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Zedler: Thun, That [2] HIS-Data
5028-43-1933-3-02
Titel: Thun, That [2]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 43 Sp. 1941
Jahr: 1745
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 43 S. 984
Vorheriger Artikel: Thun, That [1]
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Hinweise:
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  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen, Bibel
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Übersicht
Arten (Forts.)
  Tun nach dem Gesetz (Forts.)
 
  Gerechte und ehrbare Taten
  Tun nach der Klugheit
Freiheit des Tuns
Theologie
  Schriftstellen
  Bedeutung

Stichworte Text   Quellenangaben
Gerechte und ehrbare Taten Wir gehen nunmehro auch zu den übrigen oben angeführten Arten der menschlichen Thaten fort, und zwar zu den gerechten und ehrbaren, die unter den guten Thaten stehen. Wenn man gerechte Thaten von den guten unterscheiden will, so kan dieses nicht anders geschehen als wie man das Genus und Species von einander zu unterscheiden pflegt. Denn da ist eine gerechte Handlung eine solche That, welche mit dem Gesetze übereinkommt; aber in Ansehung eines Rechts, welches der andere hat, vorgenommen wird.  
  Nach dieser Erklärung ist eine jede gerechte That eine gute Handlung, aber nicht eine jede gute Handlung ist eine gerechte That. Ungerecht handelt man also, wenn man etwas vornimmt, wodurch der andere an seinem Rechte gekräncket und beleidiget wird. Solches Recht kommt entweder unmittelbar von dem Gesetz her, z.E. wenn es heißt, man solle niemanden beleidigen, so habe ich durch dieses Göttliche Gesetz das Recht, daß mich niemand beleidigen darff, und im Fall dieses geschiehet, kan ich die Ersetzung des verursachten Schadens fodern, oder von dem Vergleich, z.E. daß ich von dem, der bey mir eingemiethet, nach Verfliessung der Zeit, den Hauß Zinß fodern kan, wiewohl eigentlich zu reden der Vergleich nicht so wohl ein Recht würcket, als vielmehr nur Gelegenheit darzu giebt. Das Recht kommt eigentlich zu reden allezeit von dem Gesetze, und wenn ich gleich mit einem einen Vergleich getroffen, so würde ich dadurch kein Recht bekommen, wenn nicht das Gesetz da wäre, daß man die Verträge halten müste.  
  Man theilet, wie bekannt, das Recht in ein vollkommenes, welches man mit Gewalt, und zwar in dem natürlichen Stande durch den Krieg und in der Bürgerlichen Gesellschafft durch Obrigkeitliche Hülffe beschützen kan, und in ein unvollkommenes ein, wenn man die Gewalt oder die Macht den andern zu zwingen  
  {Sp. 1942}  
  nicht hat. Nimmt man nun etwas wieder des andern sein vollkommenes Recht vor, so heißt man dieses eigentlich ungerecht; läst man aber den andern sein unvollkommenes Recht nicht geniessen, so handelt man unbarmhertzig und undienstfertig.  
  Es sind die ehrbaren Thaten noch übrig vom man den Artickel Ehrbarkeit im VIII Bande, p. 412. u.f. nachschlagen kan. Wenn man von den ehrbaren Thaten redet, so nimmt man das Wort ehrbar, entweder im weitern Verstande, daß eine ehrbare That so viel ist, als eine tugendhaffte Handlung, oder man gebraucht es in engern Verstande vor die Pflichten gegen sich selbst, woraus man also leicht sehen kan, wie sie von den guten und gerechten Thaten unterschieden sind.  
