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Zedler: Religion HIS-Data
5028-31-443-10
Titel: Religion
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 31 Sp. 443-452
Jahr: 1742
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 31 S. 235-239
Vorheriger Artikel: RELIGIO MEDICI
Folgender Artikel: Religion … Orden
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  Text Quellenangaben
  Religion, Religio.  
  Das Wort: Religio, wird insgemein von dem Worte: religare, hergeleitet, weil sie den Menschen mit Gott gleichsam verbinde, siehe Lactantium in Institut. divin. ..., und Augustinum de civit. Dei ...
  In besonderm Verstande verstehet man dadurch den Dienst und die Verehrung des wahren Gottes; weil man aber Gott nicht gebührend verehren kan, wenn man ihn nicht vorher gehöriger massen erkannt, so braucht man auch dasselbige in weiterm Verstande, und begreifft darunter so wohl die wahre Erkänntniß Gottes; als auch die Verehrung des wahren Gottes.  
  Weil aber dasjenige, so uns zu der Religion anführet, entweder die Natur, sofern wir selbige mit unserer Vernunfft betrachten; oder die Offenbahrung Heil. Schrifft ist; so ist die Religion daher entweder die natürliche oder die geoffenbarte, von welchen beiden in besonderen Artickeln ist gehandelt worden.  
  Und weil der Name: Religion, insgemein auch dem Dienste der falschen Götter pfleget gegeben zu werden; wohl schwehrlich aber ein Volck in der Welt gewesen oder noch seyn wird, welches, ob es noch so barbarisch, grausam und wilde, auch gar keine äusserliche Wissenschafft des geoffenbahrten göttlichen Wortes und Willens hat, sich nicht, um einen Gott zu verehren und ihm seinen Dienst abzustatten, auf eine Offenbahrung, Tradition oder Sage gründen, auch deßfalls seine besondere Theologie, Priester und Gottesdienst haben solte: so rühret davon her, daß die Religionen in die falschen und in die wahre eingetheilet werden, und sie selbst überhaupt sehr voneinander unterschieden seyn.  
  Der Unterscheid derselben bestehet darinn, daß  
   
  Also haben die Heyden kein Wort Gottes, die Juden (nemlich die heutigen) halten nur ein Stück desselben, wie es in dem Alten Testamente enthalten, die Mahometa-  
  {Sp. 444}  
  ner ein erdichtetes an statt des wahrhafftigen; die Christen allein halten sich an das wahre und gantze göttliche Wort des Alten und Neuen Testaments.  
  Eine jede dieser Haupt-Religionen theilet sich hinwieder in verschiedene besondere Hauffen.  
  Die heydnische zwar ist so mannigfaltig, daß derselben keine gewisse Zahl zu finden, und ein jedes Volck, ja eine jede Stadt ihren eigenen Gott und Gottesdienst hat, wie die Reisebeschreibungen noch heute zeugen, siehe übrigens den Artickel: Heydenthum, im XII Bande, p. 1998. u.ff.  
  In der Jüdischen sind vornehmlich zwei Secten, der Karaiten, die sich an den Buchstaben des Gesetzes halten, und der Rabbanisten, die den Aufsätzen der Alten, in ihrem Talmud verfasset, folgen, siehe den Artickel: Juden, im XIV Bande, p. 1497. u.ff.  
  Die Mahometaner theilen sich in drey Haupt-Secten, deren eine dem Abubeker, die andere dem Aly, und die dritte dem Hanife anhangt, siehe den Artickel: Mahomedischer Glaube, im XIX Bande, p. 508. u.ff.  
  Die Christliche Religion theilet sich zuförderst in die Morgenländische und Abendländische. Jene begreifft  
 
  • die Griechische, von der im XI Bande, p. 898. u.ff.
  • die Armenische (von der der Artickel: Armenier, im II Bande, p. 1535. u.ff. nachzulesen)
  • Ethiopische (von welcher der Artickel: Abyßinier, im I Bande, p. 140. u.ff. nachzulesen)
  • und andere geringere.
 
  Diese bestehet hauptsächlich aus drey grossen Gemeinen oder Kirchen,  
   
  von denen besondere Artickel handeln.  
  Es wird nicht undienlich seyn, wenn wir nunmehro kürtzlich zeigen, welche Religion an diesem oder jenem Orte herrsche, und dieses wollen wir zwar nach denen vier Theilen der Welt anführen:  
  1) in Africa.  
