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Zedler: Pandecten [3] HIS-Data
5028-26-505-05-03
Titel: Pandecten [3]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 26 Sp. 514
Jahr: 1740
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 26 S. 270
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Hinweise:
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Übersicht
Handschriften
Drucke
  Editio vulgata
  Haloandrina oder Norica
  Editio Florentina oder Taurelliana
 
  Fehler der Taurelliana
  Brencmann in Florenz
  Brencmanns Indices und Graeca
  Weitere Drucke
Literatur

Stichworte Text Quellenangaben
Handschriften Was übrigens die geschriebenen Exemplare der Pandecten anbelangt; so wird das Florentinische unstreitig vor das vornehmste und beste gehalten. Siehe Pandecten (Florentinische).  
  Ausser diesem finden sich noch andere, sowol in öffentlichen als Privat-Bibliothecken, welche aber alle von diesem abgeschrieben sind. In öffentlichen Bibliothecken findet man ein dergleichen Exemplar, zum Exempel in Rom in der Vaticanischen Bibliotheck, wovon aber Anton Contius in Praef. suae edition. gedencket, daß solches nicht vollständig seyn, sondern bloß daß sogenannte Digestum Vetus und Infortiatum enthalten solle. Allein Brencmann hat, wie er in seiner Hist. Pandect. pag. 258. meldet, in der uralten Vaticanischen oder eigentlich Päbstlichen Bibliotheck zehen Digesta Vetera, acht Infortiata, sechs Nova; in der Urbinischen vier Volumina von denen Pandecten, in der Pfätzischen eilff Digesta Vetera, fünff Infortiata, zehen Nova, und in der Königlich-Alexandrinisch-Vaticanischen Bibliotheck das Digestum Vetus und Novum in unterschiedenen Theilen angetroffen. Also giebt solcher mehrere Handschrifften davon an, als der obangezogene Contius.  
  Ferner wird in der Kayserlichen Bibliotheck zu Wien das Digestum Vetus mit Glossen in Regal-Folio angetroffen. Lambecius in Comment. de Biblioth. Caesar. Vindob. p. 810.
  und in der Bibliotheck zum Heiligen Creutz in Florentz nicht allein das Vetus, sondern auch Novum.  
  Es werden auch noch in andern öffentlichen Bibliothecken, als in Venedig, in Franckreich an unterschiedlichen Orten etc. geschriebene Exemplare von denen Pandecten gefunden, wovon der offt erwehnte Brencmann in Hist. Pandect. p. 256. u.ff. gnugsame Nachricht giebt.  
  In Privat-Bibliothecken waren sonst auch dergleichen Handschrifften von denen andecten befindlich, als in der Bibliotheck des Pileus, Azons, Johannes, Accursius, Bartolus, Budäus, Alciatus, Zasius, Haloanders, Cotta, Lazarus, Baysius, Blaublomms, Fradins, Hervagens, Vintimillius, Hugons von Peota, Cujacius, Goveanus, Merillius, Zoanettus, Mercers, und anderer.  
Drucke Es sind zwar auch wol unterschiedliche gedruckte Exemplare von denen Pandecten vorhanden, und werden ordentlicher Weise nur drey Aufflagen derselben, als nemlich die Editio vulgata, Haloandrica oder Norica und Florentina, angegeben. Indessen ist doch derjenigen  
  {Sp. 515|S. 271}  
  ihre Meynung nicht zu verwerffen, welche mehrere oder wenigere angeben.  
Editio vulgata Die erstere nun, oder die Editio vulgata, wird von denen Gelehrten auf unterschiedene Art beschrieben. Riccius de Libr. Jur. aph. 36. hat folgende Beschreibung davon gemacht, daß es nemlich weder die Nürnbergische, noch Florentinische, sondern vielmehr diejenige sey, welche sich in aller Händen befindet, und deren sich sonderlich die ältern Rechts-Gelehrten nach dem Irnerius bedient haben.  
