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Quellenangaben |
Handschriften |
Was übrigens die
geschriebenen
Exemplare der Pandecten anbelangt; so wird
das Florentinische unstreitig vor das
vornehmste und beste gehalten. Siehe
Pandecten (Florentinische). |
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Ausser diesem finden sich noch andere, sowol in öffentlichen als
Privat-Bibliothecken, welche aber alle von diesem abgeschrieben sind. In
öffentlichen
Bibliothecken findet man ein dergleichen Exemplar, zum Exempel in
Rom in der Vaticanischen Bibliotheck, wovon aber Anton Contius in Praef. suae edition. gedencket,
daß solches nicht vollständig seyn, sondern bloß daß sogenannte Digestum Vetus
und Infortiatum enthalten solle. Allein Brencmann hat, wie er
in seiner Hist. Pandect. pag. 258. meldet, in der uralten Vaticanischen
oder eigentlich Päbstlichen Bibliotheck zehen Digesta Vetera, acht
Infortiata, sechs Nova; in der Urbinischen vier Volumina von denen
Pandecten, in der Pfätzischen eilff Digesta Vetera, fünff
Infortiata, zehen Nova, und in der
Königlich-Alexandrinisch-Vaticanischen Bibliotheck das Digestum Vetus
und Novum in unterschiedenen Theilen angetroffen. Also giebt solcher
mehrere Handschrifften davon an, als der obangezogene Contius. |
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Ferner wird in der
Kayserlichen Bibliotheck zu Wien das Digestum Vetus
mit Glossen in Regal-Folio angetroffen. |
Lambecius in
Comment. de Biblioth. Caesar. Vindob. p. 810. |
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und in der Bibliotheck zum
Heiligen Creutz in Florentz nicht allein das Vetus, sondern auch
Novum. |
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Es werden auch noch in andern öffentlichen Bibliothecken, als in Venedig, in
Franckreich an unterschiedlichen
Orten etc. geschriebene
Exemplare von denen Pandecten gefunden, wovon der offt erwehnte
Brencmann in Hist. Pandect. p. 256. u.ff. gnugsame Nachricht
giebt. |
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In Privat-Bibliothecken waren sonst auch dergleichen Handschrifften von
denen andecten befindlich, als in der Bibliotheck des Pileus, Azons,
Johannes, Accursius, Bartolus, Budäus, Alciatus, Zasius, Haloanders, Cotta,
Lazarus, Baysius, Blaublomms, Fradins, Hervagens, Vintimillius, Hugons von
Peota, Cujacius, Goveanus, Merillius, Zoanettus, Mercers, und anderer. |
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Drucke |
Es sind zwar auch wol unterschiedliche gedruckte Exemplare von denen
Pandecten vorhanden, und werden ordentlicher Weise nur drey Aufflagen derselben,
als nemlich die Editio vulgata, Haloandrica oder Norica und
Florentina, angegeben. Indessen ist doch derjenigen |
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{Sp. 515|S. 271} |
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ihre
Meynung nicht zu verwerffen, welche mehrere oder wenigere angeben. |
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Editio vulgata |
Die erstere nun, oder die Editio vulgata, wird von denen
Gelehrten
auf unterschiedene Art beschrieben. Riccius de Libr. Jur.
aph. 36. hat folgende Beschreibung davon gemacht, daß es nemlich weder die
Nürnbergische, noch Florentinische, sondern vielmehr diejenige sey, welche sich
in aller Händen befindet, und deren sich sonderlich die ältern Rechts-Gelehrten
nach dem Irnerius bedient haben. |
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Brencmann
aber l. c. p. 261. erkläret die Editionem Vulgatam vor
diejenige Les-Art, worinnen die mehresten von denen ältern Auflagen, und welche
sich hin und wieder in vieler Händen befanden, zusammen übereinstimmen.
