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Quellenangaben |
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Alles dieses, wovon wir zeither gehandelt haben, setzet die Offenbahrung noch in ein
grösseres
Licht, wozu sie noch vieles fügt, welches der
Vernunfft unbekannt ist. Von diesen
werden wir jetzo weitläufftiger
reden, welches die¶ |
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Theologische Abhandlung des Todes¶ |
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ausmachen
soll. |
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Die Gottesgelehrten pflegen vom Tode meistentheils diese Erklärung zu geben: Daß er
eine Beraubung des
menschlichen
Lebens sey, welche aus der Trennung der Gemeinschafft
zwischen
Leib und
Seele entstehet. Er wird eingetheilet in den
leiblichen, geistlichen und
ewigen. |
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Von dem erstern haben wir schon gehandelt. |
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Der geistliche Tod aber bestehet darinne, wenn wir in dem
Bösen
sterben, d.i. wenn wir
den
bösen Lüsten und
Begierden Raum geben, und uns der Sünde überlassen, welche den
Tod nach sich ziehet, und das geistliche
Leben der
Seele unterdrückt, deswegen stehet
Coloss. III, 5. tödtet eure Glieder, und der ersten Christen Unterscheid von den Ungläubigen
war dieser, da sie sich täglich erneuerten im
Geist. |
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Der ewige Tod bestehet in einer Beraubung des göttlichen Angesichts nach diesem
Leben, welche mit höllischen Schmertzen
verknüpfft ist. Weil also der Tod in einer Beraubung bestehet, so hat derselbe eigentlich und genau zu
reden, keine physicalische Ursachen. Denn was eine Beraubung ist, dieses ist ein Unding,
solches hat aber keine physicalische Ursachen. Ob aber gleich diese fehlen, so werden
dennoch an derselben Stelle die
Ursachen der Trennung des
Leibes mit der
Seele gesetzet, mit
welcher der Tod nothwendig verbunden ist. |
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Die moralischen
Ursachen des Todes, welche uns ohne Offenbahrung unbekannt
wären, sind |
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1) |
der Satan, weil er die ersten
Menschen durch seinen Betrug und Überredungen zu
demjenigen verführt hat, daraus er gewust, und vorher sahe, daß der Tod erfolgen würde. |
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1 Buch Mose III. |
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2) |
Die ersten
Eltern selbst gehören zu den moralischen Ursachen des Todes, weil sie
dasjenige vollbrachten, von dem sie hätten wissen können und sollen, daß sie sich und ihren
Nachkommen dadurch den Tod zuziehen würden. |
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3) |
Gehöret auch die Erbsünde zu den moralischen Ursachen des Todes, weil sie uns die
Schuld des Todes zu wege gebracht, |
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Röm. V ,12. |
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Also sind alle und jede
Menschen, die nach dem gemeinen Lauffe der
Natur
fortgepflantzet worden, dem Tode unterworffen, wiewohl einige von der allgemeinen
Regel
ausgenommen sind, welche den Tod nicht geschmecket haben. Die ersten Eltern hatten
zwar einen
Leib, der unsern der
Gestalt nach ähnlich war, und also seiner Natur nach
verweßlich gewesen wäre:
GOtt aber theil- |
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{Sp. 643|S. 335} |
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te ihm zu Anfang bey der
Schöpffung die Unsterblichkeit mit, daß dieser
Leib nicht
sterben konnte, und auch nicht
gestorben wäre, wenn die ersten
Menschen nicht gesündiget
hätten. Also war das
Vermögen zu sterben von ihnen abgesondert, welches nicht in die
würckliche Krafft und
