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Allgemeine Encyclopädie HIS-Data
5139-1-07-134-1-4
Erste Section > Siebter Theil
Werk Bearb. ⇧ 7. Theil
Artikel: BAIERN I. XIV - XVI
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⇧ S. 155 Sp. 1    
Forts. S. 155 Sp. 1 XIV. Die Zeiten des Kurfürsten Karl Theodor vom J. 1777 bis 1799.  
  Karl Theodor von der Pfalz-Zweibrücker-Neuburg-Sulzbacher Linie (man sehe diese Artikel) war nach den Graden der Verwandtschaft, nach den Bestimmungen des pavischen Vertrages und andern Hausgesetzen, so wie nach dem Übereinkommen mit dem Kurfürsten Max Joseph, nunmehr Regent von Baiern und allen damit verbundenen Ländern, und als solcher ausgerufen. Geboren 1724, Erbe des Herzogthums  
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  Sulzbach nach dem Tode seines Vaters Johann Christian, und von Bergopzoom von seiner Mutter M. Henriette, seit dem Tode Karl Philipps im J. 1742 Kurfürst von der Pfalz, Herzog von Neuburg, Jülich und Berg, Herr von Ravenstein, war wegen seiner klugen Handlungsweise, wegen Vorliebe für Künste, Wissenschaften und Gewerbfleiß rühmlich bekannt. Allein das Vertrauen der Baiern vermochte er nicht zu gewinnen, da er allzunachgiebig gegen östreichische Ansprüche den zu Wien am 3. Jan. 1778 abgeschlossenen Tractat genehmigte.♦  
  Kaiser Joseph II. und M. Theresie hielten mehre von der baierischen Linie erworbene Reichslehen, dann die böhmischen Lehen in der Oberpfalz für erlediget, und machten einen Lehenbrief geltend, den Herzog Albert von Östreich im Jahr 1426 von seinem Schwiegervater auf das durch den Tod Herzogs Johann von Straubing-Holland erledigte Niederbaiern erhalten, aber wieder aufgegeben hatte. Herzog Karl von Zweibrücken, als vermuthlicher Erbe von Baiern und Pfalz wurde der Mitgenehmigung des Vertrages halber nach München beschieden; allein daselbst von der Herzogin Maria Anna, Witwe des Herzogs Clemens von Baiern, eines Enkels von Kurf. Max Emanuel, der 1770 gestorben war, einer statsklugen, ganz baierisch gesinnten Frau, wohl berathen, und gestärkt durch die Versprechungen K. Friedrichs II. von Preußen, widersprach standhaft der Zerstückelung der baierischen Länder, und rief nicht nur die Reichsstände, sondern auch die Hauptmächte Europa's zum Schutze seiner Gerechtsame auf.♦  
  Die baierischen Stände und Unterthanen ergriffen alle dienlichen Mittel, der Trennung des Landes vorzubeugen. Sachsen machte seine Ansprüche auf die Allodialverlassenschaft gegen Baiern geltend, da die Kurfürstin Witwe M. Antonia eine Schwester Max Josephs war. Mecklenburg, Salzburg, Wirtemberg, Augsburg u. a. machten gleichfalls Ansprüche an Baiern. Östreich hatte Niederbaiern, einen Theil der Oberpfalz, Leuchtenberg, Mindelheim und andere baierische Herrschaften mit einem großen Heere besetzt. K. Friedrich II. ließ seine Armeen nach Böhmen marschiren; allein eh es zu einer Hauptschlacht kam, endete der baierische Erbfolgekrieg durch den am 13. Mai 1779 zu Teschen unter Rußlands und Frankreichs Vermittlung geschlossenen Frieden. Östreich erhielt das Innviertel aus sieben Gerichten bestehend, Sachsen wurde mit sechs Millionen Gulden abgefunden. Alle übrigen Besitzungen blieben bei dem Hause Pfalzbaiern 94).  
  Das Mißtrauen der Baiern wurde im Jahr 1785 neuerdings aufgeregt, als dem Kurfürsten von Seiten Östreichs ein Austausch von einem Theile der Nieder-
 
 
  • 94) Samlung der Stats- Hof- und Gesandtschafts-Schriften über die baier. Erbfolge. Wien 1779; eine andere Frankf. u. Lpz. 1779. Vollständige Anzeige der Schriften in Feßmaiers baier. Statsrechte S. 28 – 35. François de Neufchateau Histoire de l’occupation de la Baviere 1778. Comte de E. Görz. Mémoire historique de la negociation en 1778 pour la Succession de Bavière. Traité de paix conclu et signé à Teschen. Addition de quelques Actes connexes. J. J. Moser Teschnerfriedensschluß mit Anmerkungen.
 
