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Zedler: Tod [5] HIS-Data
5028-44-623-5-05
Titel: Tod [5]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 44 Sp. 642
Jahr: 1745
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 44 S. 334
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Hinweise:
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Stichworte Text   Quellenangaben
  Alles dieses, wovon wir zeither gehandelt haben, setzet die Offenbahrung noch in ein grösseres Licht, wozu sie noch vieles fügt, welches der Vernunfft unbekannt ist. Von diesen werden wir jetzo weitläufftiger reden, welches die  
  Theologische Abhandlung des Todes  
  ausmachen soll.  
  Die Gottesgelehrten pflegen vom Tode meistentheils diese Erklärung zu geben: Daß er eine Beraubung des menschlichen Lebens sey, welche aus der Trennung der Gemeinschafft zwischen Leib und Seele entstehet. Er wird eingetheilet in den leiblichen, geistlichen und ewigen.  
  Von dem erstern haben wir schon gehandelt.  
  Der geistliche Tod aber bestehet darinne, wenn wir in dem Bösen sterben, d.i. wenn wir den bösen Lüsten und Begierden Raum geben, und uns der Sünde überlassen, welche den Tod nach sich ziehet, und das geistliche Leben der Seele unterdrückt, deswegen stehet Coloss. III, 5. tödtet eure Glieder, und der ersten Christen Unterscheid von den Ungläubigen war dieser, da sie sich täglich erneuerten im Geist.  
  Der ewige Tod bestehet in einer Beraubung des göttlichen Angesichts nach diesem Leben, welche mit höllischen Schmertzen verknüpfft ist. Weil also der Tod in einer Beraubung bestehet, so hat derselbe eigentlich und genau zu reden, keine physicalische Ursachen. Denn was eine Beraubung ist, dieses ist ein Unding, solches hat aber keine physicalische Ursachen. Ob aber gleich diese fehlen, so werden dennoch an derselben Stelle die Ursachen der Trennung des Leibes mit der Seele gesetzet, mit welcher der Tod nothwendig verbunden ist.  
  Die moralischen Ursachen des Todes, welche uns ohne Offenbahrung unbekannt wären, sind  
 
1) der Satan, weil er die ersten Menschen durch seinen Betrug und Überredungen zu demjenigen verführt hat, daraus er gewust, und vorher sahe, daß der Tod erfolgen würde.
1 Buch Mose III.
 
2) Die ersten Eltern selbst gehören zu den moralischen Ursachen des Todes, weil sie dasjenige vollbrachten, von dem sie hätten wissen können und sollen, daß sie sich und ihren Nachkommen dadurch den Tod zuziehen würden.
 
 
3) Gehöret auch die Erbsünde zu den moralischen Ursachen des Todes, weil sie uns die Schuld des Todes zu wege gebracht,
Röm. V ,12.
  Also sind alle und jede Menschen, die nach dem gemeinen Lauffe der Natur fortgepflantzet worden, dem Tode unterworffen, wiewohl einige von der allgemeinen Regel ausgenommen sind, welche den Tod nicht geschmecket haben. Die ersten Eltern hatten zwar einen Leib, der unsern der Gestalt nach ähnlich war, und also seiner Natur nach verweßlich gewesen wäre: GOtt aber theil-  
  {Sp. 643|S. 335}  
  te ihm zu Anfang bey der Schöpffung die Unsterblichkeit mit, daß dieser Leib nicht sterben konnte, und auch nicht gestorben wäre, wenn die ersten Menschen nicht gesündiget hätten. Also war das Vermögen zu sterben von ihnen abgesondert, welches nicht in die würckliche Krafft und That hätte ausbrechen können, wo nicht das Vermögen zu sündigen zur That selbst gekommen wäre. Nachdem aber der Mensch gesündiget, so ist das ordentliche Gesetz: Du bist Erde, und solt zur Erden werden.  
  Unter die Zahl derjenigen, welche vom Tode ausgenommen sind, rechnen wir billig  
 
zuerst Christum, welcher aus freyen Willen vor die Sünden des menschlichen Geschlechts den Tod ausgestanden,
Joh. X, 17 u.f.
 