Tun nach der Klugheit Vors andere kan man die Thaten der Menschen auch nach den Regeln der Klugheit betrachten. Das Gesetze siehet auf das, was Recht und Unrecht; die Klugheit aber gehet auf das nützliche und schädliche. Jenes zeiget insonderheit, was man thun müsse, diese hingegen schlägt Mittel vor, wie man einen vorgesetzten Zweck leicht und glücklich erreichen möge. Das Gesetz macht eine That nothwendig welches die Klugheit nicht thut, weil ein Rathschlag nicht verbindet. Nach dieser Betrachtung sind die Thaten entweder kluge, welche den Regeln der Klugheit gemäß sind; oder thörichte, wenn sie denselben zuwider sind, und man etwas zu seinen eigenen Schaden fürnimmt.  
  In diese Classe setzen wir auch die wohlanständigen und unanständigen Thaten. Eine wohlanständige Handlung ist welche mit der Gewohnheit vernünfftiger Leute überein kömmt, z.E. wenn ich jemanden, der mich besucht begleite, den Hut abziehe, und s.f. richtet man sich aber in solchen äusserlichen Dingen nicht nach der Gewohnheit anderer geschickten Leute, so handelt man unanständig und unhöflich.  
  Dieses sind die Arten der menschlichen Handlungen und Thaten, wenn sie nach der Norm, nach welcher man sie einzurichten hat, betrachtet werden.  
  Von den zuläßigen Thaten ist nicht nöthig etwas zu erinnern, denn man darff nur die Artickel Adiaphoron im I Bande, p. 505. und Indifferent im XIV Bande, p. 652. nachschlagen.  
Freiheit des Tuns Vorjetzo werden wir nur noch eine schwere Frage zu untersuchen und zu beantworten uns bemühen, die hieher gehöret: Ob sich nehmlich das Thun bey der Freyheit am meisten äussere, und ob man nicht lieber dieselbe durch eine Krafft zu thun, als eine Krafft zu wollen erkläre? Vielleicht werden wenige von unsern Lesern seyn, welche nicht auf diese Frage bey der Untersuchung des Thuns fallen sollten. Zudem ist das der gewöhnliche Begriff von der Freyheit, daß man sie im Thun setze, oder darinne, daß man etwas thun und nicht thun, dies und jenes thun, und so und anders thun könne.  
  Es ist nichts gewöhnlicher als daß man sagt, die Freyheit bestehet darinne, ut quis possit agere et non agere, agere hoc et agere illud, agere hoc modo et agere aliter. Wir wissen zwar wohl, daß das Wort agere im weitläufftigen Verstande genommen werden könne, so daß es das Wol-  
  {Sp. 1943|S. 985}  
  len als ein Thun des Willens mit unter sich begreifft. Wir wissen aber auch wohl, daß man es nicht allemahl so nimmt, und auch selbst in dieser Materie nicht allezeit so erklärt, sondern offt von solchen Handlungen verstehet, die vom Wollen unterschieden sind, und nur erst darauf folgen. Doch, dem sey wie ihm wolle, so können doch etliche seyn, welchen es anfangs bedencklich und der Freyheit nachtheilig zu seyn vorkommen möchte, daß man sie nicht lieber eine Krafft zu thun als zu wollen nenne.  
  Allein wir wollen das Gegentheil behaupten, und zeigen, daß es der Freyheit vortheilhaffter sey, zu sagen, sie sey eine Krafft zu wollen, als eine Krafft zu thun. Es ist gewiß, daß Hobbes dem Menschen zwar endlich eine Freyheit dies oder das zu thun, einräumen will; nicht aber, eine Freyheit dies oder das zu wollen. Hobbesius in Elem. Phil. Sect. 25. §. 13.
  Und es ist auch in so ferne an dem, daß man einer Sache eher eine Krafft dies oder das zu thun als dies und das zu wollen zuschreiben kan. Jene findet sich auch bey willkührlichen Dingen, zum Theil auch bey andern Dingen, aber nicht diese. Also ist es viel etwas höhers, wenn ich die Freyheit nenne eine Krafft zu wollen, als wenn ich nur sagte, sie sey eine Krafft zu thun. Allein wir können es nicht verlangen, daß dieses unsere Leser auf unser Wort glauben sollen, wir müssen auch beweisen, daß es damit seine Richtigkeit habe, und sich dieses würcklich bey uns befinde.  
