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Zedler: Steuer [2] HIS-Data
5028-39-2052-6-02
Titel: Steuer [Teil 2]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 39 Sp. 2058
Jahr: 1744
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 39 S. 1043
Vorheriger Artikel: Steuer [Teil 1]
Folgender Artikel: Steuer, ist bey dem Bergbau
Siehe auch:
Hinweise:

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Übersicht
Accise
Gleichheit
angenehme Namen
Freundlichkeit der Bedienten
Regeln
Amtsmissbrauch
Neue Steuern
Besteuerung der Fremden
ungewöhnliche Steuern
Verpachtung
Geschichte
Siehe auch
Literatur

Stichworte Text Quellenangaben
Accise Indessen ist gleichwohl nicht zu läugnen, daß das Steuern und Zölle die vornehmsten Arten und besten Mittel sind, dadurch der Fürst das Land geniesset. Alles, was die Reisenden wegen der Erhaltung derer Wege zahlen, heissen wir Zoll; alles übrige aber, was so wohl Einheimische als Fremde dem Fürsten ohne Bestraffung geben, heissen wir Steuern. Weil nun hier das Recht der Natur haben will, daß die Geometrische Gleichheit beobachtet werde, daß ein jeder, nach Proportion seines Vermögens, die Steuern zahlen möge; so haben die Politici bishero darzu kein besser Mittel finden können, als die so genannte Accise, nicht daß sie das Mittel wäre, nach welcher diese Gleichheit eben so genau beobachtet werden könnte; sondern weil sie, unter denen übrigen, das Beste ist. Man lese hiervon des Christian Teutophylus Entdeckte Gold-Grube der Universal-Accise.
  So viel ist indessen richtig, daß wenn ein Herr keine considerable Handlung in seinem Lande hat, er kein Bedencken tragen solle, die Accise einzuführen; hingegen giebt es noch viel, der Handlung wegen, zu bedencken, und ist wenigstens die Schärffe derselben nicht allzuhoch zu treiben, weil sonst davon so wohl Steuern als Zölle geschwächt werden können. Denn wenn die Leute gar zu viel geben sollen, so vermeiden Sie, oder umfahren den Ort, und suchen ihre Handlung anderwärts zu etabliren.  
Gleichheit Hauptsächlich aber solten nur diejenigen Waaren, so blos denen Reichen dienen, vor andern beschweret werden. Wie denn überhaupt schon zu dem Zwecke, die Geometrische Gleichheit zu erhalten, vornehmlich dienet bey allen Abgaben dahin zu sehen, daß die Reichen nicht allein mehr, sondern auch nach der Grösse ihres Reichthums, geben müssen. Doch dieses können Bücher und Lehrer leicht sagen. Allein die es ins Werck richten sollen, wissen, wie schwer es sey, eine dergleichen Einrichtung zu machen, und ins Werck zu setzen.  
  Zwar ist das Mittel richtig, welches man hierbey angiebet, nehmlich die Waaren, welche nur die Reichen am meisten zu brauchen pflegen, vor andern zu beschweren. Allein es ist dabey dennoch viel Behutsamkeit zu gebrauchen, welche überhaupt darauf gehet, daß auch die Pracht nicht so beschweret werde, daß die Reichen, unter welchen immer viel Geitzige sind, die Pracht lieber fahren lassen, als die Steuern davon geben. Denn wenn sie dieses thun solten; so erhält der Regent seinen Zweck nicht.  
  Weil man nun die Reichen nicht nach Geometrischer Gleichheit beschweren kan, so ist die Würckung davon, daß, weil ein denen Reichen, wie billig, nur zu gedachter Accis, nicht viel austräget, und wenn man denselben auf allgemeine Dinge, als Fleisch, Brodt, Kleidung leget, eine viel ansehnlichere Einnahme davon zu gewarten ist, das Armuth mehr beschweret werde, als das Reichthum.  
