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Zedler: Bayern HIS-Data
5028-3-797-4
Titel: Bayern
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 3 Sp. 797-810
Jahr: 1733
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 3 S. 414-420
Vorheriger Artikel: Bayerisch Oettingen
Folgender Artikel: Bayersdorff
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  Text Quellenangaben
  Bayern, lateinisch Bavaria oder Baoioria, dieses Land haben in denen ältesten Zeiten die Boii bewohnt, welche auch Baiuvarii, Baiobari, Baibari, Baioarii und in denen mittlern Zeiten Bawarii genennet werden.  
  Nach Tacito de Mor. Germ. … und Caesare de bello Gall. … sind sie ursprünglich Gallier oder alte Celten gewesen, welche unter Belloveso und Sigoneso ohngefehr 600 Jahr vor Christi Geburt über den Rhein gegangen, und einen Theil von Rhaetia, Vindelicia und Norica eingenommen und bewohnet. Livius
  Hier sollen sie bis zu Kaysers Augusti Zeiten geblieben seyn, da Marobodus, der König derer Marcomannen, sie heraus schlug;
  • Tacitus de Mor. Germ. …
  • Vellejus Paterculus
  • Cluverius. Germ. Ant. …
  • Cellarii Notit. Orb. Ant.
  Sie liessen sich hierauf in Vindelicia nieder, begaben sich aber weiter gegen Abend in das Land derer Nariscorum um den Fluß  
  {Sp. 798}  
  Nabe in der Ober-Pfaltz.
  • Cluverius in Vindel. et Norico …
  • Cellarius Not. Orb. Ant. …
  • Paullus Diaconus de gest. Langob. …
  • Aventinus Annal. Boi. III.
  Ein Theil von denen Boiis war bey dem Auszug aus Gallien mit andern Gallischen und teutschen Völckern nach Italien gegangen, wo sie erst das Land zwischen dem Po und Alpen eingenommen, hernach hatten sie auch jenseits des Po die Vmbros und Hetruscos verjagt. Nach der Zeit aber haben sie die Römer wieder herausgeschlagen, worauf sie sich auch um die Donau und Drav niedergelassen.
  • Livius
  • Merula de Antiqu. et Orig.
  Nach Kaysers Augusti Zeiten bis zu dem Fall des Römischen Reichs, findet man keine Nachricht von diesem so mächtigen Volcke. Im sechsten Seculo aber fiengen sie an sich in Norico feste zu setzen.  
  Im 5ten und folgenden Seculo musten sie viel von denen Herulern, Hunnen, Gothen und anderen Völckern ausstehen, und wurden von ihnen hin und her zerstreut, so daß sie zum Theil unter das Gothische Volck gemengt, und theils giengen sie zurücke über die Donau, und da sie vor dem Anfall auswärtiger Völcker sicher seyn konten, liessen sie sich wieder in den Norischen Lande nieder, wo sie ein besonderes Reich unter ihrem König Adalgero aufgerichtet, welches weit grösser war als das heutige Bayern, indem Österreich, Steyermarck, Cärnthen, Crain, Tyrol und andere Länder dazu gehöreten, sintemal es nach Paulli Diaconi VI. Beschreibung gegen Morgen an Pannonien, gegen Mittag an Italien, gegen Abend an Schwaben, und gegen Mitternacht an die Donau gräntzte, da hingegen gantz Österreich, Steyermarck, Cärnthen etc. davon gekommen sind, vieles ist auch an die geistlichen Stiffter gekommen.  
  Will man aber die Gräntzen des gantzen Bayrischen Creysses, worüber der Churfürst von Bayern und Ertz-Bischoff zu Saltzburg Directores sind, wissen, so hat es Ober-Österreich und Böhmen gegen Morgen, die Tyrolischen und Cärnthische Gebürge gegen Mittag, Schwaben gegen Abend, und Franckenland gegen Mitternacht.  
  Die Stände dieses Creyses sitzen vorjetzo auf dem Reichs-Tage in folgender Ordnung.  
 
1) Saltzburg.
2) Chur-Bayern.
3) Freysingen.
4) Pfaltz Neuburg.
5) Regensburg.
6) Pfaltz Sultzbach.