  Es wird die Barbarey von Maurern, Türcken und Arabern bewohnt, welche s mit der Mahometanischen Religion halten. Die Portugiesen, Spanier und Engelländer besitzen auch eine Plätze daselbst. Es giebt in der Barbarey Städte, worinnen die Ungläubige den Christen und Jüden die freye Ubung ihrer Religion gegen Erlegung eines gewissen Tributs verstatten.  
  Die vornehmste Religion in Egypten ist die Mahometanische, zu welcher sich die Maurer, Türcken und Araber bekennen. Die Cophten haben auch ihre Kirchen daselbst, und die Jüden ihre Synagogen. Die Einwohner auf der Küste Abex und in Zanguebar sind Mahometaner; die Portugiesen aber, welche einige Plätze in Zanguebar besitzen, haben die Christliche Religion daselbst eingeführet. In diesem Lande giebt es auch Jüden und Götzendiener.  
  Die Einwohner auf der Insul Madagascar glauben, daß ein Gott sey, der Himmel und Erden erschaffen habe, darneben aber beten sie auch einen bösen Geist an. Doch wohnen auch allda viele Mahometaner, welche aus Arabien hinüber gekommen, und so gar viele Eingebohrne zu ihrem Glauben gebracht haben. Die Frantzosen, welche sich daselbst niedergelassen haben, bemühen sich allda die Christliche Religion einzuführen.  
  Cafreria, oder das Land  
  {Sp. 445|S. 236}  
  der Caffern, ist mit Götzendienern angefüllet. Die Holländer haben daselbst nur 2 Forts gegen das Vorgebürge guter Hoffnung zu, und die Portugiesen in dem Königreiche Sofala.  
  In dem Königreiche Congo sind viel Götzendiener, wie auch einige Mahometaner und Christen, sonderlich in der Provintz Angola, wovon die Portugiesen Meister sind.  
  Das Volck in Guinea ist gleichfalls dem heydnischen Götzendienst ergeben; die Engelländer aber sammt den Holländern und Dänen besitzen auch einige Plätze auf dieser Küste, und die Portugiesen haben einige Wohnungen innerhalb des Landes, allwo sie sich bemühen die Christliche Religion einzuführen.  
  Den Neger haben nebst ihrem Götzendienste einige Mahometanische Ceremonien, wie auch die Einwohner in Zaata.  
  Biledulgerid ist der Mahometanischen Religion ergeben.  
  Die Religion der Einwohner in Nubien ist ein Mischmasch aus den Christlichen, Jüdischen und Mahometanischen Ceremonien.  
  Die Abyßinier sind die reinsten unter allen Morgenländischen Christen.  
  Die heydnische Abgötterey ist die älteste Religion in Monomotapa, jedoch haben die Jesuiten daselbst auch an unterschiedlichen Orten die Catholische Religion eingeführet.  
  2) in America.  
  Canada oder Neu-Franckreich ist mit Catholischen besetzt, wie dann dieses Land mehrentheils dem König in Franckreich gehört.  
  Neu-Engelland, Neu-Holland und Neu-Schweden haben auch ihre Colonien, da denn eine iegliche von diesen Nationen ihre eigene Religion übet.  
  Die Wilden, die Iroquois, Hurons, Algonquains und andere mehr haben fast gar keine Religion, ausgenommen diejenigen, welche mit den Europäern umgehen.  
  Die Engelländer haben unterschiedliche Plätze in Virginien. Die natürlichen Einwohner dieses Landes glauben unterschiedliche Götter von verschiedenen Ordnungen, welcher unter einem obristen Gott stehen, den sie Ceupas nennen, glaubende, daß er von Ewigkeit her gewesen sey. die Sonne, den Mond und die Sterne halten sie vor Halbgötter.  
  Die Wilden in Florida sind Götzendiener, und beten die Sonne und den Mond an. Die Spanier und Engelländer besitzen auch einige Colonien daselbst, und haben die Christliche Religion an unterschiedenen Orten eingeführet.  
  Mexico, welches auch Neu-Spanien genennet wird, hat viel Catholische, welche daselbst einen Bischoff und unterschiedene Ertzbischöffe haben.  
  Die Spanier sind auch Meister von Neu-Castilien, sonst Castilla de Oro genannt, all wo sie die Catholische Religion eingeführet haben. Diejenigen, welche auf dem Gebürge dieses Landes wohnen, sind heydnische Götzendiener, beten die Sonne und den Mond an, als die vornehmste Gottheiten, und halten die Sonne vor den Mann, und den Mond vor dessen Frau.  
