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Zedler: Wittenberg [5] HIS-Data
5028-57-1687-11-05
Titel: Wittenberg [4]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 57 Sp. 1757
Jahr: 1748
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 57 S. 892
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Übersicht
Universität
  [1600-1702]
 
  [Jubelfeier 1702]

Stichworte Text Quellenangaben
  Zu Anfange des siebenzehenden Jahrhunderts
ließ sich Printz August, Churfürst Christians
des Ersten Sohn zu Wittenberg immatricu-
liren.
 
  Um diese Zeit erfolgete auch der Universität
Visitation, und musten alle Professores das Ju-
rament der Religion ablegen.
 
  Im Jahr 1601 den 18 Octobr. wurde obenge-
dachter Printz August Rector Magnificentißi-
mus
, und das Jahr darauf celebrirte man zu
Wittenberg das erste Jubiläum wegen fundirter
Universität mit vielen Solennitäten.
 
  Einige Jahre nach dem Antritte der Regierung
Churfürstens Johann Georgens des Ersten, er-
hielte die Universität die Confirmation eines Ver-
trages, welcher die Universität und den Rath zu
Wittenberg in puncto onerum civilium betra-
fe. Es ist aber selbiger folgender Gestalt abge-
ffasset:
 
  „Von Gottes Gnaden Wir Johann Georg,
Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg,
des Heil. Röm. Reichs Ertz-Marschall und
Churfürst, Landgraf in Thüringen, Marckgraf
in Meissen, Burggraf zu Magdeburg, Graf zu
der Marck und Ravensberg, Herr zu Raven-
stein etc. etc.
 
  Vor Uns, und den Hochgebohr-
nen Fürsten, Unsern freundlichen lieben Bru-
dern und Gevattern, Herrn Augusten, Hertzo-
gen zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg etc. etc.
Thun kund, nachdem Uns die Universität zu
Wittenberg, Rath und Gemeine daselbst vorbrin-
gen lassen, wie sie uf Gutachten Unserer Cantzler u.
Räthe allhier der Irrung halber, so sich zwischen
ihnen in puncto Onerum civilium eine Zeithero
erhalten, welche Wir den Zehenden dieses durch
oberwehnte Unsere Cantzler und Räthe in Ver-
hör ziehen lassen wollen, unter einander selbst
gütlichen verglichen, und dieselben bis auf Unsere
Ratification gäntzlich bey- und hingelegt hätten,
besage und Inhalts eines darüber verfasseten
und zu Pappier gebrachten besiegelten Vertrags,
welcher Uns in Original vorgeleget worden, mit
angeheffteter unterthänigster Bitte, Wir wol-
ten angeregten Vertrag gnädigst ratificiren und
bestätigen, daß Wir diß der Supplicanten Su-
chen angesehen, und dieser Schrifft von Wort
zu Wort einverleiben und ingroßiren lassen, wie
folget:
 
  Zu wissen, nachdem zwischen der Universität
Wittenberg an einem, dem Rath und gemei-
nen Bürgerschafft daselbst andern Theils, Irrun-
gen und Mißverstand, in puncto onerum ci-
vilium, wie weit solche der Universität Ver-
wandte zu leisten schuldig, eine Zeithero sich er-
halten, und es endlich dahin gediehen, daß zur
güttlichen Verhör, Handlung und billigmäßiger
Entscheidung von dem Durchlauchtigsten Hoch-
gebohrnen Fürsten und Herren, Herrn Johanns
Georgen, Hertzogen zu Sachsen, Jülich, Cleve
und Berg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Mar-
schall und Churfürsten, Landgrafen in Thürin-
gen, Marckgrafen zu Meissen, und Burggrafen zu
Magdeburg, Grafen zu der Marck und Ravens-
berg, Herrn zu Ravenstein etc. etc. Unserm
gnädigsten Churfürsten und Herrn, für Ihro
Churfürstl. Durchl. verordnete Cantzler und Ju-
 
  {Sp. 1758}  
  stiten-Räthe zu Dreßden ein Vorbescheid an-
gesetzet, und beyde Theile erschienen, und ihre
Nothdurfft hinc inde gegen einander vorgebracht,
daß endlich auf Gutachten wohlermeldter Her-
ren Cantzlers und Justitien-Räthe die beyder-
seits Abgefertigte freundlichen darüber sich mit
einander beredet, und nachfolgender Gestalt biß
auf Churfürstl. gnädigste Ratification und Con-
firmation, welcher alsbald und in continenti dar-
auf unterthänigst gesuchet werden soll, verglichen
und vertragen haben.
 
  Erstlichen sollen die alten Verträge Anno 1520.
Ao. 1563. Ao. 1569. Ao. 1572. und Ao. 1580.
aufgerichtet, und in ihrem Esse vor wie nach
verbleiben, und denselben in allen ihren Puncten,
Inhalten und Clausulen durch diesen ietzigen
Vertrag im geringsten nichts benommen seyn, und
sollen demnach alle und jede der Universität ver-
wandte Personen, so viel derselben ex fisco fun-
dationis besoldet, und dahero incorporati genen-
net werden, neben ihren Wittwen und Kindern,
so lange sie im Wittwen Stande verbleiben, wie
vor Alters, aller und ieder onerum civilium, wie
die Nahmen haben mögen, in genere et specie
durchaus befreyet seyn, und mehr nicht, als das
alte gewöhnliche Geschoß, Tischgeld, Bachgeld,
und Wach- oder Wächtergeld, wie es im Ver-
trage Anno 69. genennet wird, auf die darin-
nen angedeutete und bishero gehaltene Maaß
entrichten. Hinwiederum sollen auch die Raths-
Personen und deroselbigen Wittwen bey Ihren
dißfalls habenden Freyheiten, wie sie solche her-
gebracht, von der Universität ungehindert gelas-
sen werden.
 
  Vors andere, die Immatriculirte, aber nicht
zugleich incorporirte Personen betreffende, sollen
alle und iede Doctores, Licentiati und Magistri, so
bey der Universität sich aufhalten, und ihre erlan-
gete scientiam practicando exerciren, unter wel-
chen fürnehmlich und zuförderst die Adjuncti omni-
um Facultatum und die, so bey dem Churfürstl.
Sächsischen Hof-Gerichte und geistlichen Con-
sistorio mit advociren, und dann alle diejenigen,
welche der studirenden Jugend privatim docen-
do et disputando dienen, begriffen seyn, und
hierüber des Hof-Gerichts Protonotarius und
der Scholarium Depositor, wenn sie unter des
Raths Bothmäßigkeit gelegene Güther an sich
bringen, Inhalt der A. 1563. und 1569 aufge-
richteten Verträge, Schoß- Tisch- und Bau-
Geld, als onera realia, desgleichen die Schatzung,
so von den Churfürsten zu Sachsen auferleget
wird, entrichten.
 