7) Passau.
8) Leuchtenberg cum protestatione contra Sultzbach.
9) Berchtolsgaden.
10) Lobkowitz wegen Sternstein.
11) St. Emeran.
12) Haag vertreten von Chur- Bayern
13) Nieder-Münster.
14) Ortenburg.
15) Ober-Münster.
16) Ernfels vertreten von Pfaltz-Neuburg.
17) Wolffstein.
18) Maxelrain.
19) Breitenegg.
20) Regensburg.
 
  Bayern, in so weit es der Ober-Pfaltz entgegen gesetzt wird, gräntzt mit Saltzburg, Passau, Ober-Österreich, Tyrol, Schwaben, Pfaltz-Neuburg, der Ober-Pfaltz und Böhmen.  
  Es ist eine derer fruchtbarsten und volckreichsten Provintzien in Teutschland, und zählt man insgemein darinne  
   
  An Flüssen zählt man 5 Schiff-reiche, die Donau, der Inn, der Lech, die Saltza und Iser, wozu auch einige die Loisa rechnen, und 1270 geringere Flüsse.  
  Das Hertzogthum Bayern ist in Ober- und Nieder-Bay-  
  {Sp. 799|S. 415}  
  ern eingetheilt, wovon jeder Theil 2 besondere Landes-Regierungen hat. In Ober-Bayern ist eine in der Churfürstlichen Residentz- und Haupt-Stadt München, die andere zu Burghausen; in Nieder-Bayern sind sie zu Landshut und Straubingen angelegt.  
  In denen ältesten Zeiten haben die Bayern ihre eigenen Könige gehabt, und wollen einige behaupten, daß die Bayern auch noch dazumahl die Freyheit gehabt, sich einen König zu wählen, als die Römer Vindelicien, Noricum und Pannonien besessen haben, welches aber nicht wahrscheinlich ist. Denn die Römer herrschten ja biß zum Ende des 5ten Seculi über Noricum, welches nichts anders als das heutige Bayern, zwischen dem Lech und Inn ist. Ob sie aus einer Familie ihre Könige gewählet haben, ist ungewiß, aber wahrscheinlicher, daß sie nach Art derer andern Teutschen Völcker selbst den, welchen sie vor den tapffersten und geschicktesten gehalten, erwählt.  
  Unter denenselben war sonderlich Adelgar oder Adelgerius bekannt, und schreiben einige, er habe mit Alarico, Könige derer Westgothen, ein Bündniß wider Chlodovaeum, König derer Francken, geschlossen, u. sey bey Zülpich an. 493. geschlagen worden, daher er mit gantz Bayern sich denen Francken unterworffen, den Königlichen Titel mit Annehmung des hertzoglichen abgelegt, und mit denen Francken ein Bündniß geschlossen, daß die Bayern allezeit einen Hertzog aus ihrer Nation wählen, den Fränckischen König vor ihren Ober-Herrn erkennen, und im übrigen nach ihren Landes-Gesetzen leben sollten.
  • Aventinus Annal. Boi. …
  • Henninges in II. et III. regno …
  • Conringius de Republ.
  Andere aber sagen, daß Aventinus l.c. welchem sonder Zweiffel die andern gefolgt, gar offt die Bäyern mit denen Alemanniern verwechselt, Brunner Rer. Boh. …
  zumal, da alle Historien-Schreiber, welche Pfeffinger ad Vitriar. … anführt, nichts hiervon melden.  
  Pfeffinger ad Vitr. … will den Vergleich zwischen denen Francken und Bayern Chlodovaei ältesten Sohne, Theoderico, Könige in Austrasien, zuschreiben.  
  Ob nun gleich die Bayern unter denen Francken stehen müssen, so haben doch ihre Hertzoge es erblich besessen, nemlich des Agilolfi, eines tapffern Bayern, Nachkommen.
  • Schurzfleisch. in not. ad Mich. Boiemi …
  • Meibomius Rer. Germ.
  Unter diesen ist der erste Theodo I. Adelgerii Sohn und Agilolfi Enckel, welcher um das Jahr 550. gelebet, und wider die Römer in Teutschland Krieg führte. Aventinus l.c.
