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Zedler: Brunnen HIS-Data
5028-4-1604-1
Titel: Brunnen
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 4 Sp. 1604
Jahr: 1733
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 4 S. 817
Vorheriger Artikel: Brunnemann
Folgender Artikel: Brunnen, (Röhr-)
Siehe auch:
Hinweise:

  Text Quellenangaben
  Brunnen, oder Bronnen, Born, werden diejenigen Behältnisse des Wassers genennet, aus welchen man zur Menschlichen Beqvemlichkeit, allezeit frisches Wasser bekommen kan.  
  Gleichwie der Gebrauch des Wassers in dem menschlichen Leben unentbehrlich ist; so kan man auch die Brunnen nicht entrathen; dahero die Obrigkeit eines Orts allerdings dahin zu sehen, daß derselbige so viel als möglich mit Brunnen versehen werde, damit die Menschen an Wasser keinen Mangel leiden. Dieses geschiehet nun auf vielerley Art, allwo man sich vor allen Dingen nach Qvellen umzuthun hat, die eine gnugsame Menge Wassers geben. Dergleichen Qvellen trifft man nun öffters solchergestalt an, daß sie von freyen Stücken aus der Erde hervorbrechen; oder man muß solche erst durch viele Arbeit suchen; allwo man allerdings auf diejenigen Zeichen Achtung zu geben hat, die sich über der Erden an denenjenigen Örtern ereignen, wo sich Qvellen unter der Erden befinden, damit man ohne denenselbigen nicht umsonst arbeite, wenn man eine Qvelle entdecken will.  
  Dergleichen Zeichen erzehlet nun Vitruuius Architect VIII. 1, aus welchem sie auch Plinius und Palladius genommen haben. Z.E. Man soll sich vor der Sonne Aufgang mit dem Gesichte dergestalt auf die Erde legen, daß man auf der Fläche der Erden gerade hinsehen kan, und soll Achtung geben, an welchen Örtern des Erdreichs sich Feuchtigkeiten und Dünste in die Höhe ziehen, und sich gleichsam über der Erde kreuseln; denn an demselben Orte befindet sich eine Qvelle.  
  Ferner soll man an denen Orten, wo man sich etwan eine Qvelle vermuthet, 5 Fuß tieff und 3 Fuß breit ein Loch graben, darein ein etwas grosses hohles Gefässe in form eines auf einer Seiten offnen Cubi oder Parallelepipedi von Kupfer oder Bley dergestalt gegen der Sonnen Untergang legen, daß die offne Seite  
  {Sp. 1605|S. 818}  
  des Gefässes auf die Erde zu stehen komme; die innere Höhle des Gefässes aber soll man mit Öle bestreichen, und, wenn das Gefässe gehöriger massen eingesetzet, das in die Erde gegrabene Loch mit Streichern und Schilff zudecken und verwahren. Den andern Tag darauf soll man das Loch wieder eröffnen, das Gefässe heraus nehmen und zusehen, ob sich Feuchtigkeiten und Dünste an das Gefässe innwendig angehenget haben; denn wenn dieses geschehen, so kan man versichert seyn, daß sich um selbige Gegend Wasser unter der Erde befinde.  
  Vor allen Dingen aber hat man bey Erforschung derer Örter derer Qvellen auf die Beschaffenheit des Erdreichs zusehen. Wo ein Grund viel Kreite hat, daselbst wird man nicht viel Wasser, und solches von keinem gar zu guten Geschmack antreffen. In schwartzem Boden trifft man auch zuweilen einige Qvellen, iedoch sehr schwach an, wiewohl sie einen guten Geschmack haben. Krießigter Grund giebt mittelmäßige Qvellen, welche aber nicht allzubeständig flüssen; ie gröber aber der Sand und besonders wo vieler Felsen, ie reichlicher findet man die Qvellen, auch von gutem Geschmack. Gute und reiche Qvellen sind diejenigen, welche an denen Wurtzeln derer Berge, besonders, wo viel Kiesel-Steine sind, hervorqvellen; und so ferner.  
  Wenn man nun solchergestalt den Ort derer Qvellen gefunden, und durch Wasserwagen untersuchet, ob derselbe höher als der Ort liege, wo der Brunnen hinkommen soll; so darff man nur das Wasser aus der Qvelle durch Röhren an den Ort des Brunnens leiten, darüber perpendicular eine Röhre in die Höhe richten, in welcher das Wasser von sich selbst ex ratione tuborum communicantium in die Höhe steigen und zu einem Hahn oder andern, auf der Seite dieser eingesetzten Röhren herauslauffen wird.  
  Es muß aber der Ort der Qvelle höher als diese perpendicular-aufgerichtete Röhre übe dem horizont liegen, indem ex rationibus physicis wegen Residentz der Lufft, Friction und so ferner, das Wasser darimen nicht praecise so hoch steiget, wie hoch die Qvelle über den horizont erhaben ist.  