  Die Einwohner auf den Caribischen Inseln und in der Landschafft Guiana beten die Götzen an. Einige von ihnen glauben die Unsterblichkeit der Seelen.  
  Die Einwohner des Landes der Amazonen sind auch Götzendiener.  
  Brasilien gehört denen Portugiesen, welche eine schöne Stadt daselbst haben, San-Salvator genannt, allwo ein Ertzbischöfflicher Sitz ist. Die Wilden werden daselbst täglich mehr und mehr zum Christlichen Glauben bekehrt.  
  Das Land von Plata und der Platagons ist mit  
  {Sp. 446}  
  abgöttischen Einwohnern besetzt, iedoch haben auch die Spanier unterschiedliche Plätze daselbst, samt einer Stadt l'Assumption genannt, welche ein Bischöflicher Sitz ist und ein Jesuiter Collegium hat.  
  Die Spanier haben unterschiedliche seminaria in Chili aufgerichtet, um dadurch die Bekehrung der daselbst befindlichen Einwohner zu befördern, welche fast gar keine Religion haben.  
  In Peru ist die Catholische Religion eingeführet. Zu Lima ist ein Ertzbißthum, und in den andern Provintzien unterschiedliche Bißthümer, so daß nur noch etliche Wilde daselbst der Abgötterey ergeben sind. Dieses Land gehöret dem Könige in Spanien.  
  3) in Asien.  
  In dem Türckischen Gebiete von Asien hat die Mahometanische Religion die Oberhand; wiewohl der Groß-Sultan daselbst eben so wohl, wie in Europa, auch andere Religionen duldet. Die Griechen haben 2 Patriarchen daselbst, nemlich zu Antiochia und zu Jerusalem.  
  In dem Türckischen Gebiete sind sonderlich diejenigen Christen, welche Armenianer, Georgianer, Nestorianer, Jacobiten und Maroniten genennet werden. Es giebt auch darinnen Catholische, Sabäer, Cophten, und sehr viel Jüden. Die Catholischen sind meistentheils Frantzösische und Venetianische Kaufleute, welche Franciscaner bey sich haben, deren gewöhnlicher Aufenthalt zu Jerusalem und Bethlehem ist.  
  In Persien wird die Mahometanische Religion nach der Secte des Ali getrieben, welche von Abubekers, Omars und Osmans Secte, so die Türcken der Secte des Ali vorzühen, unterschieden ist. Jedoch geben die Persianer allen Ausländern Gewissens-Freyheit, so daß daselbst Catholische, Armenianer, Nestorianer und Sabäer sind, wie auch Jüden und Banians oder Indianische Priester, nebst andern Götzendienern.  
  Arabien ist dem Groß-Sultan und gewissen Mahometanischen Fürsten unterworfen, welche auch Christen unter sich dulden. Diese haben daselbst ein berühmtes Kloster auf dem Berge Sinai, welches Caloyers oder Griechische Mönche von dem Orden des H. Basilius inne haben.  
  Das Reich des grossen Moguls in Indien ist einem Mahometanischen Herrn unterworffen, welcher der Secte des Ali oder der Persischen Religion zugethan ist. Allein in dieser Gegend gibt es viel heydnische Götzendiener, wie auch Catholische, Jüden und Abyßinier. Denn es haben daselbst alle Nationen die freye Ubung ihrer Religionen.  
  Die Indianische Halb-Insel disseits des Meerbusens von Bengala, begreifft unterschiedene Königreiche in sich, deren Einwohner fast durchgehends heydnische Götzendiener sind. Wir müssen aber etwas umständliches davon melden.  
  Die kleine Insel von Goa gehöret den Portugiesen, welche auf derselben unterschiedliche Klöster und Kirchen haben. Der Ertzbischoff von dieser Insel hat alle Ostindianische Bischöffe unter sich. Die Inquisition übet daselbst an denen so genannten Mammelucken oder Abtrünningen ihre Schäffe aus. Jedoch verstatten sie den Armenianern, Jüden, Maurern und Banjans oder Indianischen Priestern die freye Ubung ihrer Religion; desgleichen den Arabern, Persianern und Abyßiniern, welche theils der Christlichen, theils der Mauritanischen oder Mahometanischen Religion zugethan sind.  