  Er hinterließ 2. Söhne, Theodonem II. und Vtilonem, welcher von beyden aber ihm in der Regierung gefolgt, sind die Gelehrten nicht einig. Unter denen, die Theodonem zum Nachfolger angeben, sind  
 
  • Aventinus l.c. …
  • Henninges l.c.
  • Bucelinus Notit. Germ. Geneal. ...
 
  Andere aber geben Vtilonem an, worunter Rettenpacher Annal. Cremifan. … wiewohl er zugleich einräumt, daß Theodo auch müsse regiert haben, weil man sonst keinen Theodonem fände, und doch Theodo III. gleich gleich darauf käme.  
  Theodo II. solte Käyser Anastasio und König Theoderico einen jährlichen Tribut geben, so wollten sie ihn in ruhigen Besitz seiner Länder lassen, welchen Vergleich er aber nicht eingieng, sondern die Gesandten unverrich-  
  {Sp. 800}  
  teter Sache wieder fortschickte, führte die Regierung bis nach Anastasii Tode fort, schlug auch an. 520. des neu erwehlten Kaysers Trouppen auf dem Mordfelde. Henninges l.c.
  Seine Gemahlin war Lucilla, Vauberti, Hrn. von Elsaß, Tochter, mit welcher er 3 Söhne zeugte, Theodonem III. Vtonem et Theobaldum.  
  Theodo III. als der älteste bekam alles, was zwischen dem Inn, oder Donau lag, welches wir jetzo Nieder-Bayern heissen. Dieser war der erste Christliche Fürst im Hause Bayern, welcher nebst seinen Unterthanen durch Rudbertum war bekehret worden.
  • Freherus de scriptor. Rer. Bohemic. …
  • Bruschius de monasteriis Germaniae.
  Er soll an. 565. gestorben seyn; Aventinus l.c.
  Allein Rudbertus ist in diesem Jahre noch nicht nach Bayern gekommen gewesen. In der Regierung soll ihm Theobaldus, sein Bruder, gefolget, aber an. 567. wieder gestorben seyn. Aventinus l.c.
  Nach seinem Todte theilten Thessalonus oder Tassilo, Theobaldi Sohn, und Theodobertus, Theodonis III. Sohn, Bayern in 2. gleiche Theile.
  • Henninges l.c.
  • Aventinus l.c.
  Andere aber sagen, Theodobertus I. sey gleich nach Theodone zur Regierung gekommen, welcher zu der Zeit gestorben ist, da Tiberius Constantinus vom Käyser Iustino adoptirt worden.
  • Auctor vitae S. Rudberti
  • Aventinus l.c.
  Nach ihm kam Garibaldus oder Gariobaldus oder Charibaldus zur Regierung, welcher um das Jahr 588. mit Childeberto, Könige derer Francken, Krieg geführet haben soll, denn weil König Childebert den Langobardischen König Autharium oder Otharium an. 590. bekriegen wolte, konnte er sich leicht einbilden, daß Garibaldus diesem seinen Schwieger-Sohne überhelffen würde, daher gieng er Garibalden zuerst auf den Halß, war auch so glücklich, daß er ihn in sehr weniger Zeit aus seinem Lande vertrieb. Childebert setzte Thassilonem, Theobaldi Sohn, an seine statt.
  • Aventinus l.c.
  • Henninges l.c.
  • Bucelinus Notit. Geneal. German.
  welchem er auch erlaubte, den Königlichen Titel zu führen, um ihn dadurch aufzumuntern, dem Einbruch derer Slaven sich zu widersetzen.  
  Er soll dieselben in einer blutigen Schlacht überwunden haben, in welchem Jahre es aber geschehen sey, ist ungewiß, einige setzen es in das Jahr 588. da er zur Regierung gekommen, andre in das Jahr 593. 594. 595. 596. 597.
  • Aimoinus
  • Paullus Diaconus
  • Sigebertus Gemblacensis.
  • Werlhof. notit. Imp. Enucl. …
  • Browerus Annal. Trevir.
  Sein Tod fällt in das 598. oder 600. Jahr.
  • Aventinus l.c.
  • Henninges l.c.
  • Bucelinus l.c.
