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Zedler: Ziegler, (Caspar) beyder Rechte Doctor HIS-Data
5028-62-556-1
Titel: Ziegler, (Caspar) beyder Rechte Doctor
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 62 Sp. 556
Jahr: 1749
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 62 S. 295
Vorheriger Artikel: Ziegler, (Bernhard von)
Folgender Artikel: Ziegler, (Caspar) ein Doctor der Rechten
Siehe auch: Kaspar Ziegler
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Ziegler, (Caspar) beyder Rechte Doctor, des Chursächsischen Schöppen-Stuhls zu Leipzig Beysitzer, Vornehmer des Raths und Pro-Consul, wie auch berühmter Practicus zu Leipzig, wurde  
  {Sp. 556b}  
  zu Cotbus in der Nieder-Lausitz den 9 May 1581 gebohren. Sein Vater war Paul Ziegler, Archi-Diaconus der Pfarr-Kirchen daselbst; die Mutter aber Elisabeth, Anton Schneiders, Bürgers und Cramers zu besagten Cotbus, hinterlassene Tochter.  
  Von diesen seinen Eltern ist er nicht allein bald Anfangs zum Christenthum, sondern auch zur Schulen und zum Studiren gehalten worden. Nachdem aber dieselben nach der Zeit bey diesem ihren Sohne ein gutes Ingenium verspühret, die Schule auch des Orts fast zu wenig seyn wollen; Als haben sie ihn 1598 nach Breßlau verschickt, woselbst er denn eben in dem Gymnasio zu St. Marien-Magdalenen den damahligen gelehrten Rector, M. Johann Häckelshofen angetroffen; Da er sich denn unter der Anführung anderer Collegen bis in das fünfte Jahr in Sprachen, in der Logick, Ethick und Physick ziemlich feste gesetzet hat.  
  Darauf haben ihn seine Eltern im Jahr 1603 auf die Universität Wittenberg verschicket; daselbst er denn anfänglich sich in der Gottes-Gelahrheit unter D. Myliussen, D. Gesnern, D. Rungen, und D. Hurtern geübet: So wohl auch in der Philosophie, sich des Unterrichts des damahls berühmten M. Gregorius Horstens bedienet. Und obschon seine Eltern in den Gedancken gestanden, weil damahls auf der Universität Wittenberg die Theologische Facultät in grossen Flor gestanden, daß er durch solche Gelegenheit zu der Theologie sich wenden würde; so hat sich doch seine natürliche Zuneigung zu der Rechts-Gelehrheit gelencket.  
  Derowegen, als er 1604 von Wittenberg nach Leipzig sich begeben, und anfänglich in der Logick und Ethick sich noch ferner geübet; auch damahls seinen Blutsfreund, D. Joseph Ursinum, noch am Leben angetroffen; hat er auf dessen Rath und Gutachten die Rechts-Gelahrheit angefangen, darinnen er die ersten Gründe in denen Vorlesungen über die Instituten alsobald das erste Jahr begriffen, und hernach 1605 und 1606 in zweyen Disputir-Collegien über die Instituten des D. Wilhelm Schmuckens und M. Balthasar Mävii sich geübet. Als auch 1607 D. Bartholomäus Musculus ein Collegium über die Pandecten angefangen, und vornehme Studenten an sich gebracht, hat unser Herr Ziegler denselben sich auch beygesellet und keine Gelegenheit, etwas nützliches zu lernen, vorbeygehen lassen. Endlich als auch der damahls berühmte Theoreticus D. Wilhelm Schmuck, 1608 ein Collegium Treutlerianum zu halten, angemeldet, hat er auch solches mit gutem Nutz besuchet.  
  Hierauf hat er nachmahls selbst unterschiedene Collegia über die Instituten und Pandecten gehalten, also daß unter seiner Anführung unterschiedene Studenten es in der Rechts-Gelahrheit weit gebracht haben: Immassen etliche derselben hernach auf andern Universitäten die Doctor-Würde angenommen und zu öffentlichen Ämtern sich haben brauchen lassen. Wie denn Herr Ziegler sich es vor eine besondere Ehre gehalten, daß unter andern in seinen Vorlesungen der vornehme und gelehrte Mann, D. Bernhard Bertram, gewesener Fürstl. Sächs. Cantzler zu Altenburg, sich befunden, welcher in zweyen seiner Vorlesungen 1609 und 1611 sich hat finden lassen.  
  Wiewohl nun hierauf unser Herr Ziegler  
  {Sp. 557|S. 296}  
  im Jahr 1611, als er bey Herrn Paul und Christian Franckenstein, Gebrüdern, als deren Präceptor und Informator sich aufgehalten, auf die Universität nach Jena sich gewendet, und allda eine Zeitlang zu verharen, auch Disputir-Stunden zu halten, entschlossen gewesen; So ist doch damahls die Pest eingefallen, dadurch viel Studenten, und unter denen auch Er, auszuweichen, und der Gefahr zu entgehen gezwungen worden.  
  Weil er aber befunden, daß er doch endlich seine Rechts-Gelehrsamkeit auch in die Übung bringen müste, und immittelst auch seine Eltern an der Pest verschieden; Als hat er sich zur Praxi gewendet, und darinn seinen Fleis sehen lassen. Und wie er folglich guten Fortgang gefunden, hat er auf vorhergehende Berathschlagung vor nützlich gehalten, bey der Universität Jena 1614 um die Doctor-Würde anzuhalten. Da er denn auf sein Angeben alsobald in die Zahl der Candidaten angenommen, und zu beyden Examen, wie auch zur öffentlichen Disputation zugelassen worden. Und als eben um diese Zeit den 10 Jenner 1615 eine solenne Doctor-Promotion in allen dreyen Facultäten auf einmahl gehalten wurde; Als hat er sich bey solcher Handlung auch finden lassen, und ist nebst andern sechs Candidaten zu einem Doctor in der Rechtsgelahrheit ernennet worden.  