  Es äussert sich unsere Freyheit sehr offt, da sie nicht im Thun ausbricht, oder ausbrechen kan, sondern nur im Wollen. Z.E. Man stelle sich einen sehr wollüstigen Menschen vor, der sonst alle Wollust im Thun ausgeübet hat, aber nun gantz contract worden ist, und weder Hand, noch Fuß regen kan. Dieser hat nun nicht mehr die Krafft, die wollüstigen Wercke zu thun; aber fehlt ihm deswegen die Freyheit gantz, auch in Absicht auf diese Wercke der Wollust? Nein, er wollte sie doch gerne thun, und hat also noch die Krafft dieselbigen zu wollen, zu wünschen, zu verlangen, sich daran in Gedancken zu vergnügen, u.s.f. und daher ist er noch frey, und kan ihm sein Wollen, und Wünschen der Wercke der Wollust zur Sünde gerechnet werden, ob ihm gleich das würckliche Thun fehlet.  
  Wie gerne wolte mancher huren, stehlen, morden, aber er kan und darff es, wegen unüberwindlicher Hindernisse, nicht thun. Und doch ist dabey Freyheit, nehmlich im Wollen. Und wie offt ändert man sein Wollen oder seinen Vorsatz nicht, ehe man zum Thun geschritten? Und doch ist der Vorsatz und das Wollen frey gewesen. Und so in unzählichen Fällen mehr.  
  Da nun nicht bey aller Ausübung der Freyheit sich das würckliche Thun findet: So kan dasselbe auch nicht mit zum wesentlichen und allgemeinen Begriff der Freyheit gezogen werden. Hingegen findet sich bey allen Ausbrüchen der Freyheit ein Wollen entweder allein  
  {Sp. 1944}  
  oder auch zugleich nebst dem würcklichen Thun. Und zwar im letztern Falle dergestalt, daß ein Thun kein freyes Thun heissen kan, wenn es nicht das freye Wollen bey sich und zum Grunde hat: Und hingegen, daß es eben dadurch ein freyes Thun wird, wenn es das freye Wollen bey sich und zum Grunde hat.  
  Z.E. Wenn die Heydnischen Verfolger der Christen mit Gewalt Weyrauch in die Hände gaben, und ihnen die Hände mit Gewalt also führeten, daß sie ihn auf die Götzen-Altäre oder Rauch-Pfannen streuen musten, aber doch ohne und wieder ihren Willen: So war da ein Thun (Weyrauch auf die Altäre zu streuen) aber kein Wollen dabey: Folglich war es keine freye That. Hingegen wenn sie den Christen so lange mit Marter zusetzten, bis sich einer entschloß um der Marter zu entgehen, den Götzen selbst zu opffern, so war es eine freye That, ob wohl keine freywillige sondern eine gezwungene.  
  Da nun das Wollen bey allen Ausbruche der Freyheit ist, und seyn muß, und dabey den Ausschlag giebt, ob das Thun frey oder nicht frey ist, so gehört auch dieses mit zum allgemeinen Begriffe der Freyheit. Und weil endlich eine Krafft dies oder das zu thun sich auch bey bloß willkührlichen Wesen finden kan, so kan es ebenfalls nicht den wesentlichen Begriff der Freyheit ausmachen.  
  Indessen aber wird doch dadurch dem freyen Wesen die Krafft dies oder das zu thun nicht abgesprochen. Denn ob sie gleich nicht mit zum Wesen und Haupt und General-Begriff der Freyheit gehört, so kan sie doch gar wohl damit bestehen. Ja sie liegt schon würcklich darinne. Denn das Wollen gehet aufs Thun, indem es eine wissentliche Bemühung ist, etwas zu thun. Hat nun ein freyes Wesen eine Krafft etwas zu thun und es auch also in seiner Gewalt, daß das Thun auf sein Wollen erfolgen muß: So wird eben dadurch, daß die Freyheit eine Krafft zu Wollen ist, den freyen Wesen alle Krafft zu thun, ungekränckt gelassen, die es sonst hat, und solche Krafft mit ihren Thun der Freyheit so weit theilhafftig gemacht, als sie dem Wollen unterworffen ist.  
  Wie weit sich nun das bey uns und andern freyen Wesen erstrecke, das muß anderswo ausgemacht werden. Wir bemercken hier nur überhaupt und mit wenig Worten, daß GOtt auch die Krafft habe, alles zu thun, was er will; wir aber und andere freye Wesen nicht. Und doch sind wir so wohl freye Substanzien als GOtt, nehmlich innerlich und im Wollen. Käme es aufs Thun an, so würde man anders urtheilen müssen. GOtt kan mehr thun, als er will thun, aber ein Mensch will offt mehr thun, als er kan thun.