  Und weil jetziger Zeit, wegen
Oneris excubiarum et custodiae publicae ob ad-
ventum Principis et hostilem metum indictae,
und sonderlich des Defensions-Wercks, für-
nehmlich der Streit, indeme die Universität sol-
che Folge und Aufwartung vor ein Onus perso-
nale gehalten, nach gemeinem Schluß der Rechts-
Lehrer, und daher die Immatriculatos, tanquam ab
oneribus personalibus immunes, darzu nicht ver-
bunden zu seyn erachtet, dagegen aber der Rath ex
communi et inveterata consuetudine solch onus
pro reali auf den Häusern hafftende gehalten,
auch diesem die gemeine Observantz im gantzen
Lande und Churfürstl. Sächsischen Hof-Lager selb-
 
  {Sp. 1759|S. 893}  
  sten beygepflichtet; als ist es dahin mit beyder-
seits guten Willen verglichen worden, daß alle und
jede obgedachte Personen, weil sie unter des
Raths Bothmäßigkeit gelegene Häuser be-
wohnen, in denen von der hohen Obrigkeit in-
sonderheit anbefohlenen Aufwartungen, als da
seynd aufgebothene Zuzüge, Musterungen, und
was dem Defensions-Wercke mehr anhängig, in
der auf dem Hause, darinnen sie wohnen, geleg-
ten Rüstung per substitutum erscheinen, auch
mit Beherbergung der gnädigsten Landes- oder
fremden Herrschafften, Hof-Gesinde, mit Losa-
ment und Stallung, Darlehung Bette und Lei-
nen Geräts, auch Zinnen-Gefässes, wann es
ihnen, wie auch denen übrigen Immatriculatis, da-
von bald hernach Meldung geschiehet, auf vor-
hergehende Ersuchung des Rectoris, durch den
Pedellen angekündiget wird, gegen des Raths
zur Abforderung solches Geräths Abgeordneten
sich gutwillig sollen finden lassen. So viel
aber die Aufwartung beym Thor-Schlüssen, die
grosse Wache aufn Walle und sonsent bey
Justificirung der Malefiz-Personen, und derglei-
chen betrifft, davon sollen sie vor wie nach be-
freyet seyn und bleiben.
 
  Die übrigen Immatriculirten, welche in obiger
Anzahl und Determination nicht begriffen, sollen
alle gemeine Wachen und onera realia gleich
denen andern Bürgern mit verrichten und tragen
helffen, und allein mit dem Aufwarten bey Ju-
stificirung der armen Sünder und andern peinli-
chen Processen verschonet seyn. Da auch über
einer oder der andern immatriculirten Person
Zweifel vorfallen würde, ob sie unter diesem oder
vorhergehenden ordine Immatriculari begriffen,
sollen Academia und der Rath davon Freund-
Nachbarlich mit einander communiciren, und
beyderseits darob seyn, damit aller fernerer Miß-
verstand verhütet werden möge.
 
  Und soll die-
ses alles nicht allein mit den immatriculirten Per-
sonen selbst, sondern auch ihren Wittwen, so lan-
ge sie im Wittwen-Stande verharren, oder mit
einer gleichmäßigen immatriculirten Person sich
anderweit verehligten, gehalten werden, auch son-
sten alle und iede Immatriculati ihrer Person und
persönlichen Klagen halber unter der Universität
Jurisdiction seyn.
 
  Diejenigen aber, so in der
incorporirten und immatriculirten Personen, un-
ter des Raths Bothmäßigkeit vor dem Thore
gelegenen, Häusern und Gärten als Garten-Leu-
te sich aufhalten, sollen des Raths Juris-
diction unterworffen, daß Bürger-Recht zu ge-
winnen, und neben andern die bürgerlichen Be-
schwerungen zu tragen verpflichtet seyn, und da
sie ihres gewonnenen Bürger-Rechts gebührenden
Schein nicht vorlegen können, von ermeldten Uni-
versitäts-Verwandten nicht auf oder angenommen
werden.
 
  Endlich die vom Rath gesuchte Erhö-
hung des Bier-Kauffs betreffend, will die Uni-
versität vermöge des Ao. 1569 aufgerichteten
Vertrags bey vorstehender Theurung mit er-
meldten Rath billigmäßiger Weise sich verglei-
chen. Jedoch soll das alte Bier-Maß allein be-
halten, und nach Gelegenheit des Gersten- und
Hopffen-Kauffs jährlich um Martini das Pre-
tium erhöhet oder vermindert werden.
 
  Welches  
  {Sp. 1760}  
  alles sich obgemeldte Universität und Rath durch
ihre Abgefertigte allenthalben verglichen und
vereiniget, und höchstgedachtes Churfürsten zu
Sachsen und Burggrafen zu Magdeburg etc. etc.
gnädigste Confirmation unterthänigst gesuchet
und gebethen. Geschehen zu Dresden am Ta-
ge Anno Eintausend, Sechshundert und
Vierzehen.
 
  Ratificiren demnach, confirmiren und be-
stätigen obberührten Vertrag hiermit und krafft
dieses Briefes, und wollen, daß demselben in
allen Puncten, Clausuln, Articuln, Inhaltun-
gen und Meynungen nachgegangen, und dage-
gen nichts fürgenommen werde; Jedoch Uns
und unsern geliebten Brüdern an Lehen, Ritter-
Diensten, und andern Hohen-Landes-Fürstli-
chen Rechten und Gerechtigkeiten, auch sonsten
männiglichen an seinen Rechten unschädlichen.
 
  Zu Uhrkund mit Unserm zu Ende aufgedruck-
ten Cantzeley-Secret besiegelt und gegeben zu
Dresden, den 17 December 1614.
 
  (L.S.)  
  B. von Pollnitz.
C. Wolsecker.
 
  Da hundert Jahre verflossen, daß D. Lu-
ther die Päbstliche Bulle Leo des Zehenden we-
gen des Bannes, und das Päbstliche Recht ver-
brannt hatte, wie oben gemeldet worden; feyerte
die Universität Wittenberg 1620 das Andencken
von dieser Begebenheit, und gab dazumahl Bar-
tholomäus Reußner, ein Doctor und Profes-
sor der Rechten zu Wittenberg, eine besondere
öffentliche Schrifft heraus, worinnen er wiese:
daß in dem Päbstlichen Rechte theils Decrete
der Conciliorum und Meinungen der Väter, theils
Regeln und Axiomata des Justinianischen Rechts
enthalten, und selbige auf das geistliche Gericht
und auf die Streitigkeiten der Geistlichen accom-
modiret wären, nachdem es die Beschaffenheit
eines ieden Ortes und Zeit erfordert.
 
  Es wäre
aber auch fast alles mit Aberglauben, Heucheley,
Ehr- und Geld-Geitz vermenget, indem die Päb-
ste alles auf ihren Vortheil zu ziehen trachteten,
und ihre Hoheit zu befördern suchten, die sie auch
schon so weit hinangebracht, als es GOtt zuge-
lassen. D. Reußner fügte mit hinzu, man müste
sich höchst verwundern, daß D. Luther wegen
des verbrannten Päbstlichen Rechts, auf dem
nächsten Reichs-Tage zu Worms, von nieman-
den angeklaget oder gescholten worden, daher
man schlüssen könnte, daß viele von den Papisten
selbst diese That Luthers stillschweigend müsten
gebilliget haben.
Siehe Müller in Defens. def.
Lutheri contra Jesuitas, Creutzen ….
  Als der König in Schweden Gustav Adolph
1631 ohnweit Wittenberg über die Elbe mit sei-
nem Kriegs-Heere setzte, und eine grosse Menge
Studenten ihn zu sehen hinaus giengen, nahm er
sie gantz gnädig an, nennete sie Luthers Söhne,
und sagte öffentlich: „Euch und diesem Ort ha-
ben wir in Schweden das Licht des Evangelii
zu dancken."
 
