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Zedler: Oesterreich, das Ertz-Hertzogthum HIS-Data
5028-25-774-3
Titel: Oesterreich, das Ertz-Hertzogthum
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 25 Sp. 774
Jahr: 1740
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 25 S. 400
Vorheriger Artikel: Oestern
Folgender Artikel: Oesterreich, das Ertz-Haus
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text Quellenangaben
  Oesterreich, das Ertz-Hertzogthum Österreich, Lateinisch Austria, Archiducatus Austriacus, grentzet gegen Mitternacht an Böhmen und Mähren, gegen Morgen an Ungarn, gegen Mittag an die Steyermarck, und gegen Abend an Bayern und Saltzburg.  
  Das gantze Land, so in der Länge 36 bis 40 Meilen, und in der Breite 18 bis 20 in sich hält, wird von der Donau mitten durchflossen, und durch den kleinen Fluß Ens, welcher sich mit der Donau vermischet, in  
 
  • Nieder-Österreich, oder das Land unter der Ens,
  • und Ober-Österreich, oder das Land ob der Ens,
 
  eingetheilet.  
  Nieder-Österreich, Lateinisch Austria inferior, wird von den Erd-Beschreibern abermals in 4 Viertheile abgetheilet, deren 2 unter der Donau, 2 aber über derselben liegen. Jene heißen das Viertheil Ober-Wiener-Wald und das Viertheil Unter-Wiener-Wald, diese aber das Viertheil Ober-Mannhartsberg, und das Viertheil Unter-Mannhartsberg, von denen unter ihren besondern Artickeln nachzusehen seyn wird.  
  Uberhaupt aber werden in Nieder-Österreich, der gemeinen Rechnung nach, 45 grosse und kleine Städte, 220 Marckt-Flecken, 44 Klöster, 424 Schlösser, und 3653 Dörffer, die ihre eigene Pfarren haben, gezehlet. Vor andern aber sind von Städten folgende zu mercken:  
 
  • Wien, die Haupt- und Residentz-Stadt des Römischen Kaysers,
  • Crems,
  • Neustadt, eine gute Festung,
  • Kloster-Neuburg,
  • Laxemburg und Ebersdorff, an welchen beyden Örtern
 
  {Sp. 775|S. 401}  
 
  sich der Kayserliche Hof zum offtern zu erlustigen pfleget,
 
 
  • und Baden, so wegen der warmen Bäder bekannt ist.
 