That hätte ausbrechen können, wo nicht das Vermögen zu sündigen
zur That selbst gekommen wäre. Nachdem aber der Mensch gesündiget, so ist das
ordentliche
Gesetz: Du bist
Erde, und solt zur Erden werden.¶ |
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Unter die Zahl derjenigen, welche vom Tode ausgenommen sind, rechnen wir
billig |
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zuerst |
Christum, welcher aus
freyen Willen vor die Sünden des
menschlichen
Geschlechts den Tod ausgestanden, |
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Joh. X, 17 u.f. |
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2) |
Enoch und Elias, welche nach der ordentlichen
Regel den Tod nicht
geschmecket, sondern gen Himmel aufgehoben worden, |
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Hebr. XI, 5. |
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3) |
Diejenigen sind auch hieher zu rechnen, welche der jüngste Tag
beym
Leben antreffen wird, welches
Paulus bekräfftiget, |
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1 Cor. XV, 51. |
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Er spricht: Sie solten nicht wie die übrigen
Menschen entschlaffen,
sondern nur verwandelt werden. Denn was bey den übrigen Verstorbenen die Auferweckung
von den Todten thut, das thut die Verwandelung bey den Lebendigen. Diese werden auf eine
besondere Art die Verwesung und die Sterblichkeit ablegen, und durch diese Verwandelung
eben so der Unsterblichkeit theilhafftig werden, als wenn sie würcklich
gestorben
wären. |
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Tod der Gottlosen |
Von dem Tode der Gottlosen hat uns nöthig geschienen hier anzumercken, daß er noch
jetzo als eine
Straffe anzusehen sey. Wir haben schon oben aus Röm. V, 12. erwiesen, daß
der Tod dem gantzen
menschlichen
Geschlechte zu einer Straffe wegen ihrer Sünden von
GOtt auferleget worden sey. Da nun eine jede Beraubung ein desto grösseres Übel ist, je
grösser das Gut ist, welches wir dadurch einbüssen, das
Leben aber unter das gröste
zeitliche Gut des Menschen zu setzen, so folgt, daß der Tod an sich betrachtet das gröste
Übel sey. |
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Bey den Ruchlosen und Ungläubigen bleibt der Tod stets ein Übel, und eine
Straffe, weil
sie denselben ihrer Boßheit wegen ausstehen müssen, damit sie einen Vorschmack von den
ewigen Straffen haben mögen. Wir wollen dieses deutlicher
beweisen: Alle Gottlosen sind
noch unter dem
Gesetze, und
GOtt ist mit ihnen durch Christum, den sie nicht im Glauben
annehmen, noch nicht versöhnet worden. Da sie sich also noch unter dem Gesetz befinden,
und dasselbe übertreten, so trifft sie auch der Fluch desselben und alle Straffen, darunter der
Tod mit begriffen ist, welche GOtt den Übertretern verkündigen lassen. Folglich haben sie
den Tod als eine grosse Straffe ihrer Sünden anzusehen, als welcher sie zu dem grösten
Übel, welches sich nur gedencken lässet, führt. |
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Allein es ist hierbey zu mercken, daß der Tod nur an sich betrachtet das gröste Übel
sey. Denn bey den Gerechten hat er nicht das Ansehen einer
Straffe, wenn sie das
Verdienst des Erlösers im Glauben ergreiffen, und dadurch der Versöhnung mit
GOtt
theilhafftig werden. Denen Gläubigen sind alle Sünden vergeben, folglich hat auch die
eigentlich so genannte Straffe der Sünden nicht |
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{Sp. 644} |
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statt, und der Tod kan also auch keine Straffe seyn. |
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Der ehemahlige Professor der Gottesgelahrheit zu Franecker, Hermann Alexander
Roellius hat dieses schlechterdings geläugnet, und mit seiner
Meynung viel Unruhen erregt.