  Ja, was noch mehr zu verwundern,
da gleich die Schweden in den folgenden Zeiten
 
  {Sp. 1761|S. 894}  
  in diesen Landen 1642 feindlich agirten, gab den-
noch der commandirende Schwedische General
aus einer sonderbahren Achtung für diese Univer-
sität derselben nachgesetzten Schutz-Brief, krafft
dessen sie mitten unter den wütenden Kriegs-
Flammen unversehret geblieben:
 
  Der Königl. Majestät und Cron Schweden,
wie auch Dero conföderirten respective
Reichs-Rath, General und Feld-Mar-
schall in Deutschland, auch Gouverneur
in Pommern,
 
  Linnardt Torstensohn,
uf Redsta, Förstena und Resig u.s.f.
 
  „Demnach im Nahmen Höchstbemeldeter Ihrer
Königl. Majestät und Cron Schweden, von
Hochgedacht. Seiner Excellentz die Universität
zu Wittenberg und dero Professores, mit ihren
angehörigen Acht Dörfern, als Meltzwig, Eutsch,
Reuden, Polnsdorf, Pisteritz, Cöpenig, Diet-
richsdorf und Teuchell, ingleichen das Absdorf-
fer Mülchen und ein Gütlein zu Seegrehn,
aus erheblichen gewissen Ursachen, in Dero son-
derbahren Schutz, Schirm und Protection auf-
und angenommen worden, maßen solches krafft dieses geschiehet.
 
  Als befehlen hiermit Se. Ex-
cellentz allen unter Dero Commando sich befin-
denden hohen und niedrigen Officirern und Be-
fehlshabern, wie auch sämtl. Soldaten zu Roß
und Fuß, daß sie obbemeldete Universität zu
Wittenberg, Dero Professores, und ihre ange-
hörige acht Dörfer, so oben specificiret, mit ihren
Pertinentien, hinführo ruhig, unperturbiret, und
ungekränckt seyn und bleiben lassen, und hier-
wieder, unter was Schein es geschehen mögte,
in geringsten nicht preßiren, betrüben, noch be-
leidigen, vielweniger ohne Ihro Excellentz Be-
fehl mit Einquartier- und Einlogirung, selbst an-
maßender Contribution, Brandschatzung, oder
anderer Exaction, Brand, Plünderung, Abnahm
Pferde, groß und kleinen Viehes, Getreyde noch
andern Insolentien und Gewaltthätigkeiten, in-
festiren und beschweren, oder diese Salva-Guar-
di und Schutz-Brief in einigerley Weise violi-
ren, sondern selbige oder deren vidimirte Copey
in allewege, bey Vermeidung schwehrer Ver-
antwortung und Ungelegenheit, auch nach Be-
findung des Verbrechens, unausbleiblicher Lei-
bes- und Lebens-Strafe, gebührlich respectiren,
und in beharrlicher Obacht unverbrüchlich halten
wollen und sollen.
 
  Wornach sich ein ieder zu
richten und vor Schaden zu hüten wissen wird.
Signatum im Haupt-Quartier bey Leipzig den
22 Decembr. 1642.
 
  (L.S.)  
  Linnardt Torstensohn.  
  Uber dieses ist hier noch beyzufügen, daß Chur-
fürst Johann George der Andere so wohl bey
der Wittenbergischen als Leipziger Universität ein
unvergleichliches Andencken hat, weil er im Jahr
1661 den 20 May das ruchlose und höchst är-
gerliche Pennal-Wesen durch ein in Druck aus-
gelassenes Mandat gäntzlich abgeschaffet, und dar-
innen ernstlich anbefohlen, daß alle und iede auf
 
  {Sp. 1762}  
  besagten Universitäten anwesende Pennale ihren
bis dahin getragenen liederlichen Habit ohnverzüg-
lich ablegen, wie auch die neu ankommenden Stu-
denten sich so bald erbar auskleiden sollen.
 
Jubelfeier 1702 Nachdem das andere Jahrhundert von Stiff-
tung der Universität Wittenberg zu Ende lief,
und selbige in Begriff war, ihr zweytes Jubel-
Feyer, den 18 October des 1702 Jahres, dem
Allerhöchsten zu ewigen Danck, denen Durch-
lauchtigsten Stifftern und Erhaltern zu immer-
währenden Ruhm, und der Nachkommenschafft
zu erkänntlichen Andencken hochfeyerlich zu bege-
hen, trat besagte Universität zuvor in unterschie-
dene Berathschlagungen, damit alles, so viel
möglich, wohl und ordentlich dabey angestellet
werden mögte; dahero sie zuförderst dem Hoch-
löbl. Chur-Sächsischen Geheimden- und Kirchen-
Rath, dieses ihr Vorhaben eröfnete, und als
solches daselbst den erwünschten Beyfall gefun-
den, hat sie ferner Sr. Königl. Majestät in Poh-
len und Churfürstl. Durchl. zu Sachsen, ihrem
allergnädigsten Herrn, und preißwürdigsten Er-
halter, in allerunterthänigster Devotion, ihr Vor-
haben eröfnet, und um allergnädigste Erlaubnis
und mildeste Verordnung wegen derer dabey
erforderten hohen Unkosten, insonderheit aber, da-
mit solches Fest mit desto grösserer Pracht und
Aufnahme begangen werden möchte, um aller-
gnädigste Verstattung Ihro Königl. Hoheit, Dero
Chur-Printzen, zum Rector Magnificentißimus
zu erwählen, allergehorsamst Ansuchung gethan.
 
  Als nun Ihro Königl. Maj. sich dieses Dero treu-
gehorsamsten Universität allerunterthänigstes Bit-
ten in allen Stücken allergnädigst gefallen lassen,
und dieserwegen an Hochlöbliches Geheim-
des Raths-Collegium unterm Dato: Warschau
den 15 April 1702 zurück geschrieben hatten, wurde
solches durch ein eigen Rescript aus dem Hochlöbl.
Kirchen-Rath unterm Dato: Dreßden den 26
April besagten Jahres, der Universität bekannt
gemacht, und von ihr, als ein unvergleichliches
Merckmahl Königl. Munificenz und Gnade, mit
allerunterthänigstem Danck angenommen; hier-
auf Ihro Königl. Hoheit dem Durchl. Chur-
Printzen das Rectorat der Universität in unter-
thänigster Devotion angetragen; Sonntags vor-
her als den 30 April durch ein angeschlagenes Pa-
tent männiglich kund gemachet, und zu der solen-
nen Proclamation auf folgenden Tag, als den
1 May ferner alles folgender maßen veranstaltet.
 
  Den 30 April nach gehaltenem Gottesdienst, da
in der verrichteten Amts-Predigt der General-
Superintend. D. Löscher die von Ihro Königl.
Majestät der Universität erwiesene hohe Gnade,
durch Schenckung Dero Königl. Printzens zu
ihrem Oberhaupt, allerschuldigster maßen gerüh-
met, und männiglich zu einer heiligen Freude, und
inniglichen Danck anermahnet; wurde von dem
Rector Magnificus, D. Christian Vatern, der
Pathologie öffentlichem Lehrer, nicht nur das Aca-
demische Corpus, und alle der Universität zugehöri-
ge und immatriculirte Personen, insonderheit die
Herren Barone, Beysitzer der Facultäten, ausser-
ordentliche Lehrer, Doctores und Licentiati u.s.f.
sondern auch die Königlichen Churfürstlichen
Beamten, sowohl Bürgermeister und Rath,
 
  {Sp. 1763|S. 895}  
  wie auch die Herren Geistlichen und Schul-Col-
legen, daß sie folgenden Tages früh um 9 Uhr
in dem großen Auditorium des Collegii Fridericiani
erscheinen möchten, durch der Universität Diener
invitiret, gestalt durch vorgedachtes Patent de-
nen Herren Studenten, sich auch zu solcher
Zeit an dem besagten Orte einzufinden, allbe-
reit intimiret worden.
 
