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Zedler: Sachsen [Deutsches Volck] [3] HIS-Data
5028-33-239-1-03
Titel: Sachsen [Deutsches Volck] [3]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 33 Sp. 250
Jahr: 1742
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 33 S. 138
Vorheriger Artikel: Sachsen [Deutsches Volck] [2]
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Hinweise:
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Übersicht
Ernestinische Linie
Siehe auch
Wappen
Literatur

Stichworte Text   Quellenangaben
Ernestinische Linie Folget also die andere Haupt-Linie des Sächsischen Hauses, welche die Ernestinische heisset; Es bestehet aber dieselbe aus der  
 
  • Weimarischen,
  • Eisenachischen,
  • Gothaischen,
  • Meinungischen,
  • Römhildischen,
  • Eisenbergischen,
  • Hildburgischen und
  • Saalfeldischen
 
  Linie; davon aber die Eisenbergische und Römhildische und gegen das Ende des 1741 Jahres auch die Eisenachische Linie ausgestorben.  
  Den Namen hat sie von ihrem Urheber, Churfürst Ernsten, Friedrichs II ältesten Sohne, der mit seinem Bruder Albrechten, nach 20jähriger gemeinschafftlicher Regierung, 1485 zu Leipzig also theilte, daß, weil Hertzog Albrecht den besten Theil gewählet hatte, ihm zu dem Thüringischen Theil noch 50000 Goldgülden, und das Amt und Stadt Jena zugegeben werden musten. Es begriff aber solcher Thüringischer Antheil folgende Städte und Ämter:  
 
  • Arnshaug,
  • Altenstein,
  • Adorff,
  • Altenburg,
  • Besnick,
  • Burga mit Lobda,
  • Breitenbach,
  • Butstett,
  • Borna,
  • Creuxberg,
  • Coburg,
  • Colditz,
  • Domitsch,
  • Gleit zu Erfurt,
  • Grimma,
  • Gräfenhänigen,
  • Heineck,
  • Helburg,
  • Helburghausen,
  • Isenberg,
  • Isenach,
  • Ilenburg,
  • Kahla,
  • Kraynberg,
  • Königsberg,
  • Krimmitschau,
  • Leuchtenberg,
  • Luckau, Lindau,
  • Leisneg,
  • Neuhaus,
  • Neustettel,
  • Neustadt,
  • Neuenmarck,
  • Orlamünda,
  • Olsnitz,
  • Plauen,
  • Pausa,
  • Rasla,
  • Rinstett,
  • Roda,
  • Rotach,
  • Ronneburg,
  • Schwartzwald,
  • Saltza,
  • Saalfeld,
  • Saltzungen,
  • Sonneberg,
  • Smölin,
  • Schildau,
  • Tenneberg,
  • Triptis,
  • Torgau,
  • Auma,
  • Ummerstett,
  • Voigtsberg,
  • Weimar, mit Magdala,
  • Weyda,
  • Wassenberg,
  • Waltershausen,
  • Werda,
  • Ziegenrück,
  • Zwickau,
 