  Dabey ist aber nun der Gerechtigkeit wegen zu bedencken, daß ein armer Holtzhacker, der sechs Kinder hat, gar leicht gezwungen wird, der Republick von seinem Schweisse so viel zu zahlen, als ein Geitziger von 100000. Rthlr. der keine hat. Weil nun bey dieser, sonst recht bequemen Art der Contribution, nicht mehr als zweyerley zu bedencken,  
  {Sp. 2059|S. 1044}  
  1) etwas, das zur Klugheit gehöret, 2) etwas, das uns die Gerechtigkeit zu bedencken giebet; so siehet man gar leicht, daß, der Klugheit wegen, man dahin zu sehen haben, daß, durch die Beysteuer der Accise, nicht eine wichtigere, nehmlich die Beysteuer derer Commercien, gehindert werde.  
  Denn eine Handels-Stadt ist kein geringer Vortheil vor ein Land; und sind Fürsten und Könige nicht vermögend, eine Handels-Stadt anzulegen, wo das Glück keine haben will. Dannenhero erfordert die Staats-Klugheit, daß Kauff-Leute und die Handlung mehr geschonet werden, als einiger andrer Stand der Republick. Und wer dem Regenten was anders rathet, der meynet es mit Ihm und dem gemeinen Wesen nicht gut.  
  Denn eines Landes natürlicher Seegen kan nicht anders, als durch Manufacturen und Kauffmannschafft erhöhet werden. Und wenn eines ermangeln solte, (welches doch ohne grossen Schaden des Landes nicht geschehen kan) so kan noch das gemeine Wesen eher die Manufacturen, als die Kauffmannschafft entbehren, weil diese auch (welches doch nicht zu rathen) die rohen Materialien mit Nutzen des Landes verhandeln kan.  
  Die Gerechtigkeit aber giebt uns zu bedencken, ob, weil die sonst recht nützliche Accise niemand mehr beschweret, als Leute, die viel Kinder haben, und das Armuth immer, aus natürlichen Ursachen, diesen Seegen GOttes am reichlichsten empfindet, auch dem gemeinen Wesen höchst nützlich ist, daß alle Unterthanen viel Kinder zeugen, ob, sage ich, nicht etwa denen, mit vielen Kindern überhäufften Vätern disfalls eher, als jemand anders in der Republick, so wohl nach denen Regeln der Billig- und Gerechtigkeit, als der Klugheit, der Accis zu restituiren wäre?  
  Denn weil ohnedem diese Leute mit der Vielheit ihrer Kinder dem gemeinen Wesen dienen, so sollen sie in diesem ihrem guten Vorhaben nicht stutzig gemacht, und etwa zu allerhand geiler Boßheit verleitet werden. Aber was ist vor ein Mittel, diesen Leuten zu helffen? Unsere unmaßgebliche Gedancken wären diese: Weil immer noch ein jeder Haus Vater, er sey so arm als er könne, sich, seine Frau und ein Paar Kinder, zu ernähren vermag; so könnte man bey dem dritten Kinde anfangen, denen Armen anzubieten, daß sie vor das dritte und mehrere Kinder, denjenigen Theil der Accise, der auf allgemeine Sachen, die jederman braucht, geleget worden, wieder empfangen solten, nachdem sie dadurch sich unter die Zahl derer Armen begeben, und eydlich erhalten könnten, daß ihre drey oder mehrere Kinder, nach dem Stande, darinnen sie lebten, nach Absterben des Vaters, nicht versorget wären.  
  Die Obrigkeit würde so denn auch, nach ihrem Gewissen, und Stande des Supplicanten, auszumachen wissen, wie viel auf ein Kind von Accisbaren Waaren jährlich zu rechnen sey. Wenn aber die Großthuer in der Republick sich über die Schärffe der Accise beschweren, so muß man ihnen vorstellen, was jener Politicus sagte, welcher meynete, wenn die Prasser über die Gaben der Obrigkeit klagten, so käme es ihm eben so vor, als wenn einige andere sagen, daß sie der Alp drücke.  