  Hierauf wurde den 1
May, als am Tage der Rectorats-Verwechse-
lung, früh von 5 bis 6 Uhren von den Thürmen
der Stadt-Kirchen, mit allerhand Musicalischen
Instrumenten der Anfang der Solennität ge-
machet; ferner von 6 bis 7 Uhr so wohl in der
Universitäts-Kirche als in der Stadt-Kirche mit
allen Glocken gelautet, wornach gegen 8 Uhr die
sämmtlichen Herren Professores bey dem Re-
ctore Magnifico D. Vatern in dessen Behau-
sung sich versammlet, und gegen 9 Uhr die an-
dern eingeladenen sich eintzeln nach einander im
grossen Auditorio eingefunden; die Studenten
aber sich auf dem Platze des Collegii Fridericiani
in Ordnung gestellet.
 
  Endlich gegen 10 Uhr
kamen auch die sämmtlichen Professores nebst
dem Rectore Magnifico dahin, und verharreten
daselbst unter währender Musick eine Weile.
Nach Verlauf einiger Zeit erhob sich der Rector
in Begleitung der sämmtlichen Pro-
fessoren, wie auch des Proto-Notarii und Fisci-
Verwalters von dar, und machten den Anfang
zur Proceßion in die Universitäts-Kirche, da denn
die Stadt-Pfeiffer, wie auch die zwey Pedelle
mit Carmesin-farbenen langen Röcken, und zwey
silbernen Sceptern in der Hand, voran giengen.
Hierauf kamen nach dem Academischen Corpore
ferner zwey Diener, mit dergleichen langen Rö-
cken und silbernen Sceptern, welchen die übri-
gen vorbenannte Eingeladene in starcker Anzahl
folgeten.
 
  Nach diesem präsentierte sich ein Chor
Musicanten mit Trompeten und Paucken, auf
welche die Helffte der Studenten in sehr an-
sehnlicher Anzahl, und schöner Ordnung, in vier
und viere in einem Gliede giengen, welche von
sechs derer Ältesten in einem Gliede angeführet
wurden, als welche das gantze Werck bey den
Studenten dirigirten. Hiernächst folgte wieder-
um ein Chor Musicanten mit Hautbois, und
hierauf die andere Helffte der Studenten in vor-
gedachter guten Ordnung; und gieng solcherge-
stalt die völlige Proceßion vom Friedrichs-Colle-
gium durch die Collegen-Gasse über den Marckt,
und ferner durch die Schloß-Gasse in die Uni-
versitäts-Kirche; bey welcher Gegend dem
Durchlauchtigsten Printzen und Rectori Magni-
ficentißmo zu Ehren, die daselbst in Garnison lie-
gende Soldatesca sich in ansehnlicher Parade mit
klingendem Spiel präsentirte.
 
  In der Schloß-
Kirchen zur rechten Seite des Catheders, auf
welchem die Rectores der Universität renunciret
worden, war für Ihro Königl. Hoheit, dem
Rectore Magnificentißimo, ein etliche Stuffen
hoch erhabener mit rothen Sammet, und golde-
nen Frangen bekleideter Thon verfertiget, auf
welchen unter einem Baldachin, ein auf eben sol-
che Art überkleideter Lehn-Stuhl; vor dem Thro-
ne aber ein mit rothen Damast belegtes Tischgen
stunden, auf welches die Scepter, und andere
 
  {Sp. 1764}  
  Insignien der Universität, bey Ablegung des Re-
ctorats niedergeleget wurden, und befanden sich
daselbst einige von dem in Abwesenheit des Gene-
ral-Majors Barons von Rosen, und Obristens
Birons, das Commando daselbst führenden
Major von Taubenheim, auf geschehenes An-
suchen, commandirte Unter-Officirers mit Kurtz-
Gewehr, und wurde bey dem Eintritt in die Kir-
che der Anfang mit der Musick gemacht.
 
  So
bald man in der Kirche, in welcher so lange mit
Lauten angehalten worden, angelanget, betrat
der Rector Magnificus und sämmtliche Professo-
res ihre am Chor erbaueten gewöhnlichen Stüh-
le; den andern wurden auch gewisse Stellen im
Chor angewiesen; die Studenten aber begaben
sich auf die Empor-Kirchen.
 
  Nach einer kleinen
Weile verfügte sich der Rector Magnificus und
die sämmtlichen ordentlichen Professores nebst
dem Proto-Notario der Universität und den zwey
Pedellen gewöhnlicher maßen in die Sacristey,
wiederholeten und verrichteten daselbst die Wahl
des Rectoris Magnificentißimi, wie auch des
Pro-Rectors, welche letztere dieses mahl Johann
Christoph Wichmannshausen, Professor der
Orientalischen Sprachen, betraf, da indessen die
andern beyden Pedelle vor dem Catheder auf-
warteten und mit der Musick angehalten wurde.
 
  Hierauf begaben sich sowohl der zeitherige Re-
ctor als neu erwählete Pro-Rector auf die Ca-
theder, die Professores aber betraten wieder ihre
gewöhnlichen Stühle, und hielte vor der Resi-
gnation des Rectorats der bisherige Rector D.
Vater eine Lateinische Rede, in welcher er die
von Sr. Majestät der Universität erzeigte hohe
Gnade und Munificenz gantz sonderbar rüh-
mete.
 
  Nach deren Endigung wurde das
Veni Sancte Spiritus musiciret, und hiernächst Ihro
Königl. Hoheit, der Durchl. Fürst und Herr,
Herr Friedrich August, Hertzog zu Sachsen,
Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und West-
phalen etc. Chur-Printz etc. als Rector Magni-
ficentißimus der Universität Wittenberg von
wohlgedachten D. Vatern solennißime procla-
miret, gegen Dero Durchl. Haupt zu allem unter-
thänigsten Respect und Gehorsam sämmtliche
Academischen Bürger mit Ernst ermahnet, auch
die Insignien der Universität auf das vor dem
Thron des Rectoris Magnificentißimi stehende
Tischgen niedergeleget. Auf beschehene Procla-
mation wurde wiederum musiciret, und dem Re-
ctori Magnificentißimo zu Ehren und gehorsam-
ster Congratulation eine Deutsche Arie abgesun-
gen.
 
