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Zedler: Grentzen Änderung HIS-Data
5028-11-848-1
Titel:Grentzen Änderung
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band:11 Sp. 848
Jahr:1735
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 11 S. 441
Vorheriger Artikel:Grentzen einer Gleichung
Folgender Artikel:Grentzen-Besichtigung
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

 Text Quellenangaben
  Grentzen Änderung, ist, wenn einer zu seinem Vortheil und dem Nachbarn zum Schaden, einen Rein- oder Grentz-Stein vorsetzlich und wissentlich aushacket oder ausackert, die Straffe ist Landes-Verweisung, Gerichts-Räumung, Gefängniß, oder eine Geld-Busse, nach Gelegenheit des Verbrechens, auch wohl mit Staupen-Schlag, wenn einer die Land-Grentzen wissentlich verrücket.  
 Siehe Grentzen-Verrückung.  

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Stand: 7. September 2016 © Hans-Walter Pries