  • Freiwilliges Heb-Opffer 40. Beytr. p. 908. u.ff.
  • Wolffens vernünfftige Gedancken von GOtt, der Welt und der Seele des Menschen, I. Th. §. 104. II. Th. §. 34. u.f.
  • Eben desselben vernünfftige Gedancken von der Menschen Thun und Lassen §. 146. 173. u.ff.
Theologie Es ist nichts mehr bey dieser Abhandlung übrig, als daß wir von dem Thun im Theologischen Verstande noch han-  
  {Sp. 1945|S. 986}  
  deln, und zugleich eine Erklärung verschiedener Schrifft-Stellen hinzufügen, in welchem dieses Wort verschiedentlich gebrauchet wird.  
  Es hat viele Gottesgelehrten gegeben, welche das gantze Christenthum im Thun gesetzet haben, wobey sie die Wissenschafft auf eine ungereimte Art ausgeschlossen haben. Ein Ungenannter hat in einem 1721 heraus gegebenen Buche: von der wahren allein seeligmachenden Religion, worinnen dieselbe bestehe, und wer sie habe? alles aufs Thun gesetzet, denn das Wissen ohne daß Thun sey, nicht die wahre Religion haben, sonst hätten sie die Teuffel auch, wobey man aber mercken muß, daß hier die Erkänntniß und Ausübung mit einander vermengt werde. Zudem verstehet der ungenannte Verfasser durch solches Thun nicht die gantze Ausübung des Christenthums, so im Glauben und Liebe nach der Ordnung des Heyls bestehet, wie Joh. XII, 17. sondern er dringet schlechterdings auf ein gesetzliches Thun, und hat nur mit dem Gesetzgeber zu schaffen. Es ist aber ohn unser Erinnern schon bekannt, daß wir dem Gesetz ohnmöglich einen vollkommenen Gehorsam leisten können, und also würden wir mit unsern Thun gantz gewiß nichts ausrichten.  
  Hieraus wird man auch die Meynung des Tobias Eißlers beurtheilen können, welche er: in dem grossen Geheimnisse in allen Menschen oder in dem durch Türcken und Heyden beschämten Christenthume pag. 202. vorgetragen hat, allwo er ausdrücklich behauptet: Ein Heyde könne ohne äusserliche Erkänntniß Christi durch das Thun seelig werden. Wenn aber das gantze Christenthum und unsere Seeligkeit nur aufs Thun ankäme, was solte denn die Erkänntniß, davon JEsus redet Joh. am XVII, 3.  
  Ein anders ist das nöthige, ein anders das unnöthige und neugierige Wissen unnützer Dinge. Das letztere wird billig verworffen, desgleichen auch dieses, wenn man bey dem blossen Wissen bleiben wolte. Deswegen ist es aber sehr ungereimt und widersprechend, wenn man alle Erkänntniß und Wissenschafft verwerffen wolte, nach welcher man nothwendig seyn Thun einzurichten hat. Der Knecht muß ja zuvor den Willen seines Herrn wissen, ehe er ihn thut und viele Wahrheiten sind also beschaffen, daß man sie nothwendig wissen muß, aber solche nicht thun kan. Zum Christenthum gehöret, daß ich weiß, daß eine Dreyeinigkeit GOTT sey, daß JESUS wahrer GOTT, und wahrer Mensch in einer Person, u.s.f. Andere Wahrheiten sind so beschaffen, daß man sie vorhero wissen muß, ehe man sie thun kan, zum Exempel, daß man auf JEsum seyn Vertrauen setzen, und sich der Christlichen Tugenden befleißigen soll, Joh. am XIII, 17.
  Folglich irren diejenigen gar sehr, welche bey dem Christenthum das Thun eintzig allein erfodern, und von demselben die Wissenschafft zu trennen pflegen, da doch das Christenthum ohne die beyden Hauptstücke, die niemahls von einander abgesondert werden dürffen, nicht bestehen kan.  
Schriftstellen Wie übrigens das Wort Thun in der Heil. Schrifft auf unterschiedene Art gebrauchet  
  {Sp. 1946}  
  werde wird man am besten aus folgenden Schrifft-Stellen ersehen können, bey welchen man eine kurtze Erklärung beygefügt findet. Denn da kommt vor  
 