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  lande unter dem Titel eines Königreiches Burgund gegen Abtretung von Baiern angeboten; Karl Theodor war gegen dieses Anerbieten nicht aufgebracht, allein auf Anrufen des Herzogs Karl von Zweibrücken hat K. Friedrich II. diesen Ländertausch nachdrücklich hintertrieben, und bei dieser Gelegenheit den teutschen Fürstenbund gebildet 95). Auch im J. 1797 wollte sich der Kurfürst nicht widersetzen, als sich Östreich im Frieden von Campo Formio den Innstrom mit der Stadt Wasserburg zur Gränze bedungen hatte, wodurch Baiern sechs der besten Gerichte mit allen Salinen verloren hätte 96). Ja noch in den letzten Tagen seines Lebens hatte ihn sein geängstigtes Volk im Verdachte, er wolle das Land verlassen, und es den Östreichern, die darin in Winterquartieren lagen, preisgeben 97).  
  Im Innern behielt Karl Theodor die alte Verfassung der Landstände bei, ließ alljährlich mit ihren ständischen Verordneten über die Landesbedürfnisse handeln, und gab im J. 1785 eine besondere Genehmigung ihrer Gerechtsame 98). Die Landescollegien behielt er bei, gab ihnen verbesserte Instructionen, und errichtete für Landescultur, Gewerbewesen, Handel und höhere Polizei die obere Landesregirung 99). Für den Ackerbau, für Vermehrung des freien Landeigenthumes, für Anbau öder Gründe, für Austrocknung des Donaumoores, für Verbesserung der Straßen wurde vieles zweckmäßig gethan; auch das Forstwesen, der Bergbau, die Salinen wurden mit Sorgfalt beachtet 100). Als ein besonderer Gönner der Künste und Wissenschaften vermehrte er die Schätze der Hofbibliothek und Bildergallerie, welche er von Schleißheim nach München versetzte; beide wurden den Studien geöfnet. Die Musikkapelle hatte kaum ihres Gleichen in der Welt 1).  
  Des Kurfürsten liberale Denkart war bekannt; allein die Baiern glauben sie nicht empfunden zu haben. Wer im baierischen Erbfolgekrieg mit besonderer Thätigkeit gegen Östreichs Interesse handelte, wurde ohne gehört zu seyn, in eine Provinzialstadt verbannt, andere in der Folge in Festungen abgeführt 2). Die Güter der Jesuiten, bisher dem Unterrichte der Jugend gewidmet, wurden im J. 1781 zu Errichtung einer ganz überflüssigen Maltheserordens-Zunge verwendet, um einem natürlichen Sohne Würde und Einkommen zu verschaffen; den Mönchen wurden dagegen die Studienanstalten ausschließlich übergeben 3). Eine geheime
 
 
  • 95) Herzberg Recueil des Deductions, Manifestes, Declarations, Traités etc. Reuß teutsche Statskanzlei. Dohm über den Fürstenbund. Betrachtung über Vertauschung teutscher Reichslande. Geheime Aufschlüsse über den im J. 1785 negocirten Ländertausch.
  • 96) Articles secrètes et convention additionnelle du traité de Campo Formio Art. V. bei Posselt. Handbuch des Congresses von Rastatt.
  • 97) Zschokke B. IV. S. 443.
  • 98) Seifried Geschichte der ständischen Gerichtsbarkeit. B. II.
  • 99) Instructionen der Hofgeistlichen Raths- und Hofkammerordnung vom 16. Aug. 1779 in Mayer's Generalien-Samlung.
  • 100) Die vielen Verordnungen in Mayer's Samlung; dann Westenrieder's Jahrbücher, Intelligenzblätter, der baierische Landbote, Schriften über das Donaumoos.
  • 1) Akademische Reden, Westenrieder's Geschichte, Rittershausen's Merkwürdigkeiten von München, Lipowsky's Künstler- und Musik-Lexikon.
  • 2) Lori's und Obermaier's Biographien bei Westenrieder. Zschokke B. IV.
  • 3) Verhandlungen zwischen {1} dem Kurfürsten und dem Großmeister von Malta. München 1781, Statskalender v. J. 1782.
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  Gesellschaft, die sich aus der Maurerei und dem Jesuitismus gebildet hatte, die Illuminaten genannt, wurde aus Verdacht, im Interesse von Östreich zu seyn, angegeben, worauf nicht nur ein Verbot dieses geheimen Treibens erschien, sondern auch lojolitischen Eifrern Gelegenheit gegeben wurde, viele und willkürliche Verfolgung zu üben. Die Büchercensur wurde mit finsterer Strenge geübt. Und als im J. 1789 die französische Revolution begann, und in der Folge fruchtbar an Greuelthaten war, nahm dieser Geistesdruck immer mehr zu 4).  
  Obwol der Kurfürst Herr so vieler Länder war, so hielt er doch nicht halb so viele Soldaten, als ehmals die baierischen Herzoge gehalten. Es wurden einige Verbesserungen gemacht, allein nicht in Hauptsachen. Und obwol die baierischen Soldaten im Reichskriege gegen Frankreich die alte Tapferkeit bewährten, so konnte doch der Stand der Krieger das verdiente Ansehen nicht gewinnen. Die Anstrengungen des Reichskrieges, und der Verlust mehrer Provinzen am linken Rheinufer nöthigte den Kurfürsten größere Foderungen an die Landstände zu machen; diese beriefen 1794 die Adjuncten ein: es wurde ein großes Beschwerdenlibell übergeben, und ein nachdrücklicher Schriftenwechsel geführt, besonders als sich der Kurfürst eine Bulle zu Rom erwirkte, um 15 Millionen Klostergüter zu seinem Bedarfe zu verwenden 5). Diese Streitigkeiten veranlaßten aber auch andere Schriften, in welchen die Vorrechte der Stände selbst beleuchtet und angefochten wurden 6).  
  Der unglückliche Gang, den der Reichskrieg nahm, und die Neutralitätslinie, welche Preußen im Basler Frieden bedungen, führte im Sommer des Jahrs 1796 zwei Armeen der französischen Republik unter Jourdan und Moreau nach Baiern; erste vorzüglich verheerend wurde bei Teining und Amberg am 22. u. 24. Aug. geschlagen, und letzte mußte sich zurückziehen. Der mit großen Opfern erkaufte Waffenstillstand trat von selber ein; allein der Schaden, den Freund und Feind anrichteten, und die Kosten betrugen mehre Millionen 7). Der Waffenstillstand zu Leoben und der Frieden von Campo Formio sicherten zwar Baiern auf einige Zeit vor Feindesgefahr; allein die Östreicher zogen sich mit einer zahlreichen Armee hinter den Lech zurück, und hielten Baiern über ein Jahr lang besetzt.♦  
  Unter diesen Verhältnissen wurde Kurfürst Karl Theodor vom Schlage gerührt, und starb am 16. Febr. 1799 im 75. Jahre seines Alters, ohne von allen zwei Gemahlinnen, Elisabeth, Herzogin von Pfalz-Sulzbach, und M. Maria Leopoldina, Erzherzogin von Östreich, einen Erben zu hinterlassen. Mit ihm erlosch die Neuburg-Sulzbacher Linie. Die Herrschaften Breiteneck und Parsberg hat er erworben; so brachte er auch
 