  nebst den Grafen zu Schwartzburg, Gleichen, Kirchberg, Reussen wegen unterschiedener Stücke der Ritterschafft und anderer Zubehör. Besiehe den Artickel Ernestus im VIII. Bande, p. 1710.  
  Es folgten ihm seine beyden Söhne, Friedrich III der weise zugenamet, und Johann der beständige, und regierten dieselbe gemeinschafftlich, ausser der Chur, die der älteste voraus hatte. Daher er auch nicht nur Reichs-Vicarius war nach Kaysers Friedrichs III und Maximilians Tode, sondern auch bey dem letzten Vicariat 1519 zu Franckfurt zum Römischen Kayser erwählet wurde, welche Würde er doch aus Bescheidenheit und wichtigen Ursachen abgeschlagen, und seine Stimme dagegen Kayser Carln, damahligen Könige in Spanien, und Ertz-Hertzoge in Österreich, gegeben. Sonsten bauete er den Fürstlichen Sitz oder Schloß zu Wittenberg von Grund auf neu, und blieb unverheyrathet bis an sein Ende, welches auf dem Schlosse Lochau in dem Amt Schweinitz 1525 erfolgte. Siehe den Titel Fridericus III im IX. Bande, p. 1986. u.ff.  
  Darauf ward Churfürst sein Bruder Johann, welcher den heimlichen Anfechtungen seiner Feinde glücklich entgieng, das Augspurgische Glaubens-Bekänntniß 1530 übergab, und zur Vertheidigung der Protestanten den Schmalkaldischen Bund anrichtete, wie unter seinem Namen im XIV. Bande,  
  {Sp. 251|S. 139}  
  p. 936. u.f. mit mehrern zu ersehen ist.  
  Diesen beyden Brüdern hat Kayser Maximilian I die Anwartschafft auf Sachsen-Lauenburg 1507 verliehen, darauf sich die Ernestinische Linie in ihren Ansprüchen beziehet.  
  Die beyden Söhne Johann, Johann Friedrich, so Churfürst wurde, und Hertzog Ernst, führten anfangs die Regierung gemeinschafftlich, nachdem sie sich aber 1542 theilten, bekam Hertzog Ernst den Fränckischen Theil, und hielt Hof zu Coburg, allwo er 1547 die dasige Residentz Ehrenburg erbauete. Er wurde in das Unglück Churfürst Johann Friedrichs verwickelt, so daß darüber das Amt Königsberg an Marggraf Albrechten von Brandenburg verlohren gieng, und starb ohne Erben.  
  Von den Schicksalen Churfürst Johann Friedrichs, und wie die Chur unter ihm an die Albertinische Linie gekommen, ist in dem Artickul Johannes Fridericus im XIV. Bande p. 980. u.ff. Nachricht gegeben worden.  
  Von seiner Gemahlin Sibyllen, einer gebohrnen Hertzogin von Jülich, Cleve und Bergen, kam ein besonder Anwartungs-Recht auf ihre Söhne Hertzog Johann Friedrichen den mittlern, Johann Wilhelmen und Johann Friedrichen den jüngern, welcher letztere doch bald unverheyrathet abgienge.  
  Hertzog Johann Friedrich der mittlere führte bey der gemeinschafftlichen Regierung sich sehr befehlend auf, und wolte gar einen Erst-Geburts-Vorzug verlangen: doch durch Unterhandlung ihres gemeinen Schwagers, Churfürst Friedrichs von der Pfaltz, wurde eine Wechsel-Ordnung oder Mutschirung auf 6 Jahre getroffen, daß Hertzog Johann Friedrich die ersten 3 Jahre den so genannten Weimarischen Theil, und Hertzog Johann Wilhelm den Coburgischen haben, hernach eine Umwechselung und Verrückung aus einem Theil in den andern geschehen solte. Aber solche Örterung währte nicht recht Dreyviertel-Jahr, so kam die Achts-Execution, Belagerung und Einnehmung Gotha und Grimmensteins drein, welche Hertzog Johann Friedrich, wie ihm von einigen hat wollen Schuld gegeben werden, sich durch die Begierde, unter solcher Gelegenheit die Chur wieder zu erlangen, über den Hals gezogen.  
  Worauf Hertzog Johann Wilhelm zwar auch des Bruders Antheil von dem Kayser bekam; er begab sich aber dessen wieder aus verschiedenen Ursachen, daß es seines Bruders Söhne bekamen; jedoch behielt er seine Helffte, und für erlittenen Schaden bey der dem Kayser erwiesenen Treue, Weimar mit den meisten Thüringischen, Altenburgischen, Meißnischen und Osterländischen Ämtern, und den Vorzug an der Anwartschafft zur Chur und andern Sächsischen und Heßischen Landen.  