  • Vorburgius Tom. VII. …
  • Rettenpacher. l.c.
  Ihm succedirte sein Sohn Garibaldus oder Gariovalda II., war glücklich wider die Slaven.
  • Paullus Diaconus
  • Aventinus l.c.
  Seine Gemahlin war Gaila, Gisulfi, Hertzogs von Foro Iulii, Tochter, mit welcher er Theodonem IV. der ihm nach seinem an. 612. erfolgten Tode in der Regierung folgte, zeugte.
  • Paullus Diaconus
  • Aventinus
  • Henninges l.c.
  • Rettenpacher l.c.
  • Bucelinus l.c.
  Theodo IV. war unglücklich wider die Slaven. Seine Gemahlin war Childeberti oder Theodeberti Tochter, Reginotrudis, mit welcher er 2. Söhne, Theodobertum und Thassilonem II. zeugte, worauf er an. 630. starb.
  • Aventinus
  • Henninges l.c.
  • Bucelinus Notit. Germ. Geneal.
  Theodobertus II. welcher  
  {Sp. 801|S. 416}  
  über Bayern regierte, hinterließ einen Sohn, Hugbertum, unter dessen Regierung Dagobertus, König derer Francken, die Gesetze derer Bayern zu Stande gebracht, welche noch heut zu Tage gelten, und von Heroldo und Landenbrogio herausgegeben worden. Rettenpacher l.c.
  Thassilo II. bekam in der Theilung Noricum, und starb an. 650. hinterlassend Theodonem V. Grimoldum und Theodobertum III.
  • Aventinus l.c.
  • Henningesius l.c.
  • Bucelinus l.c.
  Diese Söhne theilten Bayern unter sich.  
 
  • Theodo bekam Regensburg, Noricum und Vindeliciam,
  • Grimoldus Bathaviam Laureacum; Iuuauiam Vtinum, Noricum Ripense und die umliegende Örter.
  • Theodebertus die Länder zwischen der Inn und Etsch.
  • Aventinus l.c. Henningesius l.c.
  Theodo V. regierte nach seines Vaters Tode zu Regensburg, hatte zwar Kinder, der älteste aber, Lambertus, wurde von der Nachfolge ausgeschlossen, weil er S. Emeranum, aus einem falschen Verdacht, als wenn er seine Schwester Vtam genothzüchtiget, viertheilen lassen, daher ihn der Vater zum Land hinaus jagte und ihn nebst seinen Söhnen Theobaldo und Grimoaldo und allen Nachkommen von der Succession ausschloß. Vta aber, seine Schwester, welche nicht von S. Emerano, sondern von Sigibaldo, eines Richters Sohne, geschwängert worden, muste auch aus dem Lande gehen.  
  Der andre Sohn, Theodobertus IV. folgte ihm in der Regierung, und hinterließ unterschiedene Kinder, Landofridum, Elilandum Valdomaru, Gutrudam, Gelovyndam. Denen Söhnen gab Carolus Martellus den Titel als Grafen von Antorff und Loysa.
  • Aventinus l.c.
  • Henningesius l.c.
  Grimoldus, Thassilomos II. Sohn, zeugte Theodonem VI. dessen Gemahlin hieß Glisonotha, und seine Söhne Theodo VII. Grimoldus II. und Hugobertus. Mit diesen theilte er Bayern in 4. Theile, er selbst behielt Regensburg, Unter-Bayern und Nariscum vor sich, und starb an. 708. im 13ten Jahr seiner Regierung. Aventinus
  Sein ältester Sohn Theodo VII. welchen andere Theodoaldum und Theodibaldum nennen, bekam den Venusinischen Thal, hatte Pildudrim aus Francken zur Gemahlin, und starb nach einiger Meynung an. 724. oder wie andere wollen, 708. oder 709.
  • Paullus Diaconus
  • Aventinus
  • Baronius Annal. …
  • Arribo in vita Corbin. …
  • Gewoldus add. …
  Sein Bruder Grimoaldus, welchem in der Väterlichen Theilung Ober-Bayern zugefallen war, hatte nicht allein des Vaters Portion an. 708. an sich gerissen, sondern auch Theodonis VII. hinterlassenes Land und Wittbe Pildrudim für sich zugeeignet.