  Nach deren Verlauf renuncirte der Ex-
rector den Herrn Professor Wichmannshausen
zum Pro-Rector dieses halben Jahres, und über-
gab ihm die gewöhnlichen Insignien, ebenfalls
in einer Lateinischen Rede. Hierauf traten der
abgehende Rector und der neu erwählte Pro-Re-
ctor in Begleitung derer Theologen vor den ho-
hen Altar, knieten daselbst nieder, und verrichteten
mit erhabenen Händen unter dem Gesange des
Te Deum laudamus, ihr Gebeth zu GOtt, dem-
selben so wohl für bisherige der Universität erzeigte
Gnade zu dancken, als auch um fernere Verlei-
hung derselben zu bitten. Worauf unter Trom-
peten- und Paucken-Schall durch ein dreymahli-
 
  {Sp. 1765|S. 896}  
  ges freudiges Zuruffen: Vivat Fridericus Augustus,
Rector Academiae Magnificentissimus!
die gantze
Handlung ihre Endschaft erreichte. Schlüßl. wurde
Ihrer Königl. Hoheit, dem Rectori Magnificen-
tißimo sowohl von denen sämmtlichen Studen-
ten, als insonderheit von dem da selbst dazumahl
studirenden Adel, ingleichen von dem Convicto-
rio in verschiedenen wohlgesetzten Glückwün-
schungs-Gedichten die unterthänigste Devotion be-
zeiget.
 
  Da nun das Jubel-Fest der Universität
immer näher kam, so wurde solches im Nahmen
des Rectoris Magnificentißimi den 6 August durch
ein öffentlich angeschlagenes Programma allen
und ieden Auswärtigen und Einheimischen ange-
kündiget, solches auch an die löbl. Universität Leip-
zig zum öffentlichen Anschlage übersandt. Zu-
förderst aber wurde solches an Ihro Königl. Maj.
in Pohlen und Churfürstl. Durchl. zu Sachsen
und Dero Frau Gemahlin, ingleichen an Dero
Königl. Frau Mutter und verwittibten Churfür-
stin von Pfaltz Hoheiten, allerunterthänigst ge-
bracht und um Abschickung einiger Gesandten
sollicitiret.
 
  Dergleichen unterthäniges Bitt-
Schreiben ergieng auch an des Statthalters, Für-
stens von Fürstenberg, Hochfürstl. Durchl. Fer-
ner wurden alle hohe Churfürstl. Collegien zu
Dreßden, und das löbl. Hof-Gerichte zu Witten-
berg, einige andere hohe Minister und Directoren
der Collegien insbesondere, zu solcher Solennität
eingeladen. Dergleichen Einladung ergieng auch
an beyde Sächsiche löbl. Universitäten, Leipzig
und Jena, in Lateinischen Mißiven, wie auch an
beyde zur Universität Wittenberg gehörigen Pröb-
ste zu Kemberg und Schlieben.
 
  Von Einheimi-
schen aber wurden außer denen sämmtliche or-
dentlichen und außerordentlichen Professoren, As-
sessoren, Doctoren, Licentiaten und Adjuncten der
Philosophischen Facultät dazu eingeladen:
 
 
1) Die
Königl. und Churfürstl. hohen Civil- und Militar-
Bedienten
2) Der Baron von Friesen;
3) Die Königl. und Churfürstl. Beamten;
4) Der Stadt-Rath;
5) Die Geistlichen und Collegen der
Stadt-Schule.
 
  Auch wurden den Studen-
ten vermeldet, zwölf Deputirte unter sich zu erwäh-
len und zu der Jubel-Mahlzeit abzuschicken. Der-
gleichen Einladung geschahe auch bey der löbl.
Bürgerschafft.
 
  Hierauf wurde den 15 October,
als am Achtzehenden Sonntage nach Trinitatis,
diese vorhabende Solennität von der Cantzel ab-
gekündiget und vermeldet, daß Dienstags, als
den 17 October früh eine solenne Vorbereitungs-
Predigt in der Stadt-Kirche gehalten werden
solte, worzu sich einzufinden männiglich ermahnet
wurde.
 
  Diesem zu Folge versammleten sich die
Professores früh zwischen 7 und 8 Uhr in des da-
mahligen Pro-Rectors, Profess. Joh. Chri-
stoph Wichmannshausen, Wohnung. Und als
um halb 8 Uhr die Gemeinde, wie an andern hohen
Festtagen,mit den gantzen Geläute zur Kirche be-
ruffen wurden, so erhob sich hierauf der Pro-Re-
ctor Magnificus, nebst den gesammten Professoren
in die Stadt-Kirche, in welcher der General-Su-
perintendent, D. Caspar Löscher, nach vorhero
verrichteten Christlichen Gesängen und Musiciren
die Vorbereitungs-Predigt bey sehr volckreicher
Versammlung ablegte, und aus dem LXVIII Ps.
 
  {Sp. 1766}  
  v. 17 vorstellete: Wittenberg GOttes Lust-Berg.  
  Nach verrichteten Gottesdienste begleiteten die
Professoren den Pro-Rector wieder nach Hause,
und wurde zur Wahl des künfftigen Pro-Rectors
D. Joh. George Neumanns, das gewöhnliche
Probulevma gehalten. Nach Verrichtung dessen
verfügte sich ein ieder in seine Behausung, und wur-
de einigen Herren Professoren Commißion gege-
ben, Sorge zu tragen, damit alles, sowohl in der
Schloß-Kirche, als sonsten zu der morgenden gros-
sen Solennität bestermaßen zubereitet und ange-
ordnet werden möchte. Wie denn auch Ihro
Königl. Maj. und Königl. Hoheit zu dieser Festi-
vität allergnädigst abgeordnete Herren Legaten
bald nach ihrer Ankunfft von zweyen Professoren
angenommen und complimentiret wurden.
 
  Und
weiln Ihro Königl. Maj. die fernere hohe Königl.
Gnade gehabt, zu Ausschmückung der Universi-
täts- oder Schloß-Kirche viele kostbare, theils mit
Gold gewürckte Tapezereyen, auf allerunterthä-
nigste Vorstellung Dero Ober-Schenckens, des
Herrn Grafens von Eck, aus Dero Tapezerey-
Gewölbe in Dreßden allergnädigst zu vergönnen;
so wurden damit nicht allein die Empor-Kirchen,
sondern auch alle Seiten und Wände solches
Tempels, wie auch die Catheder und Gestühle für
die Anwesenden, theilst höchst- und ansehnliche Ge-
sandtschafften, theils andere vornehme Deputir-
te, Gäste und Universitäts-Personen auf das
prächtigste bekleidet, zuförderst aber für Ihro Kö-
nigl. Hoheit, den Rector Magnificentißimus, ein
Thron mit eben der Pracht, wie vorm halben Jah-
re geschehen, und vorher beschrieben worden, von
dem Königl. Tapezier zubereitet.
 
  Nicht weniger
wurden mit allergnädigster Vergünstigung Ihrer
Königl. Maj. auf Ordre Dero General-Feld-
Zeugmeister, Herrn Grafens von Zinzendorf,
durch den dasigen Ober-Commendanten, Herrn
General-Wachtmeister Baron von Rosen, Ca-
nonen aus dem Zeughause in ziemlicher An-
zahl vor und in dem Schloß-Platze zum Salve-
Schießen aufzuführen, befohlen, auch zu Besetzung
der Schloß-Kirche und des von der Universität re-
novirten Augustei, eine zulängliche Mannschafft
commandiret.
 
  Als nun endlich der so lange erwar-
tete 18 Oct. als der dritte Geburths-Tag der Uni-
versität, anbrach, so wurde sofort der Anfang zu
der Jubel-Solennität von denen Thürmen der
Stadt-Kirchen, durch eine vortreffliche Musick von
Trompeten und Paucken, auch Zincken und Po-
saunen, von 4 bis 5 Uhr wechselsweise gemacht,
hernach in beyden Kirchen durch Läutung aller
Glocken in drey Pulsen fortgefahren, nach dessen
Endigung die Studenten sich auf dem so genann-
ten Kloster in zahlreicher Menge versammleten und
ordneten; desgleichen das Academische Corpus
mit seinen Immatriculirten, auch hierzu erbethenen
Königl. und Churfürstl. Herren Beamten, dem
Raths-Collegio, geistl. Stadt-Ministerio und
Schule in dem großen Auditorio des Friedrichw-
Collegii, that.
 
