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Zedler: Waaren, (ein- und auszuführende) [2] HIS-Data
5028-52-28-5-02
Titel: Waaren, (ein- und auszuführende) [2]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 52 Sp. 35
Jahr: 1747
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 52 S. 31
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Übersicht
  Exporte
  Bilanz
  Siehe auch
  Herkunft der Waren

Stichwort Text  
Exporte Wir wenden uns nunmehro, nachdem wir eines Landes Importanda erzehlet, und was vor ein Unterscheid in denenselben zu machen sey, gewiesen haben, auch zu dessen Exportandis oder solchen Waaren, die der Kauffmannschafft halber aus dem Lande ausgeführet, und in ein anders verhandelt werden.  
  Solche seynd nun  
 
  • entweder rohe natürliche, oder auch durch Menschen-Fleiß und Kunst, schon einigermassen zubereitete, und aus unterschiedlichen zusammen gesetzte,
  • oder auch völlig zum menschlichen Gebrauch schon ausgearbeitete Waaren, die man Manufacturen nennet, und welche schon in ihrer Perfection seyn, also, daß keine weitere Hand darff angesetzet werden;
 
  es seynd auch  
 
  • zugelassene und verbotene,
  • einheimische oder ausländische,
  • schlechte oder kostbare,
  • nothwendige oder überflüßige,
  • verderbliche oder unverderbliche,
  • currente und unabgängliche
 
  Waaren welche ebenfalls aus den dreyen Reichen der Natur ihren ersten Ursprung ziehen.  
  Die erste Art, nehmlich die natürlichen rohen Waaren betreffend, (als da seynd  
 
  • aus dem Vegetabilischen Reich:
    • Flachs,
    • Hanff,
    • allerhand Korn,
    • Baum-Früchte,
    • Wein,
    • Öl,
    • Zucker,
    • Farb-Waaren,
    • und was die Erde, und die darauf stehende Bäume, Stauden und Büsche sonst hervor bringt;
  • aus dem Mineralischen
    • alle rohe Ertze und Metallen,
    • Steine,
    • Erde,
    • Sand,
    • Leimen,
    • Farb-Waaren
    • etc.
  • Aus dem Animalischen
    • wilde und zahme,
    • auf dem Lande oder im Wasser, oder in beyden lebende Thiere,
    • entweder gantz nach ihren Individuis, oder auch nach ihren Partibus, und davon genommenen Theilen,
 
  über deren jedes ein Titel oder Rubrick in dem Verzeichniß-Buche der ausgehenden Waaren gehalten werden muß).  
  So theilen sich dieselbige, zur Überlegung des Commercien- oder Cammer-Collegii, wieder ein,  
 
  • in bey uns überflüßige, oder in sich selbst bedürfftige,
  • ingleichen in einheimische und ausländische.
 