  Brencmann aber l. c. p. 261. erkläret die Editionem Vulgatam vor diejenige Les-Art, worinnen die mehresten von denen ältern Auflagen, und welche sich hin und wieder in vieler Händen befanden, zusammen übereinstimmen. Sonderlich aber werden diejenigen Auflagen darunter verstanden, welche noch vor der Nürnbergischen und Florentinischen zum Vorscheine gekommen; massen die spätern Auflagen derselben insgemein einer oder der andern von denen letztgedachten Auflagen gefolget sind, ob sie zwar auch in einigen Stücken von einander abweichen. Und etliche Zeilen hernach schreibt eben dieser Brencmann also: Die sogenannte Editio Vulgata ist keine besondere Auflage, noch auch ein gewisses Exemplar, sondern vielmehr die Ubereinstimmung mehrerer Exemplare in Ansehung der vorher schon bekannten und fast durchgängig angenommenen Les-Art. Diese ist nun voller Fehler, wie Gothofredus in Not. ad Edit. Vulg. Corpor. jur. gezeiget hat. Siehe auch Ludovici in Hist. Pandect. §. 41.
Haloandrina Die andere wird von ihrem Urheber, Gregorius Haloander, sonst Hoffmann genannt, Haloandrina, und sonst auch Norica genennet. Diesen Mann schickte Julius Pflugk auf seine Unkosten nach Italien, um die Pandecten auf das fleißigste nach den besten geschriebenen Exemplaren zu verbessern. Ludovici in Hist. Pandect. §. 41.
  Als solcher nach Italien kam; so hielt er seinen bey sich habenden Codicem mit vielen alten Codicibus, und sonderlich mit des gelehrten Florentinischen Priesters und Professors, Angelus Politianus, seinem raren Codice, so nach dem Florentinischen verbessert war, auf das sorgfältigste zusammen. Jedoch soll nach des Antonius Augustinus Vorgeben Haloander den Florentinischen Codicem selbst nicht gesehen, noch sehen können, ob er sich gleich in der Dedicatione ad π. solchen gegen den seinigen gehalten zu haben rühmet, weil des Politianus Schrifften alle vom Bologninus unterdrücket worden. Wie denn solches alles Albericus Gentilis de Libr. Jur. Civ. c. 2. p. 39. weitläufftiger bekräfftiget. Siehe auch von Leewen in Hist. Jur. Civ. Rom. p. 737. u.f.
  Diese Auflage derer Pandecten ist in III. Voluminibus 1529 auf Unkosten des Raths zu Nürnberg, wie die Rubrick: Digestorum seu Pandectarum Libri quinquaginta, editi Norimbergae per Gregorium Haloandrum munificentia ac liberalitate amplissimi Ordinis ibidem, es ausweiset, gedruckt worden, und daher pflegt solche sowol Haloandrina, als Norica, genennet zu werden. Sonst ist solche weit accurater, als die Vulgata, und kommt auch vielmal mit dem Florentinischen Exemplare des   
  {Sp. 516}  
  Politianus, so nach dem Florentinischen Codice selbst verbessert worden, überein. Augustinus Emend. Lib. III. c. 3.
Editio Florentina oder Taurelliana Die dritte Auflage davon ist die sogenannte Editio Florentina oder Taurelliana. Diese kommt von dem Lälius Taurellus her, welcher mit Zusammenhaltung und Abschreibung des Florentinischen Codicis zehen Jahr zugebracht hat. Siehe
  • Frantz Taurellus ad Lector. circa fin.
  • Lälius Taurellus ad Franc. fil. ante Comment. ad l. Gallus et L. Velleam.
  Er war der erste, welcher angemercket hatte, daß in dem Florentinischen Codice in dem Titel de R. J. die drey letzten Blätter, da sie heraus gefallen waren, unrecht wieder eingeleimet, und das vierdte vor dem dritten Blatte eingesetzet worden. Welche verkehrte Ordnung auch noch in allen geschriebenen und gedruckten Exemplaren der π. befindlich ist, daraus Taurellus, Augustinus, und andere, wie oben schon angemercket worden, schlüssen, daß alle geschriebene und gedruckte Exemplare von dem Florentinischen abgeschrieben worden. Taurellus l. c. Augustinus in Emendat. Lib. 1. c. 1.
  Bey seiner Arbeit hat er des Politianus Exemplar mit zu Hülffe genommen, bey denen Griechischen Texten aber hat ihm Petrus Victorius beygestanden. Ausserdem hat er auch andere geschriebene und gedruckte Exemplare von denen Pandecten zu Rathe gezogen. Dieses Werck ist sodenn durch seinen Sohn, Frantz Taurellus, zu Florentz mit des Lorentz Torrentinus, den der Groß-Hertzog Cosinus deswegen aus Flandern verschrieben, im Jahr 1553 herausgekommen.  