  So postirte sich auch auf Ordre
des Herrn General-Majors und Ober-Commen-
dantens die gantze daselbst gelegene Garnison, un-
term Commando des Obrist-Lieut. von Folcker-
sam, auf dem Parade-Platz der Schloß-Kirche
gegen über mit vollem Gewehr; Ingleichen alle
 
  {Sp. 1767|S. 897}  
  Artillerie-Bedienten und Büchsenmeister in zwey
Reihen von der Schloß-Kirchen-Thür bis an das
Schloß-Thor mit ihrem Unter-Gewehr und dop-
pelten Zündruthen. Auf dem Marckt-Platze aber
stelleten sich zwey Fähnlein von der Bürgerschafft,
ebenfalls mit Ober- und Unter-Gewehr. Es wur-
den auch vom gedachten Ober-Commendanten vor
das neue Augusteum oder Kloster zur Wache, 1
Lieut. mit 4 Unter-Officiers und 36 Gemeinen
commandiret; da denn zwey Posten außen vor
dem Thore, zwey vor der Stiegen mit Flinten,
wie auch zwey oben zu Ende der Stiegen, und sechs
Hellebardirer vor der Thüre des großen Saals,
worinne gespeiset wurde, stunden.
 
  Und 8 Uhr wur-
de wiederum in dem beyden Kirchen gelautet, und
gieng die Proceßion aus dem Friedrichs-Collegio
die Collegen-Gasse hinauf über den Marckt, durch
die Schloß-Gasse bis in die Schloß-Kirche in fol-
gender Ordnung:
 
  1) Vier Marschälle mit Silber beschlagenen
Stäben, welche vier Marschälle alle Candidaten
der Rechte waren.
 
  2) Die Stadt-Pfeiffer mit Zincken und Po-
saunen.
 
  3) Zwey Pedelle der Universität in Carmesin
mit Gold bordirten Habit, mit den Insignien der
Universität.
 
  4) Der Pro-Rector Magnif. Prof. Wich-
mannshausen, in einem neuen rothsammeten mit
Gold reichlich gestickten Rectorats-Mantel und
dergleichen Baret, und ward von dem damahli-
gen General-Super. D. Caspar Löschern, be-
gleitet, welchen die übrigen Professoren und ande-
re der Universität zugethane in gewöhnlicher Ord-
nung folgeten.
 
  5) Wiederum zwey Pedelle, wie die vorigen
gekleidet, mit silbernen Sceptern.
 
  6) Der Herr Baron von Friesen, die Beysi-
tzer der Juristen-Facultät, der Creyß-Amtmann,
die Burgemeister, theils Doctores, theils Licen-
tiate, theils Königl. Beamte, Raths-Personen,
Geistliche, Adjuncti der Philosophis. Facultät und
Schul-Collegen, alle nach ihrem sonst gewöhnli-
chen Range.
 
  7) Einige von Adel und andere vornehme Stu-
denten zu Pferde, nebst dem Fechtmeister, vor, ne-
ben und nach dem Haufen derer Studenten.
 
  8) Ein paar Paucken und sechs Trompeten.  
  9) Die erste Helfte der Studenten, ie vier und
viere in einem Gliede.
 
  10) Ein Chor Hautbois mit 2 Wald-Hörnern.  
  11) Die andere Helfte der Studenten.  
  12) Wiederum ein paar Paucken und sechs
Trompeten.
 
  Als der Zug über den Marckt gieng,
präsentirte die daselbst postirte Bürgerschafft das
Gewehr, schwung das Fähnlein, und rührte das
Spiel: Desgleichen geschahe auch von der Gar-
nison und Artillerie, die sich vor der Schloß-Kirche
postirt hatte.
 
  Bey dem Eintritt in die Schloß-
Kirche wurde mit einer schönen Musick intoniret,
da ein iedweder seinen angewiesenen Platz in Be-
sitz nahm, und befanden sich dabey eine überaus
große Menge von Fremden, und theils weit entle-
genen Orten, Gelehrten und Ungelehrten, hohen
und niedern Standes, insonderheit von den Geist-
 
  {Sp. 1768}  
  lichen und andern, so vormahls daselbst studiret,
welche allerseits dieser Solennität mit beywohne-
ten.
 
  Hierauf wurden einige vornehme Gäste durch
zwey Marschälle und zwey Diener der Universität,
und endlich die beyden Deputierte der Universität
Leipzig, als D. Gottlob Friedr. Seligmann,
und D. Joh. Christian Schamberger, aus ih-
ren Logiamentern in Carossen abgeholet und zur
Kirche geführet; ihnen auch ihre Stellen im Chor,
nicht ferne von denen Herren Abgesandten ange-
wiesen.
 
  Letzlich wurden alle vier Marschälle und
die vier Pedelle der Universität mit silbernen Sce-
ptern zur Abholung Ihrer Königl. Maj. von Pohlen
und Ihrer Königl. Hoheit des Rectoris Magnifi-
centißimi höchst- u. hochansehnl. Herren Abgesand-
ten abgefertiget, und waren solche die Hoch- und
Wohlgeb. Herren, Hr. Wolfgang Dietrich
von Werthern, auf denen Graf- und Herrschaff-
ten Beichlingen, Frondorf, Colleda u. Gutmanns-
hausen, Sr. Röm. Kayserl. Maj. und des h. Röm.
Reichs Erb-Cammer-Thürhütter, und Königl.
Maj. in Pohlen und Churfürstl. Durchl. zu Sach-
sen hochbestallter Chur-Creyß-Hauptmann, Dom-
Herr zu Naumburg; und Hr. Wolff Erich von
Bennigsen, auf Bennigsen, Bandeln, Grünau,
Völcksen, Leipnitz u. Scheitlingen, Königl. Pohln.
und Churfl. Sächs. hochverordneter Hof-Richter
zu Wittenberg: welche sich in zweyen mit sechs
Pferden bespanneten Carossen nach der Schloß-
Kirche erhuben, daselbst von vier Professoren em-
pfangen, und nach ihren allernächst bey dem für
Ihro Königl. Hoheit dem Rectore Magnificentis-
simo aufgerichteten, und mit vier Unter-Officiren
in kurtzen Gewehr guardirten Throne, zur rechten
Seite des Altars, mit rothen Sammet umzogenen
Gestühlen gebracht worden.
 
  Nach Ankunfft der
Herren Abgesandten gieng der völlige Gottesdienst
an mit dem Liede: Allein GOtt in der Höh sey
Ehr: worauf statt der Epistel der 147 Ps. von dem
Stadt-Prediger, M. Hieronymus von Wen-
dingen, vor dem Altar verlesen, nachher das Lied:
Nun freut euch lieben Christen gemein etc. gesun-
gen, ferner ein Laudate mit Trompeten und Pau-
cken musiciret, dann an statt des Evang. aus Es. II,
2. 3. vor dem Altar verlesen, darauf der Glaube ge-
sungen, und endlich mit dem Liede: Liebster JEsu
wir sind hier etc. beschlossen wurde.
 
