HIS-Data
Home | Suche
Zedler: Reichs-Matrickel [3] HIS-Data
5028-31-114-2-03
Titel: Reichs-Matrickel [3]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 31 Sp. 123
Jahr: 1742
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 31 S. 75
Vorheriger Artikel: Reichs-Matrickel [2]
Folgender Artikel: Reichs-Matrickel [4]
Hinweise: Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

vorhergehender Text Teil 2 Artikelübersicht Teil 4 Fortsetzung

6) Fränckischer Kreyß.

zu Roß. zu Fuß. Fl.
Bißthume Bamberg gab 30 zu Roß, 182 zu Fuß, macht an Geld 1088 fl. ist wegen dessen in Cärnthen habender Herrschafften den 20 Aug. 1677 um 406 fl. moderirt worden, blieben noch 682 fl. Im Jahr 1685 den 4 Jun. ist diesem hohen Stiffte abermahl ein Drittheil mit 227 fl. 20 Kr. abgenommen worden, bleiben also noch - - 454
zum Cammergericht 212 ¼ fl.     40 Kr.
Stifft Würtzburg gab 45 zu Roß, 208 zu Fuß, an Geld 1372 fl. ist 1685 den 4 Jun. um 556 fl. moderirt worden, giebt also noch - - 816
zum Cammergericht 250 fl.      
Sodann hat er von der Stadt Schweinfurt wegen erkauffter zweyer Dörffer Gochsheim und Sentfeld übernommen. - 5 20
Sodann eximirt er sine onere vigore Sentent. den 15 Sept. 1578 das weltliche Collegium Comberg, so mit 1 zu Roß, und 3 zu Fuß, oder 24 fl. belegt gewesen      
Stifft Eystädt gab 20 zu Pferd, und 132 zu Fuß, an Geld 768 fl. ist den 1 Sept. 1677 mit 512 fl. moderirt und gelassen worden bey - - 256
zum Cammergericht 120 fl.      
Teutschmeisterthum gab 19 zu Roß, und 55 zu Fuß, an Geld 448 fl. ist den 25 May 1678 mit 169 fl. 20 Kr. moderirt worden, restiren noch - - 298
zum Cammergericht 90 fl.     40 Kr.
Brandenburg Culmbach- und Onoltzbachische Linien gaben 34 zu Roß, und 156 zu Fuß, an Geld 1032 fl. ist aber den 25 Jun. 1678 mit 344 fl. moderirt und gelassen worden bey - - 688
zum Cammergericht 250 fl.      
Abtey Heilsbronn, nicht weit von Onoltzbach, ist angelegt auf 2 zu Roß, 10 zu Fuß, oder 64 fl.      
zum Cammergericht - fl.      
will aber von Onoltzbach sine onere extrahiret werden.      
{Sp. 125|S. 76}      
Sachsen-Gotha wegen der Herrschafft Römhild, gab 3 zu Roß, und 10 zu Fuß, an Geld 76 fl. ist aber den 23 Sept. 1678 mit 25 fl. 20 Kr. moderirt worden, bleiben noch - - 50
zum Cammergericht     40 Kr.
Gefürstete Grafschafft Heneberg gab 220 fl. ist aber den 23 Sept. 1678 um 73 fl. 20 Kr. moderiret, und gelassen werden bey - - 146
zum Cammergericht 120 fl.     40 Kr.
Die Chur- und Fürsten zu Sachsen-Dreßden, und Weymar, Altenburgischen Theils 7 zu Roß, 20 zu Fuß, oder 164 fl. das Stifft Würtzburg 1 zu Roß, 1 zu Fuß, oder 16 fl. und der Landgraf zu Hessen-Cassel 1 zu Roß, 3 zu Fuß, oder 24 fl.      
Wegen der Römhilder Linie Chur- und Fürsten zu Sachsen-Dreßden und Weymar 2 zu Roß, 8 zu Fuß, oder 56 fl. Sachsen-Coburg 3 zu Roß, 10 zu Fuß, oder 76 fl. Stifft Würtzburg 1 zu Roß, 2 zu Fuß oder 20 fl      
Grafschafft Werthheim gab 5 zu Roß, und 25 zu Fuß, oder an Geld 160 fl. ist den 26 Octobr. 1678 um 53 fl. 20 Kr. moderiret, und bey den übrigen 166 fl. 40 Kr. gelassen worden. Es ist aber derselben vom obigen Rest den 2 May 1682 nochmahls ein Drittel abgenommen worden, giebt dahero jetzund - - 53
zum Cammergericht 48 fl.     50 Kr.
Grafschafft Castell gab 1 zu Pferd, und 4 zu Fuß, wurde den 26 Octobr. 1678 um ein Drittel oder 9 fl. 20 Kr. moderirt, also daß solche nunmehr allein entrichtet - - 18
zum Cammergericht 7 fl.     40 Kr.
Herrschafft Reigelsberg, ist 1671 denen Freyherren von Schönborn zu einem Reichs-Lehn gegeben worden, und ist belegt mit 1 4 28
zum Cammergericht 7 fl.      
