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Zedler: Wald [1] HIS-Data
5028-52-1145-6-01
Titel: Wald [1]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 52 Sp. 1145
Jahr: 1747
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 52 S. 586
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Übersicht
Erster Ursprung der Wälder.
Wälder hoch und ansehnlich geachtet
Geheiligte Wälder
Sie dienen auch zu weltlichen Verrichtungen.
Wald-Abgötterey verboten.

  Text   Quellenangaben
  Wald, Lat. Sylva, Nemus, Frantzösisch Foret, Bois, ist ein offener, weit umfangener, mit Ober-Holtz bewachsener Boden, daraus die Nutzung an Wild, Holtz, Mastung und andern mehr zu geniessen ist.  
  Alle Gehöltze der wilden Bäume werden, wo derselben eine grosse Menge gewachsen, und sich über gantze Länder weit und breit erstrecken, nicht unbillig Wildnissen geheissen, weil es in selbigen vermuthlich rauch und wild genug seyn, auch ein wildes Ansehen haben mag.  
  Nächst diesem heissen dergleichen Gehöltze auch Heiden, vermuthlich entweder von dem Heidekraut, so auf solchen wüsten Flecken häuffig wächset, ob gleich kein Holtz vorhanden; oder es mögen dieselben vielleicht im vorigen Zeiten, und meistens bey Einführung des Christlichen Glaubens, da die ungläubigen Menschen in Wäldern oder Heiden gewohnet, und daselbst ihre Götzen angebetet, davon den Nahmen erhalten haben.  
  Wenn man aber einen Wald nennet, wird solches insgemein von dergleichen Örtern und Plätzen verstanden, so mit Eichen und Buchen oder Haseln zur Mastung, oder andern dergleichen Behältnissen versehen sind, wohin des Herbstes die Mast-Schweine getrieben werden.  
  Ein kleiner Wald, welcher besonders alleine fern ablieget, wird genennet ein  
  {Sp. 1146}  
  Busch, darinnen etliche eintzelne Eichen, Buchen, Birken, Äspen und vielerley Gattung Holtz, doch meistens an Gesträuchen zu befinden.  
  Die Brüche sind morastige Gehöltze, so meistens, wegen ihrer natürlichen Feuchtigkeit, mit Erlenholz, Äschen oder Birken, Weiden, Werft, Rohr und Schilf verwachsen, darinnen grosse Behältnisse vor Sauen, Wölffe und Füchse zu finden, und man ihnen vor Wasser und Morast nicht beykommen kan.  
  Die Vorhöltzer sind diese, da die Felder oder Äcker-Stücken mit Holtze und Busche verwachsen, an den grossen Wald anstossen und angräntzen.  
  Die Feld-Büsche aber sind diese, welche abgesondert in Feldern liegen, worinnen keine rechten wichtigen Bäume, sondern, nach des Bodens Gelegenheit, Hasel- Bircken- Werft- oder Erlen-Sträucher zu finden seyn.  
  Erster Ursprung der Wälder.  
  Daß die Wälder gleich nach Erschaffung der Welt bekannt, bezeuget der Ort, an welchen der liebreiche Schöpffer den ersten Menschen brachte, dieser, welcher mit lauter Anmuth gesegnet war, und in welchem die Natur alle ihre Schätze und Lieblichkeiten, so zu sagen, aufgeputzet hatte, so waren auch allda Bäume, so lieblich anzusehen, anzutreffen. Ob es lauter fruchtbare und Garten-Bäume, oder ob auch von mancherley wilden Holtze unterschiedenes mit untermenget gewesen, kan man nicht gewiß bestimmen, wiewohl das erstere wahrscheinlicher scheinet; inzwischen ist doch auch gewiß, daß die wilden Bäume von einem feinen Ansehen. Die alten Eiß-grauen Eichen, die schönen Ahornbäume mit ihrem breiten prächtigen Laube, die schlancken Tannen, mit ihren beständig gründenden Tangeln, die furchtsamen Espen mit ihrem zitternden Laube, mit niedrigen hartzigen Wacholder-Bäumgen, und andere Bäume verursachen mit ihrem mancherleyen Unterscheide dem Gesichte einen angenehmen Gegenstand. Es sind dahero jederzeit die  
  Wälder hoch und ansehnlich geachtet  
  worden. Abraham der Ertzvater wohnte in dem Hayn Mamre, allwo er GOtt selbst, so ihm in angenommener menschlichen Gestalt erschienen, nach seinem Vermögen bewirthete, 1. Buch Mos. am 18. Cap.
  Die Prophetin Debora wohnete auf dem Gebürge Ephraim unter den Palmbäumen.  
  Die alten Weltweisen in Griechenland, sonderlich zu Athen, entwarffen die sinnenreichen Gedancken unter dem Schatten der Bäume, weil sie in den Gedancken stunden, daß der Schatten der Bäume, die Sinne am allermeisten schärfte; sie unterrichteten auch demnach ihre Schüler am fleißigsten und liebsten in den finstern kühlen und Schattenreichen Wäldern, weil sie ihren Gedancken daselbst rechtes Gehör geben konnten. Sie hielten eine solche stille Einsamkeit, die dicken und finstern Wälder, die angenehmen rauschenden Wasserqvellen, nebst dem herrlichen Vogel-Gesange vor was recht göttliches.  