  Bey der ersten Sorte ist wiederum in Obacht zu nehmen, daß etliche solcher rohen Waaren aus oberzehlten dreyen Reichen jedesmahl, oder nur zu gewissen Zeiten, allen, oder nur gewissen Leuten, oder auch niemahls und an niemand, oder auch nur in gewisser Quantität, ausgeführet werden können.  
  Jedesmahl und zu allen Zeiten, auch an alle Menschen (sie seyen gleich Freunde oder Feinde) lassen sich ausführen und verhandlen solche Sachen, die unser Land in unerschöpflichem Überfluß hat, welche nicht genugsam können consumiret, dem Lande auch durch die Ausfuhr, wenns auch gleich zu denen Feinden geschähe, nicht geschadet, sondern vielmehr, (weil es ein Commercium macht, und Geld und andere nutzbare  
  {Sp. 36}  
  Waaren ins Land bringet) Nutzen geschaffet werden.  
  Als z.E. wann Freunde oder Feinde kostbare Marmor- oder Bruch-Steine zu ihren Palatiis und Civil-Gebäuden, item, allerhand Delicatessen von Priandises Waaren und dergleichen haben wolten. Da kan es mit solchen Waaren immerfort heissen, weil sie uns im Lande nicht mangeln, sondern stets darinnen im Überfluß zu haben seyn. Hingegen möchten auch selbst unsere Freunde zu gewissen Zeiten kein Korn oder andere Feld- und Baum-Früchte, die zum Essen dienen, auch nicht gewisse Mineralia, als Schwefel, Salpeter, item, keine Pferde, Ochsen, Schaafe, eingesaltzene oder getrucknete Fische von uns bekommen können, wann wir selbst daran Mangel, oder wegen besorgender Theurung und Mißwachs, würcklich habenden oder bevorstehenden Krieges, derselben zu anderer Provision und Munition, auch gebührender Verfassung selbst nöthig haben.  
  Denen Feinden hingegen bleibet diese Zufuhr von dergleichen Waaren, solange wir mit ihnen im Kriege begriffen, oder wo es unsere Erb-Feinde seyn, auf ewig ohnedem versaget, damit sie nicht dadurch wider uns gestärcket, und den Krieg, so viel länger zu continuiren, in Stand mögen gesetzet werden, wie solches an dem Exempel Franckreichs zu sehen, welches Deutschland so lange Zeit nicht würde haben beunruhigen können, wann ihme nicht zu viel deutsches Geld vor seine Frantzösische Galanterien, oder von reisenden deutschen Cavaliers, soviel deutsche Pferde aus Ober-und Unter-Deutschland, aus theils See-Städten aber Hanff, Theer, Eisen und andere, zur Equipirung seiner Flotte benöthigte Materialien wären zugeführet worden.  
  Und also finden sich auch gewisse Zeiten und Fälle, da nur von dergleichen rohen Waaren gewisse Quantitäten, (welche durch Obrigkeitlichen Befehl oder einen Creis- und Land-Tags-Schluß limitiret worden) ausgeführet werden dörffen. Also machet offt ein Land oder Provintz, mit Zuziehung der vornehmsten Land-Städte, seinen Überschlag, wie viel es dieses Jahr, zu Versorgung seiner Magazinen, an Mund-Provision und Kriegs-Munition nöthig habe; sonderlich nachdem sich des künfftigen Jahrs Gewächs, und die gegenwärtigen oder zukünfftigen Conjuncturen anlassen, ingleichen, wie viel Korn, Flachs oder Hanff, Schlacht-Vieh und Unschlitt, Leder und dergleichen man dieses Jahr auszuführen, den einheimischen und fremden Kaufleuten, (insonderheit denen, die gebührend darum sollicitiren, etwan auch mit Vorschreiben von andern Puissancen versehen seyn) verstatten können.  
  Welche zuzulassende Ausfuhr vielmahls auch ihre Politische Considerationes hat, als etwan fremde Herrschafften und Nationen darunter zu favorisiren, und selbige sich verbindlich zu machen, oder so man selbige difficultiret oder gar abschlägt, daß man das Jus Talionis oder Repressalien darunter gebrauchet, weil nehmlich Gegentheil vormahls ein gleiches gegen uns gethan, oder noch thut, oder es stecken auch andere politische, und eben dem gemeinen Pöbel nicht bekannte Absichten darunter.  
  Zuweilen wird zwar eine solche Ausfuhr nicht öffentlich refusiret, doch durch neue Imposten oder anderen Vorwand, Mittel und Wege schwer gemachet, wiewohl hierzu  
  {Sp. 37|S. 32}  
  ein reiffes Überlegen von einem geheimen Staats-Rath, Cammer- oder Commercien-Collegio erfordert wird daß man nicht so leicht zu extremen schweren Haß erweckenden, oder übele Folgen nach sich ziehenden Dingen, (dergleichen Repressalien, neue Imposten, und das Verbieten der Ausfuhr gegen diese oder jene Länder seyn) schreite. Es gehören allezeit zwey zum Spiel, die Gutthaten werden in Sand, die Beleidigungen in Marmor geschrieben: das hodie Mihi cras Tibi, oder quod Tibi non vis fieri, alteri ne feceris: ist von grossem Gewicht und Nachdencken.  
  Zuweilen hat ein Land die Ausfuhr seiner rohen Waaren noch nöthiger, als ein anderes die Einfuhr derselben. Dieses kan zur Noth ihrer überhoben seyn, oder andere Wege und Surrogata finden; jenes aber ist von der Beschaffenheit, daß, wenn seinen Einwohnern die Ausfuhr gesperret wird, es ja so übel dran ist, als wenn dem andern die Zufuhr manquirte, wie wir solches in denen letztern Kriegen an unterschiedlichen Reichen und Nationen gesehen, sonderlich aber die Sperrung des Commercii zwischen Deutschland und Franckreich, und auch die dabey vorgelauffene vielfältige Unordnung und Beschwerniß der Kauffmannschafft, (als über welche sodann alle Wetter der Trübsal gehen,) noch in frischem Andencken haben.  
