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Zedler: Haus-Mutter HIS-Data
5028-12-907-4
Titel: Haus-Mutter
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 12 Sp. 907
Jahr: 1735
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 12 S. 469
Vorheriger Artikel: Hausmeyer
Folgender Artikel: Hausner von Wimbuch
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Haus-Mutter, ist die Gehülffin des Haus-Vaters, folglich die andere Haupt-Person einer Haus-Wirthschafft, ohne welche selbige nicht leicht in guter Ordnung angestellet und geführet werden mag. In Betrachtung der ehlichen Gesellschafft ist sie als Ehe-Frau und Mutter anzusehen, in Absicht der Herrschafft und Haushaltung aber, als die Frau vom Hause und Befehlshaberin zu achten. Zu dem Ende wird von ihr erfordert,  
   
  Dagegen soll sie ihre Leute, mit allen Nothdürfftigen, zu rechter Zeit versehen, in Kranckheiten und andern Zufällen gebüh-  
  {Sp. 908}  
  rend mit Rath und That versorgen, und den verdienten Lohn, nicht etwa unter scheinbaren Vorwand zurück halten, oder gar zu nichte machen.  
  Hiernächst muß sie auch häußlich seyn, darum soll sie sich alles, was zur Haushaltung nöthig, mit Nutzen anschaffen, ja, so viel möglich, selbst zubereiten, oder sonst zu rechter Zeit und in Vorrath besorgen, nicht weniger über den Ab- und Zugange ein richtig Verzeichniß führen, andern Theils das in Vorrath vorhandene wohl zu verwahren und gehörig anzuwenden suchen, ingleichen alle Mobilien in brauchbaren Stande halten, mithin auf Küche, Keller, Vorraths-Gewölbe und dergleichen, genaue Aufsicht haben.  
  Endlich soll sie auch der Ordnung ergeben seyn, damit sie eine jede Verrichtung zu rechter Zeit, und nach denen erforderlichen Umstände angebe, und nicht das letzte zu erst vornehme, ferner auch alle Geräthschafft und Fahrendes jedes nach seiner Art in brauchbaren Stand erhalte, wozu vornemlich zu rechnen, daß die Betten fleißig in Acht genommen, die abgeschwärtzte Wäsche an einen gewissen Orte vor Fäulniß, Mäusen und anderen Schaden verwahret, das schadhaffte darunter hingegen bey Zeiten ausgebessert werden möge, zu welchen allen eine unermüdeter Fleiß und Wachsamkeit von Nöthen, damit jedes was sie ein Mahl ordentlich angegeben, richtig vollzogen, und nicht etwa liegen gelassen, oder nur obenhin gemacht werde.  
  Wo bey einer Haushaltung Vieh-Zucht befindlich ist, muß sie die Ställe fleißig besuchen, und zusehen, daß alles wohl gewartet, genutzet, rein gehalten, das Futter nicht verschleudert, oder veruntrauet, und in allen Stücken der Nutzen beobachtet werde.  
     

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Stand: 15. Februar 2013 © Hans-Walter Pries