2) Enoch und Elias, welche nach der ordentlichen Regel den Tod nicht geschmecket, sondern gen Himmel aufgehoben worden,
Hebr. XI, 5.
 
3) Diejenigen sind auch hieher zu rechnen, welche der jüngste Tag beym Leben antreffen wird, welches Paulus bekräfftiget,
1 Cor. XV, 51.
 
Er spricht: Sie solten nicht wie die übrigen Menschen entschlaffen, sondern nur verwandelt werden. Denn was bey den übrigen Verstorbenen die Auferweckung von den Todten thut, das thut die Verwandelung bey den Lebendigen. Diese werden auf eine besondere Art die Verwesung und die Sterblichkeit ablegen, und durch diese Verwandelung eben so der Unsterblichkeit theilhafftig werden, als wenn sie würcklich gestorben wären.
 
Tod der Gottlosen Von dem Tode der Gottlosen hat uns nöthig geschienen hier anzumercken, daß er noch jetzo als eine Straffe anzusehen sey. Wir haben schon oben aus Röm. V, 12. erwiesen, daß der Tod dem gantzen menschlichen Geschlechte zu einer Straffe wegen ihrer Sünden von GOtt auferleget worden sey. Da nun eine jede Beraubung ein desto grösseres Übel ist, je grösser das Gut ist, welches wir dadurch einbüssen, das Leben aber unter das gröste zeitliche Gut des Menschen zu setzen, so folgt, daß der Tod an sich betrachtet das gröste Übel sey.
  Bey den Ruchlosen und Ungläubigen bleibt der Tod stets ein Übel, und eine Straffe, weil sie denselben ihrer Boßheit wegen ausstehen müssen, damit sie einen Vorschmack von den ewigen Straffen haben mögen. Wir wollen dieses deutlicher beweisen: Alle Gottlosen sind noch unter dem Gesetze, und GOtt ist mit ihnen durch Christum, den sie nicht im Glauben annehmen, noch nicht versöhnet worden. Da sie sich also noch unter dem Gesetz befinden, und dasselbe übertreten, so trifft sie auch der Fluch desselben und alle Straffen, darunter der Tod mit begriffen ist, welche GOtt den Übertretern verkündigen lassen. Folglich haben sie den Tod als eine grosse Straffe ihrer Sünden anzusehen, als welcher sie zu dem grösten Übel, welches sich nur gedencken lässet, führt.  
  Allein es ist hierbey zu mercken, daß der Tod nur an sich betrachtet das gröste Übel sey. Denn bey den Gerechten hat er nicht das Ansehen einer Straffe, wenn sie das Verdienst des Erlösers im Glauben ergreiffen, und dadurch der Versöhnung mit GOtt theilhafftig werden. Denen Gläubigen sind alle Sünden vergeben, folglich hat auch die eigentlich so genannte Straffe der Sünden nicht  
  {Sp. 644}  
  statt, und der Tod kan also auch keine Straffe seyn.  
  Der ehemahlige Professor der Gottesgelahrheit zu Franecker, Hermann Alexander Roellius hat dieses schlechterdings geläugnet, und mit seiner Meynung viel Unruhen erregt. Wir wollen seine Gedancken hier etwas ausführlich und deutlich vorstellen. Er hat seine Meynung selbst weitläufftig in einer Dissertation vorgetragen, die er dem Vitringa entgegen gesetzet. Als nun Roel bey verschiedenen Kirchen-Versammlungen, und bey der Regierung selbst als ein Mann angeklaget ward, der von dem Grunde der Reformirten Kirche abgienge: so schrieb er eine kurtze und einfältige Nachricht von der Streitigkeit über die Geburt des Sohnes GOttes, und den zeitlichen Tod der Gläubigen. In Anlehnung dieses letztern Puncts nun, ward ihm eingewendet: Daß Christus also nicht für die Menschen genug gethan, um sie von aller Straffe der Sünde befreyet haben müsse. Er antwortete aber hierauf:  