 
  • 4) Die Schriften gegen und für die Illuminaten machen eine zahlreiche Samlung aus.
  • 5) Über Ursprung und Umfang der ständischen Rechte. Beschwerden der Landstände. Rudhart. Seifried.
  • 6) Über den Werth und die Folgen der landständischen Freiheiten über Laudemial und andere grundherrliche Rechte. Hellersberg über Scharwerke.
  • 7) Nach den Citaten bei Zschokke S. 420, 421, 425.
 
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  die Administration der Salinen von Berchtesgaden an Baiern, und suchte alte Ansprüche auf das von der Reichsstadt Nürnberg im Landshuter Erbfolgekrieg erworbene Gebiet geltend zu machen 8).  
     
  XV. Baiern unter der Regirung Maximilian Joseph II. bis zur Einführung einer neuen Verfassung; v. J. 1799 bis 1808. ⇧ Inhalt 
  Maximilian Joseph, geboren den 27. Mai 1756, Herzog von Pfalzzweibrücken am 1. April 1795, Kurfürst von Pfalzbaiern am 16. Febr. 1799, erschien den Baiern als ein rettender Genius im Augenblicke, wo der Untergang drohte. Mit reger Kraft und mit reinstem Willen für das Beste seines Volkes fing er zu wirken an, und in allen Zweigen erfolgte Verbesserung oder zeitgemäße Umstaltung. Besonders groß war der Gedanke: Einheit in die Verwaltung zu bringen, und alle Ländertheile, die bisher als einzelne Staten behandelt worden, in ein Ganzes zu vereinigen.♦  
  Es wurden daher die besondern Administrationen der Kabinetsherrschaften aufgehoben. und alles Familienbesitzthum mit dem Statsgute, alle vorbehaltenen Gefälle mit dem Statseinkommen zusammen geworfen, und einer gemeinsamen Verrechnung unterstellt. Ein Statsrath, aus allen Ministern und Referendarien bestehend, übersah und berieth alle Maßregeln für das Ganze unter der Leitung des Kurfürsten. Für die Administration wurde statt der vielen Collegien eine General Landesdirection angeordnet (der geistliche Rath allein wurde beibehalten); so auch eine Landesdirection der Oberpfalz zu Amberg, und nachher eine zu Neuburg. Die Justizcollegien wurden auf ihre Sphären beschränkt. Nur tüchtige Arbeiter mit angemessenen Besoldungen wurden aus der großen Zahl der bisherigen Räthe genommen 9).♦  
  Das gesunkene Ansehen des Gesamtstates zu heben, mußte eine verhältnißmäßige Militärmacht geschaffen werden; bei einem unabweislichen Andrange von außen, und bei unzureichender Unterstützung von den Landständen mußten englische Subsidien angenommen werden. Die Feldzüge v. 1799 und 1800 waren für die Alliirten unglücklich; ein großes französisches Heer unter General Moreau drängte die Östreicher von dem Rheine bis gegen den Inn zurück. Sechs Monate hielten beide Heere Baiern besetzt, bis die Schlacht von Hohenlinden am 3. Dec. 1800 den Krieg nach Östreich führte. Der Friede von Lüneville vom 9. Febr. 1801 endete den Krieg und die Franzosen zogen gegen Ende Aprils aus Baiern ab. Der Kurfürst hatte indessen mit einem Theile seines Heeres in der Oberpfalz eine günstige Stellung behalten, und hiedurch eine gewisse Selbstständigkeit behauptet.  
  In Folge des Friedens von Lüneville erschien von der Reichsdeputation, die in Regensburg zur Ausmittlung der Entschädigungen versammelt war, am 25. Febr.
 
