HIS-Data
Home | Suche
Zedler: Holstein … Herzogthum HIS-Data
5028-13-655-14
Titel: Holstein … Herzogthum
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 13 Sp. 655
Jahr: 1735
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 13 S. 341
Vorheriger Artikel: Holstebro
Folgender Artikel: Holstein insonderheit
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Holstein oder Holster, Holdustein, Holdunestetti, Lat. Holsatia, auch Holtzatia, ein Hertzogthum in dem Nieder-Sächsischen Creiße, so nach Norden, vermittelst der Eider und Levensaw, an Schleßwig nach Süden durch die Elbe an Bremen, und durch die Trave an Mecklenburg und Lauenburg grentzet, auf der rechten Seite von der Ost-See bis an Femern, welches zu Schleßwig gehöret, und auf der lincken von der West- oder Nord-See umschlossen ist.  
  Es enthielt vor Zeiten 3. Völcker oder drey Gäve, nemlich Dithmarsen, Holstein und Stormarn, welches letztere das vornehmste gewesen. Adamus Cremensis.
  Es wurde zu denen Ost-Sachsen gerechnet, deren Rechte sie auch hatten.
  • Chronic. Slauorum 47. ap. Leibnit. Script. Rer. Bruns. …
  • Botho Chron. Bruns. Pict. ap. Leibnit. l.c.
  Der Name soll von Holtz, oder von dem Nieder-Sächsischen Worte Holt, herkommen, weil die ersten Einwohner zwischen der Eider und Stör diesen Namen geführet, indem sie im Gehöltze gewohnet, und auch davon Holtsaßen genennet worden.
  • Bothonis Chron. Bruns. Pict. ap. Leibnitium Script. Rer. Bruns. …
  • Goebelinus Person. Cosm. … ap. Meibomium Script. Rer. Germ. …
  • Albertus Stadensis Chron. ap. Schilterum de Script. Rer. Germ.
  Jedoch nehmen auch einige den Namen vom Fluße Alster her, so bey denen  
  {Sp. 656}  
  Alten auch Halster geheissen. Arnoldus Lubecensis
  Oben genennte Völcker haben sich an. 1067. bey 600. Familien auf dem Hartzwald niedergelassen, indem sie von denen Räubern vertrieben worden. Albertus Stadensis l.c. ap. Schilterum l.c.
  An. 1099 wurde das Land von denen Dännen unter das Joch gebracht. Script. Rer. Dan. ap. de Ludewig Reliq. MSt. …
  Es liegt Holstein nach der Breite der Erd-Kugel unter dem 53. Grad 26. Minuten. Die Breite von Rendsburg bis Hamburg ist 12. Meilen, und die Länge von der West-See biß an die Ost-See hinter Neustadt ist 17. Meilen; ins gevierte wird es 136. Meilen austragen, daraus erhellet, daß es 8. vierkannte Meilen kleiner als Schleßwig. Sonst gehöret es als ein Lehen zu Teutschland.  
  Das Land ist an Güte ungleich, massen es an einigen Orten grosse Heyden, überhaupt aber an beyden See-Canten gute fette schwartze Erde, die unter andern auch herrlichen Weitzen träget, an der West-Seite aber die reichen Marschländer hat. siehe Marschland.  
  Es hat auch fischreiche Seen. Berge giebt es ausser dem Kalchberge und Seegeberge keine, aber viel fruchtbare Wälder an Eichen und Buchbäumen. Unter denen Flüssen sind nach der Elbe, die Eider, Stör, Trave, Schwentin und Schartaw die vornehmsten, Neustadt, Heiligenhafen und Kiel haben gute Häfen.  
  Die übrigen Städte ausser Hamburg sind  
 
  • die eigentlich also genannte Vier-Städte, Kiel, Rendsburg, Itzeho und Oldeslo, so Lübisches Recht, und ein Appellations-Gerichte haben, dahin verschiedene Städte in Holstein und Schleßwig prouociren;
  • Ferner
    • Krempe,
    • Wilster,
    • Seegeberg,
    • Heiligenhafen,
    • Neustadt,
    • Oldenburg,
    • Lütkenburg,
    • Glückstadt,
    • Plön,
    • u.a.
 
  Das gantze Hertzogthum wird in 4. Theile, Holstein insonderheit, Stormarn, Dithmarsen und Wagern unterschieden, welche theils dem Könige in Dänemarck, theils dem Herzoge zu Gottorff gehören, wie hernach, und unter iedem besondern Articel dieser Landschafften zu ersehen.  
  Von diesen Holsteinischen vier Ländern werden zum Reiche monathlich einfach 40. zu Roß und 80. zu Fuß, oder 800. in 60 Monath 48000 fl. an Gelde gegeben. Zur Unterhaltung des Cammer-Gerichts ist das Ordinarium an. 1576. gewesen 140. fl. 6. Xr. 6. Hell. und nach der Vermehrung 253. fl. 27. Xr.
  • Zeiller Reichs-Geogr. …
  • von Herden Grund-Feste des teutschen Reichs …
  Das Holsteinische Wapen ist ein gevierter Schild, mit einer zwischen die untersten beyden Quartiere eingepfropften Spitze und einem Mittel-Schilde. In der obern Reihe ist das Königreich Norwegen und das Hertzogthum Schleßwig; In der untern das Hertzogthum Holstein und das Land Stormarn. In der Spitze das Land Dithmarsen. In dem Mittel-Schilde die Grafschafft Oldenburg und Delmenhorst.  
  Über dem Schild stehen 3. Helme, welche alle mit Cronen, darinnen Fürsten-Hüte stehen, bedecket sind.  
  Auf dem mittelsten ist ein goldener gecrönter Löwe, welcher eine krummgebogene Helleparte in Prancken hält, wegen Norwegen.  
  Auf dem zur rechten drey goldene Schaffte, welche oben mit goldenen Knöpffen und Pfauen- Federn gezieret sind, wegen Schleßwig.  
  Auf dem zur lincken, 7. wie das 3.  
  {Sp. 657|S. 342}  
  Feld, bezeichnete Fähnlein, an goldenen Lantzen, wegen Holstein.
  • Trier Einleitung zur Wappenkunst …
  • Lackmann Hist. Holstein und Schleßwig.
     

HIS-Data 5028-13-655-14: Zedler: Holstein … Herzogthum HIS-Data Home
Stand: 16. Februar 2014 © Hans-Walter Pries