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Zedler: Unterscheid der eintzelnen Dinge HIS-Data
5028-49-2188-1
Titel: Unterscheid der eintzelnen Dinge
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 49 Sp. 2188
Jahr: 1746
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 49 S. 1109
Vorheriger Artikel: Unterscheid der Cörper
Folgender Artikel: Unterscheiden
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text Quellenangaben
  Unterscheid der eintzelnen Dinge, Differentia singularis oder individualis, ist dasjenige, was auf verschiedene Art in einem Dinge sich determiniren lässet.  
  Nehmlich in einem eintzelnen Dinge ist alles determiniret, was sich in ihm wahrnehmen lässet, und daher hat Wolff gezeiget, daß das Principium individuationis, oder dasjenige, wodurch etwas zu einem eintzelen Dinge wird, darüber die Scholasticker so viel disputiret, in einer gäntzlichen Bestimmung alles dessen, was in denen Dingen anzutreffen (omnimoda determinatione eorum, quæ entibus insunt) bestehe, daß alles, was in einem Dinge verschiedenes enthalten, auf gewisse Art determiniret wird.  
  Wenn man nun annimmt, was auf verschiedene Art in einem Dinge sich determiniren lässet, indem die übrigen Determinationen einerley verbleiben, so macht das erste den Unterscheid der eintzelnen Dinge (Differentiam singularem seu individualem) aus; was aber einerley verbleibet, ist eben dasjenige, worinnen die eintzelen Dinge einander ähnlich sind, und giebt den Conceptum specificum, oder den Begriff von der Art der Dinge. Wolff von GOtt, der Welt etc. II Th. §. 53.

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Stand: 16. November 2016 © Hans-Walter Pries