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Zedler: Weiber-Regiment HIS-Data
5028-54-106-1
Titel: Weiber-Regiment
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 54 Sp. 106
Jahr: 1747
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 54 S. 66
Vorheriger Artikel: Weiber-Rechte
Folgender Artikel: Weiber-Reich
Siehe auch:
Hinweise:

  Text   Quellenangaben
  Weiber-Regiment, Lat. Imperium Uxorium, oder Uxoris potestas, in maritum, heist wenn ein herrschsüchtiges und hochmüthiges Eheweib sich nicht allein über ihr Haus-Gesinde, sondern auch über ihren Mann selbst, ebenso viel, wo nicht noch mehrerer Gewalt anmassen will, als doch sonst umgekehrt eigentlich diesem über jene gebührte.  
  Dergleichen herrschsüchtiges und ungehorsames Weib war dort des Königes Ahasverus Gemahlin, die Vasthi, um derentwillen er auch, nach ihrer Verstossung, ein Königlich Gebot in dem gantzen Reiche ausschreiben ließ, daß alle Weiber ihre Männer in Ehren halten, und ein jeglicher Mann der Ober-Herr in seinem Hause seyn solte, Esther I, 19 und 22.
  Bey den alten Völckern hatten die Männer gar die Gewalt über ihrer Weiber Leib und Leben;
  • Jul. Cäs. L. VI.
  • Tacit. Annal. Lib. II.
  • Tiraquell. ad LL. connub.
  Dergleichen herrschsüchtige Weiber, so dem Manne die Hosen nehmen, haben es vielleicht von der Xantippe erlernet, als welche ihrem Manne, dem Socrates öffters seine Kleider nahm, selbige anzog, und darinnen öffentlich ausgieng, damit indessen ihr Mann genöthiget ward, bey seinem Ausgange nur eine alte Haut, um sich zu schlagen. Von dem schimpflichen Weiber-Regimente siehe Rodenburgs Tr. de Jur. Conjug. p. 193.
  Weil das weibliche Geschlecht von Natur an Leibe und Gemüthe gemeiniglich schwächer, als daß männliche, und über dieses von Alters her in grosser Unwissenheit und Zärtlichkeit erzogen worden; ja zum Theil noch, sonderlich unter geringen Stande, sehr schlecht auf die Verbesserung ihrer Seelen-Kräffte leider nach der gemeinen Gewohnheit, gesehen wird; So hat man durch die Erfahrung gelernet, daß in der Wirthschafft denenselben die völlige Regierung des Hauses nicht allezeit und füglich ohne Schaden anvertrauet und überlassen werden könne, sondern daß viele entweder in Excessu, durch unvernünfftige Zorn- und Zanck-Sucht, oder durch allzu grosse Weichlichkeit und Schwachheit in der Beobachtung ihres Ansehens und nöthigen Respectes bey den Kindern und dem Gesinde, oder auch bey denen Geschäfften, fehlen.  
  Und das ist die Ursache, warum die Männer so wohl in der Wirthschafft, als auch wohl gar in der Regierung der Länder und Leute, wieder das sogenannte Weiber-Regiment lange geprediget, und sich ohne Unterschied mit der hochmütigen Vasthi, oder der beschryenen Xantippe, lustig gemachet, ja alles Weiber-Regiment verworffen, geschmähet, und wohl gar die thörichte Meynung gehabt haben, die Weiber wären ihre Sclaven,  
  {Sp. 107|S. 67}  
  und sie müsten, oder könnten keinen Theil an der Regierung des Hauses haben.  
  Gleichwie aber dieses sehr ausschweifende Gedancken sind, woran die unvernünfftige Herrschsucht der Männer hinwiederum grossen Theil nimmt, ja daher auch wohl die offt gefliessentliche Bemühung, das schöne Geschlecht in Unwissenheit zu erhalten, entstehen mag; Also ist auch der oben angeführte Grund nicht durchgängig richtig: Wie es denn heut zu Tage grosse und vortreffliche Printzessinnen und Dames giebt, die allerdings gezeiget haben, wie glücklich und weißlich sie regieren können. Und unter andern geringern Personen dieses Geschlechtes giebt es solche Weibs-Personen, so manche Männer in vielem übertreffen, berühmt in der Gelehrsamkeit sind, ja in dem Hauß-Regimente das beste thun, und die Schwachheiten ihrer Männer sehr wohl ersetzen können. Daher es öffters vor ein Glück zu achten, wenn mancher Hauswirth eine solche Frau, bey seiner schwachen Leibes- und Gemüths-Beschaffenheit, bekommt, die brav ist, und die das Regiment in dem Hause führen kan.  