  Hierauf begab
sich D. Joh. Ge. Neumann auf das Catheder
D. Luthers, und legte die Jubel-Predigt ab, in
welcher er das Rechtgläubige Zion in den letzten
Zeiten der Welt aus dem Text vorstellete; u. wurde
nach dem Eingange vor dem Vater Unser, das Lied:
Nun dancket alle GOtt; nach Endigung der
Predigt aber, eine hierzu neu-verfertigte Arie auf
zwey Chören abgesungen und musiciret, endl. vor
dem Altar eine Collecte verlesen und der Seegen
gesprochen.
 
  Nunmehro begab sich der abgehende
Pro-Rector, nebst sämtl. öffentl. ordentl. Profes-
soren von den Marschällen geführet, aus ihren in
dem vordern Chor zur lincken Seite des Altars
eingenommenen Stühlen, in den innern Chor des
hohen Altars, und stelleten sich die drey Facultä-
ten, die Theologische, Juristische und Medicinische
zur Rechten; die Philosophische zur Lincken des Al-
tars, der Pro-Rector aber blieb in der Mitten ste-
hen, allwo nach Abführung derer Marschälle, und
 
  {Sp. 1769|S. 898}  
  Musicirung des Veni Sancte Spiritus, er in einer
kurtzgefasseten Lateinis. Rede, wegen seiner vor ei-
nem halben Jahr geschehenen Wahl danckte, auch
zugleich erinnerte, daß nunmehro die eingeführte
Gewohnheit erfordere, solche Würde einem an-
dern aufzutragen; diese wurde durch Doctor
Hanncken kurtz beantwortet und gebeten, die-
jenige Person zu entdecken, welche in dem gestri-
gen Academischen Concilio zum Pro-Re-
ctor des bevorstehenden halben Jahres erwählet
worden: worauf D. Joh. Geo. Neumann, als
neu erwählter Pro-Rector der Universität, öffentl.
proclamiret, und diese Würde zu übernehmen, er-
beten wurde; wornach dieser ebenfalls in einer
Lateinis. Rede sich bedanckte, und über die Gesetze
und Statuten der Universität fest zu halten, sich
durch gegebenen Handschlag verbindlich machte.
 
  Nach dessen Vollendung traten die beyden Pro-
Rectores auf die Rectorats-Catheder, die Profes-
soren begaben sich in ihre Stühle, und nachdem der
abgehende Pro-Rector, Wichmannshausen, sein
bisher geführtes Pro-Rectorat übergeben, und den
Rector-Ornat auf ein vor besagtem Throne stehen-
des Tischgen niedergeleget, proclamirte er noch-
mahls D. Neumannen zum Pro-Rector des
künfftigen halben Jahres mit Ubergebung derer
Insignien und des Ornats, und wünschte ihm zur
Academis. Regierung Glück. Beyde Pro-Recto-
res nebst den Professorens der h. Schrifft giegen
hierauf zum Altar, knieten daselbst nieder und wur-
de das Te Deum laudamus gesungen, auch hierbey
unter dem Schall der Paucken und Trompeten,
aus allen aufgeführten Stücken dreymahl gefeu-
ert, und von der Garnison eine dreyfache Salve
gegeben.
 
  Als auch dieses verrichtet, begab sich der
Professor der Beredsamkeit, Conrad Samuel
Schurtzfleisch,
auf den Catheder, und hielt im
Nahmen der Universität eine solenne Jubel-Rede.
 
  Nach deren Endigung erfolgete unter völligem
Geläut, auch fliegenden Fahnen, und klingendem
Spiel der im Gewehr stehenden Garnison, Artil-
lerie und Bürgerschafft der Rückzug aus der
Schloß-Kirche nach dem neuen Augusteo oder
Kloster, in folgender Ordnung:
 
  1) Die beyden mit sechs Pferden bespannten
Carossen derer höchst- und hoch ansehnl. Herren
Abgesandten;
 
  2) Ein Chor Zincken und Posaunen;  
  3) Zwey Pedelle der Universität mit den Sce-
ptern;
 
  4) Die vier Marschälle;  
  5) Die beyden höchst- und hochansehnlichen
Herren Abgesandten;
 
  6) Der neu erwählte Pro-Rector in Beglei-
tung des vorigen;
 
  7) Die Deputierten der Universität Leipzig;  
  8) Die sämtl. Professoren nach den vier Fa-
cultäten, deren Corpus der Universität Proto-
Notarius und Procurator Fisci beschlossen;
 
  9) Wiederum zwey Pedelle der Universität
mit Sceptern;
 
  10) Alle die vorher benannten Personen in ih-
rer Ordnung, unter welchen sich auch der Königl.
und Churfürstl. Geh. Cämmerer, Nic. Lutke,
befande.
 
  Bey Anlangung an ietztbesagtem Orte,
begab man sich so fort auf den zu dergleichen Uni-
 
  {Sp. 1770}  
  versitäts-Festivitäten bestimmten mit sechs langen
Tafeln besetzten Saal. So langten auch kurtz
darauf Ihre Königl. Maj. in Pohlen und Chur-
fürstl. Durchl. zu Sachsen Geh. Rath, Hr. Carl
Gottfr. Bose, Creyß-Hauptmann in dem Meiß-
nischen Creyße, in Gesellschafft des Hrn. Ottens
von Rosen, Freyherrn zu Schönangern etc. Ihro
Königl. Maj. in Pohlen und Churfürstl. Durchl.
zu Sachsen, General-Wachtm. über die Infan-
terie und Commendantens der Festung Witten-
berg, daselbst an; ingleichen der Vice-Creyß-
Hauptmann in Thüringen, Hanß Friedr. von
Werthern, der Obrist-Lieut. von Folckersam,
und viele andere vornehme Gäste.
 
  Unter währen-
der Mahlzeit wurde beständig musiciret, und bey
Trinckung der hohen Gesundheiten, Ihro Königl.
Maj. Dero Königl. Gemahlin, wie auch Ihro
Königl. Hoheit, des Chur-Printzens, als Rectoris
Magnificentißimi, unter Trompeten- und Paucken-
Schall, auf Ordre des Ober-Commendantens,
iedesmahl aus neun Canonen gefeuert, dergleichen
auch geschahe, als gedachter Commendante das
Wohlergehen der Universität ausbrachte. Bey
den andern vornehmen Gesundheiten wurden alle-
mahl drey Stücke gelöset.
 
  Nachdem endlich die
Herren Abgesandten Abends gegen 10 Uhr nach
ihren Wohnungen gefahren, wohin sie von den vier
Marschällen begleitet wurden, so begaben sich auch
die andern vornehmen Gäste nach Hause.
 
  Folgen-
des Tages, als am 19 Oct. wurden in den drey
Facultäten, der Theologischen, Juristischen und
Medicinischen, Doctor-Promotiones angestellet,
nachdem solches Sonntags vorher durch drey un-
terschiedene Programmata mit Meldung der Nah-
men der Doctoranden von den Decanen öffentlich
angezeiget worden.
 