  Das Volck in dem Königreiche Calecut gläubet an einen Gott als den Schöpffer Himmels und  
  {Sp. 447|S. 237}  
  der Erden, giebt aber darneben vor, daß derselbige gantz faul und müßig sey, und daß die Welt durch einen bösen Engel regieret werde. Diesem Engel, welchen sie Deumo nennen, erweisen sie göttliche Ehre, gleichwie auch unterschiedlichen andern falschen Gottheiten.  
  Eben dergleichen Aberglaube herschet auch in dem Königreiche Narsingua, welches voller Pagods oder solcher Tempel ist, die ihren daemonibus oder falschen Göttern zu Ehren erbauet sind.  
  Der König von Golconda ist der Persianischen Religion zugethan, seine Unterthanen aber sind heydnische Götzendiener.  
  Das feste Land von Indien jenseit des Ganges gehöret unterschiedlichen heydnischen Fürsten, welche Götzendiener sind.  
  Die Halb-Insel des Indi, auf der Ost-Seite des Meerbusens, ist auch ein solches Land, worinnen den falschen Göttern gedient wird. Die vornehmsten Königreiche auf dieser Insel sind Siam, Tonquin, Lao und Pegu.  
  Der König von Siam duldet allerley Religionen, und bezeiget sich insonderheit gegen die Christen sehr gnädig.  
  Die Halb-Insel Malaca dependiret von dem Königreich Siam, das gröste Theil aber davon gehöret denen Holländern, welche den Kaufleuten von unterschiedenen Religionen, die sich daselbst aufhalten und ihre Handlung treiben, die Gewissens-Freyheit lassen.  
  In den Königreichen Tonquin und Lao sind viele Catholische, denen die Jesuiten predigen. Die Einwohner sind so sehr auf ihren Götzendienst erpicht, daß man sich vergeblich bemühet hat, die Christliche Religion in ihr Land einzuführen.  
  Die Chineser sind Götzendiener, verstatten aber den Christen die freye Ubung ihrer Religion in ihrem Lande, wie denn die Jesuiten daselbst unterschiedliche Kirchen gebauet. Es giebt auch daselbst sehr viel Jüden, welche durch des Kaysers von China Erlaubniß ihre öffentliche Synagogen haben.  
  Die Tartarey stehet unter vielen Fürsten, unte welchen der grose Cham der mächtigste ist. Einige von diesen Tartarischen Fürsten sind Mahometaner und andere Götzendiener oder Heyden. Es giebt auch daselbst Nestorianer und Jüden, welche letztere aber wenig von dem Gesetze Mosis beobachten.  
  In Japan herrschet der heydnische Götzendienst. Seit der Verfolgung des Taicosama, welcher 1630 daselbst regieret, haben die Christen keine Kirche mehr in diesem Lande gehabt, gleichwie sie vormahls hatten.  
  Die Philippinischen Inseln gehören dem Könige von Spanien, welcher allen abgöttischen Einwohnern, wie auch unterschiedlichen Indianischen Chinesern die Gewissens-Freyheit läßt.  
  Die Inseln von Sonda, Java und Sumatra genannt, haben abgöttische Einwohner, wiewohl auch darinnen Mahometaner und Christen sind. Die Holländer sind sehr mächtig auf der Insel Java, worinnen sie Batavia haben.  
  Die Einwohner der Insel Ceylon sind Götzendiener; jedoch giebt es auch viel Mahometaner und Christen daselbst. Die Holländer besitzen allda unterschiedliche Städte.  
  Die Insel Cypern stehet unter der Türcken Bothmäßigkeit, welche aber daselbst beydes die Lateinische und Griechische Christen unter sich leiden, ohne einige Beschwerniß, wie auch die Armenianer, Cophten und allerley Secten, wenn sie nur einen gewissen Tribut vor ihre Freyheit zahlen.  
  Die Insel Rhodis wird von Türcken, Griechen und Jüden bewohnt.  
  {Sp. 448}  
  4) in Europa.  
  Die Inquisition leidet weder in Italien, noch in einigen von denen daselbst herum gelegenen Inseln Leute, welche falschen Göttern dienen und die daselbst Ketzer genennet werden, weil sie dieselbigen als rebellische Unterthanen gegen ihr Haupt, den Pabst, ansehen. Nichts desto weniger dulten sie die Jüden, von welchen der Pabst für die Freyheit, die sie in dem Gebiete des Kirchenstaats genüssen, einen gewissen Tribut nimmt.  
  Die Republic Venedig hatte die Jüden weggejaget, welche sich daselbst auf einer, zu dieser Stadt gehörigen Insel, von ihnen Giudeca genannt, niedergelassen hatten, nach diesem aber hat sie solche wieder eingenommen.  