  Es habe in dem freyen Willen GOttes, als Richters, und des Sohnes, als Bürgens, gestanden, wie weit der Mensch von der Sünden-Straffe befreyet seyn sollen.  
  Er fügt hinzu, daß man von dem Willen GOttes in dieser Sache nicht anders urtheilen könne, als nach GOttes Wort und der Erfahrung, welche lehrte, daß die Gläubigen nicht so gleich von allen Folgen und Straffen der Sünde erlöset würden.  
  Doch alles dieses, was Roel zu seiner Vertheidigung vorbrachte, ward mit Recht verworffen, und er muste versprechen, daß er diese Meynung weder mündlich noch schrifftlich vortragen wolte. Wer übrigens den oben angeführten Beweis erwegt, damit wir dargethan, daß die Gläubigen den Tod nicht mehr als eine Straffe ihrer Sünden anzusehen hätten: der wird zugleich die Widerlegung der Roellischen Meynung vom Tode gar leicht darinne finden können.  
Wunsch nach dem Tod Da es also ausgemacht ist, daß der Tod bey den Gerechten keine Straffe sey, so wird gefragt: Ob man sich also den Tod wünschen könne? Man muß hierauf mit Unterscheid antworten. Denn es giebt ein doppeltes Verlangen nach dem Tode. Die erste Art desselben entstehet aus Ungedult und Überdrusse des Lebens, und dieses ist unerlaubt und verwerfflich. Die andere Art des Verlangens nach dem Tode, ist mit dem Verlangen nach der ewigen Herrlichkeit verbunden, und dieses ist erlaubt. Einen so heiligen Wunsch that Paulus Phil. I, 23. Ich wünsche aufgelöset und bey Christo zu seyn. Er begehrte nicht den Tod als ein Gut an sich betrachtet, welches aus dem 22 Vers deutlich zu ersehen ist, sondern als ein zufälliger Weise bestehendes Gut, in so ferne es uns nehmlich mit dem Erlöser vereiniget.  
ewiger Tod Von dem ewigen Tode, dessen Erklärung wir oben gegeben haben, müssen wir folgendes anmercken. Er wird auch der andere Tod genennet, Offenb. II, 11. XXI, 8.
  und dieses ist der unseeligste Zustand der Traurigkeit und Verzweiffelung, in welchem sich die Gottlosen nach diesem Leben befinden werden.  
  Dieser Tod wird von ewiger Dauer seyn. Denn weil die Sünde durch Beleidigung der unendlichen Majestät, eine unendliche Schuld zuziehet, so muß auch nothwendig nach den Regeln der Gerechtigkeit eine unendliche  
  {Sp. 645|S. 336}  
  Straffe darauf erfolgen. Weil nun der Mensch als ein endliches Geschöpffe keine Straffe, die auf einmahl unendlich wäre, erdulten kan: So muß die Straffe durch die Länge der Zeit unendlich währen, und ohne Aufhören fortdauren, welches der wahre Grund von der Ewigkeit der Höllen-Straffen ist.  
  Von dem privativo bey diesem Tode ist schon erinnert worden, daß es in der Beraubung der Gemeinschafft mit GOtt bestehe; das positivum aber ist nach seinen Graden unterschieden, und darzu gehören folgende Stücke:  
 
1) Die entsetzlichste und ewige Gemeinschafft, mit den verdammten Geistern;
 
 
2) die grösten Gewissens-Bisse, welche aus dem Andencken der begangenen Sünden und der verschmäheten Gnadenzeit, und Empfindung des Göttlichen Zorns entstehen.
 