  Bey diesem Wercke ist Taurellus so accurat gewesen, daß er auch so gar die Fehler, welche die Abschreiber bey dem Florentinischen Codice begangen, behalten, ob er gleich einige, die wider die Grammatick oder Orthographie allzu sehr verstossen, ausgebessert. Hierinnen aber gieng er von dem Florentinischen Codice ab, daß er die Unterscheidungs-Zeichen und Accente, die im gedachten Codice sehr selten vorkommen, in seiner Edition ergäntzet, auch die §§. LL. und Paginas mit Ziffern oder Zahlen bezeichnet, und oben über die Bücher und Titel gesetzet, die Abbreviaturen im Griechischen und Lateinischen weggelassen, und was in dem Florentinischen Exemplare von Buchstaben und Zahlen durch Abbreviaturen geschrieben, gantz ausdrucken lassen.  
  Das Griechische, die Rubricken der Gesetze, die Namen derer Rechts-Gelehrten und der Schrifften, daraus die Gesetze genommen, desgleichen den Namen GOttes und des Kaysers, die Geschlechts-Namen, die alten LL. SCta, Edicta, Actionum und Exceptionum Fomulis, hat er mit etwas grössern Buchstaben ausgedruckt. Welches auch geschehen, wenn er anzeigen will, daß die Abschreiber von denen zweyfachen oder gedoppelten Buchstaben aus allzu grosser Unachtsamkeit einen weggelassen, und statt zwey solcher Doppel-Buchstaben nur einen gesetzet haben. Z. E. celerimo. Daher er, diese Nachläßigkeit des Abschreibers durch einen grossen Buchstaben anzuzeigen, z. E. celeRimo statt celerrimo, adJcere. CornelI. setzet; oder wenn er einen Buchstaben  
  {Sp. 517|S. 272}  
  vor einen andern nach dem Florentinischen Codice setzen wollen. Z. E. FaVius, popOlus, praeFuit, Fi, VerVtienses, Qui, dIcisio, Bobis, scriBsit, quiT, inquiD, statt: Fabius, populus, praebuit, vi, Berytienses, cui, decisio, vobis, scripsit, quid, inquit; oder wenn er gantze Wörter in die Kürtze zusammen gezogen, als: SENTia statt sententia, necESSEt statt necesse esset, Tore CEPERINT statt fore receperint. Diese Schreib-Art, ob sie wol verwerfflich, hat Taurellus beybehalten, weil sie im Florentinischen Exemplare durch die Nachläßigkeit oder Unwissenheit derer Abschreiber eingeschlichen, und so von ihm gefunden worden. Es war dieses ein grosser Aberglaube, daß er auch so gar die Orthographischen und Grammaticalischen Schnitzer beybehalten.  
  Sonst hat zwar Taurellus vor sich einige Merckmahle und Zeichen hier und dar eingerücket. Z. E. Wo er beym Florentinischen Exemplare vermuthet, daß eine Stelle nicht zum Texte gehöre, sondern von einem Schreiber zugesetzet worden, hat er zwey ** beygefüget; was er vor überflüßig gehalten, hat er mit einer andern Marcke bezeichnet; was er zu Ergäntzung des Verstandes aus andern Exemplaren oder seinem eigenen Kopffe hinzu gethan, hat er in zwey Klammern eingeschlossen; verdächtige oder zweifelhaffte Örter hat er mit einem * bemercket, eine abwechselnde oder von andern abgehende Les-Art hat er mit einem Creutzgen angedeutet.  
  Aber in denen dem Wercke selbst vorgesetzten Anmerckungen hat er viele Fehler des Florentinische Codicis, und die allzu verwegenen Ausbesserungen derselben, welche durch Fremde und ungeschickte Hände darzu geschrieben worden, aufrichtig entdecket, verschweiget auch nicht, wo durch die ungeschickten Abschreiber Griechische und Lateinische Buchstaben unter einander, oder ein Buchstabe mit dem andern, als B mit P oder V, C mit G, D mit T, E mit J, M mit N, O mit V, V mit Y, ZV mit C, B mit F, D mit C, F mit V, L mit N, Y mit O, oder gantze Wörter mit andern, z. E. adsumere mit absumere, ablatum mit oblatum, venibat mit veniebat, qua mit quia, verborum mit verberum, honore mit onere, auctor mit actor, amittere mit omittere, u.s.w. vermenget worden. Er verheelet auch nicht seine eigenen Fehler und Zweifel, er verbessert sie offt selber, und wo er was weggelassen, erinnert er es; wo ihm in dem Florentinischen Codice etwas zweifelhafft vorgekommen, bringt er seine eigene Muthmassungen bey, dringet aber solche niemanden auf; von dem Augustinus, seinem vertrautesten Freunde, geht er hier und da ab.  
