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Allgemeine Encyclopädie HIS-Data
5139-1-49-014-2-1
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Artikel: FREIHEIT
Abschnitt:
  • Begriff
  • I. Freiheit überhaupt
Textvorlage: Göttinger Digitalisierungszentrum
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Hinweise: Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Bearbeitung
Inhalt:
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Freiheit II 1 ⇨

     
Forts. S. 14 Sp. 2 FREIHEIT (Philosophie und Politik), insbesondere Freiheit des Willens; bürgerliche und politische. Da das Wort „Freiheit" nicht nur an und für sich vielumfassend und vieldeutig, sondern auch der damit bezeichnete, in theoretischer Hinsicht ebenso schwierige, wie in praktischer wichtige Begriff in Folge der Verschiedenheit der philosophischen Systeme, sowie der religiösen und politischen Parteiansichten, sehr verschiedenartig aufgefaßt und bestimmt wird, so erscheint es vor Allem nöthig, einen festen objectiven Standpunkt zu gewinnen und ein sicheres Kriterium der Wahrheit in dieser Hinsicht soviel als möglich auszumitteln.♦
  Als ein solches ist in Bezug auf die Begriffsbestimmung zunächst der allgemeine Sprachgebrauch anzusehen, welcher, wie auch Spinoza und andere ausgezeichnete Philosophen bestimmt anerkannt haben, auch für philosophische Begriffe die beste Erkenntnißquelle ist, während aus den subjektiv willkürlichen Terminologien einzelner Systeme oder Schulen für objective Wahrheit Nichts gewonnen werden kann 1). Sodann ist für die vollständige Erörterung vorzugsweise auf die geschichtliche Entwickelung der verschiedenen Freiheitsbegriffe Rücksicht zu nehmen, da hier, wie überall, die Geschichte der Spiegel des Lebens ist, das nach des Dichters Worten „besser lehrt, als Redner und Buch," wie denn auch schon Aristoteles 2) „die Zeit und die
 
  • 1) „Quia vulgus vocabula primum invenit, quae postea a philosophis usurpantur, ideo e re esse videtur illius, qui primam significationem alicujus vocabuli quaerit, quid primum apud vulgum denotaret, inquirere.Spinoza, Cogit. metaphys. I. c. 6 (T. I. p. 105. ed. Paul.); cf. Ethic. II, 40. Schol. (T. II. p. IlI sq.); vergl. Baco, De augment. scient. I. V, c. 4. Herder, Fragm. zur teutschen Literatur. Samml. I (Werke zur Literatur und Kunst II, 209) in f. §. 12. Samml. III. §. 11. Hamann. Fries, Logik S. 579. Bachmann, Logik S. 300.
  • 2) Aristoteles, Polit. lib. II. c. 3. p. 36. ed. Goettling. Was Thom. Campanella sagt: „Cujuscunque rei veritatem {1} volueris perscrutari, ejusdem historiam manifestam tibi esse oportet “ (De Libr. propr. et recta rat. stud. c. 2. art. 2) drückt Goethe mit den Worten aus: „Das Wahre kann blos durch seine Geschichte erhoben und erhalten, das Falsche blos durch seine Geschichte erniedrigt und zerstreut werden." Goethe und Zelter, Briefwechsel II, 183.
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  verflossenen Jahrhunderte für die besten Lehrmeister auch für die Philosophen" erklärt hat.♦
  Dazu kommt, daß die , Freiheit" selbst als ein dem Menschenleben angehöriger Begriff in ihren praktischen Hauptbeziehungen, namentlich als politische Freiheit, zu den (mathematisch zu reden) „veränderlichen oder unbeständigen Größen" gehört, und mit dem Bildungszustande der Nationen als einer „Function" der Zeit wächst oder abnimmt; daher denn auch ihr Begriff nie für Alle schlechthin derselbe sein kann 3). Auch kann in diesem praktischen Gebiet ein wahrer Fortschritt und eine nachhaltige Errungenschaft nie ohne Anknüpfung an das geschichtlich Gegebene gewonnen werden, was wiederum am meisten in Bezug auf die politische Freiheit gilt, und grade in unserer Zeit, in welcher diese Wahrheit nur zu sehr verkannt zu werden pflegt, um so mehr wieder eingeschärft werden muß, je größer die Gefahr ist, die an sich so erfreulichen wahren Riesenfortschntte der Gegenwart durch Maßlosigkeit im Reformiren für die Zukunft wieder zu verlieren.
I. I. Freiheit überhaupt. — Das Wort „Freiheit " wird in sehr vielen, zum Theil ganz verschiedenen, bisweilen selbst entgegengesetzten Beziehungen (wie z. B. in den sinnverwandten Ausdrücken „Censurfreiheit und Preßfreiheit") 4) gebraucht, und bezeichnet in seinem weitesten Sinne überhaupt den Zustand oder die Beschaffenheit einer Person oder Sache, worin dieselbe in ihrer natürlichen Wirksamkeit oder Kraftäußerung nicht gehindert wird, oder den Zustand einer Abwesenheit aller solchen Dinge, welche als eine Einschränkung, ein Zwang oder Hinderniß durch irgendwelche fremde Einwirkung anzusehen sind. „Freiheit" ist demnach schon an sich als ein negativer Begriff, als eine Abwesenheit von Schranken irgendwelcher Art anzusehen; worauf auch die Etymologie unsers teutschen Wortes hindeutet 5).♦
  In diesem weitesten Sinne wird die „Freiheit" als ein Prädicat selbst lebloser, oder doch blos beseelter Wesen gebraucht, in dem sie nur den Gegensatz gegen ein Gebundensein irgend einer Art ausdrückt (ein Wasser fließt „frei," wenn es nicht eingedämmt ist; ein Baum steht „frei," wenn er nicht an der Ausbreitung seiner Äste gehindert wird; ein
 