  • Aventinus
  • Aribo l.c.
  • Welser. Rer. Boic. IV.
  • Gewoldus l.c.
  • Centuria Magdeb.
  Nach seinem Tode kam der dritte Sohn Hugobertus oder Hubertus zur Regierung, und ließ sich von Corbiniano tauffen, nach seinem an. 735. erfolgten Tode regierte sein Sohn Otilo oder Vtilo. Aventinus Annal. …
  Er war am Fränckischen Hofe erzogen worden und entführte Caroli Martelli Printzeßin.
  • Aventinus l.c.
  • Freherus Rer. Franc.
  Als er den Königlichen Titel annehmen und sich von der Fränckischen Ober-Herrschafft loß reissen wollte, giengen ihm Pipinus und Carolomannus ihn zu Leibe, und brachten an. 743. ihn wieder zum Gehorsam.  
  {Sp. 802}  
 
  • Freherus Tom. I. Rer. Germ. …
  • Lambecius in Comment. Biblioth. Caesar. …
  • Sigebertus Gemblacensis
  Wenn er gestorben, ist ungewiß.
  • Aventinus
  • Henningesius l.c.
  Bucelinus Notit. Germ. Geneal. … Rettenpacher Ann. Cremifan. … setzen ihn in das Jahr 765. Theodorus Campid. Abb. in vita S. Magni 31. aber schreibt, er habe nach Pipini Tode noch gelebt, da aber Vtilo schon lange todt seyn muste.  
  Ihm folgte sein Sohn Thasilo III. welcher von der entführten Tochter Caroli M. gebohren worden. Er vermählte sich mit Liutberga, Desiderii, des letzten Königs derer Langobarden, Tochter, welche ihn zum Kriege wider die Francken aufhetzte; darinnen er unglücklich war, sein Reich verlohr und als ein Hochverräther solte bestrafft werden, wurde aber endlich dahin vermittelt, daß er nebst seinen Söhnen Theodone und Theodoberto in ein Closter gehen muste. Freheri Orig. Palat. …
  Sein ältester Sohn Günther soll auf der Jagt von einer wilden Sau tödtlich seyn verwundet worden, wie
  • Henninges l.c.
  • Latius de Republ. Rom.
  • Velserus Rer. Boic. V.
  • Brunnerus Annal. … 
schreiben,
   
  Aventinus aber l.c. … hält diese Historie nicht ohne Grund vor eine Fabel. Wenn er gestorben, ist ungewiß, denn obgleich Henninges … und Hundius l.c. seinen Tod in das 786. oder 787ste Jahr setzen, ist doch solches falsch, indem er an. 794. noch gelebt.  
  Da nun Carolus M. wohl sahe, was ihm Bayern schaden könnte, wenn es unter einem Herrn stünde, theilte er es in lauter Grafschafften, deren keine unter der andern stand. Bis endlich Käyser Arnulphus seinem Anverwandten Luitpoldo oder Leopoldo das Hertzogthum Bayern gab. Denn diesem war es leichte nach Art anderer damahliger Reichs-Fürsten den Hertzoglichen Titel anzunehmen, und das Land an seine Familie erblich zu bringen. Mit seiner Gemahlin Adelheid, Ottonis, Hertzogens zu Sachsen, Tochter, und Käysers Henrici Aucupis Schwester, zeugte er Arnolphum und Bertoldum.
  • Gewoldus l.c.
  • Tolnerus Histor. Palat. 5.
  Nach seinem an. 907. erfolgten Tode folgte ihm sein ältester Sohn, Arnolphus, mit den Zunamen Malus, diesen wählten die Bayern zu ihrem Könige, er empörte sich deßwegen auch wider Käyser Conradum I. muste aber in Ungarn an. 917. entfliehen, verglich sich aber wieder mit Käyser Henrico und nahm Bayern unter dem Titel eines Hertzogthums in Lehn. Seine beyde Gemahlinnen hiessen Agnes, Königs Toxi in Ungarn Tochter, und Gerbirga, eine Tochter Rudolphi, Grafens in Francken.
  • Tolnerus Hist. Palat. …
  • Henninges l.c. …
  • Bucelinus Hist. Agilolf.