  In dem Königreich Neapolis, allwo die Inquisition eben so scharff ist, als in Spanien, werden nichts destoweniger einige Griechen und Albaner gelitten.  
  Dalmatien gehöret theils den Venetianern, und theils den Türcken. Die kleine Republic Ragusa giebet beydes den Türcken und Venetianern Tribut, ist aber der Catholischen Religion zugethan, und hat einen Ertzbischoff. Die Venetianer haben 2 Ertzbißthümer in Dalmatien, nemlich zu Zara und Spalatro.  
  Die Einwohner der Insel Corfu, welche der Republic Venedig gehöret, halten es mit der Griechischen Kirche.  
  Die Insel Candia stehet anietzo unter Türckischer Herrschafft, und hat ausser den Mahometanern auch Catholische, Griechen und Jüden, welche vor ihre Freyheit einen gewissen Tribut geben.  
  In Spanien giebt es lauter Catholische, weil die Inquisition daselbst gar scharff ist, gleichwie auch in Portugall. Sie leiden weder Maurer noch Jüden. Wobey iedoch wohl zu mercken, daß nichts destoweniger die Anzahl der heimlichen Juden in diesem Landen noch immer sehr groß ist.  
  Franckreich ist nunmehro gantz Catholisch, nachdem Ludewig XIV die Kirchen der Reformirten niedergerissen, und sie gezwungen hat, entweder ihre Religion abzuschwören oder davon zu fliehen; wiewohl auch da der äusserliche Zwang nicht verhindert, daß nicht der heimlichen Reformirten Anzahl noch sehr groß sey.  
  In den Niederlanden, welche entweder dem Könige von Franckreich oder dem Kayser gehören, wird gleichfalls keine andere Religion geduldet, als allein die Catholische; und wenn ja einige Reformirte oder Lutheraner daselbst sind, so dürffen sie doch ihren Gottesdienst nicht öffentlich ausüben.  
  In den Holländischen Provintzen hat zwar die Reformirte Religion die Oberhand, jedoch werden auch viele Catholische daselbst geduldet, gleichwie auch Lutheraner, Wiedertäuffer, Jüden und andere. Die Lutheraner haben Freyheit, Kirchen zu bauen, gleichwie auch die Wiedertäuffer. In Amsterdam und Rotterdam haben auch die Jüden ihre Synagogen.  
  Zu Genff sind lauter Reformirte. Unter den 13 Schweitzerischen Cantons sind 7 der Catholischen Religion ergeben, nemlich Uri, Schwitz, Unterwalden, Zug, Lucern, Solothurn und Friburg. Zürch, Bern, Basel und Schaffhausen sind reformirt; Glaris und Appenzell sind theils Catholisch theils Reformirt. Das Ländchen Valteline ist gantz Catholisch.  
  In Deutschland gehet die Catholische, Lutherische und Reformirte Religion im Schwange, wie die Beschreibungen der besondern Landschafften zeigen.  
  Ungarn ist zum  
  {Sp. 449|S. 238}  
  Theil der Catholischen und theils der protestantischen Religion zugethan.  
  Das Königreich Pohlen ist Catholisch, wiewohl auch viele Protestanten darinnen sind, insonderheit in Nieder-Pohlen, und Lublin, Preussen und Liefland herum gegen die Ost-See zu.  
  In den Landschafften, so an Ungarn, Mähren und Schlesien gräntzen, wie auch in denen, welche sich nach Süden und Osten zu erstrecken, sind die meisten Einwohner der Griechischen Kirche zugethan.  
  Siebenbürgen ist mit allerley Religionen angefüllet; wiewohl darinnen die Catholische im geringsten Ansehen eine geraume Zeit gewesen ist.  
  Schweden und Dännemarck halten es mit dem Augspurgischen Glaubens- Bekänntniß.  
  In allen Ländern des Reichs von Groß-Brittannien ist die Reformirte Religion eingeführet, jedoch so, daß in Engelland das bischöffliche, und in Schottland das presbyterianische Kirchen-Regiment die Oberhand hat, auch andere Religion-Verwandten geduldet werden.  
  Die Moscowiter bekennen sich zu der Griechischen Kirche, und ob sie schon einen eigenen Patriarchen zu Moscau haben, so halten sie dennoch die Kirche zu Constantinopel in Hochachtung.  
