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Zedler: Salz-Grafen HIS-Data
5028-33-1554-5
Titel: Salz-Grafen
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 33 Sp. 1554
Jahr: 1742
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 33 S. 792
Vorheriger Artikel: Salz-Gräfe, siehe Salz-Grafen.
Folgender Artikel: Salzgravius
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Salz-Grafen, oder Salz-Gräfen, Lateinisch Judices salinarii, Salinatorum Praesides, Salzgravius, werden an denen Orten, wo Saltzwercke sind, diejenigen genennet, welche von den  
  {Sp. 1555|S. 793}  
  Saltz-Junckern zu Vorstehern der Pfänner-Ordnung erwählet worden, und sind eigentlich nichts anders, als die ordentlichen Richter über die bey dem Saltzwercke befindlichen Personen und über die zwischen ihnen entstandenen Mißhelligkeiten.  
  Wie denn ins besondere auch bey dem Saltzwercke zu Halle in Sachsen ebenfalls ein solcher Richter bestellet ist, den man den Saltz-Gräfen nennet, und dessen Amt ist, nebst denen ihm zugeordneten drey Born-Meistern, das Thal und Sohl-Gut, nebst denen ins Thal gehörigen Leuten, nach des Thals Rechten und vorgeschriebenen Gesetzen, zu regieren und zu handeln. Er wird von dem Stadt-Rath erwählet, von dem Landes-Fürsten confirmiret, beliehen und auf eine feyerliche Weise eingewiesen. Hohndorf.
  Siehe den Artickel: Gräfe, im IX Bande, pag. 503.  
     

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Stand: 24. April 2012 © Hans-Walter Pries