B. Das Rathhaus *), rechts an der Ecke der
Königs-
und Spandauerstraße.
|
|
Ein Gebäude von drei Geschossen mit einem alten Thurme **). Dieser nebst den
vorspringenden Eckgebäuden blieb stehen, als das Rathhaus 1583 abbrannte. Das
Abgebrannte ward nach damaliger Art wieder aufgebauet. Zum dem zurückspringen
Theile in der Spandauerstraße machte Nering
schon 1685 eine bessere Zeichnung; aber er ward erst 1693 und in den folgenden
Jahren gebauet, und die Facciaten des Rathhauses auf dieser Seite durch das
Markmeisterhaus verlängert. Der Theil in der Königsstraße ward
nach Vereinigung der Magisträte aller Residenzen 1710 hinzugethan; in demselben
ist unten die berlinische Rathswaage. Im Rathhause versammelt
sich auch das Armendirektorium und das Baugericht. |
|
*) Es ist itzt das einzige eigentliche Rathhaus. Weil sonst auch die andern
Städte Rathhäuser hatten (s. unten im V. Abschnitte), die aber itzt zu
andern Zwecken gebraucht werden; so heißt dies im gemeinen Leben auch noch
zuweilen das Berlinische Rathhaus. |
**) Des Rathhauses Aufriß von beiden Seiten s. auf Schleuens
Prospekten No. 12. und auf dessen Plane Berlins. |
|