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Zedler: Gebäude HIS-Data
5028-10-472-1
Titel: Gebäude
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 10 Sp. 472
Jahr: 1735
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 10 S. 249
Vorheriger Artikel: Gebär-Mutter
Folgender Artikel: Gebäude, heissen die Zechen
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Gebäude, ist ein Raum, der durch die Kunst eingeschlossen wird, um sicher und ungehindert gewisse Verrichtungen darinnen vorzunehmen.  
  Es rühret demnach aller Unterscheid derer Gebäude von dem Unterscheid der Verrichtungen her, so darinnen vorgenommen werden und wozu sie dienen sollen.  
  Also heissen öffentliche oder publique Gebäude diejenigen, welche zu solchen Verrichtungen dienen, welche das gemeine Wesen angehen, dergleichen sind  
 
  • Conferentz-Häuser,
  • Rath-Häuser,
  • Kirchen,
  • Schulen,
  • Hospitale,
  • Zucht- und
  • Waysen-Häuser,
  • und so ferner.
 
  Fürstliche Gebäude sind, so zur Hof-Haltung, Pracht und Divertissements grosser Herren angeleget werden; Festungsgebäude, welche die Defension derer Städte zum Grunde haben; Land- und bürgerliche Gebäude, welche um der Oeconomie und bürgerlichen Verrichtungen willen erbauet werden, und so ferner.  
  Ja eben wegen des Unterscheides dieser Gebäude sind so viele Arten oder Theile der Bau-Kunst entstanden, als  
 
  • bürgerliche-
  • Kriegs-
  • Wasser-
  • Schiff-
  • Mühl etc.
 
  Bau-Kunst, Massen wegen des besondern Endzwecks jedes von dieser Arten Gebäude besondere Principia zum Grunde setzet, so ihme eigenthümlich sind.  
  Überhaupt muß bey einem Gebäude dreyerley in Acht genommen werden, daß es nemlich dauerhafft, beqvem und schöne aufgeführet werde.  
  Feste und dauerhafft ist ein Gebäude, wenn solches der Gestallt aufgeführet worden, daß keine Gefahr vorhanden, daß es einfalle oder in kurtzen durch den Gebrauch verschlimmert und unbrauchbar gemacht werde; welches durch gute Materialien und deren geschickte Verbindung und Zusammensetzung erhalten wird.  
  Beqvem ist es, wenn man alle nöthige Verrichtungen, um deren willen es erbauet wird, ohne Hinderniß und Verdruß darinnen vornehmen kann; und schöne, wenn dasselbe in allen seinen Theilen der Gestallt angeordnet, daß es bey dem anschauen in uns einen Gefallen erreget.  
  Was bey  
  {Sp. 473|S. 250}  
  jedem von diesen in Acht zu nehmen, zeigen die besondern Titel von denen Stücken eines Gebäudes.  
  Ehe ein Gebäude aufgeführet werden soll, muß zuvor der Grund-Platz, darauf man es bauen will, abgemessen, und dessen Beschaffenheit untersucht werden. Hierauf geschiehet der Entwurf nach denen Absichten des Bau-Herrn, so dem Bau-Meister zu leichterer Ausführung seiner Inuention dienet; welches der Haupt-Riß eines Gebäudes genennet wird. Dieser wird alsdenn weiter ausgearbeitet, und in gehörige Forme gebracht, daß er alle Theile des Gebäudes ihrer Länge und Breite nach darstelle, und heisset alsdenn der Grund-Riß.  
  Ferner wird noch eine Verzeichnung erfordert, welche die Breite und Höhe der äussern Mauer nebst der Höhe und Breite derer Thüren, Fenster, Frey-Treppen und so ferner zu erkennen giebet. Endlich auch die Höhen und Dicken derer innern Theile eines zu erbauenden Gebäudes jemand vor Augen zulegen, wird ein Riß verfertiget, so der Durchschnitt heisset.  
  Von allen diesen zeigen die besondern Titel ein mehreres.  
     

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Stand: 14. Januar 2013 © Hans-Walter Pries