Sonderlich aber werden diejenigen Auflagen darunter verstanden, welche noch vor
der Nürnbergischen und Florentinischen zum Vorscheine gekommen; massen die
spätern Auflagen derselben insgemein einer oder der andern von denen
letztgedachten Auflagen gefolget sind, ob sie zwar auch in einigen Stücken von
einander abweichen. Und etliche Zeilen hernach
schreibt eben dieser
Brencmann also: Die sogenannte Editio Vulgata ist keine
besondere Auflage, noch auch ein gewisses Exemplar, sondern vielmehr die
Ubereinstimmung mehrerer Exemplare in Ansehung der vorher schon bekannten und
fast durchgängig angenommenen Les-Art. Diese ist nun voller Fehler, wie
Gothofredus in Not. ad Edit. Vulg. Corpor. jur. gezeiget hat. |
Siehe auch
Ludovici in
Hist. Pandect. §. 41. |
Haloandrina |
Die andere wird von ihrem Urheber, Gregorius Haloander,
sonst Hoffmann genannt, Haloandrina, und sonst auch
Norica genennet. Diesen
Mann schickte Julius Pflugk
auf seine Unkosten nach Italien, um die Pandecten auf das fleißigste nach den
besten
geschriebenen Exemplaren zu verbessern. |
Ludovici in
Hist. Pandect. §. 41. |
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Als solcher nach Italien kam; so hielt er seinen bey
sich habenden
Codicem mit vielen alten Codicibus, und sonderlich mit des
gelehrten Florentinischen Priesters und Professors, Angelus Politianus,
seinem
raren
Codice, so nach dem Florentinischen verbessert war, auf das sorgfältigste
zusammen. Jedoch soll nach des Antonius Augustinus Vorgeben
Haloander den
Florentinischen Codicem selbst nicht gesehen, noch sehen können, ob er sich
gleich in der Dedicatione ad π. solchen gegen den seinigen gehalten zu
haben rühmet, weil des Politianus
Schrifften alle vom
Bologninus unterdrücket
worden. Wie denn solches alles Albericus Gentilis de Libr.
Jur. Civ. c. 2. p. 39. weitläufftiger bekräfftiget. |
Siehe auch von
Leewen in Hist. Jur. Civ. Rom. p. 737. u.f. |
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Diese Auflage derer Pandecten ist in III. Voluminibus 1529 auf Unkosten des
Raths zu Nürnberg, wie die Rubrick: Digestorum seu Pandectarum Libri
quinquaginta, editi Norimbergae per Gregorium Haloandrum munificentia ac
liberalitate amplissimi Ordinis ibidem, es ausweiset, gedruckt worden, und daher
pflegt solche sowol Haloandrina, als Norica, genennet zu
werden. Sonst ist solche weit accurater, als die Vulgata, und kommt auch vielmal
mit dem Florentinischen Exemplare des |
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{Sp. 516} |
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Politianus, so nach dem
Florentinischen
Codice selbst verbessert worden, überein. |
Augustinus
Emend. Lib. III. c. 3. |
Editio Florentina oder
Taurelliana |
Die dritte Auflage davon ist die sogenannte Editio Florentina oder
Taurelliana. Diese kommt von dem Lälius Taurellus her,
welcher mit Zusammenhaltung und Abschreibung des Florentinischen
Codicis zehen
Jahr zugebracht hat. |
Siehe
- Frantz Taurellus ad Lector. circa fin.
- Lälius Taurellus ad Franc. fil. ante Comment. ad l. Gallus et L. Velleam.
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Er war der erste, welcher angemercket hatte, daß in dem Florentinischen
Codice in dem
Titel
de R. J. die drey letzten Blätter, da sie heraus gefallen waren,
unrecht wieder eingeleimet, und das vierdte vor dem dritten Blatte eingesetzet
worden. Welche verkehrte
Ordnung auch noch in allen geschriebenen und gedruckten
Exemplaren der π. befindlich ist, daraus Taurellus, Augustinus,
und andere, wie oben schon angemercket worden, schlüssen, daß alle geschriebene
und gedruckte Exemplare von dem Florentinischen abgeschrieben worden. |
Taurellus l. c. Augustinus in Emendat. Lib. 1. c.
1. |
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Bey
seiner Arbeit hat er des
Politianus Exemplar mit zu Hülffe genommen, bey denen
Griechischen Texten aber hat ihm Petrus Victorius beygestanden.