 
3) Unaussprechliche Leibes Schmertzen,
 
  welche Dinge insgesamt zwar ihre Grade bekommen; aber auch um ein grosses und auf die entsetzlichste Art vermehret werden, theils durch Schrecken vor dem Ort, wo sie diesen Tod empfinden sollen, welchen die Schrifft nicht abscheulich genug zu beschreiben weiß, sonderlich wenn sie ihn einen Pfuhl, der mit Feuer und Schwefel brennet, nennt; theils durch die ewige Dauer, bey welcher keine Mäßigung noch Linderung statt finden wird. Siehe hierbey den Artickel: Sterben des Todes, im XXXIX Bande, p. 1941.  
erster Tod Da wir vom ewigen oder von andern Tode reden, so wollen wir zugleich etwas weniges vom ersten Tode hinzufügen, und dessen Bedeutung untersuchen. Unsere Gottesgelehrten behaupten gemeiniglich: Der erste Tod sey der natürliche Tod. Allein D. Petersen vermeynt aus Offenb. XX, 13. u.f. zu erweisen, daß durch den ersten Tod nicht das natürliche Sterben, sondern eins von den drey Behältnissen der abgeschiedenen Seelen zu verstehen sey. Das erstere von diesen Behältnissen heißt bey ihm thalassa, daß andere ho thanatos, und das dritte ho adēs. Durch das Wort thanatos wird nach seiner Meynung der böse Engel angezeigt, welcher dem mittelsten Behältnisse vorgesetzet ist. Allein man kan nicht glauben, daß dem Behältnisse, darinne sich die Seelen der Gerechten befinden, ein böser Engel vorgesetzet sey: man weiß ferner nicht, wie diese Behältnisse unterschieden sind; und endlich ist es sehr ungewöhnlich durch thalassan oder thanaton ein Behältniß der Seelen zu verstehen.  
weitere Fragen Es sind noch einige Fragen übrig, welche beantwortet werden müssen, ehe wir diesen Artickel beschliessen.  
Auflösung oder Entweichung? Es sind vor hundert und etlichen Jahren unter den Gottesgelehrten zu Tübingen und denen zu Giessen verschiedene Streitigkeiten geführet worden, welche die Lehre vom Tode betraffen. Man fragte nehmlich: Ob der Tod nur in lyses, in der Auflösung der Seele und des Leibes, oder in diastates, in der würcklichen Entweichung derselben, bestehe. Der berühmte Cantzler Pfaff in Tübingen, urtheilet von diesem Streite, daß er auf blossen Wortzanckereyen beruhet habe. Das Wesen des Todes schreibt er in seiner Dissertation de morte naturali, bestehe eigentlich zu reden bloß in lyses, in der Auflösung; diastatis aber, oder die würckliche Entweichung derselben, folge nothwendig darauf, wo sie nicht durch  
  {Sp. 646}  
  etwas anders verhindert werde.  
Quell der Sünde Es ist auch eine wichtige Frage, ob der Quell der Sünde im Menschen durch den Tod verstopfft, und der Zunder, das Ankleben derselben (fomes, radix, macula et inhaerentia peccati) abgelegt werde? Die Meynungen der Gottesgelehrten sind hier sehr getheilt und D. Pfaff erzehlt die Geschichte dieser Streitigkeit, und fällt endlich in der angeführten Dissertation sein Urtheil davon, welches wir hersetzen wollen. Der Zunder der Sünde, schreibt er, liegt so wohl in der Seele, als in dem Leibe, vornehmlich aber in der Seele. In dieser wird er weggenommen, wenn sie sich vom Leibe trennet. In dem Leibe aber wird dieser Quell durch den Tod verstopffet, wenn man den Tod in dem Verstande nimmt, daß er die Verwandelung in die Asche, mit unter sich begreifft. Hierdurch wird zwar nicht die Sünde selbst, aber doch der Leib, in welchem dieselbe wohnt, und also die gantze verderbte Masse völlig und zwar dergestalt aufgelöset, daß kein Zeichen der Sünde mehr übrig bleibt.  
Sozinianer Endlich haben wir noch die Meynung der Socinianer vom Tode zu wiederlegen. Diese vertheidigen den gewaltigen Irrthum: Der Tod bestehe in einer Annihilation oder Vernichtung, und sie geben folgende Stellen vor Beweiß-Gründe ihrer Meynung aus:  
 
1) Beruffen sie sich auf die Worte des Apostels Paulus, 1 Corinth. VI, 13. Die Speise dem Bauche, und der Bauch der Speise: Aber GOtt wird diesen und jenen hinrichten.
 