  Die Morducis, welche an den Gräntzen von Moscau wohnen, beschneiden sich auf eben dieselbe Weise, wie die Jüden und Türcken thun, wiewohl sie sich zu keiner von diesen Religionen bekennen. Sie sind weder Christen noch eigentliche Götzendiener, sondern leben nach den Gesetzen der Natur, und beten einen Gott an, den Schöpffer der Welt, welchem sie die ersten Früchte von allem, was sie einsammlen, opffern, und selbige gen Himmel werffen.  
  Die Crimmische Tartarey ist Mahometanisch; jedoch sind auch daselbst einige Juden und Catholische, welchen die Religions-Freyheit verstattet wird, wenn sie den Tatarn einen grossen Tribut dafür geben.  
  Die Mahometanische Religion hat gleichfalls die Oberhand in der Türckey; jedoch duldet der Groß-Sultan auch Christen und Jüden an unterschiedlichen Orten. Der Griechischen Christen giebt es daselbst sehr viele, welche einen Patriarchen zu Constantinopel haben, dessen Gebiete sich bis in Klein-Asien erstrecket.  
  Kurtz: Obwohl hin und wieder in Europa Secten und Ketzereyen anzutreffen seyn: als Socinianer, Photinianer, Wiedertäuffer, Armenianer, Maranen, Quacker, Juden und dergleichen; so seynd doch (ausgenommen die Mahometaner, welche Ungläubige sind) nicht mehr als vier Kirchen, die ein starckes, grosses und freyes Religions-Exercitium haben, zu welchen sich die meisten Länder, Potentaten und Völcker bekennen, nehmlich  
 
1) die Römische-Catholische,
2) Evangelisch-Lutherische,
3) Reformirte, und
4) Griechische Kirche.
 
  Etliche haben überhaupt gerechnet, daß, wo man alle Völcker des Erdbodens in Ansehung der Religion in dreyßig Theile eintheilte, 19 davon Heyden, 5 Mahometaner, und bloß 5 der Christlichen Lehre zugethan würden befunden werden.  
  Die Historie der Religionen in der Welt ist noch nicht so excolirt, wie es billig seyn solte. Es haben zwar verschiedene geschickte Männer ihren Fleiß hierauf gewandt, wie denn ausser Alexander Rossäi Templum Judaico-Ethnicum, welcher nach der Frantzösischen aus dem Englischen Original gemachten Ubersetzung auch ins Deutsche vertirt, und von David Nerreter mit vielen  
  {Sp. 450}  
  Anmerckungen zum Nürnberg 1701 in 8. ediret worden; Christoph Arnold auch zu Abraham Rogers offenen Thür zu dem verborgenen Heydenthum, weitläufftige Zugaben von den Asiatischen, Africanischen und Americanischen Religions- Sachen, gemacht, auch in des Canonici zu Laon und Priors zu Plainchatel, Jovet, Histoire des religions ... vieles hier her gehöriges anzutreffen, auch von dem berühmten Kupferstecher, Bern. Picart, ein grosses und kostbares Werck dieses Innhalts unter dem Titul: Religions, coutumes et ceremonies de tous les peuples du monde, heraus gegeben worden; so wird man doch befinden, daß diese Schrifften mehrentheils nur aus den Reisebeschreibungen zusammen gezogen, deren gemeiniglich eine die andere ausschreibt, auch selten von solchen Personen entworffen sind, die Verstand, Gelehrsamkeit und Einsicht genug gehabt, die Religionen der Ausländer nicht nur aufzuzeichnen, sondern auch ihre Lehren in gehöriger aus einander flüssender Ordnung zu betrachten, und ihre Quellen zu untersuchen.  
  Es hat sich zwar der Verfasser der Histoire de la Philosophie Payenne viele Mühe gegeben, aus den Reisebeschreibungen die philosophische Meynungen der Ausländer zusammen zu tragen; allein da es ihm an genugsamen Fleiß, Urtheil und Wahl gefehlet, und er also den Zusammenhang der Lehr-Gebäude (Systematum) nicht eingesehen; so wird man auch daselbst nicht genugsam zuverläßige Nachricht finden können.  
  Es wäre demnach zu wünschen, daß jemand eine Historie der ausländischen Religionen auf eine gegründete critische Art verfertigte, und sich darinnen das Exempel der in dergleichen Fällen unvergleichlichen gelehrten Männer, la Croze in der Histoire du Christianisme des Indes, und de Beausobre Histoire du Manicheisme zur Nachahmung vorstellen möchte.  