  Ein solcher Gestalt gebaueter Brunnen wird insgemein ein Röhr-Brunnen genennet, welcher nach des Architecti seinen Einfällen eingefasset wird, um darinnen als in einem Teiche das beständig herausflüssende Wasser zusammlen, wenn es nicht alle durch den Gebrauch verthan wird.  
  Wohl thut man, wenn man die ohnweit des Brunnens unter der Erden liegenden Horizontal-Röhre, welche das Qvell-Wasser nach dem Brunnen zuführet, mit einem Hahn versiehet, den man durch Hülffe einer langen Stangen auf und zuschlüssen kan. Denn so darff man nicht das Wasser beständig lauffen lassen, und kan im Winter die Röhre des Brunnens mit Mist und Stroh verbinden, daß das Wasser nicht gefrieret.  
  Wenn der Ort derer Qvellen viel höher als der Brunnen lieget, so kan man hierauf einen Aufsatz und folglich einen Spring-Brunnen machen; wovon aber unter diesem Titel ein mehreres nachzusehen.  
  Dieses ist die Art und Weise, wo man unmittelbar aus der Qvelle das Wasser nach einen Brunnen leitet. Wenn aber die Qvelle etwas starck Wasser giebet, so pfleget man das Wasser daraus durch Röhren nach einen besondern Ort zu führen, welcher insgemein die Wasser-Kunst genennet wird, allwo in einem Kupfernen Behältnisse, oder Kessel, das Wasser in der Höhe gesammlet, und durch andere Röhren dasselbe nach verschiedenen Brunnen, um solche darmit zu versehen, geleitet wird; und hierbey lässet sich die obige manier mit dem Hahne unter der Erden wohl an-  
  {Sp. 1606}  
  bringen, als wodurch man verschaffen kan, daß das Wasser nach Beschaffenheit derer Umstände in diesen oder jenen Brunnen lauffe, in andern aber nicht. Damit nun aber, wenn solcher Gestalt wenig Wasser verthan wird, der Kessel in der Wasser-Kunst nicht überlaufft, so pfleget man eine Röhre darein zu machen, dadurch das überflüßige Wasser in einem Graben oder Fluß wieder abgeleitet wird.  
  Dieses läßt sich alles wohl practiciren, wo man dergleichen hohe Qvellen um eine Gegend antrifft; wo aber dieses nicht ist; es bewässert aber ein Fluß dieselbe Gegend; so kan man auch hieraus noch Röhr-Brunnen leiten, wenn man bey dem Flusse eine Wasser-Kunst erbauet, und darinnen das Wasser durch die Kunst als Schöpf-Räder, Stangen oder Saug-Wercke, Paternoster oder Püschel-Wercke, Druck-Wercke und so ferner in die Höhe treibet, und in einem Kessel oben sammlet, woraus es durch Röhren nach denen Brunnen kan geleitet werden. Und dieses sey gnug von denen Röhr-Brunnen.  
  Wo aber dergleichen gar nicht anzubringen sind, oder auch theils wegen grosser Kosten nicht können erbauet werden, theils nicht zulänglich sind einen Ort mit gnugsamen Wasser zu versehen; so hat man noch andere manieren Brunnen anzulegen, um der menschlichen Beqvemlichkeit dadurch zu Hülffe zu kommen. Solches geschiehet nun hauptsächlich auf zweyerley Art: Entweder die Qvelle ist an einem Hügel oder auf der Fläche der Erden oder kaum wenige Fuß darinnen; oder man muß ziemlich tieff in die Erde hinein graben, ehe man Wasser antrifft.  
  In dem ersten Falle pfleget man die Qvelle nur einzufassen und zum Gebrauch geschickt zu machen, daß man das Wasser daraus commode schöpfen kan; in dem andern Falle fasset man gleichfalls den Brunnen ein, bedienet sich aber besonderer machinen um das Wasser aus der Tieffe in die Höhe zu bringen.  
  Die simpleste Art hiervon ist, wenn man an dem Brunnen einen Stamm aufrichtet, an selbigen einen Balcken in form eines Schlag-Baumes beweglich macht, daran eine Stange mit einem Eimer hanget, welchen man vermittelst der Stange in den Brunnen hinablassen und Wasser schöpfen kan. Wenn der Brumen etwas tieff ist, leget man oben ein Rad mit einer starcken Welle an, um welche eine Kette gewunden, an deren Enden 2 Eimer dergestalt angemacht, daß, wenn man vermittelst des Rads den einen Eimer in die Höhe ziehet, der andere sich hinunter läßt und Wasser schöpft. Oben ist eine Rinne qver über den Brunnen geleget, in welche man das Wasser aus dem Eimer ausgüssen kan.  
