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Zedler: Wirthschafft [7] HIS-Data
5028-57-1130-5-07
Titel: Wirthschafft [7]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 57 Sp. 1161
Jahr: 1748
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 57 S. 594
Vorheriger Artikel: Wirthschafft [6]
Folgender Artikel: Wirthschafft [8]
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

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II. Insonderheit muß man lernen: (Forts.)
 
Bet Special-Wirthschafft. Davon denn
 
I Hier die öffentliche Landes-Wirthschafft nicht weiter zu berühren ist, als soferne einige generale Begriffe davon in die Öconomie überhaupt einschlagen. Denn diese, und die spe-
  {Sp. 1162}
 
 
  ciale Öconomie der Printzen, ist das Cammer- und Finantz-Wesen, welches wir eigentlich hier nicht zu dem Zwecke haben, sondern nur auf Privat-Personen sehen. Folglich handelt man hier nur eigentlich
II Von der Privat-Wirthschafft, und zwar
 
A Nach verschiedenen Ständen und Personen. Da denn allhier
 
a Die Wirthschafft der Fürsten, des Adels, der Soldaten, der Reisenden, der Gelehrten, wegen des Zusammenhanges, nur beyläufig, jedoch wegen ihrer besondern Regeln nicht berühret werden können, weil die grosse Weitläufftigkeit der Land-Wirthschafft solches verhindert. Und wer auch nur in dieser die Haupt- und Neben-Geschäffte verstehet, der kan sich, ausser dem Cameral-Wesen, in die andern besondern Standes-Wirthschafften leicht finden. Da hingegen
b Die wirthschafftlichen Geschäffte derer Land-Leute, des männlichen und weiblichen Geschlechts, nemlich als solcher, ferner der Armen, Dürfftigen, Mittel-Leute, der Reichen, des Gesindes, und mancherley geringer Bedienten, z.E. bey der Wartung und Reinigung der Kinder, etc. ja auch die meisten bürgerlichen Nahrungs-Geschäffte, theils besonders zu analysiren, theils überhaupt zu beschreiben sind. Doch wird am meisten in dem Unterrichte bey der Special-Privat-Wirthschafft auf die Verschiedenheit der Wirthschafft, nach ihren Objecten und Geschäfften selbst, zu sehen seyn, und zwar generaliter auf die Stadt-Wirthschafft, specialiter aber, ja so gar, was die Singularia anlanget, auf die [Forts. links]
* Land-Wirthschafft, und zwar
  auf die
 
I Haupt-Geschäffte der Land-Wirthschafft. Wozu also
 
Aleph Der Erden Bau
 
Über der Erde gehöret. Hier kommt vor:
 
A Die Wirthschafft mit Land Gütern überhaupt. Bey diesen Geschäfften muß man Acht haben
 
I Auf die Sache überhaupt, nemlich auf ein Land Gut. Davon zu lernen
 
α dessen eigentliche Natur und Beschaffenheit. Folglich gehöret dahin dessen Beschreibung und der mannigfaltige Unterschied, als:
 
1 Eintzelne Güter und Stücke,
2 Gantze Güter, als Erb- und eigenthümliche, freye, Dienst- Zins- Zehend-Steuerbare, adliche, bürgerliche, Bauer- Cossaten- Pfand- Schillings- etc. Erb-Zins- Ritter- Lehn-wüste, baufällige, schöne, schlechte, vollkommene, unvollkommene, Haupt- und Neben-Güter, oder Vorwerge, der Unterthanen, Erb-Herrschafften, Landes-Herrschafften, Domainen- oder Cammer- und Patrimonial-Güter.
  {Sp. 1163|S. 595}
 
 
 
 
 
 
β Dessen Pertinentien, sowohl die wesentlichen, als zufälligen, Gerechtigkeiten, Gefälle, und dergleichen.
II Auf den gemeinen und besondern, eigenen und entfernten, Haupt- und zufälligen Zweck und Nutzen der Land-Güter, überhaupt und insonderheit, an Naturalien und Gelde, Credit und Diensten.
III Auf die Geschäffte selbst;
 
α An sich, und zwar
 
1 Die Geschäffte der Erlangung, wo
 
a Von Glücks-Wegen, Erbschafften, Erheyrathung;
b Von Wegen und Mitteln des Fleisses, nemlich
 