  • 3) Burke, Betrachtungen über die französische Revolution, übersetzt von Gentz II. S. 125.
  • 4) So sagt Hobbes im Leviathan L. 14: „Per libertatem intelligo id, quod ea vox proprie significat, externorum impedimentorum absentiam.“
  • 5) Das Wort „frei" (schon bei dem Ulphilas frija, bei dem Kero fri und frig, im Angelsächsischen freah, frig, im Englischen free, im Holländischen vry, im Dänischen fri, im Schwedischen fri und fraels) ist offenbar sehr alt, wie aus dem Hesychius erhellt, der den Namen der Phrygier briges durch eleutherous Freie, erklärt. Auch das griechische phreein, auslassen, herauslassen, scheint damit verwandt zu sein. Nach Adelung stammt „frei" von der ebenso alten und noch in den nordischen Sprachen befindlichen Partikel fra, fram, ab, d.i. aus, von; weil frei doch eigentlich eine Absonderung, Abwesenheit bedeutet.
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  Gebäude hat „freie" Aussicht; von den „eilenden Wolken" sagt der Dichter: „frei in den Lüften ist eure Bahn;" der Vogel schwingt sich „frei" in die Luft; das Raubthier durchstreift „frei" den Wald und dergleichen mehr).♦
  Im engern Sinne, der zugleich der gewöhnlichste ist, wird Freiheit nur als ein nur dem Gebiete des Menschenlebens angehöriger Begriff angesehen, und bezeichnet den Zustand eines Menschen, in sofern derselbe von fremder willkürlicher Einwirkung, besonders von Gewalt, unabhängig in seinen geistigen oder physischen Kraftäußerungen nicht gehemmt ist, sodaß also auch hier das Merkmal des Negativen, die Abwesenheit von Zwang, vorherrscht. (Dieser Punkt ist in sofern wichtig, als schon hieraus folgt, daß mit der bloßen „Freiheit" nur eine Möglichkeit von Kraftäußerungen, nicht schon die Wirklichkeit derselben gegeben ist; doch wäre es unpassend, der Freiheit deshalb positive und directe Wirksamkeit abzusprechen, die sie vielmehr in hohem Grade äußern kann, wofür es ja auch in der physischen Welt nicht an Analogien fehlt. So ist z. B. auch die Kälte nichts Positives, da es keinen „Kältestoff" gibt, sondern nur Abwesenheit der Wärme, und besteht eigentlich nur in Verminderung der Bewegung; aber dennoch ist in ihr Kraft und Wirksamkeit, da frierendes Wasser das stärkste einschließende Gefäß zersprengen kann 6). Und welche ungeheure Wirkung die Unterdrückung der politischen Freiheit haben kann, ist zur Genüge, namentlich aus der allerneuesten Geschichte, bekannt.)♦
  Auf das menschliche Leben bezogen, weist der Begriff der Freiheit keineswegs auf eine völlige Abwesenheit von aller Art von Abhängigkeit hin, ist nicht mit einer absoluten Unabhängigkeit gleichbedeutend, da vielmehr mit dem Begriff des Menschen selber als eines in der Welt in Zeit und Raum an einen physischen Organismus gebundenen Vernunftwesens eine Abhängigkeit oder Gebundenheit desselben in mehrfacher Beziehung von selbst schon gegeben oder gesetzt ist. Daher kann der Begriff „Freiheit" nie in absolutem Sinne von einem endlichen, sinnlich beschränkten Wesen, wie der Mensch ist, gebraucht werden, mag man nun von der blos äußern oder physischen, oder von der innern, geistigen, moralischen, politischen etc. Freiheit reden.♦
  Hierauf deuten auch die Begriffe der synonymen oder sinnverwandten Ausdrücke hin. Am nächsten verwandt und in den meisten Fällen mit Freiheit ganz gleichbedeutend ist „Unabhängigkeit," wiewol eine Sache oder Person darum nicht frei zu sein aufhört, weil sie in gewissen Beziehungen von andern abhängig ist, wofern solche Beschränkungen nur nicht der eigenen Natur entgegen sind 7). Während Unabhängigkeit vorzugsweise das negative Merkmal der Freiheit enthält, drückt „Ungebundenheit" mehr ein positives Benehmen, ein Geltendmachen der Freiheit aus, welches sich durch keine Verbindlichkeiten oder Gesetze hemmen lassen will, wie namentlich in dem Ausdruck angedeutet ist, ein „ungebundenes Leben" führen, d.h. sich weder durch positive Rechts -, noch durch sittliche und Anstands-
 
