1389-1806 |
Herrschaft (Hl. Röm. Reich, ohne Kreis) (Allodialherrschaft) |
Nach
Bremer 1959 und
Hdb. hist. Stätten 3 S. 168 ist Dyck seit 1389 lehensfrei, sodaß es danach als reichsunmittelbar gelten muß. Nach
Hdb. hist. Stätten 3 S. 168 ist dafür die kaiserliche Anerkennung nicht erfolgt. Dieser Mangel ist wesentlich. So wird die Stimme von Salm-Reifferscheid im Reichstag nach
Fabricius 1898 S. 624 auch wegen
Reifferscheid und nicht wegen Dyck geführt. Die Angabe bei
Gebhardt 1970 2, 778 Nr. 186 und S. 784 Nr. 30 ist daher unrichtig. Es bestand demnach Reichsunmittelbarkeit ohne Vertretung beim Reich und ohne Kreisstandschaft. |