  Unsere alten Deutschen wohneten grösten Theils in den Wäldern, und ergötzten sich an dem Schalle ihrer Jagdhörner, die in den Bergen und Thälern einen angenehmen Widerschall von sich gaben; an dem Laute der Hunde, und an dem Geschrey und Gelärme mancherley wilden Thiere.  
  Die alten Heyden hatten gewisse  
  {Sp. 1147|S. 587}  
  Geheiligte Wälder,  
  Luci genannt, diese dieneten zu Freystädten und Asylis den Verbrechern, weil sie an diesen privilegirten Örtern ihren Aufenthalt und Sicherheit fanden. Man glaubte auch vor dessen in dem abergläubischen Heydenthume, daß die Götter und Göttinnen in den finstern Wäldern ihre Wohnung aufschlügen, und durfte man auch kein Thier, noch Vogel, im geringsten in denselben beleidigen.  
  In dem Walde bey Antiochia stund ein Tempel der Göttin Diana, welcher seiner angenehmen Gegend halber mit allem Fleiß auserwählt ward. Es nahm der fromme Hohepriester Onias in diesen befreyeten Wald, seine Zuflucht, aus Hoffnung, da sicher zu seyn, er wurde aber mit listiger Beredung aus der Freyheit gelockt, und meuchelmörderischer Weise ermordet.  
  In solchen abgöttischen geheiligten Wäldern durffte, nach damaligem Gebrauch der Heyden, kein Vieh gehütet werden, damit nicht etwan solche Örter von dem unreinen Viehe verunreiniget würden, welches nachgehends noch eine lange Zeit bey den Christen im Gebrauche geblieben. Es sind hin und wieder in Sachsen und in andern Ländern einige Überbleibsel von solchen Götzen-Tempeln anzutreffen.  
  Also findet man in dem Marggrafthum Nieder-Lausitz, und zwar zu Lübben vor dem Luckauischen Thore bey dem Hospital-Kirchhofe dergleichen angenehmen Lust-Wald, darinnen die alten heydnischen Wenden eine steinerne Göttin angebetet und verehret, die sie Lupam genennet; Sie hatte zwar einige Menschen-Gestalt sie präsentirte sich aber mit Ziegen-Füssen. Vor diesem Götzen-Bilde liessen die Leute durch die Pfaffen räuchern, und ihre grosse Andacht erweisen. Es wird dieser Busch noch heutiges Tages der Hayn genennet.  
  Daß die Wälder vor Zeiten zum Gottesdienst und zur Verehrung der Götter gewidmet worden, bezeugen die göttlichen und heydnischen Schrifften, Lil. Gr. Gyraldus
  In den ältesten Zeiten hat man von den Tempeln nichts gewust,
  • L.S. Schurtzfleisch de Templorum Antiquitatibus,
  • Fr. Menzii Diss. de Consecratione Templorum.
  Die klugen Heyden haben erkannt, daß die Götter nicht in den Häusern oder Tempeln könnten eingeschlossen werden, Seneca Epist. XLI.
  Es scheinet, daß der Ursprung derer Tempel von den Gräbern berühmter Männer herzuleiten sey.
  • Gyrald l.c. …
  • A.C. Eschenbachs Diss. de consecratis gentilium lucis
  • Dreslers Diss. de Lucis
  Die Christen bestimmeten die Gräber der Martyrer zum Gottesdienste,
  • H. Linck de Encomiis Templorum
  • Casp. Sagittarius de Natalitiis martyr.
  Sie baueten Altäre und endlich Kirchen darüber. Es ist auch unter dem Volcke GOttes eher kein Tempel gewesen, als bis Salomo nach der Vorschrifft GOttes einen erbauete.
  • Ps. LXX, 60.
  • 1. König VIII, 2.
  • 2. Chronic. VI, 1.
  Vor der Zeit wurden bergige und waldige Örter zur Verehrung des unsterblichen GOttes erwählet. Bäume waren die ersten Tempel der Götter, wie Plinius Hist. N. … redet. Unter dem Schatten der Bäume wurden die Götter lange Zeit verehret, bis die Tempel aufkamen. Von den Deutschen erzehlet dieses Tacitus de Mor. Germ. Man verehre-  
  {Sp. 1148}  
  te die Götter in den Wäldern ohne goldene oder Elphenbeinerne Bildnisse, weil man davor hielt, man könne zu GOtt nicht anders als mit der Seele oder dem Geiste kommen. Von Numa berichtet dieses Plutarchus in desselben Leben, conf. Clem. Alexandr. Strom. L. I.
  Die wahren Verehrer GOttes weyheten Wälder zum rechtschaffenen Gottesdienst, und die Gewohnheit kam auch unter die Heyden, Eschenbach l.c.
  Moses wiedmete einen Wald zur Verehrung des unsterblichen GOttes, 1. Mos. XXI, 33.
  Er war dem Aberglauben nicht ergeben, es scheinet aber, daß er gewohnt gewesen, GOtt auf gehörige Weise in den Wäldern zu dienen. Henr. Rippings Antiqvit. Roman.
