HIS-Data
Home | Suche
Zedler: Geheime Cabinets-Collegium HIS-Data
5028-10-604-4
Titel: Geheime Cabinets-Collegium
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 10 Sp. 604
Jahr: 1735
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 10 S. 315
Vorheriger Artikel: Geheim Buch
Folgender Artikel: Geheime Kriegs-Raths-Collegium
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Geheime Cabinets-Collegium, ist das höchste Collegium im Churfürstenthum Sachsen, und bestehet aus einem Ausschusse derer Ministrorum, die unter dem Character derer Cabinets-Minister, Staats-Räthe bekannt sind, und mit welchen der hohe Landes-Fürst eigentlich die auswärtigen Angelegenheiten, in soferne sie den Staat betreffen, berath-  
  {Sp. 605|S. 316}  
  schlaget, auch das benöthigte alsobald und immediate verfügen lässet.  
  Es sind zwar die Staats-Angelegenheiten, in so ferne sie den Wohlstand des Landes betreffen, bey diesen Berathschlagungen nicht ausgeschlossen, unterdessen aber werden doch diese eigentlich hernach durch den geheimen Rath besorget, und dasjenige, was in dem Cabinet dem Lande vortheilhafftig befunden worden, dem geheimen Rathe zu weiterer Überlegung und Ausführung überlassen. Und wie solcher Gestallt der geheime Rath zwar an und vor sich dem Lande zum besten nützliche und vortheilhaffte Rathschläge giebet; Also pflegt doch derselbe, woferne sich etwa noch ein oder der andere Zweifel, in Ansehung der Connexion, darinne man mit auswärtigen lebet, ereignete, darüber des geheimen Cabinets Meynung zuerforschen.  
  Diese beyden hohen Collegia kommen darinnen überein, daß sie keinen andern Directorem, als den Landes-Herrn selbst, oder dem er das Directorium giebt, erkennen, und in denenselbigen die das Wohlseyn der Republic betreffende Sachen zuförderst überhaupt berathschlagen, und alsdenn an die übrigen Collegia im Lande, denen die Besorgung dieses oder jenes Landesherrl. Rechts besonders aufgetragen ist, die benöthigte Verfügungen getroffen werden. Wie denn auch diese Collegia gleichsam ein Hafen seyn, worinne diejenigen, welche von denen übrigen Collegiis sich eines Nachtheils besorgen, ihre Sicherheit und Schutz suchen.  
  Die andern Collegia selbst sind verbunden, in wichtigen Angelegenheiten, die bey ihnen vorfallen, und dabey Salus reipublicae periclitiren kan, zuförderst sich bey ermeldeten hohen Collegiis Raths zuerhohlen, und die Erörterung solcher Materien zu gewarten.  
  Indessen stehen zwar vorgemeldete beyden hohen Collegia in einer besondern Connexion, sind aber nicht nur Ratione Dignitatis, sondern auch Ratione Adsessorum, nicht weniger Ratione Obiecti, da doch auch jedes vor sich besondere Affairen zu expediren hat, unterschieden.  
     

HIS-Data 5028-10-604-4: Zedler: Geheime Cabinets-Collegium HIS-Data Home
Stand: 24. Februar 2013 © Hans-Walter Pries