1 Der erste Anbau,
 
a Der Äcker und Felder,
b Der Land-wirthschafftlichen Gebäude, wo
 
1 Welche es sind,
2 Wie, wo und sofort, sie zu bauen;
2 Der Tausch;
3 Die Empfahung zu der eigentlichen und uneigentlichen Lehn;
4 Der Kauff der Land-Güter, wo
 
a Dessen Natur,
b Der Preiß und worauf zu sehen,
c Die wirthschafftliche Vorsicht des Käuffers und Verkäuffers,
 
α Bey dem General- und Special-Anschlag,
β Die Untersuchung,
γ Überlegung,
δ Gegen-Anschlag,
ε Tractaten,
ζ Schluß und Contract,
η Übergabe und Besitznehmung,
ϑ Erste Einrichtung derselben,
ι Melioration.
2 Die Geschäffte der Erhaltung eines erlangten Gutes. Als:
 
a Die Untersuchung und Übersehung; Dazu
 
1 Risse, Charten,
2 Inventaria, Erb-Bücher,
3 Das Rechnungs-Wesen etc.
b Die natürliche Bewahrung,
 
1 Der Gebäude,
2 Derer Grund-Stücke,
3 Des Inventarii,
4 Derer übrigen Pertinentien.
c Die moralische Bewahrung, durch
 
1 Gute Wirthschafft, Arbeit, Aufsicht,
2 Melioration,
3 Rechtliche Mittel,
4 Die Ordnung und Verknüpffung.
3 Die Geschäffte der Anwendung,
 
1 In der Verwaltung, dabey
 
a Worinne sie bestehe,
b Wie sie den jährlichen Überschlag, oder Etaat zu dem Grunde setze, und
c In richtiger
 
1 Einnahme,
  {Sp. 1164}
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2 Ausgabe,
3 Neben-Geschäfften bestehe.
2 In der Verpachtung, und zwar von gantz- halb- Erb- Zeit- General- und Special-Verpachtungen. Wo
 
1 Des Verpachters,
2 Des Pachters Behutsamkeit vorkommt.
3 In dem Handel mit Land-Gütern.
β Die beschäfftigen Personen. Allwo
 
I Das Besondere eines
 
α Eigenthümlichen,
β Verwaltungs-
γ Pachts-Wirths;
II Das Besondere einer Wirthin auf dem Lande;
III Die nöthigen Pflichten
 
a) eines Hof-Meisters,
b) des Gesindes überhaupt,
c) der Fröhner und Tagelöhner;
IV Der Lohn, Gehalt und Deputat;
V Die wirthschafftliche Land-Bibliotheck, zu erwegen vorkommen.
B Die Wirthschafft mit dem Acker- und Feld-Bau. Wo zu erwegen:
 
I Die Sache, oder das Object, nemlich Land und Acker. Davon zu mercken:
 
a Die unterschiedliche Bedeutung,
b Die eigentliche Beschreibung,
c Sein Unterschied, Nach
 
1 Der Lage,
2 Dem Grund und Boden, und zwar
 
α Dessen Verhältniß zu der Fruchtbarkeit, die beschrieben wird, überhaupt,
β Zu dieser und jener Frucht und Pflantze, die hier überhaupt zu betrachten,
γ Dessen Zeichen, Düngung, Beartung.
3 Der Zubereitung, da er ist
 
a Unurbar, oder urbar, Brüche,, Neu-Roden,  
b zubereitet, } Brach- Sommer- und Winter-Feld
c bestellet,  
d gemistet,  
e gewendet  
f zu der Saat gepflüget,  
g geeget,  
h besäet, mit Roggen, Weitzen, Gerste, Haber, Sommerung, Haupt- und Neben-Früchten,  
i gewaltzet,  
k gehacket,  
l gegraben,  
m klar, grob,  
n Saat, geschräpffet,  
o geschoßt,  
p blühend,  
q in der Erndte,  
r geerndtet,  
s unbestellet,  
t offener und geschlossener etc. Acker.  
4 Dem Maasse, Hufen, Morgen etc. nach.
5 Der Besserung, wo von der verschiedenen Art der Besserung, und sonderlich des Düngers und der Düngung, nach Ort, Zeit, Absicht, Unterschied derer
  {Sp. 1165|S. 596}
 