  Am besten thut ein Staat, Provintz oder Republick, wenn sie ihr darunter versirendes Interesse, Macht, Vermögen und Situation, nach denen gegenwärtigen und zukünfftigen Evenements pro et contra wohl überlege, und das Deliberandum diu, quod statuendum semel, sich ein vor allemahl gesaget seyn lässet. Im übrigen aber, wenn alle Dinge seine Wege haben, so seynd solche unsere rohe Landes-Waaren, ingleichen die durch Handlung aus andern Ländern an uns gekommene, und welche etwan vormahls wieder (da man es nicht besser verstanden) in dergleichen Natur und Form verhandelt worden; anzusehen, als Waaren, die entweder, wie sie gewachsen oder gefallen, (als allerhand Getreyde, Früchte, lebendiges Vieh, Fisch-Waaren und dergleichen) müssen weggegeben werden, oder auf welche den ersten und andern Grad, der Manufacturen nach, schon etwas zu verdienen, und einer soviel grössern Anzahl unserer Einwohner Brod u. Nahrung zu verschaffen, dannenhero so viel als möglich die Ausfuhr solcher rohen Waaren zu verhindern u. zu verbiethen ist.  
  Denn wenn gleich nach dem ersten Grad nur dieselbe von ihrer Unreinigkeit mundiret, gesäubert, geläutert, ihre unterschiedene Sorten ausgesuchet, durch einen Zusatz zum Gebrauch verbessert, und also aus dem gröbsten ausgearbeitet werden, so leben schon so viele Leute von solcher Arbeit, obgleich der ausländische Kauffer hernach nichts weiters daran gethan, sondern sie nur bis zur ferneren Ausarbeitung vor seine Landsleute zubereitet haben will. Also suchet mancher in einem Lande rohen Flachs oder Hanff, und zahlet demjenigen davor sein Gelde, welcher solchen gebauet oder gepflantzet hat. Wenn aber solcher Flachs im Lande zu Garn gesponnen worden, und alsdenn erst ausgeführet wird; so ist dieses schon der erste Grad einer, aus Verarbeitung roher Materialien, entspringender Manufactur, auf welche hernach der ausländische Käuffer den andern Grad, nehmlich Leinwand daraus zu machen, fortsetzet.  
  Könnte  
  {Sp. 38}  
  nun dieses in unserm Lande auch dergestalt geschehen, daß es hernach an Debit nicht mangelte; so hätte man schon ein mehrers gewonnen, und was man von dergleichen rohen Waaren (nehmlich selbige im Land selbsten zu verarbeiten) prätendiren können, erhalten. Weil es sich aber nicht allezeit, wie man es wohl dencket damit will thun lassen, sondern der Casus kommen kan, daß man so wohl mit den rohen Waaren, als denen daraus verfertigten Manufacturen sitzen bleibet, und keines verkauffen kan, hernachmahls auch wohl gerne wolte, daß man nur eines von beyden wieder hätte; also siehet man daraus, daß es nicht allezeit daran gelegen, daß man schreye, man müsse Manufacturen anrichten, wie heutiges Tages dererjenigen ihr erstes Wort ist, die vor Commercien-Verständige wollen angesehen seyn, in der That aber nicht viel davon wissen, sondern die gantze Sachen will mit Bedacht tractiret und erwogen seyn.  
  Voraus aber fliesset das herrliche Axioma hieraus, daß man denen Commerciis keinen Zwang anlege, nicht mit öffentlichem grossen Verbot, Inhibitionibus, Mandatis und Repressalien darein stürme, wenn es nicht die höchste Noth oder der handgreifliche Nutzen des Landes, (als wieder welchen keine Exception oder besorglich daraus erfolgendes Ungemach aufgebracht werden kan,) solches erfordert, sondern vielmehr gantz still, und wie ein um sich fressendes Wasser dabey hergehe, bis dasjenige uns schädliche Gebäu von sich selbst mit der Zeit einfalle, welches wir nicht anders, als mit grossem Eclat, auf einmahl hätten in die Lufft sprengen können.  
  Je mehr nun ein Land oder Stadt an rohen, oder auch im ersten und andern Grad verarbeiteten, und zum Gebrauch fertig gemachten Waaren ausführen, und in die Fremde verhandeln kan; je besser wird es vor seine Einwohner, und des Landes-Herrn seine Intraden seyn. Bey denen im Lande gewonnenen gewinnet der Bauer, Handwercks- und Kauffmann, bey denen ausserhalb Landes geholten der Schiffer und Fuhrmann, ohne wer sonst noch sein Brod dabey in Handreichung und Bearbeiten derselben findet.  
  Ein vorsichtiges Commercien-Collegium hat hierbey nur überhaupt zu betrachten, daß allezeit seines Landes Einwohner mehr mögen auszuführen, als einzuhohlen, mehr an Fremde zu ver- als von diesem zu erhandeln haben. Also, wenn man Korn, Wein, Fleisch, Fisch und andere Eß- und Trinck-Waaren überflüßig im Lande, und auch noch davon auszuführen hat; so ist es schon ein gutes Zeichen, daß es um das Land wohl stehe; denn vor dergleichen Waaren, weil sie jedermann haben muß, sonst das meiste Geld gegeben werden müste.  