Ausserdem hat er auch andere
geschriebene und gedruckte Exemplare von denen
Pandecten zu Rathe gezogen. Dieses
Werck ist sodenn durch seinen
Sohn,
Frantz Taurellus, zu Florentz mit des Lorentz Torrentinus,
den der Groß-Hertzog Cosinus deswegen aus Flandern
verschrieben, im Jahr 1553 herausgekommen. |
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Bey diesem
Wercke ist Taurellus so accurat gewesen, daß er
auch so gar die Fehler, welche die Abschreiber bey dem Florentinischen
Codice
begangen, behalten, ob er gleich einige, die wider die Grammatick oder
Orthographie allzu sehr verstossen, ausgebessert. Hierinnen aber gieng er von
dem Florentinischen Codice ab, daß er die Unterscheidungs-Zeichen und Accente,
die im gedachten Codice sehr selten vorkommen, in seiner Edition ergäntzet, auch
die §§. LL. und Paginas mit Ziffern oder Zahlen bezeichnet,
und oben über die
Bücher und
Titel gesetzet, die Abbreviaturen im
Griechischen
und
Lateinischen
weggelassen, und was in dem Florentinischen Exemplare von Buchstaben und Zahlen
durch Abbreviaturen geschrieben, gantz ausdrucken lassen. |
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Das
Griechische,
die Rubricken der
Gesetze,
die
Namen derer Rechts-Gelehrten und
der
Schrifften, daraus die Gesetze genommen, desgleichen den Namen
GOttes und
des Kaysers, die
Geschlechts-Namen, die alten LL. SCta, Edicta, Actionum
und Exceptionum Fomulis, hat er mit etwas grössern Buchstaben
ausgedruckt. Welches auch geschehen, wenn er anzeigen will, daß die Abschreiber
von denen zweyfachen oder gedoppelten Buchstaben aus allzu grosser Unachtsamkeit
einen weggelassen, und statt zwey solcher Doppel-Buchstaben nur einen gesetzet
haben. Z. E. celerimo. Daher er, diese Nachläßigkeit des Abschreibers
durch einen grossen Buchstaben anzuzeigen, z. E. celeRimo statt
celerrimo, adJcere. CornelI. setzet; oder wenn er einen
Buchstaben |
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{Sp. 517|S. 272} |
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vor einen andern nach dem Florentinischen Codice setzen wollen. Z. E.
FaVius, popOlus, praeFuit, Fi, VerVtienses, Qui, dIcisio, Bobis, scriBsit,
quiT, inquiD, statt: Fabius, populus, praebuit, vi, Berytienses, cui,
decisio, vobis, scripsit, quid, inquit; oder wenn er gantze
Wörter in die
Kürtze zusammen gezogen, als: SENTia statt sententia,
necESSEt statt necesse esset, Tore CEPERINT statt
fore receperint. Diese Schreib-Art, ob sie wol verwerfflich, hat Taurellus
beybehalten, weil sie im Florentinischen Exemplare durch die Nachläßigkeit oder
Unwissenheit derer Abschreiber eingeschlichen, und so von ihm gefunden worden.
Es war dieses ein grosser Aberglaube, daß er auch so gar die Orthographischen
und Grammaticalischen Schnitzer beybehalten. |
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Sonst hat zwar Taurellus vor sich einige Merckmahle und
Zeichen hier und dar
eingerücket. Z. E. Wo er beym Florentinischen Exemplare vermuthet, daß eine
Stelle nicht zum Texte gehöre, sondern von einem Schreiber zugesetzet worden,
hat er zwey ** beygefüget; was er vor überflüßig gehalten, hat er mit einer
andern Marcke bezeichnet; was er zu Ergäntzung des
Verstandes
aus andern Exemplaren oder seinem eigenen Kopffe hinzu gethan, hat er in zwey
Klammern eingeschlossen; verdächtige oder zweifelhaffte Örter hat er mit einem *
bemercket, eine abwechselnde oder von andern abgehende Les-Art hat er mit einem
Creutzgen angedeutet. |
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Aber in denen dem
Wercke selbst vorgesetzten Anmerckungen
hat er viele Fehler des Florentinische
Codicis, und die allzu verwegenen
Ausbesserungen derselben, welche durch Fremde und ungeschickte Hände darzu
geschrieben worden, aufrichtig entdecket, verschweiget auch nicht, wo durch die
ungeschickten Abschreiber
Griechische und
Lateinische Buchstaben unter einander,
oder ein Buchstabe mit dem andern, als B mit P oder V, C
mit G, D mit T, E mit J, M mit N, O mit
V, V mit Y, ZV mit C, B mit F, D mit C, F
mit V, L mit N, Y mit O, oder gantze
Wörter mit
andern, z. E. adsumere mit absumere, ablatum mit oblatum,
venibat mit veniebat, qua mit quia, verborum mit
verberum, honore mit onere, auctor mit actor, amittere
mit omittere, u.s.w. vermenget worden. Er verheelet auch nicht seine
eigenen Fehler und Zweifel, er verbessert sie offt selber, und wo er was
weggelassen, erinnert er es; wo ihm in dem Florentinischen
Codice etwas
zweifelhafft vorgekommen, bringt er seine eigene Muthmassungen bey, dringet aber
solche niemanden auf; von dem Augustinus, seinem vertrautesten Freunde, geht er
hier und da ab. |
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Fehler der Taurelliana |
Bey dem allen aber ist auch dieses wichtige
Werck nicht ohne Fehler.