 
In dieser Schrifftstelle bezeuget der Apostel, nach der Socinianer Meynung, ausdrücklich: GOtt werde den Bauch und die Speise zu nichte machen. Wir antworten aber, daß der Apostel nur zu erkennen gebe: GOtt werde den Leib in einen andern Stand setzen, daß er der Speise nicht mehr bedürffe, welches auch das Griechische Wort katarges weiset, das keine gäntzliche Zernichtung bedeutet;
 
 
2) wenden sie ein, daß nach 1 Corinth. XV, 20. Fleisch und Blut das Reich GOttes nicht ererben mögen; da aber unsere Leiber aus Fleisch und Blut bestünden, so müste dasjenige was Fleisch und Blut sey, annihilirt werden, welcher Beweiß gleichfals auf eine falsche Auslegung der Apostolischen Worte beruhet. Denn Fleisch und Blut geht hier nicht auf das Wesen selbst; sondern nur auf gewisse Eigenschafften des Cörpers, wie es auch sonst vorkömmt, und also der Verstand dieser ist; es könne der grobe irrdische und sündliche Leib das Reich GOttes nicht ererben;
 
 
3) sagen sie, das Sterbliche werde verschlungen werden von dem Leben,
2 Corinth. V, 4.
 
folglich könne der sterbliche Leib nicht übrig bleiben, sondern müste annihiliret werden; welches aber ebenfalls keine wesentliche Veränderung anzeiget. Denn die Rede ist nur von einer Veränderung da man aus dem Stande der Sterblichkeit, in den Stand der Unsterblichkeit kommt, welches geschehen kan ohne daß das erstere Wesen aufgehoben wird;
 
 
4) machen sie diesen Einwurf: Sollen wir in der Auferstehung andere Leiber bekommen, so müssen die erstern wegkommen und annihilirt werden.
 
 
Dieser Schluß wäre gantz richtig, wenn wir in der Auferstehung dem Wesen nach gantz andere Cörper bekämen, welches aber nicht geschehen wird.
 
  {Sp. 647|S. 337}  
 
Sie sollen nur anders als die vorigen seyn, nicht dem Wesen, sondern den Eigenschafften nach. Aus diesen wird man also urtheilen können, ob die Socinianer Grund haben zu behaupten: Daß der Tod in einer Zernichtung bestehe.
  • Walchs Religions-Streit. ausserhalb der Evangelisch- Lutherischen Kirche, IV Theil …
  • Deutsche Acta Eruditorum VII Th. …
  • Heinsii Kirchen-Historie IX Th. …
  • Rambachs Dogmatische Theologie …
  • Pfaffens Schediasma orthodoxum dogmatico-polemico-asceticum de morte naturali.
  • Unschuldige Nachrichten auf das Jahr 1723 …
einige Bibelstellen Es ist bey dieser Abhandlung nichts mehr übrig, als daß wir noch einige Stellen aus der Schrifft kurtz erklären, welche eine Erklärung nöthig haben. Doch werden wir uns an die vornehmsten Stellen halten, in welchen das Wort Tod vorkömmt, und in welchen es im verschiedenen Verstande genommen wird.  
     