  Es ist zu glauben daß Adam der erste Einwohner auf der Erde mit seinem Weiber und Kindern GOtt an solchen Orten verehret. Der erste Ursprung scheinet gar von GOtt herzukommen, als welcher in dem Lande Eden einen grossen Lust-Wald gepflantzet, und die ersten Eltern als seine Verehrer hinein geführet, auch zwey Bäume zum öffentlichen Zeugnisse der Religion angewiesen hat, Ursinus in arborato Bibl.
  Nachdem aber der geweyhete Baum angetastet, und der Sünden-Fall geschehen war, so wurden sie durch Feuer vom Himmel und aus der schwefelichen Erde, so von den Engeln hervor gebracht ward, von diesem Orte abgehalten, und das Paradieß wurde vermuthlich nach und nach selbst verzehret.
  • J.R.O. Historia Eccles. …
  • M. Joh. Udalr. Tresenruter de Paradiso
  Die ersten Eltern haben sich ohne Zweiffel an Wäldern und Bäumen besonders vergnüget, weil ihnen dieselben die verlassene angenehme Wohnung vorstellig machten. Christ. Worm de corrupt. …
  Sie wolten solche Örter GOtt weyhen, dergleichen er ihnen zur ersten Wohnung gegeben hatte. Sie bemüheten sich, GOtt unter den Bäumen zu versöhnen, und unter denselben zu opffern, nachdem sie durch das verbotene Antasten derselben GOtt erzürnet hatten: Andr. Christ. Eschenbach Diss. Academ. …
  Man hält also davor, daß die Wälder von der ersten Zeit an, wie das Paradieß, vor heilig sind gehalten worden; Th. Jans. ab Almeloueen Antiqvit. …
  Die Griechen nannten vielleicht daher ihre Hayne paradeisous. Die Söhne und Nachkommen Adams haben vermuthlich diese Gewohnheit, GOtt in den Wäldern, als in einem Paradiese anzubeten, und ihm zu opffern, behalten. Enos hat vielleicht der Wälder sich bedienet, die Frommen zusammen zu bringen, und sie den wahren Gottesdienst zu lehren, 1. Mos. IV. 26.
  Ihr frommer Hauffe ist vermuthlich vor denen Cainiten sich zu verwahren, und GOtt zu dienen in die Wälder gegangen, wie den Jac. Bolduccius commentar. in Job. … meynet, man könne solches aus Ebr. XI, 38 behaupten. Auf gleiche Weise haben die Frommen nach der Sündfluth unter den Eichen und Wäldern sich aufgehalten, dieselben an statt der Tempel gebraucht, und GOtt verehret, wie Vincenzius Chartarius in L. de imaginibus Deorum, Magd. 1687 … vorgiebet.  
  Nach dieser Übung hat auch Abraham einen Wald zu seinem Aufenthalt erwehlet, 1. Mos. XII, 18. XVIII, 1.  
  {Sp. 1149|S. 588}  
  und hernach denselben besonders zum Gottesdienste gewiedmet, 1.Mos. XXI, 33.
  Spencerus leugnet also vergebens, daß die Patriarchen GOtt in den Wäldern jemahls geopffert. Abraham hat hiemit keine Abgötterey begangen, man kan auch nicht sagen, daß die Abgötterey selbst den Anfang und die Cerimonien zum Dienste des heiligen GOttes mitgetheilet habe. Es war vielmehr der Gottesdienst unter den Bäumen und in Haynen anfangs rein und seelig, weil die Heilige Schrifft bezeuget, daß er GOtt angenehm gewesen. Nach der Zeit verboth GOtt den Dienst in den Haynen oder Wäldern, und befahl dieselben in dem Lande Canaan alle zu verwüsten, damit kein Denckmahl von dem alten Aberglauben dieses Landes übrig bleiben möchte, P. Ravanelli Biblioth. Exeget.
  GOtt ließ den Dienst in den Haynen auf keine Weise mehr zu, so, bald die Stiffts Hütte fertig war, und als der Tempel stand, welcher ein Vorbild des Welt-Heylandes war,
  • 5. Mose. XII 5.
  • Joh. IV. 20.
  GOtt hat an der Verehrung unter den Bäumen an und vor sich selbst keinen Abscheu gehabt. Gott selbst bestimmte den Berg und Wald zur Opfferung Isaacs, 1. Mose XXII 2. coll. 13.
  Er war nicht darwieder, daß die Örter, wo er erschienen war, vor heilig gehalten würden; 1. Mose XXVIII 16. u.f.
  Er erschien unter Bäumen und in Wäldern,
  • 1. Mose XVIII, 1.
  • Buch der Richter VI, 11.
  Er ließ darunter opffern,
  • 1. Mose XXXV, 1. XII. 7. XIII. 18.
  • Buch der Richter II, 19.
  und billigte es, Buch der Richter VI. 21.
  Zugeschweigen, daß die Stiffts-Hütte selbst unter einer hohen Eiche aufgeschlagen worden, welches aus Jos. XXIV. 26. zu schliessen zu seyn scheinet.  
  Von Abrahams Pflantzung eines Hayns zu Berseba scheinet die Gewohnheit auf andere Völcker gekommen zu seyn.
  • Huetius Demonstr. Evang. …
  • und insbesondere M. Joh. Conrad Windischens Epistol. gratulat. … Leipzig 1735 den 23. Nov.
  • Gründl. Auszüge aus denen neuesten Theologisch. etc. Sachen V. Band, p. 656. u.f.
  Es ist auch hier nachzulesen von dem Gottesdienst in den Wäldern;  
  Adam. Brem.
 