  • 6) Leibnitz, Tentam. Theod. p. 242; vergl. Schelling, Philosophische Schriften I. S. 445.
  • 7) Ersch-Eberhard- Maaß-Gruber's Synonymik. 1828. II. S. 483.
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  gesetze für gebunden oder verpflichtet halten. Diese "Ungebundenheit," die jede Fessel verschmähet, wird auch oft "Freiheit" genannt, in dem Worte Schiller's: "Nach Freiheit strebt der Mann, das Weib nach Sitte;" sie ist auch nur zu oft unter der Firma der politischen Freiheit gemeint. Ebenso in der bekannten Redensart: sich "Freiheiten" herausnehmen 8), d.h. die Gesetze des Anstandes oder der Sitte verletzen.♦
  Die Freiheit wird zur Frechheit (welches Wort, als Verstärkung von frei, das Übermaß der Freiheit bezeichnet), wenn in dem Benehmen gegen Andere sich ein positives Verhöhnen der Gesetze des Anstandes oder der Sittlichkeit 9), oder auch der Gesetze oder Vorschriften der Obern 10) zu erkennen gibt. (So auch das lateinische licentia, z. B. Cic. Fam. IV, 9. Off. II, 8. Tacit. Hist. II, 10. Phaedr. I. fab. 2.)♦
  Als höherer Grad der Ungebundenheit ist die Zügellosigkeit anzusehen, die in sofern das directe Gegentheil der Freiheit ist, als bei ihr ein Beherrschtwerden der Person durch niedrige Begierden oder thierische Leidenschaften stattfindet (worauf auch die Metapher dieses Ausdrucks hindeutet, der von einem gezähmten Thiere hergenommen ist, das eines Zügels bedarf, um nicht durch seine natürliche Wildheit zu schaden) 11). Dieser Zügellosigkeit entspricht das lateinische libido. z. B. Cic. Nat. Deor. II, 51. Verr. IV, 52. Tacit. Hist. IV, 76.♦
  Das Wort Willkür, welches der Etymologie nach Wahl des Willens bezeichnet (von küren) 12), wird öfters auch, und namentlich im philosophischen Sprachgebrauche als gleichbedeutend mit Freiheit gebraucht, indem die selbstbewußte oder verständige "menschliche Willkür" dem blindwirkenden thierischen Instinct entgegensteht 13). Im Sprachgebrauche des gemeinen Lebens dagegen bezeichnet Willkür das Geltendmachen des eigenen Willens nach bloßem Belieben oder Gefallen, nach bloßer Laune oder Caprice
 
  • 8) Goethe's Werke. 1828. Bd. XV. S. 138.
  • 9) Faust:
    "Und du verzeihst die Freiheit, die ich nahm?
    Was sich die Frechheit unterfangen,
    Als du jüngst aus dem Dom gegangen?
    (nämlich ihr seine Begleitung anzubieten.)

    Margarethe:
    Ich war bestürzt, mir war das nie geschehn;
    Es konnte Niemand von mit Übels sagen.
    Ach, dacht' ich, hat er in deinem Betragen
    Was Freches, Unanständiges gesehen?"
       Goethe.
     
  • 10) "Und diese Pflicht, mein Sohn, versetzt
    Der Meister, hast du frech verletzt.
       Schiller. (Im "Kampf mit dem Drachen.")

    Roms Hoheit sank, wie die vorn Gift befallne Blüthe;
    Um frei zu sein, zu frech, zu niedrig, zu verrucht.
    Die Freiheit flieht den Markt, und weihet im Gemüthe
    Des Weisen ihren Thron, wenn sie die Welt besucht."
       Tiedge.
     