  Denn diese meynen, es sey etwas ausser ihnen, das sie beschwere, und es ist doch  
  {Sp. 2060}  
  nichts, als ihr eigen Blut. Also meynen auch oft die Schwelger, daß sie die Gaben der Obrigkeit pressen; da es doch nichts ist, als ihre eigene Thorheit. Denn wenn sie den 20sten Teil ihres Übermuts schwinden lassen; so ersparen sie nicht allein alle Gaben der Obrigkeit, sondern sie profitiren auch noch dabey.  
angenehme Namen Wenn man aber denen Contributionen einen angenehmen Nahmen geben kan, so ist es nicht undienlich. Diese Regel ist zwar nöthiger in der Democratie und Aristocratie, als in der Monarchie; jedoch ist sie auch in dieser Art der Regierung nicht zu verachten. Also ist die Kopff-Steuer ein verdrießlich Wort vor den Pöbel, als welcher den Zweck der Regierung nicht verstehet, sondern nur auf das, was in die Ohren erschallet, Achtung giebt. Denn er bildet sich ein, er habe seinen Kopff von GOtt und seinem Vater umsonst empfangen, und der Regent habe dabey nichts gethan; darum verdrüßt es ihn, wenn er dem Regenten ein fremdes Geschencke bezahlen soll. Besser ist es, daß man denen Contributionen angenehme Nahmen beylege, als daß die väterliche Vorsorge vor das Land, und die Liebe gegen die Unterthanen, erfordere, einige Contributionen zu suchen.  
  Wie nun, also zu reden, keine grosse Kunst ist, so ist sie desto grösser wenn man sich also aufführen soll, daß auch das Volck allezeit glaube, es sey dem Regenten ein Ernst. Denn wenn die Unterthanen dißfalls auf andre Gedancken kommen müssen, so machen solche Redens-Arten vielmehr Unwillen, als das sie Gedult und Liebe erwecken solten. Also sagt Verulamius in vita Heinr. ..., daß Eduard IV. seine Contributionen nur eine Gewogenheit oder Wohlthätigkeit (benevolentiam) genennet habe; welcher Nahme aber mit der Zeit so verhaßt worden, daß er hat müssen abgeschaffet werden.  
  Unterdessen ist, wenn es der Regent mit dem Lande gut meynet, höchst nützlich, daß so wohl Prediger als Lehrer auf Schulen, und vornehmlich Academien, ihren Zuhörern einschärffen, was Tacitus L. IV. Histor. c. 74. höchst vernünfftig ausgesprochen, wenn er sagt: Neque quies gentium sine armis, neque arma sine stipendiis, neque stipendia sine tributis habere possunt. Das ist: Die Völcker können weder Ruhe ohne Schutz, noch Schutz ohne Sold, noch Sold ohne Steuern haben. Dieses ist gar leicht zu begreifen.  
  Wenn aber das Volck dessen nicht erinnert wird; so ist es doch wohl, nach des Menerius Agrippa Fabel, unwillig gegen den Magen, daß er alles in sich frißt, und bedencket nicht, daß es davor von ihm Kräffte und Nahrung bekomme. Carl I, in Engelland ließ sich diese Regel nicht recommendiret seyn, sondern wolte nach eigenem Gefallen Contributiones ausschreiben, und kein Parlement beruffen. Aber der unglückliche Ausgang seiner Regierung ist auch der gantzen Welt bekannt.  
Freundlichkeit der Bedienten Ausser dem aber müssen auch die Bedienten, sie mit Freundlichkeit zu fordern, angehalten werden.  
Regeln Alle diese Regeln sind zwar wiederum nöthiger in Democratien und Aristocratien zu beobachten, als in Monarchien; jedoch sind sie auch in diesen nicht gäntzlich aus denen Augen zu setzen. Denn die Contributiones sind dem Geld-Geitze derer Unterthanen  
  {Sp. 2061|S. 1045}  
  durchaus zu wider; kömmt die Verachtung darzu, so wird auch der Ehrgeitz, eine gefährliche Passion, gereitzet. Darum saget Tacitus von denen Engälländern in Vita Agric. C. 12: Ipsi Britanni delectum, ac tributa, et injuncta imperii munera impigre obeunt, si injuriae absint.  
Amtsmissbrauch Dannenhero hat ein Regent Accis- und Zoll Bediente wohl im Zaum zu halten, daß sie ihr Amt nicht mißbrauchen, und ansehnliche Unterthanen verächtlich und niederträchtig tractiren, welches vieler von diesen Leuten grobe Gewohnheit ist. Tacitus sagt Annal. I. 13. c. 50. Daß durch die Insolentz und Boßheit derer Zöllner (Publicanorum) offt ganze Provintzen zur Rebellion bewogen worden, und deswegen, der auch sonst gantz Geldgeitzige Tyrann, Nero, auf die Gedancken gekommen, die Zölle gar abzuschaffen.  
