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Zedler: Isny oder Ißni HIS-Data
5028-14-1386-5
Titel: Isny oder Ißni
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 14 Sp. 1386
Jahr: 1735
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 14 S. 726
Vorheriger Artikel: Isnoaky
Folgender Artikel: Iso, ein Mönch
Siehe auch:
Hinweise:
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  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen
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  Text Quellenangaben
  Isny oder Ißni, Ißne, Isnaw, Eisna, Eisin, Eisny, Eysne, Ysne, Yßni, Lat. Isna, eine Schwäbische Reichs-Stadt im Algöw, vier Meilen von Bregentz gelegen. Ihren Namen wollen einige von der Göttin Isis, welche ehedessen in diesen Revieren verehret worden seyn soll; andere von dem Eisen, weil sie nach der dasigen Mund-Art Eisny genennet wird, und ein Huf-Eisen im Wappen führet; die meisten aber von dem nächst bey der Stadt entspringenden und hart daran vorbeyflüssenden Wasser, Isne, herleiten.  
  Den Ursprung betreffend, so hat sie denselben vermuthlich von denen Römern und ihren da herum ehedessen aufgerichteten Lagern, gleich andern benachbarten Städten, erhalten, wie die daselbst vormals gefundene Aufschrifften, Müntzen und andere Römische Merckmahle ausweisen.
  • Munster,
  • Occa.
  • Crusius Schwäb. Chron. Th. I B. VI. ...
  Um das Jahr 1096. soll Mangold, Graf von Veringen, das Benedictiner-Closter zu St. Georgen daselbst gestifftet haben, mit welchem aber bald darauf die Stadt in grosse Zwistigkeiten gerathen, bis endlich selbige an. 1219. durch die Truchsessen von Waldburg und Kordorff, welche damahls die Herrschafft Trauchburg, worinnen Isny gelegen, von denen Grafen von Veringen und Nellenburg Lehnsweise besessen, dahin vertragen worden, daß das Closter zukünfftig kein Gut oder Erbe besitzen, und wenn demselben eines zufiele, solches binnen Jahres-Frist wiederum zu verkauffen schuldig seyn solle. In diesen und andern Rechten ist nachgehends die Stadt Isny von verschiedenen Kaysern bekräfftiget worden.  
  Nachdem haben die Grafen von Veringen die Stadt und Herrschafft Trauchburg sammt der Casten-Voigtey über das Closter dem Truchsessen, Johann von Waldburg, um hundert und neuntzig Marck Silbers, dessen Enckel, Otto, Truchseß von Waldburg, aber an. 1365. der Stadt ihre Freyheit um 9000. Pfund guter Heller verkauffet; wie sie den eben auch in eben demselben Jahre von Kayser Carolo IV. unter die freyen Reichs-Städte aufgenommen worden, daß sie jährlich auf Martini 100. Pfund Heller entrichten solle: welche Reichs-Steuer Anfangs von Kayser Sigismundo an die von Haimenhofen, nachgehends aber von Kayser Maximiliano I. der Stadt selbst von neuem verpfändet worden.
  • Crusius Schwäb Chron. Th. III. B. V. ...
  {Sp. 1387|S. 727}  
   