 
 
 
 
 
 
  Früchte, dem Maasse, der Abwechselung etc.
6 Der äusserlichen Form und Figur, Längen, Breiten, Zippel, Gewende;
7 Der Vereinigung mit andern Stücken der Land-Nahrung, sonderlich der Vieh-Zucht.
8 Dem rechtlichen Zustande, und denen Beschwerden nach, z.E. Zehn- Zins- Steuer- Dienst-bar.
II Der Zweck. Da denn alle mögliche Nutzungen von dem Ackerbau durchgegangen werden müssen, weil die Haupt- und Neben-eigenen und entferneten, wesentlichen und zufälligen Nutzungen, Früchte und dergleichen, zu betrachten sind.
III Die Geschäffte selbst. Wo
 
A Der Acker-Bau überhaupt zu beschreiben,
B Insonderheit  die Geschäffte,
 
α an sich zu betrachten, und zwar
 
Aleph Die Geschäffte der Erlangung, so wohl des Ackers, als derer Nutzungen in und ausser dem Hause. Dahin
 
a die Untersuchung des Ackers,
b Die Urbarmachung,
c Die Zubereitung, als
 
I Das Pflügen, Hacken, Graben, nach seinem verschiedenen Zweck, Verschiedenheit, Zeit, Ort, Werckzeugen, Arbeits-Vieh, der Geschicklichkeit des Ackermannes;
II Das Düngen,
III Das Egen, Harcken;
IV Das Waltzen.
d Die Bestellung,
 
α überhaupt, wozu
 
1 Saamen,
2 verschiedene Art von Säen,
3 Einegen, Einharcken, Einpflügen,
4 Das Pflantzen,
5 Das Fortpflantzen.
β Insonderheit
 
1 Die Beförderung des Wachsthums,
2 Die Hinwegräumung derer Hindernisse.
e Die Erndte, mit allen ihren verschiedenen Geschäfften, z.E. Schneiden, Hauen, Binden, Mandeln, Einfahren, Pansen etc. beschäfftigten Personen, Werckzeugen und Kosten.
f. Der endliche Gewinn,
 
α Der rohen Frucht, dahin das Dreschen, Vorscheln etc. gehöret;
β Der zubereiteten Frucht,
 
1 an sich, als Mältzen Mahlen
2 zu der Consumtion, Brauen, Backen, Kochen.
g. Die Verbesserung durch die correspondirende Vieh-Zucht.
h. Der Kauff und Anschlag der Äcker.
Bet Die Geschäffte der Bewahrung;
 
1 An sich, des Ackers und der Früchte;
2 Der Hülffs-Mittel und Ordnung, als:
  {Sp. 1166}
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  Das Acker-Register;
  Das Erndten-Register;
  Das Dresch-Register;
  Das Boden-Register;
  Die Rechnung über den Acker-Bau.
Gimel Die Geschäffte der Anwendung, nehmlich
 
1 Zu dem Behuff des Acker-Baues selbst, Saamen Düngung;
2 Der Vieh-Zucht;
3 Zu andern Wirthschafften, z.E. zu dem Garten-Wercke;
4 Zu der eigenen Consumtion in das Hauß;
5 Zu dem Verkehr und Verkauff, roher, zubereiteter, oder gar vollkommen gemachter Waaren, z.E. der Brodt-Handel, Leinwands-Verkauff;
6 Zu der Verpachtung, wo von dem Acker-Pacht und Pacht-Anschlägen;
7 Zu der allgemeinen Nahrung,
 
1 Da die Manufacturen und Handwercker,
2 Die Handelschafften und Commercien, die aus dem Acker-Bau ihre Haupt-Materie bekommen, zu berühren.
β Die zu diesen Geschäfften nöthigen gemeinen und künstlichen Werckzeuge, so wohl
 
1) todte, als
2) lebendige, sind hier besonders durchzugehen, und ihre Verbesserung, Arten, Fehler zu zeigen
γ Die beschäfftigen Personen sind:
 
1) Überhaupt.
2) Insonderheit, ein Bauer, ein Acker-Knecht, eine Grase-Magd, ein Tagelöhner, nach ihrer Wahl, Pflicht, Lohn, Deputat, Zucht etc. durchzugehen.

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Stand: 25. Februar 2013 © Hans-Walter Pries