  Johann Friedrichs Söhne örterten erst ihre Lande und blieben eine Zeitlang in der Regiments-Gemeinschafft, aber 1596 haben sie sich getrennet, da Hertzog Johann Casimir die Gothaische und Coburgische Pflegen; Johann Ernst aber Eisenach mit etlichen Thüringischen und Fränckischen Ämtern erhalten.  
  Beyde sind ohne Leibes-Erben gestorben, und haben damit die durch Johann Friedrichen angefangene Gothaische Linie beschlossen.  
  Hertzog Johann Wilhelm hergegen bauete die alte Weimarische Linie, und zeugte mit seiner Gemahlin Dorotheen Susannen, Churfürst Friedrichs III von der  
  {Sp. 252}  
  Pfaltz Tochter, Friedrich Wilhelmen und Johann, davon jener die Altenburgische jetzt abgegangene, dieser die Weimarische Linie gestifftet.  
  Hertzog Friedrich Wilhelm führte die Landes-Regierung in gemeinen Namen, bekam 1583 nebst seinem Bruder den Hennebergischen Anfall, und erhielt 1596 von dem Kayser Rudolphen II die Anwartschafft auf Isenburg und Büdigen. Von seiner ersten Gemahlin Sophien, Hertzog Christophs von Würtemberg Tochter, hat er keine männliche Erben hinterlassen, wohl aber von der andern, Anne Marien, Pfaltzgraf Philipp Ludwigs Tochter, nehmlich Johann Philippen, Friedrichen, Johann Wilhelmen, und Friedrich Wilhelmen.  
  Diese haben in der mit ihres Vaters Bruder Johann 1603 errichteten Erbtheilung den Altenburgischen Theil genommen, und ihrem Vater den Weimarischen gelassen. Bey ihrer Unmündigkeit fingen ihre Räthe unter Pfaltz-Neuburgischer Anleitung und Chursächsischen Schutz wider die an Jahren ältere Weimarische Hertzoge die bekannte Reichs-Controvers über den Vorgang an, so führte auch Hertzog Johann Philipp mit seinen Brüdern in ihrer Linie wider die bisherige Gewohnheit und Einrichtungen die Erstgeburt ein, und regierte allein; starb aber 1639 ohne männliche Erben, gleichwie seine beyde mittlern Brüder, Friedrich und Wilhelm, schon vorher im Kriege geblieben waren.  
  Also blieb nur noch der jüngste Hertzog Friedrich Wilhelm übrig, und bekam zu seinen vorigen Landen, nach Abgang der alten Gothaischen Linie 1640, annoch das Coburgische Antheil davon, und bey der Hennebergischen Theilung 1660 auch ein gut Theil. Er hinterließ von seiner andern Gemahlin, Magdalenen Sibyllen, Churfürst Johann Georgens I Tochter, nur einen Sohn, auch Friedrich Wilhelm genannt, der aber den 14 April 1672 an den Kinderblattern währender Vormundschafft gestorben, und also die Altenburgische Linie geendet.  
  Johann, Hertzog Friedrich Wilhelms Bruder, ist also der Stamm-Vater des jetzigen gantzen Ernestinischen Hauses.  
  Von seinen Söhnen war Johann Ernst der Balley Thüringen, Statthalter, und führte die Regierung in gemeinem Namen bis an sein Ende sehr treulich. Er fochte wider die Altenburgische Erstgeburt sehr tapfer, und starb endlich unverheyrathet als Königl. Dänischer General-Feld-Obrister zu St. Martin in der Oberungarischen Grafschafft Turotsch an der Haupt-Kranckheit 1626.  
  Friedrich blieb noch ledigen Standes in der Schlacht bey Fleury als Pfaltzböhmischer Kriegs-Obrister wider die Spanier.  
  Albrecht führete aus Auftrag seiner Brüder bis 1626 die gemeinschaftliche Regierung, und bekam 1627 die Balley Thüringen, und 1640 in der brüderlichen Theilung mit etlichen Ämtern, gieng aber 1644 ohne männliche Erben mit Tode ab.  
  Johann Friedrich ward 1600 gebohren, und starb 1628 unglücklich.  
  Bernhard, der grosse zubenamet, hat sich als ein tapferer General in 30jährigen Kriege berühmt gemacht, und ist 1639 gestorben.  
  Hertzog Wilhelm und Hertzog Ernst führten aber ihren Stamm fort, und stiftete jener das Weimarische, dieser aber das Gothaische Haus. Bey ihrer Theilung ist noch verschiedenes gemein geblieben, darüber die Ver-  
  {Sp. 253|S. 140}  
  waltung jedes mal bey dem ältesten beyder Linien ist, und das Amt Oldensleben zu seiner Ergötzlichkeit gesetzt, auch seine Vorzüge in den Erbfolgen durch den so genannten Altenburgischen Bey-Receß d.d. 16 May 1672. kräfftigst bestätiget worden.  
  Unter die gemeinschaftlichen Dinge aber werden gerechnet:  
 