  • Bey den Wenden,
Helmoldus
 
  • Bey den Fresen auf Heiligland,
Johann Meyer in Mapp. Chorograph.
  Geusius P. 2. Vict. Hum.
 
  • Bey den Schweden
Adamus Brem. de Situ Daniae
 
  • Bey den Griechen und Römern und Celten;
Cluverius Lib. I.
  Rossäus Part. I. de Relig. Mundi … hält davor, daß die Römer ihre Hayne, von den darinn, bey ihren heiligen Bäumen anzuzünden pflegenden Lichtern, (wie in Caroli Magni und Ludovici Pii Constitut. … angezogen wird. Conf. Saubert de Sacrificat. … Isidorus Lib. XIV. c. 8.) LUCOS genennet haben. Das soll ein Freuden-Zeichen gewesen seyn. Andere vermeynen, daß dieses geschehen, um die Dunckelheit in den Schatten-reichen Heyden zu erleuchten. Also sollen die ersten Christen, in der ersten Kirchen, zur Zeit der harten Verfolgung, in die Wälder sich retiriret, und daselbst bey ihrem nächtlichen GOttes-  
  {Sp. 1150}  
  Dienst Lichter angezündet haben, daher der Lichter-Gebrauch in der Heutigen Kirche seinen Ursprung haben soll.
  • Kromayer Theol. …
  • Magdeburgisch. Cent. …
  In diesen heiligen Wäldern und Haynen hatten nun die ehemahlige Heyden ihre gewisse heilige Bäume, vor welchen sie nieder gefallen und ihr Gebet daselbst verrichtet haben
  • Witson in Chron. Episcop.
  • Stephan. in not. Sup. Saxon.
  König Canutus der Grosse in Dännemarck und Engeland, hat bey Einpflantzung des Christenthums die Verordnung gethan, daß niemand die Bäume anbeten soll. Geusius P. II. Vict. Hum.
  Diese Anbetung der Bäume haben Kayser Carl der Grose, und sein Sohn Kayser Ludwig I. bey der Sachsen Bekehrung auch verbothen; Caroli et Ludov. Imp. Constit.
  Woraus erhellet, daß diese Abgötterey in diesem Lande unter den Gothen und Sachsen etc. im Schwange gegangen.  
  Also sind die Bäume religiös angebetet worden  
 