 
  • 8) Reichshofvicariats-Conclusa v. J. 1792. Streitschriften zwischen Pfalzbaiern und Salzburg, dann zwischen Pfalzbaiern und Nürnberg.
  • 9) Münchner Intelligenzblatt vom J. 1799. Statskalender v. J. 1800
 
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  1803 der Receß. Dieser gab dem Kurfürsten für den Verlust von der Rheinpfalz, Zweibrücken, Simmern, Jülich, Lautern, Veldenz, Bergopzoom, Ravensburg und der im Elsaß und Belgien gelegenen Herrschaften den größern Theil der Bisthümer Würzburg und Passau, die Bisthümer Bamberg, Freising und Augsburg, die Abteien Kempten, Eberach, Irsee, Wengen, Söflingen, Elchingen, Ursberg, Roggenburg, Wettenhausen, Ottobeuern, Raisheim, und St. Ulrich, dann die Reichsstädte Rothenburg, Weissenburg, Windsheim, Schweinfurt, Kempten, Kaufbeuern, Memmingen, Dinkelsbühl, Nördlingen, Ulm, Bopfingen, Buchhorn, Wangen, Leutkirch, und Ravensburg 10).  
  Baiern gewann dadurch nicht nur eine bessere Abrundung, sondern auch nach dem von dem Kurfürsten angenommenen Grundsatze der Einheit seiner Staten eine namhafte Stärke. Für die Besitzungen in Schwaben wurden zu Ulm, dann für jene in Franken zu Bamberg und Würzburg Landesdirectionen angeordnet. Zu gleicher Zeit wurden alle Abteien, und andere mit Fonds versehene Klöster (die Bettelmönche wurden ein Jahr früher des Bettelns enthoben, die nicht austreten wollten, mit Pensionen in Centralklöster versetzt, und ihnen alle Geschäfte der Selsorge untersagt) aufgehoben, ihre Glieder mit verhältnißmäßigen Pensionen, oder mit Stellen in der Selsorge oder beim Unterrichte versehen; ihr Vermögen wurde mit dem Statsvermögen vereiniget, und daraus die nöthige Anzahl von Pfarreien und Schulen dotirt. Liegende Güter, besonders Ökonomien, Brauereien, Mühlen, wurden an Private verkauft, und dadurch das freie Eigenthum beträchtlich gemehret.♦  
  Bei den vielen Verordnungen, welche den liberalen und für alles Gute empfänglichen Sinn, und den offnen Gang der Regirung auszeichnen, kann hier aus Mangel des Raumes nur an einige erinnert werden. Durch eine Domanial- und Fideicommißpragmatik, wozu im Haus-Vertrage zu Ansbach 1796 der Grund gelegt worden, wurde die Unveräußerlichkeit des Statsgutes erweitert, und verstärkt; durch Dienstespragmatik und Pensionsregulativ wurde der precäre Zustand des Statsdieners und seiner Hinterlassenen, in einen gesetzmäßigen, sichern verwandelt; durch Anordnungen besonderer Rentämter für Erhebung der Statsgefälle, durch Einführung neuer Mauthordnungen, der Brandassecuranz, durch viele Verordnungen über Cultur, Ablösung von lehen- und grundherrlichen Lasten, über Gewerbe und Handel, durch Abschaffung des Bierzwanges, und geistlicher Mißbräuche, Verkündung der Toleranz, Aufstellung von bezahlten Gerichtsärzten, allgemeine Verpflichtung zur Schutzpockenimpfung s. a. wurde das Wohl des Ganzen, so wie der einzelnen Unterthanen vielfach befördert. Haben auch manche Einrichtungen z. B. die Centralisirung der Administration des Stiftungs-Vermögens, die Aufhebung der Magistrate in den Städten, den be-
 
 
  • 10) Reichsdeputationsreceß mit Anmerkungen von A. Ch. Gaspari.
 