1) Die mutuelle Mitbelehnschafft in allen Fürstenthümern und Ländern.
 
 
2) Die Titul und Wappen.
 
 
3) Die Anwartschafft auf Isenburg und Büdingen.
 
 
4) Die Universität, Hofgericht und Schöppenstuhl zu Jena.
 
 
5) Die Gold- und Silber-Bergwercke, und andere unter dem Artickel Sachsen oben erwehnte gemeine Dinge.
 
Siehe auch Von den Gemahlinnen und Kindern der Churfürsten und Hertzoge zu Sachsen wird jedesmal unter derselben besondern Artickeln, ingleichen unter den Special-Artickeln, von den verschiedenen Linien gehandelt.  
Wappen Endlich müssen wir auch noch des Sächsischen Wappens gedencken. Der Churfürst zu Sachsen führet im Wappen  
 
  • einen roth- und weiß-gestreifften Löwen im güldenen Felde, wegen Thüringen;
  • ein Feld 8 mahl von Gold und schwartz Balckenweise gestreifft, mit einem darüber gehenden Rauten-Crantze, wegen Sachsen;
  • einen schwartzen Löwen im güldenen Felde, wegen Meissen;
  • dergleichen Löwen auch im Golde, wegen Jülich;
  • acht güldene Lilien-Stäbe, im rothen Felde, wegen Cleve;
  • einen rothen Löwen mit güldener Crone in Silber, aus eben dieser Prätension;
  • einen güldenen gecrönten Adler im blauen, und drey Schröter-Hörner im silbernen Felde, wegen Engern und Westphalen;
  • einen schwartz und Silber getheilten Mittel-Schild, darauf die beyden Chur-Schwerdter, als Ertz-Marschall des Römischen Reiches;
  • einen güldenen gecrönten Adler im blauen Felde, wegen der Pfaltz Sachsen;
  • einen güldenen gecrönten Adler im schwartzen Felde, wegen der Pfaltz Thüringen;
  • einen rothen Ochsen mit weißlichten Bauche im silbernen, und eine güldene Mauer im rothen Felde, wegen der Ober- und Nieder-Lausitz;
  • blaue Pfäle im Gold, wegen der Herrschafft Landsberg;
  • einen halb silbernen und halb güldenen Löwen im blauen Felde, wegen der Herrschafft Pleissen;
  • einen schwartzen Löwen, mit rothen Hertzen bestreuet, im güldenen Felde, wegen der Grafschafft Orlamünde;
  • ein gespaltenes Feld, darinne zur rechten ein silberner Adler im rothen, und zur lincken 4 rothe Balcken im silbernen Felde, wegen Magdeburg;
  • drey rothe Schröter-Hörner in Silber, wegen der Grafschafft Brene;
  • eine rothe Rose in Silber mit etlichen grünen Blättern, wegen Altenburg;
  • fünff blaue Balcken in Silber, wegen der Grafschafft Eisenberg;
  • drey rothe Sparren in Silber, wegen Ravensberg;
  • einen silbernen und rothen Schach-Balcken in Gold, wegen der Grafschafft Marck;
  • ein leeres rotes Regalien-Feld;
  • eine schwartze Henne auf einem grünen Hügel im güldenen Felde, wegen Henneberg;
  • und endlich zwey güldene Barben, im blauen Felde, wegen Barby.
 