  • 11) Eberhard-Maaß-Gruber's Synon. II, 487.
  • 12) Die citirte Synon. III, 65; vergl. I, 402, wo die Verwandtschaft der Wörter "begehren" (ursprünglich geren, keren) und "küren" nachgewiesen wird. - Wählen und Wollen (gleichsam Wohlen) sind offenbar stammverwandte Ausdrücke; vergl. Krug, Handbuch der Philosophie. 2. Ausg. I. S. 65.
  • 13) Fries, Neue Kritik der Vernunft III. S. 49. 2. Ausg. Platner, Philosophische Aphorismen I. S. 502. 2. Ausg.
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  (libido im Lateinischen, z. B. Tacit, Ann. IV, 46; „ad libidinem suam vexare aliquem“ kommt beim Cicero öfters vor, z. B. pro Rosc. Amer. c. 49 und de invent. I, 45), z. B. wenn man von der Willkür der Regenten oder Gesetzgeber, der Polizei u. dgl. m. redet 14). Dahin gehört auch die Definition der „Freiheit," wie sie Cicero aufstellt: „Quid est enim libertas? potestas vivendi ut velis“ (Parad. 5). —♦
  "Freiheit" bezeichnet auch oft soviel als das Recht, an gewisse Einschränkungen nicht gebunden zu sein, oder das Privilegium, Vorrecht (z. B. eine Stadt, Corporation u. dgl. m. mit gewissen Freiheiten begnadigen), weshalb auch früher Orte, die solche Vorrechte genossen, selbst „Freiheiten" genannt wurden (z. B. in Westfalen mehre Städte und Flecken, anderwärts einzelne Häuser oder Straßen, wie auch noch jetzt in Naumburg die „Herrenfreiheit," d.h. die Gegend, die unter dem Domstifte stand).♦
  Überhaupt ist diese Unabhängigkeit von Bedingungen oder Gesetzen, welchen Andere unterworfen sind, in sehr vielen Ausdrücken das vorherrschende Merkmal in dem Begriffe Freiheit; z. B. Freischaren, Freihäfen, Freisassen, Freischießen, Freischützen, Freibeuter, Freimeister, „unzünftige" Freigerichte, Freistatten, Freiwasser (worin Jedem der Fischfang freisteht) u. dgl. m.
  In Bezug auf den Begriff der Freiheit unterscheidet man die innere und die äußere Freiheit. Die erstere ist die Freiheit des Willens, als des Vermögens, sich zum Handeln selbst zu bestimmen, und wird die moralische oder sittliche Freiheit genannt, in sofern darunter das Vermögen verstanden wird, unabhängig von den Trieben der Sinnlichkeit, oder im Kampfe mit denselben, durch das Moral- oder Sittengesetz (durch die Idee der Pflicht, oder in sofern alle sittliche Gesetzgebung auf einen höchsten Gesetzgeber, auf Gott, zurückweist, durch die Idee des Willens Gottes) sich zum Handeln zu bestimmen.♦
  Die äußere Freiheit ist die Freiheit des Willens als das Vermögen des Menschen, auf das Sein der Dinge selber einzuwirken, Wirkungen herbeizuführen, welche mit dem gefaßten Entschlusse übereinstimmen; sie ist das Vermögen des Menschen, durch Vorstellungen die denselben entsprechenden Wirkungen hervorzubringen, weil und in wiefern dieses Vermögen zu Folge der physischen Beschaffenheit des Menschen eine Macht, d.h. eine wirksame Kraft, ist 15). Unser Wille ist in dieser Hinsicht zunächst als eine physische Kraft anzusehen, als das Vermögen der Muskelbewegung des Körpers, indem die willkürlichen Bewegungen unserer Organe durch die bloße Vorstellung derselben erfolgen; sodann aber auch als eine geistige Macht, in sofern sie von ihm unser willkürliches Dichten und Denken, oder die Bewegung unsers Gedankenlaufs ausgeht 16). Diese Macht des Geistes (oder des Menschen)
 
  • 14) Im Altteutschen bezeichnete „Willkür" das von dem Willen des Volkes festgestellte Gewohnheitsrecht, im Gegensatz gegen die obrigkeitlichen Gesetze. Vgl. Möser, Osnabrückische Geschichte. Abschn. l. §, 12, Abschn. III. §. 17.
  • 15) Vgl. Zachariä, Vierzig Bücher vom Staat. 1839. I. Bd. S. 7.
  • 16) Fries, Neue Kritik der Vernunft. 3. Bd. S. 54 fg.; vgl. dessen Psychologische Anthropologie. 1820. I. S. 36. 226. Dessen Ethik S.45.
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  über sein eigenes Innere, die Macht des freien Denkens ist zugleich die Grundbedingung der innern Freiheit, oder der Freiheit des Willens schlechtweg, zu deren näherer Betrachtung wir nun übergehen, da sie nicht nur an sich für den Menschen die wichtigste Freiheit, sondern auch die Grundlage aller übrigen, namentlich der politischen, ist.
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Stand: 13. November 2017 © Hans-Walter Pries