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  zielten Erfolg nicht gewährt; so war die Regirung immer bereit, durch zweckmäßigere Einrichtungen dem Übel abzuhelfen 11).  
  Für die Emporbringung der baierischen Militärmacht wurden viele Verbesserungen getroffen, 1804 ein Übungslager bei München versammelt, 1805 durch ein Militärcantons- Reglement die allgemeine Dienstpflichtigkeit der baierischen Jünglinge mit einigen Ausnahmen bestimmt. Bei Wiederausbruch des Krieges im Herbste 1805 war das baierische Heer schon so kräftig, daß das Begehren Östreichs, solches zur Untersteckung unter seine Armee hinzugeben, abgeschlagen werden konnte, und Baiern für Frankreich als hochschätzbarer Alliirter gesucht wurde.♦  
  Die baierischen Truppen fochten tapfer bei Kufstein, bei Lafer, bei Iglau. Dieser Krieg wurde durch die Gefangennehmung der östreichischen Armee bei Ulm, und durch die Schlacht bei Austerlitz in Mähren schnell geendet, und der Friede von Presburg am 26. Dec. 1805 unterzeichnet. Zufolge desselben mußte Baiern das Fürstenthum Würzburg wieder abtreten, und erhielt dagegen die Markgrafschaft Burgau, das Fürstenthum Eichstätt, einen weitern Theil von Passau, die Graf- und Herrschaften Tirol mit Trient und Brixen, Vorarlberg, Hohenems, Königseck-Rothenfels, Tetnang, Argen, dann die Städte Augsburg und Lindau. Der Kurfürst wurde als König und als Souverain aller seiner Staten anerkannt 12).  
  Nach einem weitern Vertrage mit Frankreich erhielt König Max Joseph gegen Abtretung des Herzogthumes Berg, die Markgrafschaft Ansbach, welche von Preußen eingetauscht worden 13). Da das teutsche Reich nach den Vorgängen, die seit 1795 Statt hatten, nicht mehr bestehen zu können schien, so schlossen die südteutschen Fürsten, Baiern an der Spitze, mit Frankreich zu Paris am 12. Jul. 1806 den rheinischen Bund. Nach den Bestimmungen der Bundesacte mußte Baiern die Herrschaft Wiesensteig abtreten, und empfing die Reichsstadt Nürnberg mit ihrem Gebiete, die teutsch-Ordens-Commenden Rohr und Waldstetten, dann die Souveränität über die Graf- und Herrschaften Schwarzenberg, Kastell, Speckfeld, Wiesentheid, Hohenlohe Schillingsfürst und Kirchberg, Sternstein, Öttingen, Neresheim, Edelstetten, über die Güter der Fugger, Winterrieden, Buxheim, Thanhausen, über die eingeschlossenen reichsritterschaftlichen Güter s. a.♦  
  Baiern übernahm zum Schutze des Bundes die Stellung eines Contingents von 30,000 Mann 14). Über die Gerechtsame der mediatisirten Fürsten, Grafen und Herrn gab der König am 19. März 1807 eine Declaration, welche im J. 1815 in der teutschen Bundesacte als Basis und Norm angenommen worden 15).
 
 
  • 11) Vom Jahre 1800 an wurden alle Verordnungen der Regirung, und alle Verfügung der Landesstellen in den allgemeinen, oder Provinzialregirungsblättern bekannt gemacht, die fortlaufend wöchentlich erschienen.
  • 12) Friedensinstrument im Regirungsblatte v. J. 1806. S. 50 — 56.
  • 13) Besitzergreifungspatent v. 20. Mai 1806. Ebendas. S. 189.
  • 14) Rheinbundacte im Regirungsbl. v. 1807. S. 97 — 134.
  • 15) Reggsbl. S. 465— 490. Bundesacte §. 14.
 
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  Während Baierns Armee nach der eingegangnen Bundespflicht im Kriege gegen Preußen und Russen bei Breslau, Brieg, Kosel und Glatz, dann bei Pultusk rühmlich gefochten, wurde im Lande selbst das Werk nützlicher Einrichtungen mit Eifer fortgesetzt. Mit königlicher Freigebigkeit ward die Akademie der Wissenschaften, die bisher nur geringe Zuschüsse hatte, ausgestattet, und im nächsten Jahre darauf ihr eine Akademie der bildenden Künste beigesellt. Die Universität wurde bereits 1799, sowol an Zahl als Gehalt der Professoren, ansehnlich gemehrt, 1800 von Ingolstadt nach Landshut versetzt, und ihr Fond nachher mit drei Klöstern verbessert. Andre Studienanstalten, Bibliotheken, Kunstsamlungen erhielten nicht minder reiche Begabungen.  
  Vorzüglich merkwürdig ist die Verordnung, welche der Kömg am 8. Juni 1807 gab. Sie spricht die gleiche Abgabenpflichtigkeit aller Unterthanen des Königreiches aus, und hebt die Provincial-Landstände, die Steuerfreiheit zu behaupten suchten, aus, verspricht eine allgemeine Steuerperäquation, und ordnet besondere Provinzialkassen und Fonds zur Schuldentilgung an 16). Nun erst war eine vollkommene Einheit des Stats gegeben.  
     
