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Zedler: Seßion HIS-Data
5028-37-595-16
Titel: Seßion
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 37 Sp. 595
Jahr: 1743
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 37 S. 311
Vorheriger Artikel: SESSIO in JUDICIO
Folgender Artikel: Seßion … Gerichte in Schottland
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Seßion, Lat. Sessio Frantz. Session, ist der Nahme, den man den Versammlungen eines Gerichts, Concilii oder Collegii giebet. Siehe Rathsgang im XXX Bande p. 990.  
  Es heisset dieses Wort auch der Sitz und Stelle in einem Collegio, und wird gebraucht von den neuen Fürsten und Gra-  
  {Sp. 596}  
  fen, wenn sie auf den Reichs-Tagen ihre Seßion und Votum nehmen, oder dazu admittiret werden, daß sie eine Stelle unter den andern bekommen, und über die wichtigen Abhandlungen ihre Stimmen beytragen dürffen. Siehe  
   
     

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Stand: 3. Januar 2013 © Hans-Walter Pries