  Wäre es nun, daß das Collegium aus dem Bilantz ersehen könnte, daß mehr von solchen Victualien ein- als ausgeführet worden; so müste es, wenn des Landes Beschaffenheit darnach wäre, auf Remedirung durch allerhand heilsame Edicte und Anstalten, die zu der Vieh-Zucht und Ackerbaues Verbesserung dienen, bedacht seyn können. Wäre aber die Constitution des Landes oder der Republick also beschaffen, daß es den grösten Theil seiner Lebens-Mittel von ausländischen Provintzien holen müste, wie also in Holland geschiehet, welches kaum vor 30000 Menschen Korn bauet, da es wohl eine Million zu ernehren hat; so muß man solchen Mangel durch einen Gegen-Handel  
  {Sp. 39|S. 33}  
  dergestalt zu ersetzen wissen, daß das gemeinen Wesen jenes Abgang nicht spüre, weil es an dem, was ihme GOtt, die Natur und seine Handels-Gelegenheit gegeben, ein reiches Surrogatum hat. Also kan Holland seine Fischereyen, und den so viel Millionen eintragenden Heringfang so reichlich nützen, daß ihme Deutschland und andere Länder genugsam von dem Überfluß ihrer Victualien dafür zuschicken müssen. Dieses wäre aber nur eine Tausch-Handlung, welche nach dem Gebrauch der ersten Welt die Natur an die Hand giebet, ausser welchen sich auch das kleine Holland nicht grosse Natur-Gaben zu erfreuen hat.  
  Last uns aber sehen, was die Handlung noch dabey thut. Diese führet den Holländern aus Ost- und West-Indien so viel kostbare Waaren zu, daß ein grosser Theil Europä von seinen Waaren, noch mehr aber von seinen baaren Geldern, dafür nach Holland schicket. Ja was noch mehr ist, durch die Handlung wird das kleine sandige Holland ein grosser Korn-Marckt, der von seinem Überfluß gantze Königreiche, wie offtmahls an Portugall und Spanien geschehen, versehen, und auf seinen Korn-Böden, Speichern und Magazinen mehr Vorrath an Korn, als offtmahls das grosse und fruchtbare Königreich Pohlen nicht hat, aufweisen kan.  
  Eben also ist es auch mit der löblichen Kayserl. freyen Reichs-Stadt Nürnberg bewand, welche gewißlich auf ihrem sandigen Boden nicht alles bauet, was zu der Menge ihrer Einwohner Erhaltung nöthig ist; so aber ersetzet ihre weit und breit rühmlich-etablirte Handlung, und die Vielheit ihrer Manufacturen, was ihr an Natur-Waaren abgehet. Genug, daß in Holland und Nürnberg, und so auch in andern Städten, die von der Industrie und Commercien-Flor ihrer Einwohner leben müssen, solche Surrogata seyn, welche eine schöne Rubrick unter denen Exportandis des Bilantzes ausmachen.  
  Es ist alsdenn gleich viel, ob ein solches Land oder Stadt bey Schluß des Jahrs hundert tausend Reichsthaler an Natur-Gaben, als Korn, Öl, Wein und dergleichen, oder so viel an Kunst-Manufacturen ausgegeben, wenn nur der Werth davon dem Lande oder der Stadt zu gut gekommen. Diejenigen aber, die noch nicht geschmeckt oder penetriret haben, was die Commercia bedeuten, die thun einen Blick auf diese Erzehlung, und beurtheilen alsdenn, ob dem Handels-Flor eines Landes und einer Stadt zu befördern nicht mehr Attention nöthig sey, als bis hieher daran gewendet worden, da doch so viel an denselbigen gelegen ist.  
  Wenn wir auch unter denen auszuführenden Waaren den Unterschied gemacht, daß etliche derselben verboten, andere auszuführen zugelassen werden; so ist solches zum Theil schon oben erörtert worden: da wir nehmlich, daß denen Feinden des Vaterlandes keine Kriegs-und Mund-Provision zugeführet werden müsten, Meldung gethan. Es ist dieser Punct von der Wichtigkeit gewesen, daß er auch sonderlich von zweyen im Krieg begriffenen Puissancen der dritten Neutralen vielmahls wollen aufgedrungen werden, daß dieselbe des andern seinem Feind mit keiner Zufuhr, auch sogar nicht mit Innocenten, oder zum Kriege nicht gehörigen Waaren bedienet seyn solte. Gemeiniglich aber gehet eine Declaration vorher, was vor Waaren in dergleichen Kriegen vor frey, und hin-  
  {Sp. 40}  
  gegen wieder vor unfrey oder contraband erkläret werden solten. Also lesen wir in einer Königl. Dänischen Declaration, in währendem Kriege mit Schweden, an die zur See-Handlung neutrale Deutsche Städte im Jahr 1659 promulgiret:  
  Daß vor Contrabande-Waaren gehalten wird allerhand Munition, Gewehr, Pulver, Lunten, Salpeter; ingleichen Sattel- u. Pferde-Zeug, samt Pferden, ingl. Eichen, Schiffs-Zimmer, mit allerhand Schiffs-Materialien und Geräthschafft, als Segel-Tuch, Tackel-, Tau-Werck, und alles, was zum Orloge, Belägerung, Bloquirung, oder andern Armatur, zu Land und Wasser fortzusetzen, dienlich und nöthig ist;  
  2) werden auch für verbotene und Contrabande-Waaren gehalten allerhand Victualien von Eß- und Trinck-Waaren, sowohl auch allerhand grob und klein Salz, ohne allen Unterscheid, nichts davon ausbescheiden, als alleine allerhand Weine, Brannteweine und Specereyen, so wohl auch denjenigen Hering und Salz, so alleine nach der Narve, Revel und Nien-Schantze geführet wird, (als von wannen nach den Moscowitischen Landen und Städten Handel getrieben wird, damit nehmlich der Moscowitische Handel dadurch desto besser und ungehinderter seinen Lauff und Fortgang haben möge) welche beyde Sorten wir, sonderlicher Consideration halber, also gnädigst bewilliget, daß sie ausgenommen, und nach bemeltem Narva, u. den Liefländischen Städten, so benennet seyn, alleine frey mögen geführet werden;  