  Es würde auch an mehrern nicht ermangeln, wenn wir das weibliche Geschlecht besser erzögen, und sorgfältigere Anstalten gemacht würden, ihren Verstand und Willen zu verbessern. Allein bey dem allen muß doch eine Hauß-Mutter, oder Wirthin, wenn auch gleich der Wirth alle erforderlichen Eigenschafften zu der Regierung des Weibes und seines Hauses hat, wo sie nicht gantz ungeschickt dazu, wie auch mancher Mann ist, einen gewissen Antheil an der Regierung des Hauses überhaupt, durch ihren Rath und ihre Einwilligung, wenn es Sachen betrifft, die ihre gemeinsamen Zwecke angehen, und hernach an einigen Stücken insonderheit, nehmlich bey der Kinder-Zucht, bey dem Gesinde weiblichen Geschlechtes, und endlich in verschiedenen weiblichen Wirthschaffts-Geschäfften, unter der Derection des Ehe-Mannes, haben; keinesweges aber nur als eine Magd betrachtet und angesehen werden.  
  Wir haben aber schon von diesem Antheile der Haus-Mutter an dem Haus-Regimente, unter dem Artickel: Haus-Mutter, in dem XIII Bande, p. 907 u.f. gehandelt.  
  Inzwischen wird man doch hieraus sehen, daß man alles Weiber-Regiment nicht schlechterdings mit dem stoltzen Eyfer einiger Männer verwerffen und verachten, auf der andern Seite aber sich auch hüten müsse, einer Frau nicht mehr einzuräumen, als ihr überhaupt, oder insonderheit, gebühret. Allein man wird auch sehen, daß in solchem Falle die Männer fein dahin zu trachten verbunden, um zu der vernünfftigen Ober-Herrschafft in dem Hause geschickt zu seyn, ja, daß in dieser Mittel-Strasse, der unvernünfftigen Herrsch- und Zanck-Sucht mancher stoltzen Weiber keinesweges das Wort geredet, oder behauptet werde, daß die Männer sich ihres in der ehelichen Gesellschafft ihnen zukommenden Rechtes der Ober-Direction begeben, denen bösen Weibern aber, wie man zu reden pfleget, die Hosen überlassen sollen.  
  Denn dieses scheinet wieder die Ordnung Gottes zu streiten, 1 Mos. III, 16. u. 1 Corinth. XI, 3.
  selbst den Wohlstand des weiblichen Geschlechtes, wie des männlichen, zu verletzen; und eine solche Sache zu seyn, dafür sich vernünfftige  
  {Sp. 108}  
  und tugenhaffte Frauen selbst hüten, es müste denn die Schwachheit des Ehemannes, die Beschaffenheit der Wirthschafft, und ihre eigene mehrere Geschicklichkeit, ein anders gantz ausserordentlich erfordern. Denn sonst wird es in einem, oder dem andern Falle, sehr schlecht in einer Wirthschafft zu gehen; Und wenn sie beyderseits ungeschickt sind, ein Hauß-Wesen zu regieren, noch schlechter aussehen.  
  In dem Königreich Egypten soll ehemahls ein Weiber-Regiment gewesen seyn. Denn man giebt vor, daß, als mit Pharao fast alle vornehme Herren in gantz Egypten ersoffen wären, von solcher Zeit an die vornehmen Egyptischen Weiber das Regiment an sich gerissen, weil sie sich, nach dem Tode ihrer ersäufften vornehmen Männer und Geschlechter, mit denen überbliebenen Knechten und gemeinen Leuten in Egypten verheyrathen müssen, welche diesen Damen, als ihren Weibern, leichtlich die Ober-Herrschafft zugestanden hätten. Nach welcher Weise in Egypten das Weib, und nicht der Mann, die Herrschafft in dem Hause geführet, auch die Kinder deswegen nicht von dem Vater, sondern von der Mutter, ihre Zunahmen bekommen. Von dieser gegen die Natur streitenden Unordnung aber hätten die Priester das Land befreyet, und dafür einen grossen Rath, oder Aristocratie von Manns-Personen, eingeführet.  
  Wer ein Exempel von einem unglücklichen Weiber-Regimente über Land und Leute zu lesen verlanget, beliebe den Artickel: Valasca, in dem XLVI Bande, p. 139 u.f. aufzuschlagen.
  • Frauen-Zimmer-Lexic. p. 1709.
  • Zinckes Oecon Lex. …
  • Ludwigs Gel. Anzeige, …
  • Männlings Curiositäten- Alph. III Th. …
  • Spiegel der regiersüchtigen bösen Weiber, Augsp. 1726 in 8.
  Siehe auch den Artickel: Ehestand, im VIII Bande, p. 360 u.ff.  
     

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Stand: 12. Februar 2013 © Hans-Walter Pries