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Zedler: Provintz, oder Provincia HIS-Data
5028-29-1004-1
Titel: Provintz, oder Provincia
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 29 Sp. 1004
Jahr: 1741
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 29 S. 515
Vorheriger Artikel: Provins (Pacificus de)
Folgender Artikel: Provintz
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Provintz, oder Provincia, also ward bey den Römern jedes Land genennet, welches sie durch Krieg unter ihre Bothmäßigkeit gebracht, und selbigem nicht allein Gesetze vorgeschrieben, sondern auch einen gewissen Tribut auflegten.  
  Provincia aber hat nach dem Festo die Benennung von dem Wort provincere. Die Particul pro aber bedeutet hier so viel als porro.  
  Weil diese Provintzen von dem Römischen Grund und Boden offt sehr weit entfernet waren; so hatten sie ihr absonderliches Recht, welches man jus provinciale oder Fomulam provinciae nennete, und sich eigentlich auf die Verträge und Bedinge gründete, unter welchen ieder Ort sich der Römischen Bothmäßigkeit unterworffen hatte. Es war aber dasselbe etwas schärffer und strenger, als das jus Latii und Italicum, nach deren erstem die Einwohner des Lateiner-Landes, wie nach dem andern die übrigen Italiänischen Völcker, ehe sie noch das Römische Bürger-Recht erlangt, sich hatten richten müssen.  
  Nur die in Italien befindlichen Vogteyen waren denen Provintzen, was die Unterwerffung der Einwohner betrifft, nicht ungleich. Ob zwar gantz Italien seinen Tribut gab, behielte es doch dabey seine Freyheit, aber die Provintzen musten nicht allein ihren Tribut entrichten, sondern verlohren auch dabey ihre vorige Freyheit gäntzlich, indem sie sich andere Gesetze und fremde Obrigkeit musten aufbürden lassen.  
  Diesem zu Folge war in jeder Provintz ein Praetor und Quaestor von den Römern gesetzt. Dieser hatte die Aufsicht über den Zoll, jener aber muste das Recht davon handhaben; welche Ehrenstelle sie ordentlich ein Jahr lang bekleideten. Der Praetor aber sprach nicht allein bey öffentlichen Zusammenkünfften in den Provintzen das Recht, sondern er hatte auch die Macht, wenn es die Noth erforderte, Krieg zu führen.  
  Wenn wir den Ursprung der Provintzen untersuchen wollen, so berichten uns die Scribenten, daß zu der Zeit des ersten Punischen Krieges, oder im Jahr der Stadt Rom 500 die Römer noch von keiner Provintz etwas gewust. Aber eben um selbige Zeit ward Sicilien darzu gemacht, und muste andern zur Nachfolge dienen. Die nun in selbige geschickt werden solten, bekamen sie entweder durchs Looß, oder, wo einige zugleich Recht hatten, eine Provintz zu begehren, machten sie es untereinander selber aus, oder auch der Rath zu Rom ernennte sie.  
  Da die Römer noch eine freye Republic waren, kamen sie aus der gemeinen Casse Geld darzu her, thaten allen Vorschub, sonderlich was zum Kriegs-Geräthe gehörte, wenn ein Proconsul dahin geschickt war. Siehe Proconsules.  
  Als der Kayser Augustus zur Regierung kam, machte er eine solche Eintheilung, daß er einige Provintzen dem Volck gab, die andern aber blieben ihm als dem Kayser. Dem Volcke gab er diejenigen, von welchen nichts feindliches zu besorgen war, und welche keine Gelegenheit hatten, mit dem Feinde etwas anzuspinnen. Und in selbige schickte der Römische Rath Proconsules und Praetores hin.  
  Aber diejenigen Provintzen, darinnen unruhige Köpffe  
  {Sp. 1005|S. 516}  
  waren, und welche der Römer Feinde zu Nachbarn hatten, behielt der Kayser vor sich, damit er ein wachsames Auge über sie haben möchte. Deswegen schickte er Gesandten, Pfleger und Vorsteher dahin. Und dieses war ein Mittel, wodurch der Kayser die gantze Römische Macht zu seiner eignen Einrichtung behielt, und der Rath entkräfftet ward, was wider ihn anzufangen.
  • Voss. etym.
  • Hottomann antiq. Rom. ...
  • Laurent. publ. c. 3.
  • Sigon. de antiq. jur. provinc.
  • Panciroll. not. ...
  • Guther. de offic. dom. Aug.
  • Pitiscus.
  • Lipsius elect. l. 8.
  • Contarenus de frumentar. ...
  • Burmann diss. ...
  • Dempster ad Rosin. ...
     

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Stand: 23. April 2012 © Hans-Walter Pries