Wir wollen seine
Gedancken hier etwas ausführlich und deutlich vorstellen. Er hat seine
Meynung selbst weitläufftig in einer Dissertation vorgetragen, die er dem
Vitringa entgegen
gesetzet. Als nun Roel bey verschiedenen Kirchen-Versammlungen, und bey der
Regierung
selbst als ein Mann angeklaget ward, der von dem
Grunde der Reformirten Kirche abgienge:
so schrieb er eine kurtze und einfältige Nachricht von der Streitigkeit über die Geburt des
Sohnes GOttes, und den zeitlichen Tod der Gläubigen. In Anlehnung dieses letztern Puncts
nun, ward ihm eingewendet: Daß Christus also nicht für die
Menschen genug gethan, um sie
von aller
Straffe der Sünde befreyet haben müsse. Er antwortete aber hierauf: |
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„Es habe in dem freyen Willen GOttes, als Richters, und des Sohnes, als Bürgens,
gestanden, wie weit der Mensch von der Sünden-Straffe befreyet seyn sollen.„ |
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Er fügt hinzu, daß man von dem
Willen GOttes in dieser
Sache nicht anders urtheilen
könne, als nach GOttes Wort und der
Erfahrung, welche lehrte, daß die Gläubigen nicht so
gleich von allen Folgen und
Straffen der Sünde erlöset würden. |
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Doch alles dieses, was Roel zu seiner Vertheidigung vorbrachte, ward mit
Recht
verworffen, und er muste versprechen, daß er diese
Meynung weder mündlich noch
schrifftlich vortragen wolte. Wer übrigens den oben angeführten
Beweis erwegt, damit wir
dargethan, daß die Gläubigen den Tod nicht mehr als eine
Straffe ihrer Sünden anzusehen
hätten: der wird zugleich die Widerlegung der Roellischen Meynung vom Tode gar leicht
darinne finden können. |
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Wunsch nach dem Tod |
Da es also ausgemacht ist, daß der Tod bey den Gerechten keine
Straffe sey, so wird
gefragt: Ob man sich also den Tod wünschen könne? Man muß hierauf mit Unterscheid
antworten. Denn es giebt ein doppeltes Verlangen nach dem Tode. Die erste
Art desselben
entstehet aus Ungedult und Überdrusse des
Lebens, und dieses ist unerlaubt und
verwerfflich. Die andere Art des Verlangens nach dem Tode, ist mit dem Verlangen nach der
ewigen Herrlichkeit verbunden, und dieses ist erlaubt. Einen so heiligen Wunsch that
Paulus
Phil. I, 23. Ich wünsche aufgelöset und bey Christo zu seyn. Er begehrte nicht den Tod als
ein Gut an sich betrachtet, welches aus dem 22 Vers deutlich zu ersehen ist, sondern als ein
zufälliger Weise bestehendes Gut, in so ferne es uns nehmlich mit dem Erlöser
vereiniget.¶ |
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ewiger Tod |
Von dem ewigen Tode, dessen Erklärung wir oben gegeben haben, müssen wir
folgendes anmercken. Er wird auch der andere Tod genennet, |
Offenb. II, 11. XXI, 8. |
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und dieses ist der unseeligste
Zustand der Traurigkeit und Verzweiffelung, in welchem
sich die Gottlosen nach diesem
Leben
befinden werden. |
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Dieser Tod wird von ewiger Dauer seyn. Denn weil die Sünde durch
Beleidigung
der unendlichen
Majestät, eine unendliche
Schuld zuziehet, so muß auch nothwendig nach den
Regeln der Gerechtigkeit eine
unendliche |
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{Sp. 645|S. 336} |
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Straffe darauf erfolgen. Weil nun der
Mensch als ein endliches Geschöpffe keine Straffe,
die auf einmahl unendlich wäre, erdulten kan: So muß die Straffe durch die
Länge der Zeit
unendlich währen, und ohne Aufhören fortdauren, welches der wahre
Grund von der
Ewigkeit der Höllen-Straffen ist. |
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Von dem privativo bey diesem Tode ist schon erinnert worden, daß es in der Beraubung
der Gemeinschafft mit
GOtt bestehe; das positivum aber ist nach seinen Graden
unterschieden, und darzu gehören folgende Stücke: |
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1) |
Die entsetzlichste und ewige Gemeinschafft, mit den verdammten
Geistern; |
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2) |
die grösten Gewissens-Bisse, welche aus dem Andencken der
begangenen Sünden und der verschmäheten Gnadenzeit, und
Empfindung des
Göttlichen