  Was sonst noch ins besondere ein jeder Reichs-Fürst oder Reichs-Stand in Deutschland vor eine Religion in seinem Lande haben wolle, stehet nicht nur bey ihm, sondern er hat auch die Freyheit, die Religion in gewisser Masse zu ändern und zu reformieren. I.P.O. a. 5. §. 27. 29.  
  Doch darf er hierinnen nichts wider  
 
1) Gottes Wort,
2) die Reichs-Grundsätze, und
3) die mit den Unterthanen aufgerichteten Pacte
 
  handeln.  
  Nach den Reichs-Gesetzen ist seit der 1517 angefangenen Reformation, und nach Verwerffung des 1548 vorgebrachten Interims, keine andere, als die Catholische, Lutherische und Reformirte Religion zu dulden,  
  Auch sind jedes Reichs-Standes Unterthanen bey derjenigen Religion zu lassen, der sie im Jahre 1624 zugethan gewesen, und die sie entweder öffentlich oder auch in Privat-Häusern geübet haben. I.P.O. a. 7. §. 31.  
  Die zu der Zeit einer andern, als des Landesherrn, Religion zugethan gewesen, kan er entweder dulden, oder auszühen lassen, doch muß er ihnen letztern Falls 3 Jahr, oder wenn sie vor dem Westphälischen Frieden sich Kriegs-Gefahr halber anders wohin salviret gehabt, 5 Jahr Zeit lassen, I.P.O. a. 5. §. 36.  
  auch ihnen frey stellen, ihre Güter entweder zu administriren, oder mit zu nehmen, ihnen ein Zeugniß der ehrlichen Geburt und guten Wandels mitgeben, und sie mit Abschoß  
  {Sp. 451|S. 239}  
  nicht beschweren. ib. §. 35. 36.  
  Wo zwey oder drey Religionen in einem Lande beysammen sind, soll keiner den andern der Religion halber schimpffen und verachten, I.P.O. a. 5. §. 35.  
  Desgleichen soll man denjenigen, so weder öffentliche noch Privat-Ubungen des Gottesdienstes haben, solchen in ihren Häusern zu treiben, oder in der Nachbarschafft zu besuchen, nicht verwehren, ib. §. 42.  
  und die Priester auf den Cantzeln und die Lehrer in denen Schulen sollen einander nicht schimpffen und lästern, noch wider den Friedensschluß schreiben und disputiren. ib. §. 50.  
  Zwischen Lutheranern und Reformirten ist verglichen, daß der Stand, so eine Religion ändert, Prediger von seiner Religion bey Hofe haben, die Unterthanen aber darzu nicht zwingen, und es also auch gehalten werden solle, wenn einer anderer Religion Länder durch Erbfälle oder sonsten an sich bringet. I.P.O. a. 7. §. 1.  
  Es hat daher dasjenige, was von Ketzer und Irrgeistern in Rechten geordnet, zwischen den dreyen im H. Röm. Reich geduldeten Religionen nicht statt. I.P.O. a. 7  
  Die Juden einzunehmen ist nicht nur gewissen, sondern allen Ständen nachgelassen.
  • G.B. c. 9. §. 2.
  • Pol.Ord. tit. 20.
 
  Solchem nach ist, so viel insonderheit das Deutsche Reich betrifft, nicht allein nach Maßgebung des Westphälischen Friedensschlusses, sondern auch anderer Reichs-Grundgesetze, aller Zwang und Bedrängniß wegen der Religion, als eine unzuläßige Gewalt über die Gewissen, verboten, und mag darum niemand an seinen Ehren, Stand, Haab und Gut, Rechten und Befugnissen beeinträchtigt werden.  
  Es ist zwar vornehmlich in Sachsen der Religions-Eyd eingeführet, krafft dessen alle, die in öffentliche Bedienungen treten, verbunden werden, bey ihrer Religion zu beharren, oder auf widrigen Fall sich ihrer Bedienung zu begeben. Weil aber dadurch dem Gewissen seine Freyheit gelassen, und bloß ein äusserliches Bedinge, welches um besserer Ordnung und Erhaltung des gemeinen Ruhestandes willen eingeführt, erfordert wird; so ist solches vor einen Religions-Zwang nicht anzusehen, weil dieser eigentlich darinn bestehet, wenn jemand durch Gewalt und hartes Mitfahren genöthiget wird, etwas zu thun, das wider seine Religion und Gewissen streitet, oder zu unterlassen, was dieselben unumgänglich erfordern.  