  3) Soll auch unter Contrabande-Waaren gerechnet werden Galmey, auch was sonst zu Beförderung allerhand Manufacturen und Arbeit dienet, welche in Schweden und dessen unterliegenden Landen und Städten gemacht, oder sonst anderer Gestalt verfertiget oder zuwege gebracht, ingleichen, gegossen, geschmiedet oder gezogen werden, sie seyn von Kupffer, Meßing, Eisen, Bley oder andern Materialien, es sey Metall, Leinen oder Wollen gemacht, wo die auch anzutreffen in freyen oder unfreyen Schiffen (so Schwedischen Unterthanen oder Rehdern zugehören) nehmlich allerhand Stück u. Canonen, oder Feuer-Mörser von Metall oder Eisen, klein oder groß, allerhand Waffen, Harnisch, Gewehr vor Reuter oder Infanterie zu gebrauchen, Ancker, Nägel, Spicker u. Bolten, ingl. allerhand gemachte Hauß-Geräth oder Küfen, sammt den kupfernen Müntzen auch allen andern, so aus Schweden und darunter liegenden Landen und Städten ausgeführet wird, und Schwedischen Unterthanen zugehöret, obgleich dasselbe in freyen oder neutralen Städten und Leuten, Schiffen, wie vor erwehnet, zu finden ist, jedoch, daß deshalber und darum gleichwohl freye Schiffe und Güter freyen und neutralen Leuten zugehörend, so weit dieselbe mit sothanen rechtmäßigen und richtigen Certificationen, wie dieselbe hier oben beschrieben sind, gerichtlich erwiesen werden können, keiner  
  {Sp. 41|S. 34}  
  Confiscation unterworffen seyn sollen.  
  Die Waaren aber, so auf ermeldte Manier genugsam erwiesen werden, daß sie freyen Städten und neutralen Leuten zugehören und von denselben in ihren eigenen Schiffen (vermöge genughaffter des Schiffs Certification, wie vorermeldt) aus Schweden ausgeführet werden, es sey Stangen, Eisen, Osemund, Kupffer-Drat und Platten-Kupffer, ingleichen, allerhand Korn und fette Waar, ingleichen, Häute und Felle, und alle andere Schwedische Waaren, so unbereitet, oder sonst in Schweden, oder andern den Schweden zugehörenden Städten und Landen in einiger Arbeit nicht gemacht seyn, ingleichen, Flachs, Hanff, Wachs, Füren, Bau-Zimmer, Delen, Latten, Gottländisch Kalck und Kalck-Steine, allerhand Fliesen und andere Steine, samt Masten, Spieten, Teer, Pech, Pott- und Wed- Asche, Klapholtz, Pipenstäve, Pelterey, Juchten und andere Rußische Leder und Rußische Waaren seyn, hiermit nicht gemeynet oder verboten, auszuführen, sondern seyn hiermit bewilliget und zugelassen, daß sie, um die Commercia zu erhalten, von neutralen Städten und Leuten in deren Schiffen von deren Dienern, wie vorermeldt, frey mögen ausgeführet werden.  
  Wie dann auch dieselbe hingegen nach Schweden frey einführen mögen allerhand Seiden-Zeug, Lacken und andere dergleichen feine Kram- und courante Waaren, so nicht zu einigem Kriegs-Effect eigentlich und endlich von nöthen und dienlich seyn.  
  Alle das freye Gut aber, so in unfreyen Schiffen gefunden, und betreten wird, soll und muß endlich (ohne einige Exception) der Confiscation zum guten Preise unterworffen seyn.  
  Wornach sich unser Admiralitäts-Rath und Bediente, samt allen und jeden unsern Officiers, Ausliegern und Commiß-Fahrern, wie auch alle andere, es seyn unsere Freunde und Nachbarn, oder Feinde die einigen Handel und Wandel treiben, und zur See fortsetzen wollen, bey währender gegenwärtiger Fehde zu richten und vor Schaden zu hüten haben etc.  
  Ferner, so verbietet sich auch die Ausfuhr von selbsten in theuren und Mißwachs Zeiten, wobey abermahls das Commercien-Collegium beschäfftiget seyn muß, nebst seinem Bilanz der In- und Exportandorum auch eine Landes-Rechnung und Verzeichniß zu halten, wie der Vorrath dieser oder jener zur Leibes-Nothdurfft gehörigen Waare im Lande beschaffen sey, damit nicht eigennützige und Gewinn-süchtige Kaufleute immer drauf loß ausführen, und hernach im Lande selbst, wie man dessen gar viele Exempel hat, Mangel daran erscheine.  
  Hingegen hat man sich zu erfreuen, wann von Jahren zu Jahren die Exportanda zunehmen, welches geschiehet durch Verbesserung der Manufacturen, und wann sonderlich deren viele neue inventiret werden, welche der Ausländer begierig wegkauffet, da man sich denn im Zoll wohl vorzusehen, daß derselbe so wohl auf unsers Landes Natur- als Kunst-Gaben oder Manufacturen so moderiret werde, daß der Fremde sich nicht dadurch be-  
  {Sp. 42}  
  schweret, sondern des leidlichen Zolls wegen geneiget befinde, unsere Exportanda so viel häuffiger abzuholen, oder daß sie ihn zum wenigsten mit Nutzen können zugeführet werden; sintemahl viele Reiche und Länder nicht in der Verfassung seyn, daß sie die ihnen benöthigte Waaren selber abholen solten, sondern sie lassen sich solche von dem, der selbige bey sich erziehlet, oder doch von andern eingehandelt, noch darzu zu führen, wie es also die Spanier, Portugiesen, Pohlen und Moscowiter, und fast alle Asiatische Nationen im Gebrauch haben, andere Europäische Nationen hingegen solches selbst mit ihren eigenen Schiffen abholen, und zum wenigsten die Fracht dabey vor die ihrige lucriren.  