Contius in Praef. ad π. Albericus Gentilis
de Libr. Jur. Civ. c. 4. setzen daraus an, daß Taurellus
in der Orthographie und andern Stücken von dem Grund-Texte abgegangen.
Peter Faber Lib. I. Semestr. 18. beschweret sich, daß in der
Florentinischen Auflage derer Pandecten eines und das andere fälschlich von
einander unterschieden worden. |
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Brencmann in seiner Hist.
Pandect.
spricht gleichfalls den Taurellus nicht von allen
Fehlern frey, sondern tadelt an ihm, daß er offt seine Merckmahle, nemlich die
** und () an nöthigen Örtern |
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{Sp. 518} |
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weggelassen, oder an unnöthige Örter gesetzet, oder gar verwechselt; daß er
offt von dem Florentinischen
Codice abgewichen, oder die offenbaren Fehler, ob
solche gleich in dem Codice ausgebessert worden, behalten, und die accuraten
Ausbesserungen weggelassen, oder dagegen denen unrichtigen gefolget, daß er
nicht angemercket, was von denen Schreibern selbst geschrieben, und was nachhero
von andern verbessert worden, und also die erste
Schrifft
von denen Verbesserungen nicht unterschieden. Daher es komme, daß andere
Rechts-Gelehrte, welche den Florentinischen Codicem mit Zuziehung derer
Correcturen, die Taurellus selten in Obacht genommen, gelesen,
sich beschweret, daß die Taurellianische Ausgabe von dem
Original sehr unterschieden sey. |
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Ferner beschuldiget solcher den Taurellus, daß er die
Verbesserungen, welche, alt, mittel oder neu, nicht unterschieden, und deren
Abweichung nicht angemercket, daß er in der Rechtschreibung sehr gezweifelt, und
bald vicensimo,
tricensimo, bald vicesimo, tricesimo habe, auch ungewöhnliche
Worte derer Abschreiber in dem Florentinischen
Codice, welche doch offenbar
wider die Rechtschreibung verstossen, ohne solche zu bessern, beybehalten, als:
vbire, metuculosus, idoneor, columniyarium statt columnivarium,
u.s.w. da er doch andere dergleichen Fehler, als: falliciam, defitore,
afuit, senuficio, diligatus, vagat, u.s.w. in denen Anmerckungen, die er
denen π. vorgesetzet, anmercken und verbessern können, und da er die in
dem Original ermangelnde Unterscheidungs-Zeichen ergäntzen wollen, hat er solche
theils zu viel, theils zu wenig, theils unrecht gesetzet. |
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Indessen aber ist diese Auflage dennoch allen andern Editionen derer
Pandecten, auch der Haloandrinischen selbst, weit vorzuziehen; wie sie denn
allererst 1553 zu Florentz, und also erst
geraume Zeit nach der gedachten
Haloandrinischen zum Vorscheine gekommen. |
Ludovici in
Hist. Pand. §. 51. |
Brencmann in Florenz |
Im übrigen ist hierbey zu erwehnen, daß der schon offt belobte
Brencmann im Jahr 1709 selbst eine Reise nach Florentz gethan, in der
Absicht und
Meynung, die gedruckten Pandecten, absonderlich die Taurellianische
Auflage, mit dem Grund-Texte zusammen zu halten, hat auch durch Vermittelung des
Englischen Gesandtens, Heinrich Newtons, an welchen er durch den berühmten
Clerc zu Amsterdam schrifftlich recommandiret worden, unter Anführung des
Antonius Maria Salvinius, öffentlichen
Lehrers der
Griechischen
Sprache daselbst, den Florentinischen
Codicem unter die Hände bekommen und
befunden, daß die Taurellianische Auflage mit dem Originale ziemlich
übereinkommen, und nur in wenigen und geringen Stücken davon unterschieden sey.