Fehler der Taurelliana Bey dem allen aber ist auch dieses wichtige Werck nicht ohne Fehler. Contius in Praef. ad π. Albericus Gentilis de Libr. Jur. Civ. c. 4. setzen daraus an, daß Taurellus in der Orthographie und andern Stücken von dem Grund-Texte abgegangen. Peter Faber Lib. I. Semestr. 18. beschweret sich, daß in der Florentinischen Auflage derer Pandecten eines und das andere fälschlich von einander unterschieden worden.  
  Brencmann in seiner Hist. Pandect. spricht gleichfalls den Taurellus nicht von allen Fehlern frey, sondern tadelt an ihm, daß er offt seine Merckmahle, nemlich die ** und () an nöthigen Örtern  
  {Sp. 518}  
  weggelassen, oder an unnöthige Örter gesetzet, oder gar verwechselt; daß er offt von dem Florentinischen Codice abgewichen, oder die offenbaren Fehler, ob solche gleich in dem Codice ausgebessert worden, behalten, und die accuraten Ausbesserungen weggelassen, oder dagegen denen unrichtigen gefolget, daß er nicht angemercket, was von denen Schreibern selbst geschrieben, und was nachhero von andern verbessert worden, und also die erste Schrifft von denen Verbesserungen nicht unterschieden. Daher es komme, daß andere Rechts-Gelehrte, welche den Florentinischen Codicem mit Zuziehung derer Correcturen, die Taurellus selten in Obacht genommen, gelesen, sich beschweret, daß die Taurellianische Ausgabe von dem Original sehr unterschieden sey.  
  Ferner beschuldiget solcher den Taurellus, daß er die Verbesserungen, welche, alt, mittel oder neu, nicht unterschieden, und deren Abweichung nicht angemercket, daß er in der Rechtschreibung sehr gezweifelt, und bald vicensimo, tricensimo, bald vicesimo, tricesimo habe, auch ungewöhnliche Worte derer Abschreiber in dem Florentinischen Codice, welche doch offenbar wider die Rechtschreibung verstossen, ohne solche zu bessern, beybehalten, als: vbire, metuculosus, idoneor, columniyarium statt columnivarium, u.s.w. da er doch andere dergleichen Fehler, als: falliciam, defitore, afuit, senuficio, diligatus, vagat, u.s.w. in denen Anmerckungen, die er denen π. vorgesetzet, anmercken und verbessern können, und da er die in dem Original ermangelnde Unterscheidungs-Zeichen ergäntzen wollen, hat er solche theils zu viel, theils zu wenig, theils unrecht gesetzet.  
  Indessen aber ist diese Auflage dennoch allen andern Editionen derer Pandecten, auch der Haloandrinischen selbst, weit vorzuziehen; wie sie denn allererst 1553 zu Florentz, und also erst geraume Zeit nach der gedachten Haloandrinischen zum Vorscheine gekommen. Ludovici in Hist. Pand. §. 51.
Brencmann in Florenz Im übrigen ist hierbey zu erwehnen, daß der schon offt belobte Brencmann im Jahr 1709 selbst eine Reise nach Florentz gethan, in der Absicht und Meynung, die gedruckten Pandecten, absonderlich die Taurellianische Auflage, mit dem Grund-Texte zusammen zu halten, hat auch durch Vermittelung des Englischen Gesandtens, Heinrich Newtons, an welchen er durch den berühmten Clerc zu Amsterdam schrifftlich recommandiret worden, unter Anführung des Antonius Maria Salvinius, öffentlichen Lehrers der Griechischen Sprache daselbst, den Florentinischen Codicem unter die Hände bekommen und befunden, daß die Taurellianische Auflage mit dem Originale ziemlich übereinkommen, und nur in wenigen und geringen Stücken davon unterschieden sey. Welches auch schon Ulrich Huber in Digress. P. II. Lib. 1. c. 1. angemercket hat. Nachdem er aber gesehen, daß die blosse Zusammenhaltung der Taurellianischen Ausgabe mit dem Grund-Texte der Reise nicht werth sey; so ist er auf den Gedancken gekommen, den Codicem mit Fleisse durchzugehen, alle Irrthümer derer Abschreiber zu sammlen, und in gewisse Classen von Anmerckungen zu theilen, und dereinst unter dem Titel: Fontes mendorum, herauszugeben.  
