HIS-Data
Home | Suche
Zedler: Menschlich Recht oder Gesetz HIS-Data
5028-20-800-2
Titel: Menschlich Recht oder Gesetz
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 20 Sp. 800
Jahr: 1739
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 20 S. 409
Vorheriger Artikel: Menschlich Gesetz
Folgender Artikel: Menschliche Erkänntniß
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Menschlich Recht oder Gesetz ist, welches von denen Menschen aus Nothwendig-  
  {Sp. 801|S. 410}  
  und Nutzbarkeit eingeführet worden. Denn weil man durch die Erfahrung das natürliche Gesetz nicht gnug mächtig befunden, die Menschen zu Beobachtung ihrer Schuldigkeit wegen ihrer verderbten Natur, wie es seyn wolte, anzuhalten; als haben nicht nur die Völcker insgesamt, sondern auch iede Republicken ihre gewissen Gesetze verordnet und eingeführet, welche gleichsam Mauren und Bollwercke sind, womit man das natürliche Gesetz verwahret, damit es nicht gäntzlich untergedruckt werden möchte. Winckler de Princip. Jur. ...
  Weil aber theils Nutzbarkeiten alle Völcker, theils eines und das andere insonderheit betrifft; so wird dieser End-Ursache halben das menschliche Gesetz in das allgemeine Völcker-Recht (Jus Gentium) und in eines ieden Staats besonderes Recht (Jus Civile) abgetheilet, wovon an seinem Orte ein mehrers.  
     

HIS-Data 5028-20-800-2: Zedler: Menschlich Recht oder Gesetz HIS-Data Home
Stand: 22. Januar 2013 © Hans-Walter Pries