  Seine Söhne Eberhard Arnolphus und Hermannus nahmen wider des Käysers Ottonis Willen und Wissen den Königlichen Titel an, daher der Käyser sie der Regierung entsetzte, und Arnolphi Bruder, Bertoldum, damit belehnte.
  • Aventinus
  • Sigebertus Gemblacensis
  • Cranzius Saxon.
  Dieser Bertoldus hatte zwar eine Gemahlin, Wiltrud, Giselberti, Hertzogs von Lothringen, Tochter, und werden ihm auch 4 Kinder zugeschrieben, Henricus, Berchtoldus, Bernhardus, und Gotfridus, von welchen man aber keine Nachricht bey denen Alten findet, oder sind dieselben doch vor des Vaters Tode gestorben.  
  Daher Kayser Otto nach seinem Tode es seinem Bruder Henrico nebst Friaul  
  {Sp. 803|S. 417}  
  und Verona gab, welcher Juditham, Arnolphi Tochter, zur Ehe hatte.
  • Otto Frisingensis Chron. …
  • Sigonius de Regno Ital. …
  • Aventinus
  Ihm folgete 955 in der Regierung sein Sohn Henricus II. oder Hezilo, welcher mit seiner Gemahlin Henricum S. nebst andern Kindern zeugte, und an. 995. d. 28. Aug. starb.  
  Ihm folgte in der Regierung sein Sohn Henricus S. welcher aber, als er zum Kayser erwehlt worden, an. 1004. dieses Hertzogthum seiner Gemahlin Cunigundae Bruder, Henrico, Grafen von Lützelburg, abtrat. Allein an. 1009. bekriegte er nebst seinem Bruder Adalberone den Kayser, indem Adalbero sich wider des Kaysers Willen in das Ertz-Stifft Trier eindrang, daher er bey nahe 9 Jahr durch die Reichs-Acht seines Hertzogthums verlustig gemacht wurde, und erst an. 1017. wieder eingesetzet wurde.
  • Ditmarus Chron. …
  • Leibnitz Tom. I. Rer. Brunsuic.
  A. 1027. succedirte ihm sein Sohn Henricus V.
  • Arnoldus in vita Godehardi Hildesheim. …
  • Leibnitz Rer. Brunsuic.
  Er starb an. 1047. ohne Kinder, daher Käyser Henricus III. Conradum damit beliehe, welchen einige vor einen natürlichen Sohn dieses Käysers, andre vor Ludolphi, Pfaltz-Grafens am Rhein, Sohn ausgeben; Er bekam das Hertzogthum an. 1049. gerieth aber mit Gebharden, Bischoff zu Regensburg, in Streit, daher sie beyde vor den Käyser citirt wurden, und Conrad als der Urheber des Streits von seinem Hertzogthum entsetzt, und weil er sich der Regierung annahm, in die Acht erklärt wurde, er starb an. 1054. in Ungarn an Giffte.
  • Marianus Scotus
  • Leibnitz Rer. Brunsv.
  Das Hertzogthum aber bekam des Käysers Sohn Heinrich, nachmahliger Käyser. Heinrich IV. dessen Mutter Agnes trat es währender ihrer Vormundschafft an. 1064. Hertzog Ottoni von Sachsen an der Weser ab.
  • Lambertus Aschaffenburg. …
  • Rettenpacher Annal. Cremifan.
  Allein der Käyser, welcher nicht gern sahe, daß das Hauß Sachsen sollte so ein mächtiges Hertzogthum in die Hände kriegen, ersahe die Gelegenheit Ottonem eines Hoch-Verraths zu beschuldigen, daher er ihn ohne weitläufftige Untersuchung in die Acht erklärte. darinne er auch an. 1083. gestorben. Bertoldus Constant. …
  Das Hertzogthum Bayern bekam Welfus oder Welfo, ein Sohn Azonis Arestini, Marg-Grafens von Esté, an. 1071. Er bildete sich zwar ein, sich desto mehr in die Käyserliche Gnade zu setzen, wenn er dem geächteten Ottoni alles zum Possen thäte, als er aber des Käysers Absicht merckte, nemlich daß der Käyser einen nach den andern zu unterdrucken suchte, wollte er nicht so lange warten, bis die Reihe an ihn käme, sondern schloß dahero mit Rudolpho, Hertzogen in Schwaben, und Bertoldo, Hertzogen in Cärnthen, an. 1073. ein Bündniß wider den Käyser. Nun söhnte er sich zwar im folgendem Jahre wieder mit ihm aus, da ihm aber die Käyserliche Macht so schwehr fallen wollte, ließ er sich vom Pabste bereden, an. 1093. dem Käyser, welcher mit einer Armée auf dem Marsch nach Italien begriffen, sich entgegen zu stellen. Bertoldus l.c.