  • von den alten Indianern
Curtius
 
  • Von den Arabern;
Rossäus P. II.
 
  • Von den Americanern,
Eras. Franc. Lib. III.
 
  • Von den Liefländern;
Olearius Lib. II.
  Das hat aber nicht die Meynung, ob hätten sie die Bäume oder das Holtz selbst angebetet, sondern sie haben vermeynt, daß ihre Götter in diesen Haynen gewohnet und sich offenbahret, wie bey den angeführten Autorn mit mehrern nachzusehen.  
  Also haben die Heyden insgemein die Anbetung der Götzen-Bilder auch erkläret und entschuldiget, wie Arnobius schreibet: Gentes docuisse, [vier Zeilen lateinischer Text] Arnobius Lib. VI. cont. Gentiles.
  Die Griechen und Römer haben solche Götzen, welche in den Bäumen wohneten, geheissen Dryades, von den Eich-Bäumen; Nat. Comes Lib. V. Myth.
  werden auch Hayn-Götzen genannt, 2. König. XXI, 7.
  Hierher gehöret die Fabel von Erisichthon, welcher, bey Abhauung eines grossen Eich-Baumes, eine solche Göttin soll getödtet haben, also, daß aus diesem Baum Blut geflossen; Ovidius Lib. VIII. Metamor.  
  [fünf Zeilen lateinische Verse]  
  Die alten Cimbrischen Völcker haben den Ellhorn-Baum auch heilig gehalten, und demselben eine Göttin zugeleget, davon sind noch diese Reliquien, daß ein Part diesen Baum nicht dürffen unterhauen. Wo sie aber denselben unterhauen musten, haben sie vorher pflegen dieses Gebet zu thun:  
  Frau Ellhorn, gieb mir was von deinem Holtz, denn will ich dir von meinem auch was geben, wenn es wächst im Walde.  
  Welches theils mit gebeugtem Knien, entblösten Haupte und gefaltetenen Händen geschehen.  
  Loccenius Lib. I.  
  {Sp. 1151|S. 589}  
  Antiqv. Sueo. … erzehlet, wie zu seiner Zeit, in Südermannien, im Kirchspiel Osterhanning, nahe bey dem Gut Wendel, in Schweden sich begeben, daß ein Knecht einen schönen Wacholder, an einem ebenen runden Platz stehend, rund umher mit andern Bäumen umgeben, abhauen wollen, da er eine Stimme gehöret, ruffende: Haue den Wacholder nicht ab. Als er sich aber hieran nicht gekehret, sondern gleich zuhauen wollen, sey abermahl geruffen worten: Ich sage dir, haue diesen Baum nicht ab. Worüber der Knecht erschrocken, und davon gegangen. Dahin siehet Ovidius Lib. III. Amor.  
  [zwey Zeilen lateinische Verse]  
  Das ist:  
  Hie steht ein alter Wald, der nicht in vielen Jahren,
Behaut, man glaubt, daß da sich GOtt soll offenbahren.
 