  Allein davon ist hier nicht die Rede, sondern nur von eines Landes Exportandis, sie mögen hernach weiter wegkommen, wie sie wollen. Bey grossen und renommirten Handels-Plätzen, als Hamburg, Amsterdam, ist ohnedem darinnen nichts gewisses zu determiniren, als bey welchen die Ab-und Zufuhr eine stetswährende Circulation oder Ebbe und Fluth ist, da so bald nichts abgesendet worden, als schon wieder was frisches an der Stelle ist, und also an diesen Örtern nicht die Natur und Kunst ausser nur in gar wenigen, sondern bloß die Stärcke der Handlung, die grosse Anzahl der Exportandorum machet. Wie dann auch von der Welt-berühmten Stadt Antwerpen gelesen wird, daß, als solche noch in ihrem Flor gestanden, wöchentlich etliche tausend mit Kauffmanns-Gütern reich beladene Wagen und Schiffe aus derselben abgesandt worden.  
  Glücklich ist das Land, welches viel Exportanda hat, die sonst nirgend oder doch wenig als in ihr gefunden werden. Dann solchergestalt kan sie einen trefflichen Marckt machen, und den Preiß setzen, wie sie will, jedoch soll solcher auch in christlicher Billigkeit bestehen, damit die Abkäuffer auch ein Stück Brodt daran verdienen können, und nicht der Bogen, wann er allzu hart gespannet wird, endlich breche, und der Fremde anderwärts sich zu provediren Gelegenheit nehmen, solte es auch gleich mit seinem Schaden geschehen, darüber hernach ein solches Land oder Stadt mit seinen Exportandis sitzen bleibet. Wie man dann gar viele Exempel anführen könnte, daß ein Land oder Stadt vermeynet, es habe dieses oder jenes Materiale oder Manufactur allein, und müsten es wohl die Ausländer von ihr holen; allein diese haben, nach vieler Bemühung, endlich doch etwas gefunden, welches von jenen die Stelle vertreten, darüber hernach ein solches Land oder Stadt mit den Seinigen besitzen geblieben.  
  Wann ferner ein Land oder Stadt so klüglich handelt, daß es die meisten seiner zur Üppigkeit und Wollust dienenden Waaren, die bey ihr wachsen oder gemacht werden, mehr auszuschicken, und Fremden aufzuhängen, als selbst zu consumiren suchet; so ist solches ein Zeichen seiner gütigen Policey, und daß das Commercien-Collegium wohl wisse, was zu seiner Einwohner Frieden und Besten dienet. Also machen viel Länder und Städte kostbare Galanterien von Gold, Silber, Seide, sie selbst aber kleiden sich in Landwolle und andere schlechte Zeuge, und machen es, wie man etwa im Sprüchworte zu sagen pfleget: Daß die besten Schuster die schlechtesten Schuhe tragen. Indessen ziehen sol-  
  {Sp. 43|S. 35}  
  che Länder und Städte vor ihre also ausgeführte Waaren gutes Silber-Geld, und liefern andern Ländern Vanitäten und solch Zeug davor, von welchen zuletzt nichts als Lumpen überbleiben oder welches wenn es durch die Gurgel gejaget worden, ebenfalls keinen Nutzen zurücke läst.  
  Am allermeisten aber wäre darauf zu studiren, wie man solche Galanterien nach und nach, durch Zuziehung geschickter Handwercker, in unsern Landen verfertigen, und folglich denen Ausländern zuführen könnte, welche sie zu ihrer Üppigkeit anderwärts geholet. Also haben Hamburg, Berlin, Dreßden und andere Städte in Verfertigung kostbarer Kutschen, bereits Franckreich einen grossen Stoß gethan, daß nicht mehr so viel, wie vor diesen, aus Paris verschrieben werden darf. Und obgleich noch ein und anderer Frantzösisch-Gesinnter, und welcher nichts in dergleichen Sachen vor vollkommen hält, als was in Franckreich gemachet worden, zuweilen mit einer hiesigen, jedoch mit dem Nahmen einer Frantzöschen Manufactur belegten, solte betrogen werden, so ist es doch kein Zweifel, daß solches, weil es zu des Landen Besten gereichet, ein zugelassener Betrug zu nennen sey. Und so fiel auch von eines Landes seinen Exportandis oder ausführenden Waaren.  
Bilanz Ein sorgfältiges Commercien-Collegium wird hieraus, Eingangs gemeldter massen, auch leichtlich den Jahres Bilanz zu formiren, und die in beyden Registern (als der eingekommenen und ausgesandten Waaren, wie auch derer, die durchgeführet worden,) befindliche Posten, gegen einander zu halten wissen, um nach solchen dasjenige zu remediren, was nach gefundenen Umständen des Landes Wohlfahrth erfordert.  
  Als z.E. fände sichs, daß die Ausfuhr des Landes seiner Natur-Gaben dieses Jahr mehr, als im vorigen gewesen wäre, so macht man gleich Reflexiones darüber, woher solches kommen, ob ein gut fruchtbar Jahr, oder die ohnedem genungsam versehene Land-Magazinen, ingleichen die Vermehrung der Einwohner, die gute Verbesserung des Bergwerckes, des Ackerbaues und der Vieh-Zucht, solches unser seits, auf Seiten der Ausländer aber folgende Ursachen befördert haben, nemlich:  
 