Zorns entstehen. |
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3) |
Unaussprechliche
Leibes Schmertzen, |
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welche Dinge insgesamt zwar ihre Grade bekommen; aber auch um ein grosses
und auf die entsetzlichste Art vermehret werden, theils durch Schrecken vor dem
Ort,
wo sie diesen Tod
empfinden sollen, welchen die
Schrifft
nicht abscheulich genug zu beschreiben weiß, sonderlich wenn sie ihn einen
Pfuhl, der mit Feuer und Schwefel brennet, nennt; theils durch die ewige Dauer,
bey welcher keine Mäßigung noch Linderung statt finden wird. Siehe hierbey den
Artickel:
Sterben des Todes, im XXXIX
Bande,
p. 1941.¶ |
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erster Tod |
Da wir vom ewigen oder von andern Tode reden, so wollen wir zugleich etwas weniges
vom ersten Tode hinzufügen, und dessen Bedeutung untersuchen. Unsere Gottesgelehrten
behaupten gemeiniglich: Der erste Tod sey der natürliche Tod. Allein D. Petersen vermeynt
aus Offenb. XX, 13. u.f. zu erweisen, daß durch den ersten Tod nicht das natürliche
Sterben,
sondern eins von den drey Behältnissen der abgeschiedenen
Seelen zu
verstehen sey. Das
erstere von diesen Behältnissen heißt bey ihm thalassa, daß andere
ho thanatos, und das
dritte ho adēs. Durch das Wort
thanatos wird nach seiner
Meynung der
böse Engel
angezeigt, welcher dem mittelsten Behältnisse vorgesetzet ist. Allein man kan nicht glauben,
daß dem Behältnisse, darinne sich die
Seelen der Gerechten befinden, ein böser Engel
vorgesetzet sey: man weiß ferner nicht, wie diese Behältnisse unterschieden sind; und
endlich ist es sehr ungewöhnlich durch thalassan oder
thanaton ein Behältniß der Seelen zu
verstehen. |
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weitere Fragen |
Es sind noch einige Fragen übrig, welche beantwortet werden müssen, ehe wir diesen
Artickel beschliessen. |
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Auflösung oder Entweichung? |
Es sind vor hundert und etlichen Jahren unter den Gottesgelehrten zu Tübingen und
denen zu Giessen verschiedene Streitigkeiten geführet worden, welche die Lehre vom Tode
betraffen. Man fragte nehmlich: Ob der Tod nur in lyses, in der Auflösung der
Seele und des
Leibes, oder in diastates, in der würcklichen Entweichung derselben, bestehe. Der berühmte
Cantzler Pfaff in Tübingen, urtheilet von diesem Streite, daß er auf blossen Wortzanckereyen
beruhet habe. Das
Wesen des Todes
schreibt er in seiner Dissertation de morte naturali,
bestehe eigentlich zu reden bloß in lyses, in der Auflösung;
diastatis aber, oder die
würckliche Entweichung derselben, folge nothwendig darauf, wo sie nicht durch |
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{Sp. 646} |
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etwas anders verhindert werde. |
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Quell der Sünde |
Es ist auch eine wichtige Frage, ob der Quell der Sünde im Menschen durch den Tod
verstopfft, und der Zunder, das Ankleben derselben (fomes, radix, macula et inhaerentia
peccati) abgelegt werde? Die
Meynungen der Gottesgelehrten sind hier sehr getheilt und D.
Pfaff erzehlt die Geschichte dieser Streitigkeit, und fällt endlich in der angeführten
Dissertation sein
Urtheil davon, welches wir hersetzen wollen. Der Zunder der Sünde,
schreibt er, liegt so wohl in der
Seele, als in dem
Leibe, vornehmlich aber in der Seele. In
dieser wird er weggenommen, wenn sie sich vom Leibe trennet. In dem Leibe aber wird
dieser Quell durch den Tod verstopffet, wenn man den Tod in dem
Verstande nimmt, daß er
die Verwandelung in die Asche, mit unter sich begreifft. Hierdurch wird zwar nicht die Sünde
selbst, aber doch der Leib, in welchem dieselbe wohnt, und also die gantze verderbte Masse
völlig und zwar dergestalt aufgelöset, daß kein
Zeichen der Sünde mehr übrig bleibt. |
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Sozinianer |
Endlich haben wir noch die
Meynung der Socinianer vom Tode zu wiederlegen. Diese
vertheidigen den gewaltigen Irrthum: Der Tod bestehe in einer Annihilation oder Vernichtung,
und sie geben folgende
Stellen vor
Beweiß-Gründe ihrer Meynung aus: |
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1) |
Beruffen sie sich auf die Worte des Apostels Paulus, 1 Corinth.
