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Zedler: Reichs-Matrickel [6] HIS-Data
5028-31-114-2-06
Titel: Reichs-Matrickel [6]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 31 Sp. 141
Jahr: 1742
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 31 S. 84
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9) Westphälischer Kreyß.

zu Roß. zu Fuß. Fl.
Bischoff zu Paderborn 18 34 352
zum Cammergericht 60 fl.      
Bischoff zu Lüttich, samt den Städten Lüttich, Bullion und Mastricht 50 170 1280
zum Cammergericht 200 fl.      
Bischoff zu Münster 30 118 832
zum Cammergericht 160 fl. 30 kr.      
 {Sp. 143|S. 85}      
Bischoff zu Oßnabrück 6 36 116
zum Cammergericht 30 fl.      
Bischoff zu Camerich Anschlag ist 22 zu Roß, 22 zu Fuß, oder 592 fl.      
zum Cammergericht 60 fl. Wird jetzo von Spanien sine onere eximirt.      
Stifft Vehrden, so jetzt zu einem weltlichen Fürstenthum gemacht, und der Kron Schweden übergeben worden, so von deroselben auch vertreten wird mit 3 15 120
zum Cammergericht 30 fl.      
Stifft Minden, so auch zu einem weltlichen Fürstenthum gemacht, und Chur-Brandenburg zuständig, giebt 10 16 184
zum Cammergericht 20 fl.      
Abt zu Werden und Helmstädt in Westphalen 2 6 48
zum Cammergericht 60 fl.      
Abt zu Stablo vertritt jetzo der Bischoff zu Straßburg mit 2 22 112
zum Cammergericht 60 fl.      
Abt zu St. Cornelii Münster bey Aachen - 2 8
zum Cammergericht 70 fl.      
Abtey Corvey mit der Stadt Höxter 2 9 60
zum Cammergericht 60 fl.      
Äbtißin zu Hervord ist vermöge Reichs-Gutachtens vom 10 Mart. 1692 moderirt worden bis auf - 2 8
zum Cammergericht 30 fl.      
Äbtißin zu Essen mit der Stadt 2 13 76
zum Cammergericht 60 fl.      
Kloster Echternach im Stifft Trier, ist angelegt mit 96 fl.      
zum Cammergericht 24 fl.      
Wird aber von Burgund sine onere extrahirt      
Äbtißin zu Thoren, 1 zu Roß, oder 12 Gulden, soll von denen Grafen von der Lippe vertreten werden.      
Hertzogthümer, Gülich, Cleve und Berg Anschlag insgesamt 7 323 2132
Daran sollen zahlen, der Churfürst in Brandenburg wegen Cleve und Marck 1066 fl. wegen Ravensperg 142 2/15 fl. Sodann Pfaltz-Neuburg wegen Gülich 639 fl. 45 kr. und wegen Berg 284 4/15 fl.      
Sämtlich zum Cammergericht 500 fl.      
Fürst von Ost-Frießland 6 30 192
zum Cammergericht 59 fl. 30 kr. So extrahirt Ost-Frießland die Herrschafften Esens, Stedesdorff und Witmund.      
Nassau-Dillenburg 10 45 300
zum Cammergericht 47 fl. 30 kr.      
In der Nürnbergis. Repartition wird dieser Anschlag in Siegen, Dillenburg und Dietz (so, wie auch Siegen zum Dillenburger Land gehörig) getheilet. In der Lothringis. Repartition von 1654 wird solches in drey solche Theile getheilet, als nemlich, Nassau-Dillenburg, 102 22/16 fl. Siegen 77 1/30 fl. und Dietz 63 7/15 fl. welche 3 Posten aber gleichwohl obermeldten Anschlag völlig nicht erreichen; auch so wird Nassau-Hadamar absonderlich mit 140 fl. gedacht: wie nun dieser Anschlag oder richtige Austheilung beschaffen, dessen Gewißheit soll ins künfftige hernach folgen.      
Grafen zu Sayn 4 16 112
zum Cammergericht 23 fl.      
Will aber nur 1 zu Roß, 3 zu Fuß, oder 24 fl. geben, weiln von dieses Hauses Gütern von Chur-Trier, die Schlösser Sayn, Freusburg, Rheinbruck etc. und von Chur-Cölln das Schloß, Stadt und Amt Hachenburg mit allen Pertinentien, 1636 unterm Vorwand eines eröffneten und heimgefallenen Mann-Lehns eingezogen, auch die Grafschaft Valendar, indem die Grafen von Sayn solche meistentheils um die Zeit Kaysers Wenceslaus mit sonderbarer Maaß Chur-Trier überlassen: Unangesehen aber das Kayserl. Cammergericht 1606 derselben Wiederlösung den Grafen von Sayn zuerkannt, so seyn sie doch die Zeit hero, wegen eingewandter Revision einen Weg als den andern bey Trier verblieben.      
Grafen v. Wied, Herrn zu Runckel u. Reichenstein, 4 12 96
zum Cammergericht 16 fl.      