  Zuerst wollen wir deutlicher zeigen was der  
  I) Tod Christi sey.  
  Er wird auch genannt der Tod des Creutzes, Phil. II, 9.
  Dieses war nicht ein gemeiner Tod, den er etwa mit seinen Sünden verdienet hätte, sondern ein freywilliger Tod, denn er ließ sein Leben von sich selbst; es war ein GOttes-Tod, denn der Sohn GOttes hat sich für uns in den Tod gegeben, Gal. II, 20.
  Der Herr der Herrlichkeit ist gecreutziget, 1 Cor. II, 8.
  und der Fürst des Lebens getödtet worden. Apost. Gesch. XIII, 14.
  Es war ein Opffer-Tod, da Christus, als der Heilige Hohepriester, sich selbst, als ein Heiliges Opffer, dem Vater dargegeben, und sich selbst für uns geheiliget hat, Joh. XVII, 19.
  war aber auch darneben ein verfluchter Tod, wegen unsrer Sünden und Fluchs, den Christus hatte auf sich genommen, und ist für uns ein Fluch worden. Denn es stehet geschrieben: Verflucht ist jedermann, der am Holtz hängt; auf daß der Segen über uns käme, Gal. III, 14.
  Derowegen war es auch ein Hochseliger Tod, nicht allein für Christum, sondern auch für uns, als dadurch uns Christus vom Fluch und Tod erlöset, und das rechte Leben wieder bracht hat.  
     
  II) Tod ist verschlungen, 1. Cor. XV, 55.
  ist nicht der Zeitliche nur, denn dieser ist nicht verschlungen, so lange wir noch auf Erden sind, sintemahl noch alle Gläubige dieses Todes sterben müssen, Ebr. IX.
  sondern es ist das Wort Tod allhier anzunehmen in einer weitläufftigen Bedeutung, soferne mit dem Zeitlichen auch verknüpffet ist der ewige Tod und Verdammniß. Dieser ist gewiß ein recht grausamer, erschrecklicher und mächtiger Feind gewesen, ehe ihn Christus überwunden hat, weil er die Menschen also umbringen können, daß sie auch zugleich des ewigen Todes seyn müssen.  
  Und er würde auch noch das Schrecklichste unter allen Schrecklichen seyn, nach des Aristoteles Worten, wenn nicht Christus ihn verschlungen, seine Krafft und Macht genommen hätte, so, daß er nun den Gläubigen nicht mehr ein Eingang zur Hölle, sondern eine sanffte Ruhe, Schlaf und Thüre ist, dadurch sie  
  {Sp. 648}  
  aus diesem in das ewige Leben eingehen. Adami Del. Dict. …
     
  III) Tod, ich will dir ein Gifft, Hölle, ich will dir eine Pestilentz seyn, Hos. XIII, 14.
  Etliche haben diese Worte verstanden von einer leiblichen Erlösung, entweder beyder Stämme Juda und Benjamin von der Tyranney des Sennacheribs, oder der zehn Stämme Israel aus der Babylonischen Gefängniß. Aber man siehet leicht, daß von einer ewigen Erlösung, aus der ewigen Todes-Angst, die Rede sey. Denn obwohl die Menschen auch sterben müssen, nachdem diese Erlösung und Triumph über den Tod geschehen, so ist es doch kein Tod mehr, sondern, wie vor Zeiten die eherne Schlange in der Wüsten die Form und Gestalt einer Schlangen, aber kein Leben und kein Gifft gehabt, also, ob der Tod gleich die äusserliche Forme hat, so ist er doch dermassen entkräfftet und ausgeleeret, daß nichts, denn die blosse Gestalt übrig geblieben. Wie eine Biene, die einen Menschen gestochen, und ihren Stachel verlohren, um den Kopff zwar brummet, sumset und schwermet, aber nicht stechen kan: So kan der Tod nicht mehr schaden, ob er gleich um uns herum sauset und brauset, er hat den Stachel an Christo, dem Felsen und Eckstein verlohren, es ist ihm alle seine Macht genommen. Wie eine Schlange niemand mehr beschädigen kan, wenn ihr der Gifft entnommen: So hat auch Christus dem Tode das Gifft genommen, daß er derer keinen, die an ihn glauben, zum ewigen Tod vergifften kan, 2 Timoth. I, 10.
  Was zwischen Tod und Hölle vor ein Unterscheid zu machen, finden sich mancherley Gedancken. Drusius hält es vor einerley, so, daß eins das andere nur erkläre. Viele unter denen Reformirten verstehen durch die Hölle das Grab. Die beste Erklärung ist wohl Luthers, welcher gründlich erweiset, daß hier die Hölle nichts anders, als die ewige Verdammniß bedeute. Aus solcher verheisset der Herr die Seinen zu erlösen, und sie so frey zu machen, daß sie nicht kommen dürffen an den Ort der Quaal, sondern Seufzen und Schmertzen von ihnen weg müsse.
  • Esa. XXXV, 10.
  • Kunad. Fest.-Pred. …
     