VI,
13. Die Speise dem Bauche, und der Bauch der Speise: Aber GOtt wird diesen und jenen
hinrichten. |
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In dieser Schrifftstelle bezeuget der Apostel, nach der Socinianer
Meynung, ausdrücklich:
GOtt werde den Bauch und die Speise zu nichte machen. Wir
antworten aber, daß der Apostel nur zu
erkennen gebe: GOtt werde den
Leib in einen
andern
Stand setzen, daß er der Speise nicht mehr bedürffe, welches auch das
Griechische
Wort
katarges weiset, das keine gäntzliche Zernichtung bedeutet; |
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2) |
wenden sie ein, daß nach 1 Corinth. XV, 20. Fleisch und Blut
das
Reich GOttes nicht ererben mögen; da aber unsere
Leiber aus Fleisch und Blut bestünden,
so müste dasjenige was Fleisch und Blut sey, annihilirt werden, welcher
Beweiß gleichfals
auf eine falsche Auslegung der Apostolischen Worte beruhet. Denn Fleisch und Blut geht
hier nicht auf das
Wesen selbst; sondern nur auf gewisse
Eigenschafften des
Cörpers, wie
es auch sonst vorkömmt, und also der
Verstand dieser ist; es könne der grobe
irrdische und
sündliche Leib das Reich GOttes nicht ererben; |
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3) |
sagen sie, das Sterbliche werde verschlungen werden von dem
Leben, |
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2 Corinth. V, 4. |
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folglich könne der sterbliche Leib nicht übrig bleiben, sondern müste
annihiliret werden; welches aber ebenfalls keine wesentliche
Veränderung anzeiget. Denn
die
Rede ist nur von einer Veränderung da man aus dem
Stande der Sterblichkeit, in den
Stand der Unsterblichkeit kommt, welches geschehen kan ohne daß das erstere
Wesen
aufgehoben wird; |
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4) |
machen sie diesen Einwurf: Sollen wir in der Auferstehung andere
Leiber bekommen, so müssen die erstern wegkommen und annihilirt werden. |
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Dieser
Schluß wäre gantz richtig, wenn wir in der Auferstehung dem
Wesen nach gantz andere
Cörper bekämen, welches aber nicht geschehen wird. |
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{Sp. 647|S. 337} |
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Sie sollen nur anders als die vorigen seyn, nicht dem Wesen,
sondern den
Eigenschafften nach. Aus diesen wird man also urtheilen können, ob die
Socinianer
Grund haben zu behaupten: Daß der Tod in einer Zernichtung bestehe. |
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-
Walchs Religions-Streit. ausserhalb der Evangelisch-
Lutherischen Kirche, IV Theil …
-
Deutsche
Acta Eruditorum VII Th. …
- Heinsii Kirchen-Historie
IX Th. …
- Rambachs Dogmatische Theologie …
- Pfaffens Schediasma orthodoxum
dogmatico-polemico-asceticum de morte naturali.