  In Ober-Österreich, welches, ungeachtet es nur 15 Meilen ins Gevierdte groß ist, dennoch 7 unmittelbare Landes-Städte, 5 mittelbare Städte, 81 Marckt-Flecken, 30 Klöster, und 217 adeliche Schlösser zehlet, sonsten aber ebenfalls in 4 Viertheil, nemlich das schwartze und Mühlen-Viertheil über der Donau, und das Haus-Viertheil, und Traun-Viertheil unter der Donau abgetheilet wird, ist Lintz die Haupt-Stadt, die übrigen merckwürdigen Örter sind Ens, Steyer, Wels, Efferdingen und Gemünd.  
  An Flüssen und Strömen hat dieses Land, ausser der Donau und Enß, die Leyta, Steyer, Traun, Träsen, Aschach, Erlaph und andere, welche das Land sehr fruchtbar machen.  
  Man findet darinnen ausser den schönsten Feld- und Garten-Früchten, sonderlich viel Wein, so daß man auch glaubet, es sey in Wien mehr Wein, als Wasser. Ausserdem aber bringet auch das Land in grosser Menge Ingwer, Calmus und Saffran, nebst allen andern zur menschlichen Nothdurfft gehörigen Stücken. Die Wälder sind voller Wild, die Ströme voller Fische und Krebse, die Wiesen und Weyden, auch andere Trifften voller Horn- und Schaaff-Vieh.  
  Die Einwohner sind durchgehends artige, höfliche, gastfreye, und zu allen Künsten und Wissenschafften sehr geschickte Leute. Man nennet sie im Schertze Paschaler, und wenn man nach der Ursache fraget, so bekömmt man zur Antwort: Weil sie immer Ostern, und niemals Fasten hätten. Insgemein werden sie eine Million starck zu seyn geglaubet, daher man leicht den Schluß machen kan, daß Österreich allein im Fall der Noth 50000 streitbare Mann ins Feld zu stellen vermögend ist. Und ob gleich unter dieser starcken Anzahl der Einwohner sich viele Geistliche befinden, auch der Adel sehr dicke gesäet ist, so ist es dennoch kein Geheimniß, daß jährlich 6 Millionen Reichs-Gulden aus diesem Lande in die Kayserliche Cammer einlauffen.  
  Vormals wurde dieses Land von den Vandalern bewohnet, die aber nachgehends von den Wenden sind ausgetrieben worden. Vor Julio Cäsare haben die Bojen den Theil dieser Lande, welcher gegen Mähren gräntzet, inne gehabt, musten aber selbige den Marcomannen räumen. Der gröste Theil dieses Landes, sonderlich was zur Rechten der Donau liegt, ist von Kayser Augusten noch vor Christi Geburt unter die Römische Bothmässigkeit gebracht worden.  
  Kayser Tiberius soll dieser östlichen Provintz besondere Freyheiten ertheilet haben, welche auch 1637 bey dem damaligen Churfürstlichen Collegial-Tage publicirt und communicirt worden. Man rechnet, daß 6 Land-Pfleger aus diesen Landen zu der höchsten Würde des Kayserthums gekommen sind.  
  Um die Zeit der Regierung Kaysers Diocletiani haben sich die alten Vandalen wiederum in dem Lande eingefunden, denen es zur Zeit des Kaysers Decii die Gothen abgenommen hatten. Ihnen wurde es durch die Francken entrissen und dem Hertzog Dieten aus Bayern als ein  
  {Sp. 776}  
  Erb-Lehn gegeben. Zu den Zeiten Kaysers Carl des Grossen bewohneten die Hunnen dieses Land, welche herauf biß an den Enß-Fluß stunden, der diese Barbaren von den Bayern scheidete. Mit diesen Hunnen verfiel Carl der grosse in Krieg, und jagete sie nicht allein über den Raab-Fluß, sondern setzete auch in das Land, zwischen der Ens und dem Raab einen Marggrafen, wodurch denn diese Provintz zu einer Marggrafschafft gemachet, und in Ansehung des Hertzogthums Bayern, dem sie gegen Morgen lieget, die Orientalische Marck und Osterryck genennet wurde; wiewol sie dennoch auch noch lange hernach den Namen Chunnia, und die Chunnische Marck bey den Scribenten behalten hat.  
  Nach dem Abgange der Carolingischen Kayser hat Kayser Heinrich der I. dieses Marggrafthum des enthaupteten Graf Albrechts von Babenberg Söhnen, Albrechten und Luitpolden oder Leopolden, wiewol nur auf Lebenslang verliehen. Kayser Otto /. aber hat Albrechts Sohn, Leopolden, damit erblich beliehen. Dessen Vor-Enckel Ernst, wurde von dem Kayser Heinrichen IV. Sac. Romani Imperii Prior tituliret, wodurch der Grund der Ertz-Fürstlichen Würde gelegt worden. Dieser Kayser verordnete auch in dem 1058 ertheilten Gnaden- Briefe, daß die von den Heydnischen Kaysern dem Ost-Lande ertheilte Rechte eben solche Krafft haben solten, als wären sie von Christlichen Kaysern verliehen; ferner, daß Ernst und seine Nachkommen Advocaten der Bisthümer Juvavia und Lorch seyn solten; ingleichen, daß er bey allen Reichs-Versammlungen und in der gantzen Welt sein Pannier und Schwerdt sich vortragen lassen dürffte.  
  Ernsts Enckel, Leopold der IV. wurde wegen seiner Frömmigkeit von dem Pabst Innocentio dem VIII. 1493 canonisiret. Dessen Sohn Heinrich der II. wurde von dem Kayser Friedrichen dem I. im Jahr 1156 zu einem Hertzoge gemacht, und mit vielen ansehnlichen Freyheiten begnadiget. Denn es wurde das neue Hertzogthum das Schild und das Hertz des H. R. Reichs genennet, und der Böhmischen Lehen, dahin es sonst gehen müssen, befreyet, auch zur Nachfolge aller Kinder ohne Unterscheid des Geschlechts beruffen, auch gedachtes Hertzogthum von aller Reichs-Hülffe und Diensten befreyet, wenn nur unter eignem Solde 12 gewaffnete Männer einen Monat lang in Ungarn unterhalten würden; ingleichen,  
 
