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⇦ S. 483: §. 1 |
S. 483 (Forts.) |
§. 2. Doch ist leicht zu ermessen, daß, wo es des orts
gelegenheit leidet, der Landes-Herr die besten und ansehnlichsten fischereyen
habe, und also an der menge und güte dißfalls andern fürgehet: Und weil die
fische unter die köstlichste nahrung des menschen mit gerechnet werden, und in
eine fürstl. und dergleichen hof-küche nothwendig gehören, auch über die
nothdurfft noch ein ehrliches daraus gelöset werden kan, der Lust, so dabey
ist, zu geschweigen, so ist die teich-nutzung und fischerey kein geringes stück
der cammer-einkünffte. |
Scan 503 |
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Es pflegen auch die Herren eigene personen zu fisch-meistern
zu haben, welche daran seyn müssen, daß die herrschaffts-teiche in gutem wesen,
bey vollem wasser und guten dämmen, von schilff und rohr, schlamm und fluthen,
wie auch von raub-fischen, rein und bewehrt erhalten, der satz in bequemen
orten gezeuget, zu rechter zeit eingeworf- |
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S. 484 |
Teutschen Fürsten-Staats |
Scan 504 |
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fen, der zufluß und nahrung ihme erhalten, und solcher nicht
ehe, als wenn es zu rechter grösse kommen, heraus gefischt: Desgleichen die
fischerey in strömen und bächen zu bequemer zeit angestellet, aller
fisch-schaden darinnen verhütet, die hof-stadt mit einer und andern gattung
versehen, und der überschuß verhandelt, oder da es nöthig, in behältnissen
verwahret werde. An dieselben sind denn die hof-fischer, wie auch andere auf
dem lande, welche auf teiche oder ströme, und fisch- oder krebs-bäche,
bestellet werden, gewiesen, wiewohl auch gemeiniglich den beamten und
forst-meistern auf dem lande solche aufsicht mit befohlen ist, und müssen nicht
allein solche leute zu fischern bestellet, oder auch solche gebäude an teichen
und an wassern geführet werden, dadurch jedes orts gelegenheit nach, die
fisch-nutzung erhoben werden mag, wie denn sonderlich in etlichen strömen zu dem
lachs- und salmen-fang ein sonderbarer bau gehöret, sondern daran liegt am
allermeisten, daß damit pfleglich und häußlich ümgegangen, und die wasser nicht
verödet werden. |
S. 484 §. 3 ⇨ |