  Da denn nach Läutung der
großen Glocke die Professoren und Doctoren der
drey Facultäten nebst den Doctoranden sich in der
Behausung D. Hanneckens versammleten, und
nachdem der Pro-Rector durch die vier Marschälle
auch dahin abgehohlet worden, sich gegen 12 Uhr
in gewöhnl. Ordnung in die Schloß-Kirche ver-
fügeten, wohin nachmahls die Herren Gesandten
und Deputirten, gleichwie Tages vorher, von den
Marschällen begleitet, und die ersten vor der Kirche-
Thüre von vier Professoren empfangen, und nach
ihren Gestühlen geführet wurden.
 
  Nach deren An-
kunfft und geendigter Musick betrat D. Hanne-
cken, als Promotor, den gewöhnl. Catheder, und
nach gehaltener Oration und erlangter Macht von
dem Decano der Theologis. Facultät, D. Caspar
Löschern, als Pro-Cancellario, creirte er mit ge-
wöhnl. Gebräuchen sieben Doctores der heiligen
Schrift, die da waren:
 
  1) Lic. Gottlieb Eckstein, Prof. der Orienta-
lischen Sprachen und Archi-Diaconus zu St.
Marien in Stetin.
 
  2) Lic. Heinrich Tiezmann, Pastor zu St.
Gumberti und Consistorial-Adsessor in An-
spach;
 
  3) Lic. Sigismund Richter, Pastor zu
Radeberg und Dreßdnischer Adjunctus;
 
  4) Lic. Johann Andreas Schrön, Pa-
stor und Superintendent zu Heldrungen;
 
  {Sp. 1771|S. 899}  
  5) Lic. Andreas Kunad, Professor der Theo-
logie und Pastor zu St. Trinitatis in Zerbst.
 
  6) Lic. Florian Klepperbein, Pastor und
Superintendent, wie auch Consistorial-Adsessor
zu Jevern;
 
  8) Lic. Christoph Barffknecht, Pastor und
Probst zu Belgrad, auch Königl. Preußischer
Hof-Prediger.
 
  Unter welchen nur der fünffte
gegenwärtig war.
Siehe Unschuldige Nachr.
des Jahres 1702 ...
  Diesem folgete D. Gottfried Suevus, und
nach gleichfalls gehaltener Oration und erlangter
Vollmacht von dem Decano der Juristischen Fa-
cultät, D. Johann Heinrich Bergern, als
Pro-Cancellario, promovirte er mit gewöhnlichen
Ceremonien neun Doctores beyder Rechte.
 
  Endlich erhielten von dem Königl. Pohlnischen
Leib-Medico, D. Johann Gottfried Bergern,
nach ebenmäßig gehaltener Oration und erlangter
Vollmacht von dem Pro-Decano, D. Paul
Gottfried Sperlingen, als constituirten Pro-
Cantzler, siebenzehen Licentiaten der Medicin die
Doctor-Würde in derselben.
 
  Unter währenden Creationen wurde allezeit mit
der Orgel gespielet und musiciret, auch nach aus-
getheilten gewöhnlichen Geschencken und abgeleg-
ten Dancksagungs-Reden mit dem Gesang: Te
Deum laudamus, bey dessen Anfang die Herren
Professores der Theologie, mit den neugemachten
Doctoren, zu dem Altar giengen, und kniend bis
zu dessen Endigung verharreten, diese dreyfache
Handlung beschlossen.
 
  Der Rückzug geschahe
wiederum nach dem Augusteo, fast in eben der
Ordnung, wie es vorigen Tages war gehalten
worden, nur daß die Universität hierbey nicht als
ein Corpus, sondern in sonst gewöhnlicher Ord-
nung, auch von den neupromovirten Doctoren
von welchen die Theologen mit schwartz sammeten
Mützen, die Juristen und Mediciner aber mit
roth sammeten Bareten bedeckt waren, soviel ih-
rer gegenwärtig, den Herren Gesandten, dem Pro-
Rector, den Deputirten u.s.f. allezeit einer
zur lincken Seite gieng.
 
  Den 20. October ergieng die Promotion
der Magister in der Philosophischen Facultät,
nachdem die Invitation der Candidaten von dem
damahligen Decano, Professor Planern, am Fest-
Mariä Heimsuchung und die Intimation der so-
lennem Promotion an hundert und zween Magi-
stern den 15 Octobr. geschehen war. Es verrich-
tete aber diese Promotion auch in der Schloß-
Kirche Johann Wilhelm Berger, Professor
der Poesie, nach abgelegten Jubel-Ceremonien,
als der Zeit Decanus, nachdem D. Johann
Baptist Röschel, Professor der Physick, die
Candidaten dem Decano, als Pro-Cantzlern, zur
Promotion in einer kurtzen Rede recommendiret
hatte.
 
  Der Schluß dieser Handlung wurde ge-
macht durch Proposition einer Frage von M.
Volckart Stephens aus Hamburg, welcher die
erste Stelle unter den neuen Magister hatte, wel-
che vorgelegte Frage hernach der Professor der
Beredsamkeit decidirte. Die gewöhnliche Danck-
sagung thate M. Just Christian Uthen, von
Klingen im Schwartzburgischen, der andere unter
den Promovirten. Mit dem Abholen und Be-
 
  {Sp. 1772}  
  dienung der Herren Gesandten, des Pro-Rectors,
und derer Deputirten, wurde es wie vorige Tage
gehalten.
 
  Der Rückzug geschahe in eben solcher
Ordnung, wie die vorigen Tage, also, daß allezeit
den Herren Gesandten, dem Pro-Rector, den De-
putirten, Professoren und andern Gästen, ein neu-
gemachter Magister, mit einem Violet-farbenen
sammeten Mützgen bedecket, zur lincken Seite gieng,
und nach Anlangung in dem Augusteo, wurde
ebenfalls auf den gewöhnlichen Saale gespeiset,
und bis 10 Uhr zugebracht, da sich ein ieder
nach Hause begeben, worauf den Herren Abgesand-
ten, dem Pro-Rector, den Deputirten, und andern
eine Nacht-Music, mit Hautbois und Waldhor-
nern bey vielen Fackeln von dem Adel gebracht,
und also das gantze Jubel-Fest in Anwesenheit un-
zähliger von vielen Universitäten dahin gekomme-
nen Studenten, auch anderer der Universität
wohlwollender Personen, beschlossen wurde.
 
  Damit aber auch die Churfürstlichen Alumni
hierbey ihre Obliegenheit erwiesen, so wurde auf
Anordnung der Herren Ephoren von einem Ad-
juncto der Philosophischen Facultät, M. Chri-
stoph Heinrich Zeibichen, eine Lateinische Ora-
tion in den grossen Auditorio des Friedrichs-
Collegii den 22. October gehalten, die Studenten
darzu durch ein gedrucktes Programma invitiret,
auch zum Beschluß eine von dem Redner verfer-
tigte Arie abgesungen.
 
  So sind auch zu Ehren des Rectoris Magni-
ficentißmi Königl. Hoheit, und angenehmen Er-
innerung dieses celebrirten zweyten Jubel-Festes
unterschiedene Medaillen verfertiget worden, de-
rer vielen Gratulationen und Gedichten bey dieser
Gelegenheit zu geschweigen.
  • Acta Secularis
    Sacri Acad. Vitemberg
    . 1702. in fol.
  • Medaillen
    Sammlung
    ad Ann. 1742. Woche 20. …
  • Lucä Europ. Helicon …
  • Ludovici
    Schauplatz der Allgemeinen Welt-Geschichte des achtzehenden Jahrhunderts, Th. I. ...
     

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Stand: 26. Februar 2013 © Hans-Walter Pries