  Auf diesen heiligen Bäumen ist das geschlachtete Opffer von Menschen und Vieh aufgehängt; Adamus B. De Situ Daniae
  Also ist das Opffer schau getragen, und den Göttern bey diesen Bäumen gegenwärtig, als eine Gabe und Geschencke präsentiret worden. Von diesem blutigen Opffer sind die Bäume mit Blut gefärbet, und zu dem mit dem Opffer-Blut besprenget worden. Der grosse Abgöttische Eichbaum zu Romou in Preussen, war von dem angesprengten Opffer-Blut grausam anzusehen; Hartknoch. Diss. …
  Dahin siehet Lucanus L. III. … mit diesen Worten:  
  Omnis et humanis lustrata cruoribus arbor.  
  Daher werden die Bäume in den Longobardischen Gesetzen Lib. II. … genannt Blut-Bäume, weil sie mit dem Opffer-Blut sind besprengt worden: Geusius P. II.
  Sie werden auch sonst genennet Obumbratices Scelerum; Tertullianus Apolog. …
  Diese geheiligte Eich-Bäume hat man mit Kräntzen, Taffeln, Haupt-Gebünden, Tüchern und andern Sachen ausgezieret, davon Ovidius Lib. VIII. Metamorph.  
  [vier Zeilen lateinische Verse]  
  Dergleichen Abgöttische Gauckeleyen sollen noch die Liefländischen Bauren vor etlichen und vor dreyßig Jahren, an etlichen Orten bey ihren Bäumen heimlich getrieben haben.  
  Sie dienen auch zu weltlichen Verrichtungen.  
  Es wurde aber bey diesen heiligen Bäumen nicht allein denen Götzen gedienet und geopffert, sondern auch weltliche Verrichtungen vorgenommen. Sie kamen dabey zusammen, wenn von allgemeinen Landes-Angelegenheiten solte gehandelt, Gesetze gegeben, ein Krieg declariret, oder Friede geschlossen werden. Dergleichen Land-Täge und öffentliche allgemeine Zusammenkünffte hiessen bey denen alten Frießländern Hage-Spracken (Joh. Georg Keyslers Antiqvit. …) wo auf einem ohnweit der Stadt  
  {Sp. 1152}  
  Aurich gelegenen groß und raumlichen Felde drey grosse Eichen stunden, bey welchen die Ost-Frießländischen Stände pflegten zusammen zu kommen, und von allgemeinen Sachen sich zu berathschlagen. Dieses Feld hiessen sie Upstallesbonum, und die daselbst errichteten Gesetze wurden Leges Upstallesbomicae genennet. Keysler cit. loc.
  Bey diesen Bäumen hielten sie auch öffentlich Gericht; und obwohl, was das Opffer-Wesen, und die darbey getriebene Abgötterey anbetrifft, solches, als die Deutschen zum Christenthum bekehret wurden, abgeschaffet, so sind doch die öffentliche bey diesen Bäumen angestellte Gerichte, als eine zuläßige Sache, beybehalten, und judicia ad altam arborem genennet worden. Was bey solchen Gerichten gehandelt, und gerichtlich ausgefertiget wurde, das hieß: Actum apud altam arborem. Johann Georg Leuckfelds Antiqvit. …
  allwo er ein von Meynhardo, Bischoff zu Halberstadt, ausgefertigtes Schreiben oder Diploma einrücket, welches erweiset, wie die Iudicia ad altam arborem noch im 13 Jahrhundert gebräuchlich gewesen.  
  Ohnweit Gräfenthal, auf dem Thüringer-Wald, ist ein Dorf gelegen, welches Hohen-Eich genennet wird; Daselbst sollen die Wenden- Sorben ein dergleichen Baum- oder Eichen-Gerichte, daß man so reden mag, vorzeiten gehalten haben. Struv in Prodromo
  Solche öffentliche Gerichte wurden alljährlich zwey- oder dreymahl ordentlich gehalten; einmahl im Frühling und einmahl im Herbst, zuweilen aber auch im Sommer; So es aber die Noth erforderte, durfften mehrere Gerichts-Tage ausgeschrieben werden, und wenn sie allgemein waren, musten alle citirte des Landes erscheinen; sonsten aber kamen, in denen Particulier-Gerichten nur diejenige zusammen, denen solche insonderheit angiengen.  
