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Zedler: Verheyrathen u.a. HIS-Data
5028-47-832-1
Titel: Verheyrathen
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 47 Sp. 832
Jahr: 1746
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 47 S. 429
Vorheriger Artikel: Verheyen, /Philipp)
Folgender Artikel: Verhichi
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Verheyrathen, sich Verehlichen, oder sich in den Ehestand begeben, siehe Ehestand, im VIII Bande p. 360. u.f.  
     
  Verheyrathet, Verehlicht, oder im Ehestande lebend, siehe Ehestand, im VIII Bande, p. 360. u.f.  
     
  Verheyratheter Kinder Succeßion, siehe Nachfolge oder Erbfolge derer Bluts- Freunde und Anverwandten in absteigender Linie, im XXIII Bande, p. 118. u.f.  
  {Sp. 833|S. 430}  
  Verheyrathete Soldaten sollen absonderlich nach der Königl. Frantzösischen Kriegs-Ordonnanz von 12 October 1661 §. 21, von denen Capitains und Officirern weder an dem Orte, wo die Garnison ist, noch auch, wenn solche in der Nachbarschafft gesessen sind, unter ihre Compagnien nicht annehmen, noch auch die Commissarien selbige in der Muster-Rolle paßiren lassen, gestalt denn solches zu beyderseits Verantwortung gestellet wird.  
  Und wenn auch die Soldaten, so Weiber haben, die Compagnien nicht von selbst quittiren wollen, sollen sie gleich denen Passevolanten oder Blinden abgestraffet werden.  
   
  Verheyratheter Weibs-Personen, (die Tutel) siehe  
 
  • Vormundschafft,
  • und Vormundschafft (rechtmäßige).
 
   
  Verheyrathung, oder die Begebung in den Ehestand, siehe Ehestand, im VIII Bande, p. 360 u. ff.  
   
  Verheyrathung einer Tochter, oder deren Ausstattung, siehe unter dem Artickel:  
 
  • Tochter, im XLIV Bande, p. 577 u. ff.
  • desgleichen Aussteuer, im II Bande, p. 2270,
  • und Heyraths- Gut, im XII Bande, p. 1940
  • wie auch die unter dem Worte: Dos, im VII Bande, p. 1342 befindlichen Artickel.
 
     

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Stand: 26. April 2012 © Hans-Walter Pries