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Zedler: Teutsche Bischöffe HIS-Data
5028-42-1753-2
Titel: Teutsche Bischöffe
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 42 Sp. 1753
Jahr: 1744
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 42 S. 890
Vorheriger Artikel: Teutscher Bezoar
Folgender Artikel: Teutsche Bischoffthümer
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text Quellenangaben
  Teutsche Bischöffe, und Ertz-Bischöffe Lat. Teutonici Episcopi, oder Archiepiscopi sind überhaupt in zweyerley Absicht zu betrachten, nehmlich theils als geistliche, theils auch als grosse weltliche Herren.  
  Ihre geistliche Gewalt und davon abhangende Vorzüge anbelangend; so haben sie fast alles mit andern Bischöffen und Ertz-Bischöffen gemein, wovon bereits unter dem Artickel Bischoff im III. Bande p. 1937. u. ff. ausführlich gehandelt worden.  
  In Ansehung ihrer weltlichen Lande und Herrschafften aber sind sie zugleich wiederum entweder unmittelbare Reichs-Fürsten, oder aber nur unmittelbare Land-Stände, nachdem nehmlich ihre Stifter entweder freye Reichs-Stifter, oder nur so genannte Land-Stifter sind, wovon unter eben diesen Benennungen ein mehrers nachgelesen werden kan.  
  Übrigens besiehe auch den Artickel Teutsche Gerichte.  

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Stand: 12. September 2016 © Hans-Walter Pries