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Zedler: Embden HIS-Data
5028-8-986-23
Titel: Embden
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 8 Sp. 986
Jahr: 1734
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 8 S. 526
Vorheriger Artikel: Embda
Folgender Artikel: Embden, die Grafschafft
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Embden, Emden, Lat. Emda, Embda, Emeda, vor Zeiten Emetha, die Haupt-Stadt in Ost-Frießland, an dem Flusse Ems, wo derselbe in den Dollert  
  {Sp. 987|S. 527}  
  fällt, gelegen.  
  Sie ist groß, reich und treibt wegen ihres bequemen Hafens guten Handel, ist auch mit einem Schloß, und 2. Castellen versehen und kann im Fall einer Belagerung gantz unter Wasser gesetzet werden.  
  Unterschiedene wollen sie vor diejenige Festung halten, welche Drusus an denen Grentzen derer Friesen und Bructerer angelegt hat.
  • Ptolemaeus
  • Liuius Epit. …
  • Dio
  • Bucherius Belg. …
  • Cluuerius Germ. Ant. …
  • von Bünaus Reichs-Hist. Th. I. B. I. …
  Ehemahls haben sich die Abdenii der Herrschafft über diese Stadt angemasset, so soll sie auch vor diesem zu der alten Grafschafft Vecht gehöret haben. Hamelmann Opp. …
  Nach diesem hat sie eigne Grafen gehabt, unter denen dem Grafen Ennoni an. 1599, jedoch mit Vorbehalt gewisser Priuilegien, von denen Einwohnern gehuldiget worden. Weil er aber sich durch seinen Cantzler zu einem Kriege mit der Stadt verleiten lassen, stunden ihr die Niederländer bey, und brachten die Sache zu grossem Vortheil der Stadt zum Vergleich.  
  Gegenwärtig gehört sie als eine freye Stadt zum Römischen Reiche, und stehet unter dem Schutz der vereinigten Niederlande; worüber aber, weil ihr der Fürst von Ost-Frießland solche Freyheit nicht zustehet, auch der Kayser Carolus VI. sie zum Gehorsam gegen denselben durch viele Reichs-Hof-Raths-Conclusa, und eine deswegen besonders angeordnete Commission anweisen lassen, die Holländer aber im Gegentheil sich ihrer beständig angenommen, seit vielen Jahren her zwischen der Stadt und dem Fürsten schwere Streitigkeiten geführet, und insonderheit in denen Jahren 1727 und 1728 zwischen denen Kayserlichen, Frantzösischen, Englischen und Preußischen Höfen, ingleichen denen General-Staaten verschiedene Handlungen gepflogen worden.  
  Die catholischen dürffen zwar hier wohnen, haben aber keine freye Religions-Übung.  
  Der König in Preussen und die Holländer haben einige Trouppen zur Guarnison darinne, auch befindet sich daselbst die Preußische Flotte und Africanische Compagnie.
  • Vbbo Emmius de Rebus Frisic. XIV. welche Schrifft Brenneisen ins Teutsche übersetzt, mit Anmerckungen und Documenten erläutert, und wiederleget, Aurich 1732. in 8.
  • Vbbo Emmius Historia nostri temporis.
  • Bertius Comm. Germ. III.
  • Alting. Notit. German. infer. T. I.
  • Ens Delic. Apodem. …
  • à Werdenhagen de Rebuspubl. Hans.
  • Reidan. XI. ad. an. 1594. seqq.
  • Grotius de Bell. Belg.
  • Rousset Recueil d'actes
  • Brenneisens Ost-Friesische Historie und Landes- Verfassung.
  • Zeiller Itiner. Germ. Contin. …
  • Schneiders Beschreibung des alten Sachsen- Landes …
     

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Stand: 4. Januar 2023 © Hans-Walter Pries