XVI. XVI. Baiern unter König Maximilian Joseph, von der ersten bis zur Verwirklichung der zweiten Verfassung v. J. 1808 bis 1820. ⇧ Inhalt 
  Maximilian Joseph gab am 1. Mai 1808 seinem Gesamtstate eine Constitution, in welcher die Einheit desselben, die Sicherheit der Person und des Eigenthums, die Freiheit der Gewissen für die Bürger, Adelsrechte ohne Vorrechte, die Rechte des königl. Hauses, Reichsverwaltung, Repräsentation, Justiz- und Militärwesen in kurzen Linien verzeichnet waren. Zur weitern Auseinandersetzung erschienen mehre Edicte über Gerichtsverfassung, Lehen, grundherrliche Rechte, Gemeindewesen s. a.♦  
  Der baierische Stat wurde in 15 Kreise eingetheilt, die Geschäfte der Administration General-Kreiscommissariaten und Kreis-Finanzdirectionen übertragen; ein Oberappellationsgericht des Reiches für die Justiz, besondere Directionen für Post-, Mauth-, Salinen-, Berg- und Forstwesen s. a. angeordnet; die Statsministerien wurden nach bestimmten Gegenständen in Sectionen unterabgetheilet, und ein geheimer Rath als oberste berathende, und in administrativ streitigen Gegenständen oberstrichterliche Stelle eingesetzt. Auch wurde ein Civilverdienstorden der baierischen Krone eingeführt 17).♦  
  Mit regem Eifer wurde diese neue Gestaltung (mit Ausnahme der Nationalrepräsentation) durchgeführt, Maß und Gewicht im Königreiche abgeeichet und gleichgestellt, ein allgemeines Steuerprovisorium bearbeitet; allein ein neuer Krieg zwischen Frankreich und Östreich, verbunden mit einem von letzterm begünstigten Aufstande in dem Inn-, Eisak- und Etsch-
 
 
  • 16) Reggsbl. S. 969 — 990 nebst einigen erläuternden Verordnungen S. 990 — 1000.
  • 17) Regrgblätter v. J. 1808, 1809 und 1810.
 
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  kreise (Tirol) und im Illerkreise (Vorarlberg) nahm die Kräfte des Landes und die Thätigkeit der Regirung abermals in Anspruch; die baierische Armee verherrlichte ihren Ruhm in den Tagen von Abensberg, Eckmühl und Neumarkt, sie war den Aufrührern in Tirol fürchterlich, und trug kräftig zur Entscheidung der Schlacht bei Wagram bei, welche den Krieg endigte.♦  
  Der Wiener Friede brachte neue Abtretungen östreichischer Besitzungen mit sich, die abermals baierische Gebietsveränderungen zur Folge hatten. Gemäß einem zu Paris am 28. Febr. 1810 geschlossenen Vertrage mußte Baiern das südliche Tirol an Frankreich, nach einem vom 26. Mai an das Großherzogthum Würzburg mehre Gränzorte, dann nach einem vom 18. Mai an die Krone Wirtemberg Buchhorn, Wangen, Ravensburg, Leutkirch, Ulm, Bopfingen mit ansehnlichen Gebietstheilen abtreten. Dafür erhielt Baiern die Markgrafschaft Baireuth, die Fürstenthümer Regensburg, Salzburg, Berchtesgaden, das Inn- und einen Theil des Hausruckviertels 18).  
  Diese Abtretungen und Erwerbungen hatten eine neue Eintheilung in neun Kreise zu Folge. Es wurden eine Statsschuldenliquidations- und eine Tilgungs-Commission angeordnet, dann ein oberster Rechnungshof und eine Statsbuchhaltung; ferner eine Steuerkataster-Commission beauftragt, die Landesvermessung und Abschätzung der Ertragsfähigkeit der Gründe durchzuführen. Im Fache der Gesetzgebung wurde ein Strafgesetzbuch bearbeitet, und 1813 bekannt gemacht; für die Verbesserung der bürgerlichen Gesetze wurden große Vorarbeiten gemacht.♦  
  In Ansehung der Landesvertheidigung wurde durch einen Aufruf des Königs an sein Volk vom 6. Jul. 1809 eine Nationalgarde (Landwehr) geschaffen, worin im Falle des Bedarfs jeder waffenfähige Baier bis zum 60. Lebensjahre zu dienen hat. Ein Conscriptionsgesetz vom 29. März 1812 regelte den Eintritt in die Armee mit gerechten bestimmten Ausnahmen 19).  
  Indessen entstand der Krieg zwischen Frankreich und Rußland. Baiern stellte sein Contingent; die Tapfern, die in den Schlachten von Polozk, Smolensk, Borodino ruhmvoll kämpften, unterlagen dem Mangel und der Kälte: nur wenige entronnen. Zum Ersatze machte Baiern ein Heer von Nationalgarden beweglich, die mit den Resten der Linientruppen im Lager bei München geübt, gegen Östreich rückten, das, wie Preußen früher, die französische Allianz verlassen hatte. Da, am Innstrome, kam es zu keinem Gefechte, sondern da der französische Kaiser, von seinen nächsten Verbündeten verlassen, bei dem üblen Stande der Dinge in Spanien und an der Elbe, bei sich immer mehrenden Feinden Alles auf das Spiel zu setzen schien, fand sich der König aus Pflicht der Erhaltung für sein Volk aufgefodert, das bisherige Verhältniß aufzugeben, und am 8. Oct. 1813 durch einen Vertrag zu Ried ein freundliches Verhältniß mit Östreich und seinen Bundesgenossen ein-
 