  • daß ein Hertzog nicht verbunden seyn solte, zu Empfahung der Reiches-Lehen ausserhalb seines Landes zu reisen, und daß ihm frey verbleiben solte, die Reichs-Versammlungen zu besuchen, oder nicht;
  • daß das Reich in den Österreichischen Landen keine Lehnschafften besitzen solte;
  • daß ein Hertzog vor dem Reich in keinerley Anspruch oder Klage zu stehen gezwungen, sondern vor seinen Vasallen und eignem Hof-Gerichte Recht geben und nehmen könte;
  • daß er zu keinem Zwey-Kampff ausgefordert werden, oder allenfalls durch einen Vorfechter zu stehen berechtiget seyn möchte.
 
  Es wurde auch zugleich das Recht der Erst-Geburt eingeführet und  
  {Sp. 777|S. 402}  
  verordnet, daß bey der Lehns-Empfahung der Hertzog zu Pferde sitzen, auch einen Fürsten-Mantel, auf dem Hute aber eine Spitze oder eine flammichte Crone, und in der Hand einen Stab tragen möchte. Bey Reichs-Versammlungen solte er als Pfaltz-Ertz-Hertzog gehalten, und ihm zur rechten Seite des Reichs die erste Stätte im Sitz und Gange nach den Churfürsten gegeben werden, dahero auch einige schliessen wollen, ob sey der Titul eines Ertz- Hertzogs schon damals mit gegeben worden, ungeachtet erst Kayser Friedrich der IV. und Maximilian der /. selbigen eingeführt haben. Es wurde auch einem Hertzoge anheim gestellt, auf den Fall des Abgangs der Familie die Lande an jemand anders nach eignem Gefallen zu verwenden. Diese Freyheiten insgesamt solten sich auch auf alle Lande erstrecken, die künfftig zu dem Hertzogthum gebracht würden.  
  Kayser Heinrich der V. nennte Hertzog Leopolden den VII. in einem Diplomate magnificum et summum nostrum Principem, schenckte ihm auch das Königliche Cron-Diadema auf seinen Fürsten-Hut. Hertzog Friedrich der streitbare bekam von dem Kayser Friedrich den II. die Königliche Würde von Österreich, mit der Freyheit, daß er Crain zu einem Hertzogthum aufrichten, auch auf seinem Hertzogs-Hut das güldene Cräntzlein des Königlichen Diadems über dem Königlichen Bogen führen möchte. Dieser wurde 1246 in einem Treffen wider die Ungarn erschlagen, worauf die Österreichischen Lande an seines Bruders Heinrichs des III. Tochter Gertrud gefallen. Ihr mit Marggraf Hermannen zu Baden erzeugter Sohn, Friedrich, zog mit dem Könige Conradino nach Italien, hatte aber das Unglück, daß er 1269 zu Neapolis enthauptet wurde.  
  Hierdurch nun verlohr das Land seinen Regenten, weswegen die ge- samten Stände selbiges dem Marggrafen zu Meissen zuzuwenden suchten. Allein ihre Gesandten wurden unterweges von dem Könige Ottocaro in Böhmen angehalten, da derselbe immittelst des vorgedachten Friedrichs des streitbaren Schwester, Margarethen, ungeachtet sie eine verlobte Dame war, sich beylegte, um sich dadurch der erledigten Lande zu versichern.  
  Zwar hatte Marggraf Heinrich in Meissen, welcher die älteste Schwester Constantiam zur Gemahlin hatte, grösser Recht darzu; allein er muste bey dem dam ligen grossen Interregno und verwirrten Zustande nur stille dabey sitzen. Doch blieb Ottocar auch nicht beständig in dem Besitz, sondern, nachdem er in einer Schlacht wider den Kayser Rudolphen den I. das Leben verlohren, brachte es gedachter Kayser dahin, daß sein ältester Sohn Albrecht mit dem Hertzogthum Österreich samt der Steyermarck und Kärnthen, gleichwie der andere Sohn, Hertzog Rudolph, mit dem Hertzogthum Schwaben, belehnet wurde. Hierdurch kam Österreich an das Haus der Grafen von Habspurg, so es noch heut zu Tage in unverändertem Flor besitzet, wie aus dessen Genealogie mit mehrerm  
  {Sp. 778}  
  erhellet.  