1) das Thun GOttes,
Psalm LXXIII, 28.
 
  dadurch werden alle seine Wercke verstanden, wie er sie
 
 
 
  • im Macht-Reiche durch die Schöpffung, Erhaltung, weise Regierung über Böse und Fromme, wunderthätige Würckung, und dergleichen;
  • im Gnaden-Reiche, durch die Erlösung, Rechtfertigung, und Heiligung;
  • im Reiche der Herrlichkeit, durch die ewige Seeligmachung
 
 
  gethan hat, und im Zukünftigen thun wird.
 
 
  Besonders müssen die Wercke der Beschützung und Errettung derer, die auf ihm trauen, hieher gerechnet werden, wovon Assaph an sich selbst und an andern so viel Proben erfahren hat. Dieses Thun oder diese Wercke u n d Thaten GOTTes verkündigte Assaph nicht, als ob er alles in seiner Deutlichkeit vollkommen, nach ihrer Menge, Einrichtung, Art, und Beschaffenheit darstellen möchte, daß er die Thaten u n d Wercke, so viel er sie als göttlich, herrlich und gut erkannt, sich selbst und andern zum Lobe GOTTes und zum schuldigen Dienst des HERRN zu Gemüthe führe, auch mit seinem Exempel beweise, wie er weder GOttes noch seiner Wercke sich schäme, als man gemeiniglich dergleichen bey vielen gewahr wird, wie sich dieselben schämen, GOTTes mitten in dem Gebrauch seiner Geschöpffe auch nur zu gedencken, geschweige GOTT zu preisen, und ihm zu dancken.
 
 
  Immittelst hat ein Gläubiger in der Betrachtung aller Wercke Gottes einen grossen Trost. Denn wie er siehet, daß GOTT in allen seinen Thaten das Wohl der Menschen zum Augenmerck habe; so ist er aus vernünfftigen Schlüssen so wohl, als sonderlich aus den gegebenen schrifftlichen Verheissungen GOTTes gewiß versichert, daß GOTT seyn Bestes suche, und ihn weißlich zu seiner Zufriedenheit leiten werde.
 
 
  Daher saget David, der voll solches Trostes war: Du leitest mich nach deinen Rath, und nimmst mich endlich mit Ehren an. Woher hatte David diesen Trost, daß ihn GOTT werde mit Ehren annehmen, anders, als aus der Erwegung der Thaten und Gerichte GOttes von Anfang der Welt bis auf seine Zeit?
  • Reinbecks Sammlung einiger Leichen-Predigten, II. Th. p. 321.
  • Dicmanns Deutsche Schrifften, p. 552. u.f.
 
2) Thun soll sich niemand zu seiner nächsten Blutsfreundin,
3 B. Mos. XVIII, 6
 
  ist so viel, als man soll dieselbe nicht zur Ehe nehmen noch sonst fleischlich berühren.
 
 
3) Thun sollt ihr der keines, das wir heute allhie thun,
5. B. Mos. XII, 8.
 
  Diese Worte haben diesen Verstand: Weil wir noch in der Wüsten herum ziehen, so übersiehet uns GOtt etwas, ob wir gleich unsere Handlungen nicht so einrichten, wie wir solten, weil wir noch keinen gewissen und ruhigen Sitz und Wohnung haben. Wir können jetzo nicht alles so genau in Beobachtung nehmen, sondern müssen uns nach der Zeit und Orte richten. Wenn ihr aber das verheissene Land eingenommen haben werdet, und in Friede besitzt; so seyd ihr ver-
 
  {Sp. 1947|S. 987}  
 
  bunden, alles im geistlichen und weltlichen Regimente ohne einige Ausnahme nach den Befehlen und Geboten GOTTes einzurichten.
Heermanns erklärte Hand-Bibel, pag. 1271. u.ff.
 