-
Unschuldige Nachrichten auf das Jahr
1723 …
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einige Bibelstellen |
Es ist bey dieser Abhandlung nichts mehr übrig, als daß wir noch einige
Stellen aus der Schrifft kurtz erklären, welche eine Erklärung nöthig haben. Doch werden wir uns an die
vornehmsten Stellen halten, in welchen das
Wort
Tod vorkömmt, und in welchen es im
verschiedenen
Verstande genommen wird.¶ |
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Zuerst wollen wir deutlicher zeigen was der |
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I) Tod Christi sey. |
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Er wird auch genannt der Tod des Creutzes, |
Phil. II, 9. |
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Dieses war nicht ein gemeiner Tod, den er etwa mit seinen Sünden
verdienet hätte,
sondern ein freywilliger Tod, denn er ließ sein
Leben von sich selbst; es war ein
GOttes-Tod,
denn der Sohn GOttes hat sich für uns in den Tod gegeben, |
Gal. II, 20. |
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Der Herr der Herrlichkeit ist gecreutziget, |
1 Cor. II, 8. |
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und der
Fürst des
Lebens getödtet worden. |
Apost. Gesch. XIII, 14. |
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Es war ein Opffer-Tod, da Christus, als der Heilige Hohepriester, sich selbst, als ein
Heiliges Opffer, dem
Vater dargegeben, und sich selbst für uns geheiliget hat, |
Joh. XVII, 19. |
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war aber auch darneben ein verfluchter Tod, wegen unsrer Sünden und Fluchs, den
Christus hatte auf sich genommen, und ist für uns ein Fluch worden. Denn es stehet
geschrieben: Verflucht ist jedermann, der am Holtz hängt; auf daß der Segen über uns
käme, |
Gal. III, 14. |
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Derowegen war es auch ein Hochseliger Tod, nicht allein für Christum,
sondern auch für uns, als dadurch uns Christus vom Fluch und Tod erlöset, und
das rechte
Leben wieder
bracht hat.¶ |
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II) Tod ist verschlungen, |
1. Cor. XV, 55. |
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ist nicht der Zeitliche nur, denn dieser ist nicht verschlungen, so lange wir noch auf
Erden sind, sintemahl noch alle Gläubige dieses Todes
sterben müssen, |
Ebr. IX. |
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sondern es ist das
Wort Tod allhier anzunehmen in einer weitläufftigen Bedeutung,
soferne mit dem Zeitlichen auch
verknüpffet ist der ewige Tod und Verdammniß. Dieser ist
gewiß ein recht grausamer, erschrecklicher und mächtiger Feind gewesen, ehe ihn Christus
überwunden hat, weil er die
Menschen also umbringen können, daß sie auch zugleich des
ewigen Todes seyn müssen. |
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Und er würde auch noch das Schrecklichste unter allen Schrecklichen seyn, nach des
Aristoteles
Worten, wenn nicht Christus ihn verschlungen, seine
Krafft und
Macht genommen
hätte, so, daß er nun den Gläubigen nicht mehr ein Eingang zur Hölle, sondern eine sanffte
Ruhe, Schlaf und Thüre ist, dadurch sie |
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{Sp. 648} |
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aus diesem in das ewige Leben eingehen. |
Adami Del. Dict. … |
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III) Tod, ich will dir ein Gifft, Hölle, ich will dir eine Pestilentz seyn, |
Hos. XIII, 14. |
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Etliche haben diese
Worte verstanden von einer leiblichen Erlösung, entweder beyder
Stämme Juda und Benjamin von der Tyranney des
Sennacheribs, oder der zehn Stämme
Israel aus der Babylonischen Gefängniß. Aber man siehet leicht, daß von einer ewigen
Erlösung, aus der ewigen Todes-Angst, die
Rede sey. Denn obwohl die
Menschen auch
sterben müssen, nachdem diese Erlösung und Triumph über den Tod geschehen, so ist es
doch kein Tod mehr, sondern, wie vor Zeiten die eherne Schlange in der Wüsten die
Form
und
Gestalt einer Schlangen, aber kein
Leben und kein Gifft gehabt, also, ob der Tod gleich
die äusserliche Forme hat, so ist er doch dermassen entkräfftet und ausgeleeret, daß nichts,
denn die blosse Gestalt übrig geblieben. Wie eine Biene, die einen Menschen gestochen,
und ihren Stachel verlohren, um den
Kopff zwar brummet, sumset und schwermet, aber nicht
stechen kan: So kan der Tod nicht mehr schaden, ob er gleich um uns herum sauset und
brauset, er hat den Stachel an Christo, dem Felsen und Eckstein verlohren, es ist ihm alle
seine Macht genommen. Wie eine Schlange niemand mehr beschädigen kan, wenn ihr der
Gifft entnommen: So hat auch Christus dem Tode das Gifft genommen, daß er derer keinen,
die an ihn glauben, zum ewigen Tod vergifften kan, |
2 Timoth. I, 10. |
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Was zwischen Tod und Hölle vor ein Unterscheid zu machen, finden sich mancherley
Gedancken.