  Was die übrigen Präeminentzien des Ertz-Hertzoglichen Hauses anlanget, so ist aus Kayser Carls V. Bulle, von Dato Augspurg den 8 September 1530 anzuführen, daß das Land Österreich ein ewig Lehn in absteigender Linie ihres Geschlechts Nachkommen sey, und kein Römischer Kayser darüber einige Obrigkeit oder Gewalt setze; daß der Ertz-Hertzog der allergeheimste Rath des Römischen Kaysers sey, und keine Sache, die in Ewigkeit reicht, ohne sein Vorwissen beschlossen werden oder geschehen solle. Ihm ist auch verliehen die Freyheit von allen Zinsen, Diensten und Auflagen ; desgleichen die Exemtion von der Jurisdiction der hohen Reichs-Gerichte, und dem Beytrage zu des Cammer-Gerichts Unterhaltung. Auf Reichs-Versammlungen hat das Ertz-Hertzogliche Haus nicht nöthig, wie andere Stände zu erscheinen, wenn es sich aber bey einem Reichs-Convent einstellet, hat es in dem Fürsten-Rathe salva alternatione wegen des Saltzburgischen Condirectorii als ein Pfaltz-Ertz-Hertzog den Vorsitz, und bringet bey iedem Reichs-Tage die erste Materien in Vortrag, gleichwie Dero Gesandter im Fürsten-Rath andern Fürsten in Person vorsitzet und vorgehet.  
  Ausserdem aber wird den Ertz-Hertzogen von Österreich auch von den Deutschen Churfürsten fast gleicher Rang, als andern Churfürsten gegeben. Nur wird darinnen ein kleiner Unterscheid gesuchet, daß ein Churfürst sich etwas eher bedecken will, als ein Hertzog, worinnen doch zu Zeiten auch eine Gleichheit beobachtet wird. Am dritten Ort aber wenn ein Hertzog mit einem Churfürsten zusammen kömmt, so hat der Churfürst die Ober-Stelle und den Vorrang vor dem Ertz-Hertzoge.  
  Das Österreichische Lehn ist an sich selbst bey dem gantzen Geschlecht unveränderlich und ewig, also, daß, im Fall der männliche Stamm ausstirbt, die Printzeßinnen Lehns-würdig sind.  
  In seinen Ländern kan Österreich nach Belieben neue Zölle aufrichten, und ein Ertz-Hertzog den Grafen- Freyherrn- Ritter- und Adel- Stand verleihen.  
  Es soll auch dieses Ertz-Haus von Natur dergestalt gesegnet seyn, daß ein Ertz-Hertzog durch seinen Kuß einem übel redenden eine deutliche und vernehmliche Sprache soll zuwege bringen, wie auch vermittelst eines Trancks die Kröpffe heilen können.  
  Zum Beschluß dieses Artickels ist noch etwas von dem Österreichischem Wapen zu gedencken. Es ist aber selbiges im rothen Felde ein silberner Queer-Balcken, welcher der gemeinen Erzehlung nach seinen Ursprung daher haben soll, weil Hertzog Leopold VII. aus dem ehemaligen Österreichischem Hause bey Eroberung der Stadt Ptolomais sich so tapffer gehalten haben soll, daß sein gantzes, vorhin weisses Kleid, über und über bis auf diejenige Stelle noch, so mit dem Degen-Gehencke bedecket gewesen, sowol von seinem eigenem, als seiner Feinde Blut besprützet, und gefärbet gewesen, von welcher Zeit an er dieses neue Wapen zu führen soll angefangen haben, da vorhin Österreich fünff güldene Vögel in einem Schilde zum Wapen gehabt haben soll, die von einigen für Lerchen, von an-  
  {Sp. 779|S. 403}  
  dern aber für Nachtigallen, und von den dritten gar für Adler haben wollen angesehen werden.
  • Golstad. de constit. imp.
  • Lundorp. in Act. publ.
  • Cuspinian. in descr. Austr.
  • von Roo annal. Austr.
  • Fugger in dem Spiegel der Ehren des Ertz-Hauses Österreich etc.
  • Limnäus in jure publ. l. 5. c. 2.
  • Zeiller in topogr. Austr.
  • Europ. Herold P. I.
  • Stievens Europ-Hof-Ceremon. Th. II. Cap. 7. p. 180.
  • Spener Op. Herald. Tom. I. Lib. I. c. 9. § 32. und 33.

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Stand: 8. Dezember 2023 © Hans-Walter Pries