HIS-Data
Home | Suche
Zedler: Sippschaffts-Baum HIS-Data
5028-37-1773-1
Titel: Sippschaffts-Baum
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 37 Sp. 1773
Jahr: 1743
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 37 S. 900
Vorheriger Artikel: Sippschafft
Folgender Artikel: Sippschaffts-Linie
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Sippschaffts-Baum, Arbor Consanguinitatis, heißt insgemein die Abbildung derer Linien und Grade, nach welchen gewisse Personen einander verwandt sind, und wornach dieselben so denn auch mit besondern Nahmen beleget werden.  
  Ehedem bildete man dieselbe unter der Gestalt eines Baums ab, daher auch diese ihre Benennung entstanden. Nachdem aber schon gar vielen, sonderlich derer neuern Rechtsgelehrten, die Gestalt eines Baumes vornehmlich deswegen nicht gefallen wollen, weil ja wie bekannt, ein Baum seiner Äste  
  {Sp. 1774}  
  und Blätter nicht so wohl unter- als auswärts, treibet und ausbreitet; Bey Berechnung der Sippschafft aber vielmehr auf die Abkunfft des einen von dem andern und also nothwendig auf die unterwärts gehende Zeugung, als auf die Rück- oder aufwärts gehende Anverwandtschafft, denn Amstammung kan man in so fern unmöglich sagen) zusehen ist: So haben dagegen andere unterschiedene andere Figuren ersonnen, welche zwar zum Theil mit der erstern einige Gleichheit haben, zum Theil aber auch gantz und gar davon abwichen, übrigens aber dennoch nicht allein die Sache weit natürlicher vorstellen, sondern auch viel besser erklären. Wie z.E. aus denen nachstehenden Figuren, und deren beygefügten Erklärung, mit mehrerm zu sehen seyn wird.  
  Die erste Figur ist also diese  
  [Grafik]  
  {Sp. 1775/1776|S. 901}  
  [Grafik]  
  {Sp. 1777|S. 902}  
  [Grafik]  
  Dieser insgemein so genannte Sippschaffts-Baum bestehet also, nach vorherstehenden Figuren, in dem Mittel und denen darüber und drunter gesetzten Personen.  
  Im Mittel befindet sich eine Person, die an und vor sich weder Mann, noch Weib, weder Sohn, noch Tochter, weder Vater, noch Mutter, weder Bruder noch Schwester ist, gleichwohl  
  {Sp. 1778}  
  aber, nach Beschaffenheit der Umstände, zu allen gemacht werden kan.  
  Man mahlet dieselbe insgemein Ehrenhalber, als eine Manns-Person, die man Petrucius, Protheus, Joachim, u.s.w. nennet. Oben sind die Ascendenten oder Ahnen des Petrucius, in Ansehung deren er, nach denen verschiedenen Graden  
 
1. Sohn, Tochter, Filius, Filia,
2. Enckel, Enckelin, Nepos, Neptis,
3. Enckels Sohn, Tochter, Pronepos, Proneptis
4. Vor-Enckel, Vor-Enckelin, Abnepos, Abneptis,
5. Vor-Enckels Sohn, Tochter, Atnepos, Atneptis,
6. Ur-Enckel, Ur-Enckelin, Trinepos, Trineptis,
 
  heisset. Unten sind die Descendenten oder Abkömmlinge des Petrucius, und wegen derselben wird er  
 
1. Vater, Mutter, Vater, Mutter, Pater, Mater,
2. Groß- Avus, Avis,
3. Älter- Proavus, Proavia,
4. Vor-Älter- Abavus, Abavia,
5. Groß-Älter- Atavus, Atavia,
6. Ur-Älter- Tritavus, Tritavia,
 
  genannt. Eben diese Descendenten stellen uns auch die Seiten-Freunde oder Seitwärts-Verwandten (Collaterales) vor, in Ansehung deren, der Petrucius der gemeine Stamm (stipes communis) ist; sie aber sind  
 
1. Bruder, Schwester, Frater, Soror,
2. Geschwister-Kinder, Patrueles, Consobrini, Sobrini, etc.
3. Ander Geschwister-Kinder,
4. Dritte
5. Vierte
6. Fünffte
 
  Wenn die Linie ungleich vorkommt, bekommen sie noch andere Benennungen, und heissen z.E.  
  {Sp. 1778}  
  des Petrucius Vaters oder der Mutter Brüder und Schwestern, und deren Kinder, Vettern und Muhmen.  
  [Grafik]  
  {Sp. 1779|S. 903}  
  Wenn dessen Vater und Mutter noch einen Sohn oder Tochter zeugen; so sind solche dessen vollbürtige Geschwister; dessen Halb-Geschwister aber die, so sein Vater mit einem andern Weibe, oder die Mutter mit einem andern Manne erzeugen.  
  [Grafik]  
  Man zehlet die Ascendenten, Descendenten und Seiten-Freunde von einer Generation oder Zeugung zur andern zu so viel Graden, also, daß Petrucius an  
 
2. Eltern,
4. Groß-Eltern,
8. Älter-Vätern und Müttern,
16. Vor-Eltern,
32. Groß-Älter-Vätern und Müttern,
64. Ur-Eltern,
126. Ascendenten hat, von denen allen er auf gewisse masse herkommt.
 