Grafschafft Oldenburg und Delmenhorst, so dem Haus Holstein-Plön zuerkannt 14 44 296
zum Cammergericht 42 fl.      
Daran wird bezahlt wegen Oldenburg 8 zu Roß, 30 zu Fuß, oder 216 fl. u. wegen Delmenhorst u. Harbstätten 2 zu Roß, 14 zu Fuß, oder 80 fl.      
 {Sp. 145|S. 86}      
Grafschafft Retberg oder Rietberg ist an Ost-Frießland kommen, giebt 6 - 72
zum Cammer-Gericht 39 fl.      
Grafschafft Bentheim wird von den Grafen von Steinfurt vertreten mit 6 20 152
zum Cammer-Gericht 45 fl.      
Grafschafft Tecklenburg, so auch die Grafen von Steinfurt vertreten mit 3 10 76
zum Cammer-Gericht 15 fl.      
Haben aber wegen der 1574. entkommenen Herrschafft Lingen, und vier zu Tecklenburg gehörigen Kirchspielen, Ippenbüren, Brochterbeck, Recke und Möttingen, auf ein Drittheil Moderation begehrt.      
Grafschafft von Steinfurt 2 4 40
zum Cammer-Gericht 15 fl.      
Münster sucht sie zu eximiren.      
Fürst von Waldeck wegen der Grafschafft Pyrmont gab 1 zu Roß, und 4 zu Fuß, an Geld 28 fl. ist 1692 den 10 Martii um die Helffte moderirt und gelassen worden bey den übrigen - - 14
Grafschafft Hoya 2 8 56
zum Cammer-Gericht 14 fl.      
Daran Braunschweig-Zell 2 zu Roß, oder 24 fl. und Calenberg 6 zu Fuß oder 24 fl. sodann die Grafen von Bentheim 2 zu Fuß, oder 8 fl zahlen.      
Grafschafft Diffelt oder Diephold, deren Herren abgestorben, vertritt Braunschweig-Zell mit 1 4 28
zum Cammer-Gericht 7 fl.      
Grafschafft Schaumburg, Gehmen etc. ist angelegt mit 6 26 276
zum Cammer-Gericht 60 fl.      
Hiervon hat die Hälffte Hessen-Cassel vermöge Instrum. Pacis Art. 15. die andere Hälffte die Grafen von der Lippe.      
Die Grafschafft Pinnenberg, so auch zu Schaumburg gehöret, hat Dännemarck, darinnen liegt Altona.      
Grafschafft Winnenberg und Beilstein, gehöret jetzo denen von Metternich 1 - 12
zum Cammer-Gericht 3 fl.      
Grafen und Edle Herren zur Lippe 4 18 120
zum Cammer-Gericht 25 fl.      
Grafen von Manderscheid, Blanckenheim und Gerholdstein, seynd angelegt mit 2 zu Roß, 10 zu Fuß, oder 64 fl. zum Cammer-Gericht 25 fl. es extrahiret sie aber Pfaltz-Neuburg, wegen Gülich sine onere.      
Manderscheid-Kayl 4 zu Fuß, oder 16 fl. zum Cammer-Gericht 7 fl. wird vom Hertzogthum Lützenburg sine onere eximirt.      
Manderscheid-Schleiden, solte von wegen Schleiden, Cronenburg und Neuenburg geben 6 zu Roß, 27 zu Fuß, oder 180 fl. zum Cammergericht 37 fl. 30 Kr. wird aber auch vom Hertzogthum Lützenburg sine onere extrahirt.      
Grafschafft Spiegelberg ist belegt mit 2 zu Roß oder 24 fl. zum Cammergericht 12 fl. ist nachmals vertreten von den Grafen von Gleichen, mit welchen das Haus Braunschweig darum streitig gewesen, ietzo soll sie Paderborn haben, giebt nichts.      
Holtzapffel wird angeschlagen zu - - 25
Aber darbey nicht gesetzt, wenn dieser Stand aufgenommen worden, oder was es für eine Herrschafft besitze, auch was es sonsten für eine Bewandniß habe.      
Stadt-Cölln 25 200 1100
zum Cammergericht 103 fl.      
Hat um Moderation angehalten, wie denn auch in der Lothringischen Repartition nicht mehr als 825 fl. stehen.      
Aachen gab 7 zu Roß, und 30 zu Fuß, an Geld 204 fl. ist 1683 den 20 Aug. mit 104 fl. moderiret worden, giebt also noch - - 100
zum Cammergericht 115 fl.      
Dortmund      
zum Cammergericht 80 fl.      
In der Lothrinigischen Repartition stehet der Anschlag nicht höher als 96 fl.      
{Sp. 147|S. 87}      
Hervorden hat 1. zu Roß, 15 zu Fuß, oder 72 fl zum Cammergericht 30 fl. geben, jetzt hat sie Chur-Brandenburg sine onere extrahiret.      

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Stand: 8. Januar 2014 © Hans-Walter Pries