 
  • 18) Vollziehungsverträge und Besitzergreifungspatente im Regrgsbl. 1810.
  • 19) Regierungsblätter von den Jahren 1809, 1810, 1811, 1812.
 
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  zugehen 20). Nachdem die Alliirten Baierns Integrität garantirt hatten, zogen die Baiern (die mobilen Legionen bereit außer dem Lande zu dienen), mit einem Heere von Östreichern vereint unter dem Commando des baierischen Generals Wrede an den Main, lieferten die Schlacht bei Hanau, den Ruhm alter Tapferkeit behauptend. Dann gingen sie mit der Armee der Alliirten über den Rhein, belagerten Hüningen, Belfort und Schlettstadt, zeichneten sich in den Schlachten bei Brienne, Arcis sur Aube, Troyes, und auf dem Zuge gegen Paris aus. Während dieser Zeit wurde in der Heimath die Nationalgarde überall in Bataillone gebildet, und geübt, so daß bei 400,000 M. die Waffen trugen 21). Nach eingetretenem Frieden wurden Tirol und Vorarlberg mit Ausnahme des Amtes Weiler an den Kaiser von Östreich abgetreten; dafür erhielt Baiern das Großherzogthum Würzburg und das Fürstenthum Aschaffenburg 22).  
  Auf dem Congresse zu Wien schloß Baiern mit den andern 37 souveränen Staten Teutschlandes am 8. Juni 1815 den teutschen Bund, erhielt darunter den dritten Rang, mit vier Stimmen in Hauptangelegenheiten 23). Inzwischen war die baierische Armee, bei der Rückkehr des K. Napoleon von Elba, ansehnlich stark nach Frankreich geeilet; allein die Schlacht bei Waterloo entschied plötzlich und endete den Krieg. Verträge der Alliirten in Paris vermochten Baiern Salzburg, das Inn- und Hausruckviertel an Östreich abzutreten, und dafür Besitzungen auf dem Überrhein, die fuldaischen Ämter Brückenau und Hamelburg, nebst Redwiz anzunehmen; nachher wurde noch das Amt Steinheim zugelegt, für die bedungene Angränzung aller Entschädigungen zahlet Östreich bis zur Ausmittlung jährlich 100000 Gulden, und hat außerdem andere heilig gemachte Versprechen noch zu erfüllen 24).  
  Der Mißwachs im J. 1816, und die im nächsten Jahre darauf folgende Theurung machten verschiedene ältere Verordnungen aufleben, und nahmen die Sorgfalt des Königs dergestalt in Anspruch, daß er Getreide aus Rußland, Holland und Östreich kommen ließ.  
  Bei eingetretenem allgemeinen Frieden wurde nunmehr Baiern im J. 1817 in acht Kreise getheilet, die bisherigen Generalcommissariate und Finanzdirectionen in eine Kreisregirung verwandelt, jedem Kreise ein Appellationsgericht gegeben, die technischen Behörden enger verbunden, die Ministerien und der Statsrath mit bestimmtern Wirkungskreisen versehen. Da dem k. Prinzen Eugen das bedungene Territorium nicht ausgemittelt worden, so übernahm Baiern ihm, nebst dem Titel eines Herzogs von Leuchtenberg, das neugebildete Fürstenthum Eichstätt käuflich zu überlassen, und
 
 
  • 20) Baierische Armeebefehle von den Jahren 1812 und 1813. Aufgebot der Nationalgarde v. 28. Febr. 1813. – Rieder Präliminar-Convention – in den Regrgsbl. beider Jahre.
  • 21) Armeebefehle v. J. 1813. 1814.
  • 22) Besitzergreifungs- und Entlassungspatente v. 19. Juni. 1814. Regrgsbl. S. 1257 – 1264.
  • 23) Wiener Congreßacten. Regrgsbl. v. J. 1817. S. 635 – 662.
  • 24) Patente vom 30. April 1816 im Regrgsbl. S. 307 – 314, 355 – 257. Münchner Tractat zwischen Baiern und. Östreich vom 14. Apr. 1816. Ebendas. S. 435 – 466.
 
