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Zedler: Bestellen HIS-Data
5028-67-1004-1
Titel: Bestellen
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: Suppl. 3 Sp. 1004
Jahr: 1752
Originaltext: Digitalisat BSB Suppl. 3 S. 505
Vorheriger Artikel: Besteleben
Folgender Artikel: Bestellung der Zeugen
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Bestellen, so bey den Alten anfrimmen hieß, sonst aber auch committiren, ordonniren, mandare, committere, genennet wird, heißt eine Vollmacht, dieses oder jenes zu thun oder zu machen, geben oder auftragen.  
  Allein bey den Handwerkern wird bestellte Arbeit genennet, was ihnen von Kaufleuten oder andern Personen zu verfertigen nicht nur aufgetragen, sondern auch der Lohn oder Preiß dafür ausgemachet worden. Und in diesem letzten Falle bedeutet es also nicht nur die Handlung eines Vollmacht- sondern auch eines Miet- und Bestand-Contracts, ja es kommt so gar ein Kauf-Contract mit darzu.  
  Wenn sie aber selbst Mittel haben, und in Vorrath etwas verfertigen können, so wird solches auf den Kauf arbeiten genennet.  
  Es ist sehr nöthig und nützlich, wenn diejenigen Handwerker, die nicht auf den Kauf arbeiten, voll auf bestellte Arbeit haben. Und hierzu dienen zwey Stücke:  
 
1) Gute Arbeit, und der Ruf davon;
2) daß man alles, was die Materie, Einrichtung und die Zeit betrift, und versprochen worden, aufrichtig halte und selbige verfertige.
 
  Hiernächst so muß man an Seiten derjenigen Handwerker, die nicht alle gnugsam mit bestellter Arbeit versehen werden können, die Anstalt machen, daß sie auch auf den Kauf arbeiten, und also zugleich handeln und krahmen, wenn es angehet. Denn die zugleich handelnden Handwerke sind nicht nur besser vor sich daran, und haben zwey Wege, ihre Arbeit an den Mann zu bringen und zu gewinnen, sondern sie nützen auch dem gemeinen Besten mehr.  
  Ehemals war dieses bey vielen Handwerken nicht gebräuchlich und wohl gar verboten. Ja in kleinen Städten ist man noch bisweilen so einfältig, z.E. die Schneider arbeiten an den meisten Orten nur auf bestellte Arbeit, und wollen, wenn sie auch nichts zu thun haben, sich doch nicht, wie die Schuster, Tischer, Schmiede, Schlösser etc. endlich gethan haben, recht bequemen, wie in Holland, Frankreich, Italien, auf den Kauf zu arbeiten, folglich Röcke, Westen, Hosen, Lätze, Mieder etc. feil zu haben, wodurch doch den Leuten viel Bequemlichkeit abgehet. Dagegen bequemen sie sich lieber auf alten Kleider- oder andere ihnen gar nicht gebührenden Ausschnitt oder Materialisten-Handel zu legen, und sich bald in dieses bald in jenes zu vermengen.  
  Es ist aber fast kein einziges Handwerk, das nicht zugleich auch auf den Kauf arbeiten könne, als die Mäuerer, wenn sie keine Steinmetzen zugleich sind, und die Zimmerleute, wenn sie nicht mit kleiner Zimmer- und Holz-Arbeit, als Ställen, Schweins-Koben, Trögen, Mulden etc. zurechte kommen können.  
  Die Obrigkeit muß dieses veranlassen, und darauf fleißig speculiren. Denn es mehret die Nahrung der Handwerksleute, es vermehret die Arbeitenden selbst, und endlich verschaft es vor andern viele Bequemlichkeit. Es wird dadurch die Consumtion vermehret, und sonderlich der Müßiggang und die Vernachläßigung des gelernten Handwerks verhütet, wie auch, daß die Handwerker sich nicht in andere Profeßionen mischen, diese hindern, und, da sie solches nicht gelernet, aus Verwegenheit dabey verderben.  
  Denn das sind lauter bekannte Unbequemlichkeiten, die sich unter den Handwerksleuten, sonderlich in kleinen Städten, hervor thun, und  
  {Sp. 1005|S. 506}  
  Folgen von diesem, wenn alles will auf bestellte Arbeit warten. Zinckens Manufactur-Lex.
     

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Stand: 25. Dezember 2012 © Hans-Walter Pries