  Und wenn man voraussetzet, daß jedes seiner Kinder das Geschlecht wieder doppelt fortpflantze; so hat er auch an  
 
2. Kindern,
4. Enckeln,
8. Enckels-Söhnen und Töchtern,
16. Vor-Enckeln,
32. Vor-Enckels-Söhnen und Töchtern,
64. Ur-Enckeln,
126. Descendenten:
 
  Und wenn wir ihm ferner einen Bruder an die Seite fügen; so hat dieser an ihm  
 
1. Bruder, und an seinem Sohn u. Tochter,
2. Bruders-Kinder,
4. Enckeln,
8. Enckels-Söhnen und Töchtern,
16. Vor-Enckeln,
32. Vor-Enckels-Söhnen und Töchtern,
64. Ur-Enckeln,
127. Seitwärts-Verwandte.
 
  Eine andere Art, die Seiten-Verwandten zu zehlen, hat das Sachsen-Recht, Land-Recht
  nach welcher  
  {Sp. 1780}  
 
[Grafik] Mann und Weib am Haupte, und deren Kinder oder leibliche Geschwister am Halse stehen. Hernach machen
Die erste Sippzahl leiblicher Brüder Kinder, und stehen an den Schultern und Armen,
Die andere ist bey dem Ellenbogen,
Die dritte bey der Hand,
Die vierte bey dem ersten Gliede des mittelsten Fingers,
Die fünffte bey dem andern Gliede,
Die sechste bey dem dritten Gliede,
die siebende bey dem Nagel, da sich die Sitte endiget, und die andern Nagelmagen heissen.
 
  Nach diesen Artickel, sondern nun hauptsächlich im Marggrafthum Lausitz bey der Succeßion in Lehn-Gütern die sieben Grade, und zwar mit Einschliessung des siebenden Grades gezehlet werden. Lehns-Ordnung von 1652.
  Sonst aber hat in der Lehns-Folge das Darstellungs-Recht (Jus Repraesentationis) statt, wenn gleich im Lehn-Brieffe die Clausul: Nach rechter Sipp-Zahl, enthalten. C. 29. p. 3.
  Übrigens wird die Sippschafft in Schwerdt- und Spiel-Magen oder Niffteln getheilet, und gehören zu den ersten nicht allein der Vater und seine Ascendenten und Seitwärts-Verwandte vom Vater, sondern auch der Sohn und dessen Descendenten, der Bruder vom Vater etc. C. 12. …
  Aus der Sippschafft entstehet auch die Schwägerschafft, dazu Mann und Weib zwar den Anfang machen vor ihre Person aber, so wenig Schwäger als Bluts-Freunde sind, wie hier des Petrucius Vater und Mutter, wenn man sie gegen einander betrachtet.  
  Verehelichet sich die Mutter anderweit, oder der Vater nimmt ein ander Weib, so wird Petrucius nunmehro zum Stief-Sohne, und bekommet an der Mutter Manne einen Stief-Vater, und anders Vaters Weib eine Stief-Mutter, und die Kinder die sie zeugen, heissen Stief-Brüder, und Stief- Schwestern:  
  [Grafik]  
  Zum Schwäher oder Schwieger-Vater wird Petrucius, wenn seine Tochter sich verehlichet, deren Mann er zu seinem Eydam oder Schwieger- Sohne, des Sohnes Weib aber zu seiner Schnur bekommt.  
  [Grafik]  
  Seines Bruders oder seiner Schwester Verehlichung macht ihn zum Schwager. Und wenn er sich auch selbst verehlichet, so wird er von seiner Schwester Manne Affinis, von seines Bruders  
  {Sp. 1781|S. 904}  
  Weib Levir, sein Weib aber von eben derselben Fratria geheissen. Des Mannes Schwester und Bruders Weib heissen Glos, und zweyer Brüder Weiber nennen einander Janitries.  
  [Grafik]  
     

HIS-Data 5028-37-1773-1: Zedler: Sippschaffts-Baum HIS-Data Home
Stand: 8. März 2014 © Hans-Walter Pries