  • Daß, weil Krieg und Pestilentz aufgehöret, die Pässe von allen Seiten wieder offen, oder da anderwärts Krieg und Mißwachs sey, selbiges unsere Land-Waaren so viel williger gemacht,
  • ingleichen ob eine neue Kundschafft und neu erfundene Wege sich vor unser Land (nur dessen Natur-Waaren dahin zu verführen,) aufgethan;
  • it. ob ein mit fremden Puissancen geschlossener Commercien-Tractat und Alliantz solche unsere Handlung facilitiren,
 
  und was der zu untersuchenden Ursachen mehr seyn möchten, die gleich also, im Gegentheil, wenn dieses Jahr an unsern Natur- Gaben weniger, als im vorigen ausgeführet zu seyn, nach dem Billanz befunden wird, ihre Gültigkeit und Application haben, da dann nach Befinden das Commercien-Collegium zur Conservation der ersten und Redreßirung des letztern Beschaffenheit, nehmen kan.  
  Gleich also ist es auch in der Ein-und Ausfuhr der Manufacturen zu halten, daß man aus dem Bilanz ersehe, welche am häufigsten bey uns ein- und wieder ausgegangen, um in jenem zu veranstalten, daß, so es nützlichen sel-  
  {Sp. 44}  
  bige in unserem Lande selbst mögen gefertigt, und so wir die rohen Materien nicht darzu haben, solche aus der Fremde verschrieben werden. Es wäre denn, daß wir solche Manufacturen wohlfeiler aus der Fremde anschaffen, als selbige im Lande verfertigen könten, wenn wir auch gleich die rohen Materien darzu hätten, in welchem Fall man sie lieber aus der Fremde kommen läst, und unsern Einwohnern andere Geschäffte verschaffet, bey welchen ein mehrers, als an jenen, zu verdienen ist; wären es aber unnützliche und nur zur Wollust dienende Manufacturen, müste sogleich die Policey-Ordnung darhinter her seyn, damit das (diß-jährige) davon eingeführte Qvantum zukünfftiges Jahr schon geringer werden möchte. Hingegen, so das Qvantum unserer ausgeführten Manufacturen in Ab- oder Zunehmen sich nach dem Bilanz befände, so hätte man ebenfalls auf die Ursachen von beyden aus soliden Commercien-Principiis Acht zu geben, und in jenem beyzutragen, was zu dessen Wiedererstattung, in diesem aber, zu dessen Conservation und Vermehrung gereichen kan.  
Siehe auch Übrigens besiehe hierbey die Artickel:  
   