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  ihn und seine Nachkommen als das erste fürstliche Haus im Reiche zu erklären 25).  
  Da der Grund aller Ordnung im Volke nur in guten Gemeindeverfassungen gefunden werden kann, so wurde am 17. Mai 1818 eine Gemeindeordnung gegeben, und darin den Land- und Dorfgemeinden die Verwaltung ihres Vermögens, ihrer Stiftungen und die Besorgung der Ortspolizei überlassen 26). Am 26. Mai 1818 wurde die neue Verfassung bekannt gemacht. Sicherheit der Thronfolge des Reichs, Freiheit der Gewissen, der Meinungen, gleiches Recht der Eingebornen zu allen Graden des Statsdienstes, gleiche Berufung zur Pflicht und Ehre der Waffen, Gleichheit der Gesetze, und vor dem Gesetze, Unparteilichkeit und Unaufhaltbarkeit der Rechtspflege, Gleichheit der Belegung und der Pfiichtigkeit ihrer Leistung, Ordnung durch alle Theile des Statshaushalts, rechtlicher Schutz des Statscredits, und gesicherte Verwendung der dafür bestimmten Mittel, Wiederbelebung der Gemeindekörper, eine Standschaft, hervorgehend aus allen Classen der Statsbürger mit den Rechten des Beiraths, der Zustimmung, der Willigung, der Wünsche und der Beschwerdeführung wegen verletzter verfassungsmäßiger Rechte, berufen in öffentlichen Versamlungen die Weisheit der Berathung zu verstärken, ohne die Kraft der Regirung zu schwächen, endlich der Verfassung Gewähr gegen willkürlichen Wechsel, nicht hindernd das Fortschreiten zum Bessern: — dieses sind die Grundzüge, welche in dieser Urkunde, und den sie ergänzenden Edicten ausgesprochen wurden 27).♦  
  Um diese Verfassung ins Leben zu rufen, wurde ihrer eigenen Bestimmung getreu, eine Versamlung der Stände berufen, am 4. Febr. 1819 von dem Könige feierlich eröffnet, und nach mehren Verlängerungen am 25. Jul. 1819 geschlossen. Den Ständen wurden umfassende Aufschlüsse über den Zustand des Königreichs, über Bedarf und Einkommen, über die Statsschulden und ihre Deckung gegeben. Das Resultat war: das sechsjährige Finanzgesetz, das Schuldentilgungsgesetz, eine neue Zollordnung mit Ausschluß des Rheinkreises, Gesetze über Verbesserung der Gerichtsordnung, über Umlagen für Gemeindebedürfnisse, über Peräquation der Kriegslasten 28); daneben wurde über viele andere Gegenstände berathen, Anträge und Beschwerden wurden angebracht und erlediget, oder doch zu künftigen Verbesserungen Veranlassung gegeben 29).♦  
  Mit Jubel feierten die Stände am 26. und 27. Mai den Jahrestag der Verkündigung der Verfassung, und den Geburtstag des Königs, des Gebers der Verfassung; Ihm, riefen sie, Heil 30)! Baiern trat nun aus
 
 
  • 25) Regrgsbl. v. J. 1816, 1817.
  • 26) In dem von 1818 anfangenden baier. Gesetzblatte. S. 49 — 96; auch besonders abgedruckt.
  • 27) Gesetzblatt v. 1818. S. 101 — 452. Der Verfassungs-Urkunde ist das mit Rom geschlossene Concordat, das Religions-Edict, und die Acceßurkunde des Kronprinzen Ludwig beigefügt, dieselbe ist auch besonders in mehren Formaten abgedruckt.  
  • 28) Gesetzblatt v. J. 1819. S. 5 — 274.
  • 29) Protocolle der Kammer der Abgeordneten, 14 Bände, der Kammer der Reichsräthe, 1 Band.
  • 30) Der König ließ einen Constitutionsthaler, mit dem Würfel, als Sinnbild der Festigkeit, auf baierischem Boden prägen; die Stände erwiederten dieses Geschenk mit einer Medaille mit der Inschrift: Dem Geber der Verfassung Baierns dankbare Stande. XXVI. Mai 18l9.
 
S. 160 Sp. 2 BAIERN  
  dem Zustande der bisherigen geheimen Verwaltung in den einer öffentlichen, controlirten über; es entstand ein öffentliches Leben; allgemein sprießen Vertrauen, Credit, Anhänglichkeit und Interesse für die Sache des Vaterlandes.
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HIS-Data 5139-1-07-134-1-4: Allgemeine Encyclopädie: Baiern I. XIV - XVI HIS-Data Home
Stand: 23. Dezember 2017 © Hans-Walter Pries