  Es wurden aber dergleichen öffentliche Gerichte theils von Weltlich- theils von Geistlichen Herren in ihren Ländern gehalten. Zu denen ersten gehörten die Könige, Fürsten und Grafen; zu denen andern aber die Ertz- und Bischöffe, wie auch einige Äbte und Äbtißinnen, welche die Gerichtsbarkeit von dem Kayser bekommen hatten. Die Königlichen Placita giengen allen andern vor, nach welchen sich alle Fürsten, Grafen und auch geistliche Herren richten musten. Hergegen hatten die Ertz- und Bischöffliche Gerichte vor allen Gräflichen in ihrer Diöces den Vorzug, und durffte kein Graf an dem Tage ein öffentlich Gericht in seinem Lande halten, wenn der Ertz- oder Bischoff in seiner Diöces, darinnen der Graf mit seinen Unterthanen wohnte, auf solchen Tag ein offenes Gericht ausschrieb. Concilium Triburiense
  Hierbey ist zu wissen, daß solche judicia auch Placita genennet worden sind.
  • Car. dü Fresne in Glossario
  • Johann George Leuckfelds Antiqvit. …
  Als im Jahr 1549 die Stadt Norwick mit ihrem Landes-Bezirck wider den König und das Parlament rebellirte, und die Waffen ergrief, versammleten sich die Häupter der Rebellion, nach alten Landes-Gebrauch, unter einer grossen alten  
  {Sp. 1153|S. 590}  
  Eiche, faßten ihre Anschläge darunter ab, und sprachen zugleich Recht und Gerechtigkeit unter derselben; welche Eiche sie auf ihre Sprache the Oack of Reformation, oder die Reformations-Eiche nenneten. Joh. Georg Keyslers Antiqvit. …
  Bey Weymar wird noch heut zu Tage ein gewisses Gerichte auf dem Felde unter einem Baum gehalten. Sagittarius in Antiquitat. …
  Daher mag es auch kommen, daß man in vielen Dörffern grosse Linden-Bäume siehet, unter welchen sich die Gemeinden zu versammlen, und von ihren Dorff-Angelegenheiten zu deliberiren pflegen.  
  Wald-Abgötterey verboten.  
  Es haben aber die Dryolatria, oder Eich- und Wald-Abgötterey, in denen neuern Zeiten die Päbste, Christliche Kayser und Bischöffe auf alle Weise auszurotten gesuchet, und dahero sehr scharffe Gesetze dargegen ertheilet. Dahin zielet das von dem Pabst Gregorius III, an die sämmtliche Stände von Deutschland ergangene Schreiben, worinnen er sie ermahnet, von dem Heydnischen Götzen-Dienst abzustehen, Wahrsagerey und die Götzen-Opffer bey denen Bäumen abzuschaffen und zu meiden; Man findet dieses Schreiben unter andern bey dem Othlono Lib. I. de Vita St. Bonifacii
  Dahin gehet die Verordnung von dem Kayser Carl dem Großen, daß diejenigen, so dergleichen vornehmen, und Gelübde zu Brunnen, Bäumen und Wäldern, nach Heydnischer Weise, thun würden, mit einer ansehnlichen Geld-Straffe abzubüssen sind.
  • Caroli M. Capitul. de Part. Saxoniae
  • Fürstenberg Monument. Paderbornense …
  • Concilium Nannetense
  • Concilium Arlatense II.
  Dahin gehet der Schluß des Concilii zu Nantes, Krafft welchen alle die denen Teuffeln gewidmete Bäume, die der gemeine Mann in so grosser Verehrung hatte, daß er auch nicht einen Ast davon zu hauen sich getraue, auszurotten, und mit Feuer zu verbrennen, gesetzet und verordnet worden; Cap. XX. Labb.
  Dahin gehet auch endlich die Verordnung des im Jahre 794 auf Befehl des Königs Carls, zu Franckfurt gehaltenen Concilii, wo in dem 53. Canone, es heißet: De arboribus et lucis destruendis canonica autoritas observanda est.  
  Die Ursachen warum die alten Heydnischen Nationen ihren Gottesdienst in denen starck gewachsenen und schattigten Wäldern verrichtet, sind der Gelehrten Meynung nach dreyerley gewesen.  
 
1) Weil die Priester in der Einsamkeit ihre Betrügereyen mit denen Oraculn, Träumen u.d.g. desto eher vornehmen könten.
 
 
2) Daß nicht der Wind oder Regen das Feuer auslöschen und die Priester naß machen möchte.
 
 
3) Weil die Wälder denen Leuten schon von Natur einen Schauer verursachen, welcher hernach durch die Religion vermehret wird.
 
  Doch lässet man dieses dahin gestellet seyn, und hält es lieber mit der Meynung; ob sie es nicht vielmehr von denen alten Hebräern abgesehen haben. Almeloveen Antiqu. …
     

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Stand: 23. August 2016 © Hans-Walter Pries