Herkunft der Waren Übrigens ist einem Kauffmann auch zu wissen nöthig, wo jede Waare am besten und wohlfeilsten zu bekommen, welches man auch in unterschiedlichen Büchern beschrieben findet. Als die Waaren, so nach Venedig geführet werden, sind diese:  
 
  • Aus den Ortenso an dem Mari Majori gelegen, bringt man Häute, Öle, Hering und andere eingesaltzene und truckene Fisch-Waaren.
  • Von Baruti bringt man Seiden, Teppich, Ingber, Zimmet, Muscaten, Pfeffer, Caßia, Rhabarber, Zabellotten, oder Grob-Grün, und andere dergleichen Waaren mehr.
  • In Syrien ladet man Corduan, Wachs, Seiden, Honig, Teppich, Datteln, gesaltzene Fische etc.
  • Zu Zante ladet man Wein, Pomerantzen, Limonien, Oliven, Öle, Wolle, Häute, Rosinen und Cubeben, in grosser Menge.
  • In Italien, Früchte, Wein, Käse Wolle, Saltz, Seiden und Eisen-Werck.
  • In Apulien Getreyde, Bonen, Kücher-Erbsen, Öle, Wein, Pomerantzen, Limonienen, und andere dergleichen Früchte.
  • In der Marck Ancona die Romania, Getreyde, Wein, Öl, Saltz, Käse, Flachs, Hanff, Röthe, gesaltzene Fische und allerhand Früchte.
  • In Istria gute Weine, Lämmer, Zicklein, und auch allerhand Früchte.
  • In Friul hat man gute Weine in grosser Menge, nebenst allerhand Früchten.
  • Aus Pohlen und Moscau bringet man Rauchwerck, als Zobeln, Marder, Wölffe, Füchse, Bären u.a.d.
  • Aus den Niederlanden hat man allerhand Gewande, Gemählde und Fischwerk.
  • Aus Deutschland gearbeiteten Meßing, Kupffer, Eisenwerck, und fast unzehlige andere Waaren mehr.
  • Aus Franckreich leinen Tuch und Bücher in vielen Künsten.
  • Aus Hispanien Fischwerk, Seiden, Wein, Wolle und Früchte.
  • Aus Barbaria rohe Ochsen- und Schaaf-Häute, Leinwand, Barchend, Rosinen, Cubeben, Datteln, Feigen und andere Früchte.
  • Aus Sardinien Biscoten, Käse, Wolle, Häute, Pferde und Wein.
  • Aus Corsica, Käse und viel Wein gegen Rom.
  • Aus Indien, Lignum Sanctum, oder Frantzo-
 
  {Sp. 45|S. 36}  
 
  sen-Holtz Brasilien-Holtz, Sassaparille, Zimmet, Silber, Gold, und allerhand Gewürtze, usw.
 
     

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Stand: 14. November 2016 © Hans-Walter Pries