Die gefürstete Grafschafft Schwartzenburg ist 1674 bey geschehener Introduction ad Sessionem et votum im Reichs-Fürsten-Rath, mit 76 fl. angesetzt worden: Man hat aber solchen Anschlag den 31 May 1683 mit 25 fl. moderirt, und selbige gelassen bey den restirenden - - 51
zum Cammergericht 6 fl.      
Grafschafft Hohenlohe gab 8 zu Roß, und 40 zu Fuß, am Geld 256 fl. ist den 26 Octobr. 1678 um ein Drittel oder 85 fl. 20 Kr. moderirt worden, restiren noch - - 170
zum Cammergericht 66 fl.      
Grafschafft Erbach gab 2 zu Pferde, und 8 zu Fuß, macht an Geld 56 fl. ist den 26 Octobr. 1678 um 18 fl. 40 Kr. moderirt und gelassen worden bey den übrigen - - 37
zum Cammergericht 10 fl.     20 Kr.
Grafschafft Reineck und Lohr am Mayn, unter Carlstadt und Gemünd gelegen, giebt 2 10 64
Nachdem diese Grafen abgestorben, ist die Grafschafft also ergäntzet worden, daß Chur-Mayntz das Amt Schönrein samt etlichen Dörffern überkommen, und anjetzo deswegen zahlt 2 zu Roß, und 5 zu Fuß, oder 44 fl. sodann die Grafen von Erbach wegen des Orts Wildenbrun, 2 zu Fuß, oder 8 fl. wie gleichfalls auch die Grafen zu Hanau, Müntzenberg und Isenburg drey zu Fuß oder 12 fl.      
Limburg-Speckfeldische Linie gab 2 zu Pferd, und 7 zu Fuß, an Geld 52 fl. ist 1678 den 26 Octobr. um ein Drittel oder 21 fl. 20 Kr. moderirt worden, giebt noch - - 34
zum Cammergericht 16 fl.      
Gaildorfische Linie gab 2 zu Pferde, und 10 zu Fuß, macht an Geld 64 fl. ist 1678 den 26 Octobr. um ein Drittheil  oder 21 fl. 20 Kr. moderirt worden, giebt noch - - 42
zum Cammergericht 16 fl.     40 Kr.
Herren von Seimsheim geben 1 4 28
Stadt Nürnberg gab 40 zu Roß, und 250 zu Fuß, macht an Geld 1480 fl. ist 1678 den 9 May um ein Drittheil oder 493 fl. 20 Kr. moderirt worden, restiren noch - - 986
zum Cammergericht 300 fl.     40 Kr.
Die Stadt Nürnberg zeucht aus sine onere, vigore Sententiae Cameral. den 27 Octobr. 1567, die Abtey Egydii oder St. Ilgen in Nürnberg, so mit 1 zu Roß, 7 zu Fuß, oder 40 fl. belegt gewesen.      
Stadt Rothenburg an der Tauber, gab 10 zu Roß, und 56 zu Fuß, an      
{Sp. 127|S. 77}      
Geld 380 fl. ist 1678 den 3 Aug. um ein Drittheil oder 126 fl. 40 Kr. moderiret, und bey den restirenden 253 fl. 20 Kr. gelassen worden. Ferner hat man dieser Stadt den 20 Aug. 1689 wiederum ein Drittheil über voriges Moderatum abgenommen, und nur bey 126 fl. 40 Kr. doch dergestalt gelassen, daß sie diese letztere Moderation länger nicht als 6 Jahr geniessen, und es nach deren Verfliessung verbleiben solle bey den - - 253
zum Cammergericht 90 fl.     20 Kr.
Stadt Windsheim gab 4 zu Pferd, und 30 zu Fuß, macht an Gelde 168 fl. ist 1678 den 15 Octobr. um zwey Drittheil oder 112 fl. moderiret worden, verbleiben noch - - 56
zum Cammergericht 50 fl.      
Stadt Schweinfurt gab 4 zu Roß, und 25 zu Fuß, macht an Geld 148 fl. ist den 3 Aug. 1678 mit 49 fl. 20 Kr. moderirt worden, restiren noch - - 98
zum Cammergericht 50 fl.     40 Kr.
Sonsten war ihr alter Anschlag 4 zu Roß, 30 zu Fuß, oder 168 fl. davon aber Würtzburg, wie oben gemeldet, 5 zu Fuß, oder 20 fl. übernommen hat      
Stadt Weissenburg im Nordgau gab 3 zu Roß, 16 zu Fuß, an Geld 100 fl. ist den 3 Aug. 1678 um 50 fl. moderirt worden, giebt jetzund noch - - 50
zum Cammergericht 90 fl.      
Die Abtey Königshofen soll zwischen Herriden, so Bischöfflich-Eichstättisch, und Wassertrudingen, so Anspachisch, und nahe Elwangen liegen, und solche Abtey 1602 einer von Seckendorf inne gehabt haben. Ihr Anschlag ist gewesen 53 fl.      
zum Cammergericht 30 fl.      

vorhergehender Text Teil 2 Artikelübersicht Teil 4 Fortsetzung

HIS-Data 5028-31-114-2-03: Zedler: Reichs-Matrickel [3] HIS-Data Home
Stand: 29. November 2013 © Hans-Walter Pries