  Wenn ein Brunnen dergestalt beschaffen, daß dessen Tieffe über 16 Rheinländische Ellen nicht beträgt, so pfleget man, um das Wasser in die Höhe zu bringen, eine Plumpe oder Saug-Werck anzulegen, da man eine höltzerne auswendig wohl verpichte Röhre ins Wasser des Brunnens setzet, unten in dem Boden ein ventil machet, welches sich von unten in die Höhe aufstossen, aber nicht heraus gegen den Grund des Brunnens zu drucken läßt; hernachmahls aber eine eiserne Stange mit einem Kolben, welcher sich genau in die Röhre schickt und in der Mitten hohl ist, in die Röhre einsetzet, in den Kolben oben selbst aber wiederum ein Ventil macht, so sich heraufwerts austhun kan.  
  Denn wenn die eiserne Stange dergestalt an einer andern angemacht ist, daß man sie in die Höhe ziehen und wieder niederdrücken kan; und man ziehet den Plump-Stock in die Höhe, so wird zwischen dem untern Ventil an der Öffnung der Röhre und dem Kolben des Plump-Stocks in der Röhre ein von Lufft leerer Raum,  
  {Sp. 1607|S. 819}  
  in welchen das Wasser aus der Qvelle durch das untere Ventil dringet. Wenn nun der Plump-Stock wieder niedergestossen wird; so schlüsset sich das untere Ventil an der Öffnung der Röhre zu, hingegen das Ventil an dem Kolben des Plump-Stocks thut sich auf und läßt das in die Röhre gedrungene Wasser über sich steigen; und solchergestalt bringet man nach etliche mahl wiederhohlten Plumpen das Wasser in die Höhe, daß es zu einer andern in jene eingesetzten Röhre herauslauffen kan.  
  Die Ursache, warum der Brunnen über 16 Ellen nicht tieff seyn soll, ist weil in solcher Höhe das Wasser mit dem Druck der Lufft die Wage hält, welcher eben sonst das Wasser unter solcher Höhe in der Röhre treibet, wenn ein von Lufftleerer Raum darinnen gemacht wird; wie man solches in der Aerometrie darthut.  
  Überhaupt aber giebt es entweder öffentl. und Gemein-Brunnen oder priuat- und eigenthüml. Brunnen; Was diese betrifft, ist regulariter keinem verboten, einen Brunnen auf seinen Grund und Boden zugraben, wenn er nur damit einem andern an seinem Wasser oder Brunnen keinen Schaden thut.
  • l. vult. fin. reg.
  • l.1. §. 12. de aqu. pluu. arcend.
  • l. 21. eod.
  • l. 26. dedanat. inf.
  Was die offnen Stadt-Brunnen betrifft, ist zu deren reparation, wenn es denen Häusern oblieget, ein jeder Hauß- Besitzer, als zu einen Patrimonial-Onere, verbunden; Wo es aber denen Bürgern als Bürgern, so ist es ein Onus personale, und niemand von Beytrag eximiret, der des Brunnens genüsset; Wiewohl es auch ein Onus mixtum heissen kan, wenn es denen Bürgern wegen der Häuser aufgeleget wird. Und ist dißfalls auf die Statuta oder Gewohnheit jeder Stadt zusehen.
  • Klock. de contrib. 5. n. 107. et. 10. n. 18.
  • Chev. P. IV. Dec. 128.
  Es lieget auch einer Obrigkeit ob, auf die Brunnen fleißig sehen zulassen, daß nicht nur der Qvell, wo selbiger entspringet, unverletzet bleiben, und die Röhren in guten Stand erhalten, sondern auch nichts unreines in den Brunnen geworffen, geflösset, oder gewaschen, weniger der Brunnen gar vergifftet werde. Und gleichwie in wohl bestellten Städten gewisse Brunnen-Meister bestellet werden, welche auf die Röhren und Brunnen Acht geben, also werden auch die Brunnen-Vergiffter mit strenger Straffe des Schwerdts, und an theils Orten des Feuers angesehen.
  • l. 1. pr. §. 1. l. 3. pr. adl. Corn. de Picar.
  • l. 28. §. 9. de poen.
  • Carpz. Quaest. Crim. 20. n 63.
  • L. R. l. 2. art. 13.
  • Berl. p. 4. c. 26. n. 13.
  Wie denn auch in Priuat-Brunnen, wo einer die Seruitut hat, Wasser aus seines Nachbarn Brunnen zuschöpffen, und er wolle hinein waschen, und andere Unfläterey hinein sudeln, ist solches nicht zuleiden, sondern es hat der Herr das Interdictum de fonte zu exerciren
  • Tot. tit. π. de font.
  • P. Frid. Tract. de Interd. Tit. 13

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Stand: 14. Oktober 2016 © Hans-Walter Pries