  Damit er aber solcher Ehre vor fähig erkannt werden möchte, hat er bald hernach die unten angeführten Conclusiones ad auream praxin Calvoli der Gelehrten Welt zum Besten herausgegeben. Worauf er sich hernach wiederum zur Praxi gewendet, und ist er darinnen vielen vornehmen Grafen, Herren, denen von Adell, und andern ehrlichen Leuten mit seinem Rath und Beystand bedienet gewesen: Immassen er auch 1616 von Sr. Chur-Fürstl. Durchl. zu Sachsen zu des Löblichen Consistorii zu Leipzig ordentlichen Advocaten bestätiget worden.  
  Weil er nun in seinem Beruf sich friedfertig erzeuget, auch mehr zu gütlichen Vergleichungen, als zu kostbaren Processen und Zanckhändeln Belieben getragen; ist er von iedermann geliebet und geehret worden. Dahero ein Hochweiser Rath zu Leipzig ihn 1638 im August in das Raths-Collegium mit gezogen, ihme auch die Assessur aufgetragen in welchen seinem Amte er bey damahligen schweren Kriegsläufften offtmahls verdrüßliche und gefährliche Verrichtungen auf sich nehmen müssen: Wie er denn zu dem im Jahr 1640 zu Dreßden gehaltenen Land-Tage sowohl als zu dem 1641 beruffenen Ausschusse der Landschafft, Raths wegen nebst andern abgeschicket worden, und allda das seine gemeiner Stadt wegen rühmlich verrichtet.  
  Als im Jahr 1646 in dem Chur-Fürstl. Sächsischen Schöppenstuhle zu Leipzig; durch Absterben D. Heinrich Volckmars ein Stelle erlediget worden war, ist er sowohl von denen Schöppen, als auch von dem Rathe zu Ersetzung dieser erledigten Stelle einhellig vorgeschlagen, und von Sr. Chur-Fürstl. Durchl. gnädigst confirmiret worden; Wie er denn auch am 8 September desselben Jahres vermittelst seiner Eydesleistung installiret worden; Da er denn nach seinen Ihme verliehenen Gaben seine Arbeit höchsten Fleisses verrichtet.  
  Da  
  {Sp. 558}  
  im Jahr 1633 die Pest in Leipzig überhand nahm, hat er sich besagten Jahres den 14 September aus seiner Behausung im Brüel, und bey dem noch continuirenden Krieges-Geschrey, mit den Seinigen nach Erfurt begeben, ist auch allda ein gantzes Jahr geblieben. Nach seiner Anheimkunfft aber ist er in seinem vormahls verwalteten Beruff verharret, und, ungeachtet daß ihme an unterschiedenen Fürstlichen Höfen Bestallungen angeboten worden, hat er dennoch bey damahligen gefährlichen Zeiten sich in keine öffentliche Ämter weiter einlassen, sondern vielmehr in einem Privat-Leben seine Jahre zubringen wollen.  
  Er hat endlich den 18 Jenner 1657, nach zurück gelegtem 76 Jahre seines Alters, seinen Geist aufgegeben, und lieget er auf dem alten Gottes-Acker begraben. Sein Epitaphium daselbst lautet also: [folgt lateinischer Text in lateinischer Schrift]  
  Seinen Ehestand betreffend, so hat er sich anfänglich 1617 mit Annen geb. Waltherin, Johann Kürstens hinterlassener Witwe verheyrathet, die ihm zwey Söhne, als Friedrichen, welcher, nachdem er die Rechtsgelahrheit so wohl zu Leipzig bey seinem Herrn Vater und andern vornehmen Professoren, als auch zu Rostock und Coppenhagen begriffen, aus Begierde fremde Lande zu sehen bey damahligen Kriegsläufften sich anfänglich in Holländische Dienste zur See, und hernach in Venetianische Kriegs-Dienste begeben, und Casparn, einen vortrefflichen Rechtsgelerhten, von dem der nachstehende Artickel handelt, wie auch eine Tochter, Annen, gebohren; 1633 aber mit Todte abgegangen: Worauf er sich zum andermahle 1636 mit Sophien, gebohrner Rothhauptin, D. Matthias Grossens hinterlassener Witwen, in ein Ehe-Verbindniß eingelassen, mit welcher er zwar einen Sohn, Nahmens Heinrich, erzeuget, der aber in der neunzehnden Woche wieder mit Tode abgegangen.  
  Von seinen Schrifften sind absonderlich bekannt: Communes conclusiones ad auream praxin Nicolai Calvoli, JCti, directe, in quibus de diversorum Ro-  
  {Sp. 559|S. 297}  
  mano Imperio [...], Leipzig 1617 in 4.
  • Drauds Biblioth. Class. ...
  • Stepners Inscriptiones Lipsienses ...
  • Wittens Diarium Biogr. ...
  • Vogels Leipziger Annales ...
  • Programma Funebr. und Lebens-Lauf bey der auf ihn gehaltenen Leichen-Predigt, so zu Leipzig 1657 in 4 aus der Presse gehoben worden.
     

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Stand: 17. Februar 2013 © Hans-Walter Pries