das ist natürlich. Die Natur ist der Wille Gottes , und was GOTT will, das müssen wir zu unsern Endzwecke machen. Nun findet sich bey der Ehre eine wahre Lust, das ist, eine solche, die mit keiner folgenden Verdrüßlichkeit verknüpfft ist: also ist die Ehre etwas natürliches, also müssen wir dieselbige zu unsern Endzwecke machen.  
  Von dem andern. Was man vor Ehre suchen müsse ? dencken wir also: die innerliche Ehre ist das Leben der wahren Ehre; ohne dieselbe ist die äusserliche unbeständig. Diese innerliche Ehre müssen wir von weisen Leuten erwarten. Der Pöbel kann uns zwar auch innerlich verehren, seine Meynung aber ändert sich mit seinen Neigungen. Sie ist also unbeständig. Etwas unbeständiges aber zu begehren, ist wider die Regeln der Weisheit. Die innerliche und sich auf Vernunfft gründende Ehre ist also diejenige, welche wir zu unsern eigentlichen Zweck zu machen haben.  
  Gleichwohl aber müssen wir die äusserliche und unvernünfftige Ehre nicht gantz und gar verwerffen. Es ist ein Unterschied zu machen, unter demjenigen, was ein Weiser suchen, und unter demjenigen, was ein Weiser bey Gelegenheit mitnehmen soll. Die äusserliche ist einmahl ein Kennzeichen von der innerlichen. Sie ist kräfftig, wenn sie sich auf die innerliche gründet. Hernachmahls so breitet sie sich auch auf andre aus, welches die innerliche nicht thut. Der öffentliche Ruff eines berühmten Mannes bringt ihm eben daher so viel Verehrer, weil er öffentlich ist.  
  Es kann also die äusserliche Ehre ihren Nutzen haben, und deßwegen sucht ein kluger Mensch dieselbige mitzunehmen. Weil der Pöbel uns dienen kann, so müssen wir es gleichfalls nicht versäumen, wenn wir uns bey ihm in Hochachtung setzen können. Er lässet sich durch den äusserlichen Schein betrügen; deßwegen erfodert es die Klugheit, quandoque plus videri, quam esse. Manchmahl mehr zu scheinen als zu seyn. Dieses verträgt sich gantz gut mit der Weisheit. Die innerliche und vernünfftige Ehre machen wir zum Haupt-Endzweck, die äusserliche und unvernünfftige zum Neben-Zweck.  
  Die dritte Frage: Wie wir die Ehre suchen sollen? Beantworten wir mit diesen Worten des Plinii Epist. I. 8. n. 14. Sequi gloria, non adpeti debet. Die Ehre muß folgen, und nicht gesuchet werden, das ist, wir müssen tugendhaffte Thaten verrichten, deren Folgerung gantz gewiß die Ehre ist, nicht aber die Leute dabey zwingen wollen, daß sie uns verehren sollen.  
  Die Ehre besteht in der Meynung derer andern. Die Meynung gründet sich auf die Erkenntniß, die Erkenntniß aber läßt sich nicht zwingen. Derjenige wird verlacht, welcher seine Verdienste eher erkennet, als andre; und da die Eigenliebe so sehr eingerissen ist, so hält man denjenigen nicht vor lobenswürdig, der sich selber ehret.  
  Die andre Regel ist, loquere, vt te videam. Man muß dem andern Gelegenheit geben, seine Tugenden zu erkennen. Es ist denen Menschen nicht gegeben, dem andern ins  
  {Sp. 418}  
  Hertze zu sehen. Und wenn einer noch so groß ist, so bleibt er doch deßwegen klein, wenn er dem andern die Mittel der Erkenntniß raubet, auf welche sich doch die Ehre gründet.  
  Dieses alles aber muß auf eine gesellige Art und Weise geschehen. Wir können uns über andre erheben, wir können andrer ihre Kräffte mit denen unsrigen verbinden, aber nicht so, daß uns nur der andre soll zu Diensten leben, und daß der Nutzen von seiner Hochachtung nur auf uns, nicht aber zugleich auf ihn gehen soll. Wer sich auf diese verkehrte Art nach der Ehre bestrebet, der wird zwar wohl eine Hochachtung von andern erlangen, sie werden aber auf alle Art und Weise vermeiden, sich mit ihm zu verbinden, und dadurch wird der Endzweck der Ehre hinwegfallen. Das Mittel wird ohne rechtmäßigen Endzweck seyn, und also zu einer Eitelkeit werden  
  Fragen wir viertens, wen man verehren müsse ? So ist zwar Tugend und Verstand, als die besten Mittel zur Beförderung der Glückseeligkeitt, so wohl was die Gesellschafft, als eintzelne Personen anbetrifft, allen andern vorzuziehen. Weil aber Macht und Reichthum, wenn sie wohl angewendet werden, gleichfalls als Mittel der Glückseeligkeit können angegeben werden: so verdienen zwar solche Personen, die selbige besitzen, keinen besondern Vorzug, weil sie nicht so wohl selbst, als die Glücks-Fälle in ihnen verehret werden; dennoch aber müssen solche, eben ihres Glückes wegen, nicht von uns zu unsern und der Gesellschafft Schaden gäntzlich verachtet, und hintenangesetzet werden. Es ist gut, solche Leute ie mehr und mehr zu erheben, um ihnen Gelegenheit zu geben, daß sie mehr nutzen können.  
  Fünfftens haben wir zu betrachten: Wie wir unsre Ehre retten müssen? Die Ehre ist ein Gut, wie wir oben gehöret, also haben wir das Recht, dieselbige zu vertheidigen. Wir vertheidigen sie wieder unsre Verläumder. Diese dichten uns Unvollkommenheiten an, welche wir nicht haben. Die Klugheit lernet uns dreyerley hiebey zu betrachten:  
 