Neue Steuern Neue Contributiones aber können am besten, wenn das Volck entweder sehr vergnügt, oder sehr erschrocken ist, angeleget werden. Denn wenn das Volck vergnügt ist, so ist es nicht Geldgeitzig, sondern lustig, und Geld auszugeben bereit. Wenn es erschrocken ist; so ist es gleichfalls nicht Geldgeitzig, sondern bereit, das Geld herzugeben, um aus der Gefahr sich zu retten. Darum wenn der Feind ins Land einbrechen will; so ist die beste Gelegenheit neue Steuern anzulegen. Und Svetonius sagt, Augustus habe nie von neuen Anlagen geschwatzet, als wenn er sich vorhero durch eine Victorie, oder andre brave That signalisiret habe.  
  Nun weiß man zwar gar wohl, daß dergleichen Erinnerungen in Monarchien nicht so nöthig sind. Jedoch ist es gut, daß der auch Huffnägel in Schuhen hat, dennoch auf dem Eyse vorsichtig gehe, nach den bekannten Lateinischen Sprüchworte: matrem timidi flere non solere. Das heißt, eines furchtsamen Mutter pflege niemahls zu weinen.  
  Daß aber auch ein souverainer Herr mit seinen Unterthanen vorsichtig umzugehen Ursache habe, weiset absonderlich die Historie derer vereinigten Niederlande, als welche, wegen allzutrotziger und hochmüthiger Regierung des Hertzogs von Alba, sich von dem souverainesten Herrn trenneten, und niemahls mit dessen Königreich, zum grösten Schaden desselben, wieder vereiniget worden sind.  
Besteuerung der Fremden Es hat auch ein Regent dahin zu sehen, daß die Fremden, die von dem Lande Nutzen suchen, allezeit mehr beschwehret werden, als die Einheimischen, weil jenen der Regent, zu keiner Gutthat, wie seinen Unterthanen, sich verpflichtet hat. Jedoch weil sie die Handlung mit unterhalten helffen; so müssen sie auch nicht so gedrücket werden, daß ihnen die Lust, ferner in unser Land zu handeln, vergehe.  
ungewöhnliche Steuern Gleich wie auch die Einführung ungewöhnlicher Gaben die Unterthanen gemeiniglich gantz unwillig zu machen pflegt; also erfreuet sie hingegen die Benehmung dererselben desto mehr, und erwecket eine grosse Liebe gegen den Regenten, weswegen er, unsers wenigen Erachtens, wohl thut, wenn er ohngewöhnliche Steuern, so bald es einiger massen möglich, wieder abschaffet, und erwecket gegen ihm so viel Liebe und Zuversicht, daß ob sie gleich in kurtzem sich wieder zu denen vorigen bequehmen müsten, sie dennoch es gantz wil-  
  {Sp. 2062}  
  lig geben, weil sie gewiß glauben, es werde nicht immer währen.  
Verpachtung Hierbey fraget es sich auch noch: Ob es gut gethan sey, Contributiones und Zölle zu verpachten? Zwey wichtige Ursachen machen die Politicos zweifelhafftig, ob sie die Frage bejahen, oder verneinen sollen. Denn wenn sie nicht verpachtet werden, so kan die Cammer den Unterschleiff niemahls versichert durchsehen; hingegen profitiret sie von dem Neide derer Menschen, wenn sie dieselben dem meistbietenden verpachtet. Aber es ist auch gewiß, daß, wer sich einmahl verbindet, einen hohen Pacht zu geben, er hernach, durch allerhand schlimme Wege, mit Unterdrückung der Gerechtigkeit, und Schaden derer Unterthanen, sich hinwiederum zu erhohlen suchet.  
  Demnach erhellet so viel hieraus, daß, wenn die Cammer durch etliche Verpachtungen einmahl erfahren, was die Pachter geben können, sie, wo nicht einige Noth der Republick Geld erfordert, die Zölle, oder was es sey, um etwas weniger hernach verlassen, dabey aber genau Acht haben soll, daß niemanden von denen Unterthanen zu viel geschehe, und daß, wenn etwas dergleichen könne erwiesen werden, man den Pachter exemplarisch straffe.  