Drusius hält es vor einerley, so, daß eins das andere nur erkläre. Viele unter
denen Reformirten
verstehen durch die Hölle das Grab. Die beste Erklärung ist wohl
Luthers,
welcher gründlich erweiset, daß hier die Hölle nichts anders, als die ewige Verdammniß
bedeute. Aus solcher verheisset der Herr die Seinen zu erlösen, und sie so frey zu machen,
daß sie nicht kommen dürffen an den
Ort der Quaal, sondern Seufzen und Schmertzen von
ihnen weg müsse. |
- Esa. XXXV, 10.
- Kunad. Fest.-Pred. …¶
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IV) Tod des Gottlosen, |
Ezech. XXXIII, 11. |
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Diese zwey
Worte zeigen eines armen Sünders elendesten Jammer-Stand zur Gnüge
ein. Wie heisset er? Ein Gottloser, improbus, praefractus, der halsstarrig
böses thut: Der
Gottlose borget und bezahlet nicht, |
Psalm XXXVII, 21. |
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Der Gottlosen Weg vergehet, |
Psalm I. |
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hat seinen
Nahmen von einem Grund-Wort, das so viel heisset, als
impie egit, er hat
verkehret und gottlose gehandelt, wie aus vielen Orten der
Schrifft zu sehen, als |
- Neh. IX, 33.
- Psalm. CVI, 6.
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|
heisset also hier ein Gottloser nicht, der etwa aus menschlicher Schwachheit, aus
Übereilung seines sündlichen Fleisches und Blutes einen und andern Fehltritt thut, wie wir
alle fehlen, mannigfaltig, |
Jac. III, 2. |
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allesamt untüchtig seyn, und öffters abtreten vom Ziel und von den rechten Wege; doch
aber einer auch hier mehr Fehler und Sünden-Mängel an sich hat, als der andere, einer
ist |
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{Sp. 649|S. 338} |
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500 Groschen, der andere aber nur 50 schuldig, |
Luc. VII, 41. |
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sondern der muthwillig, vorsetzlich, wider alle Warnungen wider sein besser Wissen
und Gewissen vom vorgeschriebenen Ziel abweichet, es verläst, und also muthwillig den
Irrweg gehet; ein verzweiffelt
böser und verdammlicher Sünder, welcher ohne Scheu und
Scham, frey und öffentlich böses thut: wie solche waren die Leute zu Sodom, |
1 B. Mos. XIII, 13. |
|
Für solche gehöret nun der Tod. Wie der Gottlose, so lange er ein solcher ist und
heisset, geistlicher Weise tod ist: er hat den
Nahmen, das er lebe, aber er ist tod, |
Offenb. Joh. III, 1. |
|
Die Löwen-Zähne der Sünder haben ihn getödet, |
Syr. XXXI, 3. |
|
also hat er
verdienet den zeitlichen und natürlichen Tod, so gar, daß er (ausser
GOttes
grundloser Barmhertzigkeit) nicht eine Stunde auf dem
Erdboden mehr leben, sondern
alsbald in dem Augenblick sein
Leib und
Seele mit den allergrösten Schmertzen von
einander gerissen werden solte; ja er hat verdienet, daß nach diesem Tode sein Theil soll
seyn ein Pfuhl etc. |
Offenb. Joh. XXI, 8. |
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er soll hier plötzlich aus dem
Lande der Lebendigen hinweggerissen, für das strenge
Gerichte GOttes citiret und im
Zorn niedergeschlagen werden, auch wohl in der besten
Blüthe der Jugend, |
- Psalm. V, 7.
- Psalm LV, 29.
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er soll eilends aus dem Kirchen-Himmel verstossen werden, gleich der ausgeworffenen
Schlangen, |
Offenb. Joh. XII, 9. |
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er soll
sterben: eilends soll er aus seinen
Würden und
Ehren gesetzet werden: sein
Amt
soll ein anderer empfahen, |
Psalm. CIX, 7. |
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er soll erschrecklich getödet, als ein todes Aas aus seinem Hause heraus unter das
Erdreich geschleppet werden, wie es dem reichen Schlemmer und Korn-Juden gieng, |
Luc. XVI, 19. XII, 16. |
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