1.) Die Verläumder selbst.
 
 
2.) Die Verläumdungen.
 
 
3.) Die Art und Weise, wie wir uns retten.
 
  Was die Verläumder anbelanget, so müssen wir nicht auf eine unnütze Art die Zeit bey ihnen verliehren. Männern, die sonst Verstand und Ansehen haben, müssen wir uns wiedersetzen, denn sie können Glauben finden. Bey Leuten, deren Unverstand und weniges Ansehen bekannt ist, haben wir solches nicht nöthig. Sie sind gestrafft genug, daß sie selbst in Irrthum stecken, und uns bringt derselbe keine Gefahr, weil er nicht fortgepflantzet wird. Doch müssen wir hierbey mehr der Wahrheit, als dem äusserlichen Scheine folgen, und unsern Feind nicht ohne Ursache vor allzugering achten. Es ist eine Klugheit, selbst seinen Feind grösser zu machen, weil wir dadurch unsern Sieg vergrössern.  
  Ist die Verläumdung an und vor sich selbst offenbar, so dürffen wir uns dießfalls keine Mühe geben, weil sie sich von sich selber wiederleget. Was die Art und Weise der Wiederlegung anbelangt, so kann dieses entweder durch Thaten, oder durch Worte geschehen. Durch Thaten zeigen wir das Gegentheil, was von uns ist geredet worden. Derer Worte aber müssen wir uns bedienen, wenn sich nicht gleich die Gelegenheit findet, solche Thaten zu vollbringen, und uns das Stillschweigen vor eine Zagheit könnte ausgeleget werden.  
  Doch alles dieses muß auf eine liebreiche Art geschehen. Wenn wir das Recht uns zu vertheidigen haben, so erstrecket sich dasselbe nicht  
  {Sp. 419|S. 225}  
  so weit, daß wir den andern deßwegen beleidigen könnten; es müste denn seyn, daß wir auf eine andre Art zu unsrer Vertheidigung nicht gelangen könnten: Was wir unsrer eignen Ehre schuldig sind, das müssen wir auch bey Rettung andrer ihrer Ehre beobachten. Wir haben hiervon einen gedoppelten Nutzen. Einmahl machen wir uns Freunde, hernachmahls wenn die Ehre eines andern gegründet ist, so zeigen wir dadurch unsre Geschicklichkeit, das Gute einzusehen. Es ist nichts leichtes, etwas mit Grunde zu ehren und zu loben, weil man das Gute und dessen Werth erkennen muß.  
  Aus diesen allgemeinen Regeln lassen sich hernachmahls gar leichte die Schlüsse ziehen, wie man sich bey gelehrten Streitigkeiten zu verhalten habe. In den Theologischen Streitigkeiten ist dieses von Buddeo in Disquisitione Theologica de moderamine inculpatae tutelae in certaminibus Theologorum, die sich bey seiner Introductione ad Historiam Philosophiae Ebraeorum befindet, ausgeführet worden.  
     

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Stand: 3. Januar 2023 © Hans-Walter Pries