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Zedler: Väterliche Gewalt HIS-Data
5028-46-90-2
Titel: Väterliche Gewalt
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 46 Sp. 90
Jahr: 1745
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 46 S. 58
Vorheriger Artikel: Väterlich Gesetz
Folgender Artikel: Väterlichen Gewalt (Entlassung aus der)
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Väterliche Gewalt, Lat. Patria Potestas, ist das Recht, die Kinder zu regieren, das ist, ihre Handlungen nach seinem Gutbefinden einzurichten.  
  Man kan auch sagen: Die väterliche Gewalt sey diejenige Herrschafft,, welche die Eltern über die Handlungen der Kinder haben, daß sie solche nach ihrem Gutbefinden einrichten, und im Fall die Kinder ungehorsam sind, selbige bestraffen können.  
  Andere nehmen es im weitläufftigem Verstande, und sagen, die väterliche Gewalt sey das einem Vater über seine Kinder und ihr Vermögen zustehende Recht; daher es auch zuweilen das Väterliche oder Vater-Recht genennet wird, wovon unter den Artickel:: Vater ausführlicher gehandelt wird.  
     

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Stand: 26. April 2012 © Hans-Walter Pries