Geschichte Steuer und Gaben haben die Unterthanen zu Unterhaltung gemeinen Nutzens zu allen Zeiten entrichtet. Die Kinder Israel musten in der Wüsten so viel aufbringen, daß der Gottesdienst davon angerichtet und erhalten werden konnte,
  • 2 B. Mos. XXX, 2.
  • 4 B. Mos. I, 2.
  Und nachdem sie einen König bekamen, musten sie selben Tribut geben, 1 Sam. VIII, 10.
  Bey denen Egyptiern theilte der König Sesostris ieden ein Stück Feldes aus, davon sie ihm jährlich was gewisses entrichten musten. Herodot. II, 141.
  Bey denen Persern brachte man denen Königen zu Cyrus und Cambyses Zeiten nur Geschencke. Darius Hystaspis I. aber theilte sein Reich in 20 Provintzen ein, und setzte über solche gewisse Praesides, welche die Steuern einnehmen musten, dahero er auch den Nahmen eines Institoris bekam. Herodot. l, 3.
  Die Magi hatten noch vor dessen Zeiten dem Volcke 3 Steuerfreye Jahre verordnet, woraus zu schliessen, daß sie schon damahls etwas geben müssen, es mag aber gar leidlich gewesen seyn.  
  Die Lacedämonier wusten in denen ersten Zeiten gar von keinen Gaben, nachdem sie aber in allerhand Kriege verwickelt wurden, sahen sie sich genöthiget, dem Volcke allerhand Imposten aufzulegen. Cragius de Rep. ...
  Bey denen Römern brachte Servius Tullius die Gaben auf, und wird von solchen unter absonderlichen Titeln gehandelt. Siehe  
 
  • Census, im V Bande, p. 1819.
  • Vicesima Decumae im VII Bande, p. 378.
  • Aurum Coronarium, im II Bande, p. 2226.
  • Scriptura, im XXXVI Bande, 732.
Coccejus diss. ...
Siehe auch Ein mehrers siehe  
 
  • Zoll und
  • Collectae im VI Bande, p. 688. u.f. wie auch
  • Census im V Bande, p. 1819. u.ff. und
  • Munera, im XXII Bande, p. 819. u.ff.
 
Literatur Im übrigen können hiervon mit mehrern nachgelesen werden
  {Sp. 2063|S. 1046}  
   
  Steuer und Schatzungen,
  • Egidius,
  • Thomarus,
  • Benedict Bonius,
  • Nicolaus Festasius,
  • Friedrich Albrecht Maul, de Collectis,
  • Caspar Klock, de Contributionibus,
  • Besold, de Aerar.
  • Maximus Faustinus, de Aerar. ...
  • Gail. Kib. ...
  • Matthias Wesenbeck, Consil. ...
  • Guido Papä, Decis. 78.
  • George Everhard, Vol. I. ...
  • Cravetta Consil. III.
  • Kirchov, Tom. V. ...
  • Bulenger de Vectigal Pop. Rom.
  • George Mundius von Rodach, de Muneribus ...,
  • Hermann Lather, de Censu ...
  • Ziegler de Jur. ...
  • Carocius in Disp. ...
  • Peter von Ubaldis von Perusio de Collectis ...,
  • Heinrich Hahn in Diss. de Collectis bellicis Helmst. 1642.
  • Friedrich Gerdes in Disp. ..., Greiffswalde 1681
  • Christian Wildvogel in Diss. ..., von Schoß- und Steuer Recht Jena 1654
  • Ferdinand Christoph Harprecht in Diss. ..., Tübingen 1696.
  • Martin Bonacina de Munerum ..., Genev. 1624. in Fol. unter dessen übrigen Operibus, wie auch
  • Frantz von Sosa de Largitione ..., Barcellona 1595. in Fol.
  • Ferdinand Paez de excusandis ...
  • George Christoph Walther in Tr. ..., von Einquartierung, Nürnberg 1647. in 4.
  • Johann Otto Tabor de Metallis et Epidemicis, Straßburg 1645. in 4.
  • Friedrich Binder in Tr. ..., ebend. 1668. in 4. und
  • Speidel in Biblioth. Jurid. Vol. I. v. Collectae. p. 654. u.ff. und Vol. II. v. Munera p. 398. u.ff. nebst vielen andern daselbst angeführten Rechts-Lehrern.
     

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Stand: 23. August 2016 © Hans-Walter Pries