Welches auch schon Ulrich Huber in Digress. P. II. Lib. 1.
c. 1. angemercket hat. Nachdem er aber gesehen, daß die blosse
Zusammenhaltung der Taurellianischen Ausgabe mit dem Grund-Texte der Reise nicht
werth sey; so ist er auf den
Gedancken gekommen, den Codicem mit Fleisse
durchzugehen, alle Irrthümer derer Abschreiber zu sammlen, und in gewisse
Classen von Anmerckungen zu theilen, und dereinst unter dem
Titel: Fontes
mendorum, herauszugeben. |
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Brencmanns Indices und Graeca |
Er hat auch auf die Art alle Verbesserungen und eingeschobenen Stellen zu- |
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{Sp. 519|S. 273} |
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sammen getragen. Und damit er nichts übersehen möchte, hat er sich
sonderlich bey verblichenen oder abgegriffenen Stellen einer Englischen Brille
bedienet, so ihm der Englische Envoye zukommen lassen; zumalen da wegen der
vielen Schmutz-Flecke und Runtzeln, und daß hier und da die Dinte das Pergament
und die
Schrifft
durchfressen, ein accurates Einsehen nöthig gewesen. |
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Die Orthographie derer Pandecten hat er in besondere Anmerckungen gebracht,
und darinnen zwey Indices Nominum Propriorum und Appeltivorum
gemacht. Mit dieser
Arbeit hat er nun zwey Jahr zugebracht, darunter aber auch
10 Monate sind, die er auf die Ubersetzung derer in dem
Codice vorkommenden
Griechischen Stellen, und auf die Zusammenhaltung derer Basilicorum mit den
Pandecten gewendet, welche Arbeit er in einen besondern Tractat unter dem
Titel:
Graeca in π. bringen, und darinnen nebst der Ubersetzung de notis
genii et proprietatis
linguae Graecae, forma literarum graecarum, earumque cum
latinis affinitate et confusione, monogrammatibus graecis; literarum
contiguationibus et abbreviaturis, accentibus, spiritibus et apostrophis;
interpunctione, crisi in graecis π. adhibenda, s. fontibus mendorum ; vocabulis
mere graecis, latinam terminationem habentibus ; latinis, quae per errorem
graece exorantur, et graecis, quae latine et similibus, quae magnam graecae
scriptionis cum latina in Codice Florentino cognationem arguunt, handeln
wollen. |
Siehe Anon. Nachricht von einigen
auserlesensten Juristischen Büchern zweyte Liefferung. |
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Nach geschehener Besichtigung schrieb er endlich gar den
Codicem von
Wort zu
Wort ab, und um mehrerer Accuratesse willen bediente er sich eines
durchsichtigen Papiers, das ein von Amsterdam bürtiger zu Florentz zugerichtet
hatte, indem er solches auf die Blätter des Codicis gespannet, und die
durchscheinenden
Wörter gantz genau nach den Buchstaben, Linien und Columnen in
ihrer Grösse und
Forme
abcopiret. |
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Weitere Drucke |
Ausser diesen dreyen Auflagen der Pandecten sind noch andere mehrere
gedruckte Exemplare vorhanden, als z. E. von |
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- Johann Hervagen
1541.
- Anton Syphrianus 1551.
- Ludwig Russard
1561. und 1567.
- Anton Contius 1562
- u.a.m.
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Siehe
- Jacob Kujacius L. III. ad Africa.
in l. 6. de L. Corn. de falsis,
- desgleichen
Ludovici in
Hist. Pand. §. 54. u.ff.
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so von
Zeit zu Zeit herausgekommen, unter welchen aber dasjenige so zu
Venedig gedruckt worden, das älteste seyn soll. |
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Literatur |
Was endlich diejenigen
Dinge und Umstände anbetrifft, welche von einigen, es
sey nun mit
Recht, oder nicht, getadelt worden, so ist deren Untersuchung viel
zu weitläufftig, als daß wir uns gegenwärtig lange dabey aufhalten sollten. Wir
verweisen daher nur unsere Leser disfalls vor andern auf Johann Salomon
Brunquells Hist. Jur. Rom. Germ. welcher sonderlich P. II.
c. 4. alles dasjenige, was einem hiervon zu wissen nöthig oder nützlich
seyn kan, in einer zwar beliebten Kürtze, iedoch auch ziemlich gründlich
erörtert und beygebracht hat. |
Sonst kan hierbey auch nachgelesen werden
- des nur gedachten Brunquells Hist. Jur. P. II. c. 3. 4. 5 und
6.
- Hermanns
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{Sp. 520} |
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- Brencmanns Hist. Pandect.
- u.a.
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