  IV) Tod des Gottlosen, Ezech. XXXIII, 11.
  Diese zwey Worte zeigen eines armen Sünders elendesten Jammer-Stand zur Gnüge ein. Wie heisset er? Ein Gottloser, improbus, praefractus, der halsstarrig böses thut: Der Gottlose borget und bezahlet nicht, Psalm XXXVII, 21.
  Der Gottlosen Weg vergehet, Psalm I.
  hat seinen Nahmen von einem Grund-Wort, das so viel heisset, als impie egit, er hat verkehret und gottlose gehandelt, wie aus vielen Orten der Schrifft zu sehen, als
  • Neh. IX, 33.
  • Psalm. CVI, 6.
  heisset also hier ein Gottloser nicht, der etwa aus menschlicher Schwachheit, aus Übereilung seines sündlichen Fleisches und Blutes einen und andern Fehltritt thut, wie wir alle fehlen, mannigfaltig, Jac. III, 2.
  allesamt untüchtig seyn, und öffters abtreten vom Ziel und von den rechten Wege; doch aber einer auch hier mehr Fehler und Sünden-Mängel an sich hat, als der andere, einer ist  
  {Sp. 649|S. 338}  
  500 Groschen, der andere aber nur 50 schuldig, Luc. VII, 41.
  sondern der muthwillig, vorsetzlich, wider alle Warnungen wider sein besser Wissen und Gewissen vom vorgeschriebenen Ziel abweichet, es verläst, und also muthwillig den Irrweg gehet; ein verzweiffelt böser und verdammlicher Sünder, welcher ohne Scheu und Scham, frey und öffentlich böses thut: wie solche waren die Leute zu Sodom, 1 B. Mos. XIII, 13.
  Für solche gehöret nun der Tod. Wie der Gottlose, so lange er ein solcher ist und heisset, geistlicher Weise tod ist: er hat den Nahmen, das er lebe, aber er ist tod, Offenb. Joh. III, 1.
  Die Löwen-Zähne der Sünder haben ihn getödet, Syr. XXXI, 3.
  also hat er verdienet den zeitlichen und natürlichen Tod, so gar, daß er (ausser GOttes grundloser Barmhertzigkeit) nicht eine Stunde auf dem Erdboden mehr leben, sondern alsbald in dem Augenblick sein Leib und Seele mit den allergrösten Schmertzen von einander gerissen werden solte; ja er hat verdienet, daß nach diesem Tode sein Theil soll seyn ein Pfuhl etc. Offenb. Joh. XXI, 8.
  er soll hier plötzlich aus dem Lande der Lebendigen hinweggerissen, für das strenge Gerichte GOttes citiret und im Zorn niedergeschlagen werden, auch wohl in der besten Blüthe der Jugend,
  • Psalm. V, 7.
  • Psalm LV, 29.
  er soll eilends aus dem Kirchen-Himmel verstossen werden, gleich der ausgeworffenen Schlangen, Offenb. Joh. XII, 9.
  er soll sterben: eilends soll er aus seinen Würden und Ehren gesetzet werden: sein Amt soll ein anderer empfahen, Psalm. CIX, 7.
  er soll erschrecklich getödet, als ein todes Aas aus seinem Hause heraus unter das Erdreich geschleppet werden, wie es dem reichen Schlemmer und Korn-Juden gieng, Luc. XVI, 19. XII, 16.
     

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Stand: 20. Februar 2013 © Hans-Walter Pries