  Dieses Wappen ist mit 10 offenen Helmen gezieret.  
 
  • Der erste ist gecrönt und trägt zwey blaue Flügel mit einer güldenen Mauer, wegen der Ober-Lausitz;
  • der zweyte ist gecrönt, und hat einen gülde-
 
  {Sp. 254}  
  nen gecrönten Adler, wegen der Pfaltz Sachsen;  
 
  • der dritte ist der Clevische und Märckische, und zeiget einen rothen Ochsen-Kopf mit silbernen Hörnern, einer güldenen Crone, und silbernen Ringe in der Nasen;
  • der vierte ist gecrönt, und hat ein paar silberne Büffels-Hörner mit güldenen Blättern besteckt, wegen Thüringen;
  • der fünffte ist gecrönt, hat eine mit den Sächsischen Rauten gezierte Säule, oben gecrönt, und mit Pfauen-Federn geschmückt, wegen Chur-Sachsen;
  • der sechste ist ein halber Mann ohne Arme, dessen Kleid und Mütze von roth und Silber gestreift, wegen Meissen;
  • der siebende hat einen güldenen Greif, mit schwartzen Flügeln, wegen Jülich;
  • der achte ist gecrönt, und hat einen Pfauen-Schwantz, wegen Bergen;
  • der neunte ist mit einem Hute bedeckt; worauf 2 gecrönte und mit Pfauen-Federn gezierte Stäbe stecken, wegen Engern;
  • der zehnte trägt einen Chur-Hut mit einem halben silbernen Adler, wegen Nieder-Lausitz.
 
  Die übrigen Hertzoge zu Sachsen, Albertinischer Linie, führen ausser den Chur-Schwerdtern gleiches Wappen, ausser daß  
 
  • Sachsen-Merseburg, wegen des Stifftes Merseburg, ein schwarzes Creutz im güldenen Felde;
  • Sachsen-Zeitz wegen des Stifftes Naumburg einen silbernen Schlüssel und Schwerdt im rothen Felde, creutzweise gestellet gehabt;
  • Sachsen-Gotha wegen der Herrschafft Römhild eine silberfarbige über sich stehende und mit einer güldenen Crone gecrönte Säule; wegen der Herrschafft Tonna aber einen weissen zum Raube geschickten Löwen mit verkehrtem Halse führet;
  • Sachsen-Eisenach hingegen hatte, wegen der Grafschafft Sayn und Wittgenstein, ein weisses Schloß im rothen Felde, mit zwey Gold-gecrönten Seiten-Thürmen und Thor, und denn im schwartzen Felde eine schrägweise überlauffende Strasse von Silber, darinne drey schwartze wilde Schweins-Köpffe hinter einander zu sehen.
 
Literatur  
  • Zosimus
  • Hertius notit. German. vet.
  • Schurtzfleisch, dissert. de antiq. Saxon dignit.
  • Gundlings Abriß zu einer Deutschen Reichs-Hist. …
  • Meiboms introduc. in hist. Sax. infer.
  • Büntings Chron. Brunsuicense
  • Ludwigs Germ. Princ. Sax.
  • Staat von Chur-Sachsen.
  • Lünig Reichs-Archiv tom. spec. sub Sachsen etc.
  • Müllers annal. Sax.
  • Clauders stemma Saxon.
  • Beiers geogr. jen.
  • Europ. Herold unter Sachsen.
  • Helmonds delineat. jur. publ. Sax.
  • Struvs syntagma jur. publ.
  • Imhof tab. geneal. et hist.
  • Melissantis jetztleb. Europa.
  • Einl. zur Hist. des Churfürst. Sachs.
     

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Stand: 27. Februar 2013 © Hans-Walter Pries