Brencmanns Indices und Graeca Er hat auch auf die Art alle Verbesserungen und eingeschobenen Stellen zu-  
  {Sp. 519|S. 273}  
  sammen getragen. Und damit er nichts übersehen möchte, hat er sich sonderlich bey verblichenen oder abgegriffenen Stellen einer Englischen Brille bedienet, so ihm der Englische Envoye zukommen lassen; zumalen da wegen der vielen Schmutz-Flecke und Runtzeln, und daß hier und da die Dinte das Pergament und die Schrifft durchfressen, ein accurates Einsehen nöthig gewesen.  
  Die Orthographie derer Pandecten hat er in besondere Anmerckungen gebracht, und darinnen zwey Indices Nominum Propriorum und Appeltivorum gemacht. Mit dieser Arbeit hat er nun zwey Jahr zugebracht, darunter aber auch 10 Monate sind, die er auf die Ubersetzung derer in dem Codice vorkommenden Griechischen Stellen, und auf die Zusammenhaltung derer Basilicorum mit den Pandecten gewendet, welche Arbeit er in einen besondern Tractat unter dem Titel: Graeca in π. bringen, und darinnen nebst der Ubersetzung de notis genii et proprietatis linguae Graecae, forma literarum graecarum, earumque cum latinis affinitate et confusione, monogrammatibus graecis; literarum contiguationibus et abbreviaturis, accentibus, spiritibus et apostrophis; interpunctione, crisi in graecis π. adhibenda, s. fontibus mendorum ; vocabulis mere graecis, latinam terminationem habentibus ; latinis, quae per errorem graece exorantur, et graecis, quae latine et similibus, quae magnam graecae scriptionis cum latina in Codice Florentino cognationem arguunt, handeln wollen. Siehe Anon. Nachricht von einigen auserlesensten Juristischen Büchern zweyte Liefferung.
  Nach geschehener Besichtigung schrieb er endlich gar den Codicem von Wort zu Wort ab, und um mehrerer Accuratesse willen bediente er sich eines durchsichtigen Papiers, das ein von Amsterdam bürtiger zu Florentz zugerichtet hatte, indem er solches auf die Blätter des Codicis gespannet, und die durchscheinenden Wörter gantz genau nach den Buchstaben, Linien und Columnen in ihrer Grösse und Forme abcopiret.  
Weitere Drucke Ausser diesen dreyen Auflagen der Pandecten sind noch andere mehrere gedruckte Exemplare vorhanden, als z. E. von  
 
  • Johann Hervagen 1541.
  • Anton Syphrianus 1551.
  • Ludwig Russard 1561. und 1567.
  • Anton Contius 1562
  • u.a.m.
Siehe
  • Jacob Kujacius L. III. ad Africa. in l. 6. de L. Corn. de falsis,
  • desgleichen Ludovici in Hist. Pand. §. 54. u.ff.
  so von Zeit zu Zeit herausgekommen, unter welchen aber dasjenige so zu Venedig gedruckt worden, das älteste seyn soll.  
Literatur Was endlich diejenigen Dinge und Umstände anbetrifft, welche von einigen, es sey nun mit Recht, oder nicht, getadelt worden, so ist deren Untersuchung viel zu weitläufftig, als daß wir uns gegenwärtig lange dabey aufhalten sollten. Wir verweisen daher nur unsere Leser disfalls vor andern auf Johann Salomon Brunquells Hist. Jur. Rom. Germ. welcher sonderlich P. II. c. 4. alles dasjenige, was einem hiervon zu wissen nöthig oder nützlich seyn kan, in einer zwar beliebten Kürtze, iedoch auch ziemlich gründlich erörtert und beygebracht hat. Sonst kan hierbey auch nachgelesen werden
  • des nur gedachten Brunquells Hist. Jur. P. II. c. 3. 4. 5 und 6.
  • Hermanns
  {Sp. 520}  
   
  Hist. Corp. Jur. Justin.
  • Brencmanns Hist. Pandect.
  • u.a.
     

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Stand: 15. Dezember 2023 © Hans-Walter Pries