Titel: |
Zeit, (ungewisse) |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
61 Sp. 808 |
Jahr: |
1749 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd.
61 S. 417 |
Vorheriger Artikel: |
Zeit, (ungerechte oder widerrechtliche Verjährungs-) |
Folgender Artikel: |
Zeit, (ungewöhnliche Verjährungs-) |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Zeit, (ungewisse) undeterminirte, unbestimmte, unbeschränckte,
oder zweifelhaffte
Zeit,
Lat,
Tempus incertum, Tempus
indefinitum, illimitatum,
anceps oder dubium, ist, wenn
entweder gar keine genaue und eigentliche Bestimmung einer
gewissen Zeit-Frist
geschehen, oder selbige doch so dunckel und
zweiffelhafft ausgedruckt worden, daß
man nicht einzusehen weiß, wenn dieselbe anfangen, und ob oder wenn sie wiederum
aufhören soll. Siehe |
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Jedoch wird absonderlich in |
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{Sp. 809|S. 418} |
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Schuld- und Zahlungs-Sachen, wenn sich zumahl in Ansehung der in der
Schuld-Verschreibung enthaltenen
Zeit
oder Zahlungs-Fristen ein gegründeter Zweifel eräugnet, davor gehalten, daß
selbige aus keiner andern Absicht hinzu gefüget worden, als die Zahlung noch
länger hinaus zu verschieben. |
Hondedeus ... |
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