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Zedler: Religions-Veränderung HIS-Data
5028-31-523-2
Titel: Religions-Veränderung
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 31 Sp. 523
Jahr: 1742
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 31 S. 275
Vorheriger Artikel: Religions-Streitigkeiten
Folgender Artikel: Religions-Vereinigung
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Religions-Veränderung, Religions-Änderung, Mutatio Religionis oder Sacrorum, ist, wenn jemand von einer Religion zur andern übertritt, und mit Verläugnung oder Abschwörung derjenigen, welcher er vorher zugethan gewesen, sich zu einer andern bekennet.  
  In Deutschland ist dessentwegen, ob gleich sonst hierinnen einem jeden die völlige Gewissens-Freyheit billig zu verstatten ist, so wohl in dem Religions- als Westphälischen Frieden verordnet worden, daß einem jeden vergönnet seyn solte, sich zu einer von denen drey gedulteten Religionen, als nemlich der Catholischen, Lutherischen und Reformirten, zu bekennen, oder auch, ohne Verkleinerung seiner Ehre und Würde, von einer zur andern überzutreten. Nur daß er sich des falls nach der in denen Reichs-Grund-Gesetzen vorgeschriebenen Maas und Ordnung genau achtet.  
  Hierbey entstehet die Frage, ob man wohl dieses mit denen meisten Canonisten vor eine Simonie halten könne, wenn einer durch Versprechung eines gewissen Geldes, oder durch andere weltliche Vortheile und Absichten, sich zur Veränderung seiner Religion bereden lässet? Es scheinet aber, nach genauer Erwegung der Sache, vielmehr darauf mit nein zu antworten zu seyn. Denn ob man gleich meynet, daß doch ein solcher seinen Glauben verläugne, so ist doch nicht zu vermuthen, daß jemand bey einem solchen Menschen, der so gleich vor Geld seiner Religion abschwöret, einen wahren Glauben suchen werde.  
  Es müssen also zwey Fragen von einander unterschieden werden, ob es nemlich eine wahrhafftige, oder eine sonst unanständige und schändliche Sache sey? Das erste muß wohl geläugnet werden; an dem andern aber ist kein Zweiffel, indem dergleichen Veränderungen nicht aus weltlichen Absichten, sondern wegen Erkänntniß der Wahrheit geschehen müssen. Und giebet einen dergleichen Mensch dadurch genugsam zu verstehen, daß er kaum den Namen eines honetten Menschen, viel weniger aber eines Christen verdiene.  
  Siehe übrigens Simonie.  
     

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Stand: 1. März 2013 © Hans-Walter Pries