  • Crusius Schwäb Chron. Th. III. B. V. ...
  • Stumpf Schweiz. Chron. ...
  • Rausner de vrb. Imp. ...
  • Dresserus de vrb. German. ...
  • Limnaeus Iur. Publ. ...
  Sie hat die Reichs-Abschiede zu Regenspurg von an. 1500. zu Worms 1521. zu Regenspurg 1527. zu Worms 1535. zu Regenspurg 1541. zu Speyer 1542. zu Nürnberg 1543. zu Speyer 1544. zu Worms 1545. zu Augspurg 1548. 1551. 1555. zu Regenspurg 1557. zu Augspurg 1559. 1567. zu Speyer 1570. zu Regenspurg 1578. zu Augspurg 1582. zu Regenspurg 1594. 1598. 1603. 1613. 1641. und 1654 unterschrieben Pfeffinger ad Vitriarii ...
  Es soll vor dem ein schöner Ort gewesen, und deswegen Klein-Augspurg genennet worden, durch die vielen Feuers-Brünste aber sehr herunter gekommen seyn: indem an. 1284 die gantze Stadt, an. 1401 die Helffte, an. 1631 drey Viertheil, und erst an. 1721 zweymahl auf einander ein guter Theil der Stadt im Rauch aufgegangen. Crusius Schwäb. Chron. Th. III. B. III. ...
  Vor diesem trieb sie einen grossen Leinewand-Handel, und war zumahl die Weber-Zunfft an diesem Orte so starck, daß sie sich öffters wider den Rath auflehnten; bis sie endlich 1598. mit demselben verglichen wurden. Sonst ist der Rath, welcher aus 19. Personen, als 2. Bürger-Meistern, 2. Stadt-Ammanen und 15. andern Raths-Verwandten bestehet, und die gantze Bürgerschaft der Lutherischen Lehre zugethan, welche daselbst vornehmlich durch den berühmten Paull. Fagium eingeführet worden. Übrigens ist auch Isny eine von dene 4. Mahl-Städten des freyen Kayserlichen Land-Gerichts in Ober- und Nieder-Schwaben, welches alle Monath allda gehalten wird.
  • Besoldus Th. pract. v. Land-Gericht in Schwaben ...
  • Speidelius Notabil. Iurid. Hist. Polit. v. Land-Gericht p. 604.
  • Schweder Introd. Iur. publ. ...
  • Struv Hist. Iur. ...
  Das Stadt-Wapen ist im goldenen Felde ein schwartzer gecrönter Adler, auf dessen Brust ein silbernes Schild mit einem schwartzen Huf-Eisen. Trier Einl. zur Wapenk. ...
  Der Reichs-Anschlag war sonst 2. zu Pferde und 14. zu Fusse, welches monathlich am Gelde 80. fl. betrug. An. 1686. aber ist er bis auf 20. fl. herunter gesetzt worden. Zum Cammer-Gerichte giebt sie jährlich 50 fl.
  • Moser Forts. Crusii Schwäb. Chron. ...
  • Matric. Imp. bey von Herden Grund-Feste des H. R. Reichs, ...
  • Zeiller Chron. Sueu. et Topogr.
  • Limn. I. P.
  • Knipsch. de Ciuit. Imp.
  • Europ. Herold Th. I. ...
  • Lünig. Spicil. des Reichs-Archivs.
  • Bruschius de Mon. Germ. Sacr.
  • Tromsd.Geogr.
  • Lucae Grafen-Saal.
  Der Abt oben gedachten Closters ist ein Stand des Reichs, und wird nach altem Herkommen unter die Rheinischen Praelaten gezählet; wiewohl ihm hierinn die Truchsesse von Waldpurg widersprechen. Die Ursache dessen ist, daß a. 1096 Mangold und dessen Söhne, Walther u. Wolfrad, Grafen zu Veringen, dieses Closter erbauet. Crusius Schw. Chr. Th. II. B. VIII. ...
  Nachdem aber dieser ihr männlicher Stamm erloschen, ist nicht allein die Stadt und das Closter Isny, sondern fast die gantze Herrschafft an die von Waldpurg gekommen. Ob nun wohl Otto, Truchseß von Waldpurg, der Stadt Isny die Freyheit unter ge-  
  {Sp. 1388}  
  wissen Bedingungen gegen eine Summe Geldes überlassen; so gestehet dieses gräfliche Haus doch nicht, daß ein gleiches mit dem Closter geschehen. Weshalber sie mit dem Abte in Streit gerathen der eine lange Zeit her nicht hat ausgemacht werden können. Unterdessen haben die von Waldpurg müssen geschehen lassen, daß der Abt den Reichs-Abschiede zu Regenspurg an. 1641. und 1654. unterschrieben. Pfeffinger ad Vitriar. ...
  Wie sie denn auch schon lange zuvor zu Reichs-Tägen beruffen worden, und also im Besitz ihres Rechts seyn. Das aber können sie nicht läugnen, daß die Truchsessen von Waldpurg Casten-Voigte und Schutz-Herren über ihr Closter seyn, und daß die Äbte vieles in ihrer Herrschafft Trauchburg besitzen, darüber sie ohne derer von Waldpurg Einspruch nicht so frey schalten und walten mögen.  
  Die Äbte folgen nach einander also:  
 
1 Mangold, Graf von Veringen, erw. 1096. ermordet an. 1100.
2 Wernher erw. 1100.
3 Marquardus.
4 Burcardus.
5 Albertus.
6 Bertholdus.
7 Conradus.
8 Bertholdus II.
9 Conradus II.
10 Henricus von Brunow.
11 Hermannus.
12 Bertholdus III.
13 Henricus II. st. 1350.
14 Conradus III.
15 N. N.
16 N. N.
17 N. N.
18 N. N.
19 Io. Mangold von Sandeck, erw. 1430. st. 1459.
20 Georgius Textor.
21 Georgius Stiedlin.
22 Philippus von Stein.
23 Ambrosius Horn. von Pfullendorff, starb 1540.
24 Helias Frey, st. 1548.
25 Vdalricus Todt, oder Morß.
26 N. N.
27 N. N.
28 N. N.
29 N. N.
30 N. N.
31 Alphonsus Torelli, erwählt d. 10. May 1701.
 
Literatur  
  • Crusius l. c. ...
  • Bruschius de Monast. Sacr. St Georgen.
  • Bucelin. German. Sacr. ...
  • Europ. Herold. ...
  • Zeiller Reichs-Geogr. ...
  • Itin. German. ...
  • Contin. I. c. ..
  • Topogr. Sueu. v. Isny.
  • Juncker. Anl. zur mitl. Geogr. ...
  • Imhof Not. Proc. Imp. ...
     

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Stand: 22. März 2023 © Hans-Walter Pries