  Ob aber auch ausserdem ein Evangelischer an Orten, wo die Catholische Religion herrschet, hinter dem Berge halten, und in gewissen Stücken äusserlich sich anders, als er ist und glaubet, stellen möge, wird sonderlich unter denen Gottesgelehrten hart gestritten. Und kan es wohl seyn, daß einige die Sache in gar zu enge Grentzen spannen wollen; es ist aber zu besorgen, daß die mehresten, sonderlich in der würcklichen Beobachtung, zu weit gehen, und aus einer zuläßigen Verbergung in eine sträffliche Heucheley oder gar Verläugnung verfallen. Die nach der Wahrheit urtheilen, halten dafür, daß wohl ein Mittelweg zu finden, da man ohne Anstoß des Gewissens und ohne Furcht für Zuziehung unnöthiger Gefahr, fortkommen könne.  
  Sonst ist unter andern in mehrgedachtem Friedens-Schlusse auch noch dieses versehen, daß bey Reichs- und Creyß-Deputationen, im Reichs-Cammer-Gericht und andern Reichs-Geschäfften, auch bey der Reichs-Generalität die Paritas Religionis, oder gleiche Anzahl von beyden Religionen, beybehalten werden  
  {Sp. 452}  
  solle.  
  Es mag auch um der Religion willen niemand enterbt werden: Ob aber eine Vermächtniß gültig sey, die mit dem Bedinge der Religions-Veränderung geschehen, obgleich solches Bedinge nicht erfüllet würde, darüber sind die Rechtsgelehrten zweystimmig, wovon und viel andern hieher gehörigen Fragen, die so das I.P.W. oder den Westphälischen Frieden-Schluß erkläret, nachzuschlagen.  
  Die Politici fragen, ob es einem Regimentes zuträglich, mehr als eine Religion zu dulden. Es kan aber hievon kein gleichdurchgehendes Urtheil gefället werden; sondern es muß die Antwort sich nach dem absonderlichen Zustand und Beschaffenheit eines jeden Regiments richten. Denn wo keine innerliche Unruhe unter ungleichen Religions-Verwandten, oder sonst keine Gefahr, dem gemeinen Wesen zu besorgen, da ist die Mannigfaltigkeit der Religionen wohl zuzulassen, weil dadurch die Einwohner vermehret, und die Nahrung, Einkommen, Handel und Wandel im Lande verbessert werden.  
  Uberhaupt wird für eine kluge Regel gehalten, wo verschiedene Religionen in einem Lande verträglich bey einander wohnen, dieselben nicht zu stören: wo aber nur eine im Schwange ist, keine andere zuzulassen.  
  Die Türcken zwingen niemanden zu ihrer Religion, und lassen auch die von andern Religionen bey ihnen in Ruhe und Freyheit des Gewissens, auch öffentlicher Ubung ihres Gottesdienstes wohnen; sie gestatten aber keine Streitigkeiten über Glaubens-Sachen, und leiden nicht, daß jemand von ihnen zu einer andern Bekänntniß trete.  
  Die Religion mit dem Schwerdte fortpflantzen, ist ein Grund-Satz des Mahomets gewesen: darum auch seine neue Lehre einen so geschwinden und starcken Anwachs gewonnen.  
  Die ersten Christen sind einer gantz andern Meynung gewesen, so daß sie unter die Kennzeichen einer falschen Lehre gezählet, wenn sie zu ihrer Ausbreitung Gewalt gebrauchet. In den folgenden Zeiten ist man von diesem Grunde abgewichen.  
  Ob unterschiedener Religionen Ehe im Gewissen nach weltlichen Rechten zugelassen, wird so wohl bey denen GOttes- als Rechts-Gelehrten gefraget, aber so mannigfaltig entschieden, daß nichts beständiges daraus zu nehmen. Ein jeder thut am besten, wenn er sich nach der Weise seines Landes achtet. Ein mehrers von denen vorstehenden und andern hieher gehörigen Fragen siehe in
  • Besolds Tr. de Educat. Studiis Liter.
  • Otto de Jur. Publ. ...
  • Noodt de Religione ab Imperio Jure Gentium libera,
  • und andern in Speidels Bibl. Jurid. ... angeführten Rechts-Lehrern.
Eine der allerneuesten Schrifften von der Religion ist Johann Jacob Breitingers de principiis in examinanda et definienda religionis essentia ..., Zürich 1741 in 8.
     

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Stand: 23. Februar 2024 © Hans-Walter Pries