4) Thue dich von ihm, daß er Ruhe habe,
Job. XIV, 6.
 
  Dieses wird in der Hebräischen Sprache also ausgedruckt: Kehre doch die Augen von ihm weg, siehe ihm doch nicht stets so starr an. Denn wenn du, gerechter GOTT, alle Fehler so genau bemercken und über dieselben nach deiner Straffgerechtigkeit ein Urtheil fällen woltest, so würden die meisten deinen Zorn und Straffgerichte erfahren müssen. Darum wende deine Augen weg, Psalm LI, 11. so würde ihnen geholffen seyn.
Geyers Zeit und Ewigkeit. Part. I. p. 374.
 
5) Thue das, so wirst du leben,
Luc. X, 28.
 
  Der Heyland lobt die Antwort, die kurtz und wohl aus dem Gesetz zusammen gefasset war, er billiget aber nicht das Werck, und ob er gleich hinzu setzet: Thue das, so wirst du leben; so ist doch daraus nicht zu schliessen, daß ein Wiedergebohrner das Gesetz erfüllen, und dadurch seelig werden könne, wie die Papisten behaupten wollen. Folglich sind diese Worte nicht Befehls- sondern Verweiß-Worte. Der Heyland wolte dem Schrifftgelehrten zu Gemüthe führen, daß es ohnmöglich sey, alles, was im Gesetz geschrieben stehe, auf eine solche Art, wie es GOtt erfodere, nehmlich aus allen Kräfften zu erfüllen. Denn wer das geringste bricht im Gesetze, und nur an einem sündiget, der sündiget in allen,
Jac. II, 10.
 
  Es ist aber kein Mensch, welcher nach der Strenge des Gesetzes leben könnte; welches der Schrifftgelehrte leicht hätte wissen können und sollen, daher er sich von dem Gesetz, daß ihm nichts zeigte denn den Tod und Verdammniß, zu dem Meßias hätte wenden sollen. Er thät aber gerade das Gegentheil.
Schlemms Creutz-Anfecht. und Trost-Schule, P. I. p. 429.
 
6) Thue nichts Böses, so widerfähret dir nichts Böses,
Syrach VII, 1.
 
  Das Hertz der Menschen ist von Natur sehr zum Bösen geneigt, 1 B. Mos. VI, 5. nicht allein dasselbe zu dencken, sondern auch zu reden, und zu vollbringen, wenn derselbe durch seine eigene böse Lust gereitzet, und von denen Gottlosen gelocket und verleitet wird. Derowegen müssen wir nach dieser Schrifftstelle allen innerlichen und äusserlichen Verführungen mit aller Macht widerstreben, und uns bemühen, daß man mit Wissen nichts Böses wider GOtt, wider den Nächsten, und sich selbst unternehmen möge. Denn auf solche Art widerfähret dir nichts Böses, du wirst keine Straffe weder vor GOtt noch vor den Menschen zu befürchten haben.
 
 
  Thust du niemand Böses, und die Welt ist dir dennoch gehäßig, und verfolgt dich, so wird sich GOtt deiner annehmen, und deine Verfolgung und Haß, die du unverdienter Weise leiden must, dir zum besten dienen lassen. Thust du aber Böses, und die Welt straffet dich nicht, weil sie es nicht kan, oder dir in deiner Boßheit gerne überhelffen will: so wird dir dennoch Böses von GOtt widerfahren, der als ein gerechter Richter dich schon heimsuchen wird, wenn seine Zeit kommt.
Ermisch. dreyfache Evangelische Hertzens-Lust, P. II. p. 1109.
Bedeutung Thun, bedeutet endlich in der Schrifft ohne Zusatz des Worts Opffer, niemahls soviel als opffern. Dahero heisset in den Worten der Einsetzung, solches thut, soviel als  
 
  • dieses Essen des Brods, in, mit und unter welchen ihr meinen Leib empfanget;
  • dieses Trincken des Weins in, mit, und unter welchen ihr mein Blut geniesset, verrichtet zu meinem Gedächtniß.
Unsch. Nachr. 1707. p. 313. u.f.
     

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Stand: 28. März 2013 © Hans-Walter Pries