  Er gab auch Rudolphen von Schwaben seine Wahl-Stimme zur Kayserlichen Crone, und machte auch mit Ottone von Sachsen, welcher es auch mit Rudolpho hielt, wieder  
  {Sp. 804}  
  Freundschafft. Der Kayser verjagte ihn zwar deswegen von seinem Hertzogthum, allein, weil derselbe so geschwächt war, brauchte Welfus sich nur ein wenig zu demüthigen, daß er wieder an. 1096. in desselben Gnade kam.
  • Chronographus Saxo
  • Conradus Vrsbergensis Vit. Heinrici IV. …
  • Aventinus
  Welfus unterwarff sich dem Kayser sonderlich deswegen, damit er wegen der Erbschafft, die von seiner Schwieger-Tochter Mathildis dem Hause Bayern zufallen sollte, versichert seyn möchte. Bertoldus
  Hierauf starb er an. 1103. auf der Insel Cypern, als er aus dem gelobten Lande, wohin er an. 1101. gereist war, in seine Länder zurück gehen wollte. Ihm folgte sein Sohn Welfo II. welcher von seiner Gemahlin Mathilde, an. 1115. ein grosses Stück von Italien erbte, aber an. 1119 oder 1120 selbst ohne Kinder starb.
  • Aventinus
  • Henninges l.c.
  • Bucelinus. Hist. Agilolf.
  Dahero sein Bruder Henricus Niger die Regierung bekam, welche nach seinem an. 1126. oder 1127. erfolgtem Tode auf seinen Sohn Henricum Superbum fiel, welcher auch das Hertzogthum Sachsen dazu bekam, indem seine Mutter Wulfild eine Tochter Hertzogs Magni zu Sachsen war.  
  Weil nun die Macht des Hauses Bayern so geschwind stieg, hielt der Käyser nicht vor rathsam, es bey dieser Gewalt zu lassen, daher man die Gelegenheit ihn zu stürtzen erwartete, welches sich ereignete, als Henricus Superbus die Reichs-Kleinodien, welche er von seinem Schwieger-Vater Käyser Lothario empfangen hatte, Conrado nicht wieder herausgeben wollte, daher er seiner Länder verlustig wurde, und bekam Leopoldus II. aus Österreich das Hertzogthum Bayern. Welchem sein Bruder Henricus VIII. in der Regierung folgte.
  • Aventinus
  • Henninges l.c.
  Henrici Superbi Sohn Henricus Leo bekam zwar von Käyser Friderico vieles wieder geschenckt, aber er muste doch Ober-Österreich ob der Ens im Stiche lassen, welches Fridericus der Käyser zu einem Hertzogthume machte und seines Bruders Sohne Heinrichen dasselbe abtrat.
  • Otto Frisingensis de gest. Frid. …
  • Otto de S. Blasio
  • Radevic. de Reb. Gest. Frid. …
  • Aventinus
  • Cranzii Saxon. Chron. …
  • Goldastus Constit. …
  • Pfeffinger ad Vitriar. …
  • Janus Diss. de Baioaria Francis subjecta.
  • Junckers Anleitung zur mittlern Geographie …
  Endlich brachten es Henrici Leonis die Feinde dahin, daß ihn der Käyser Fridericus I. in die Acht erklärte und er dadurch fast alles verlohr. Von Bäyern wurden aus Steyermarck, Cärnthen, Crain, Dalmatien und Tyrol besondre Hertzogthümer gemacht, Regensburg und Eger wurden vor freye Reichs-Städte erklärt, mit dem übrigen wurde Pfaltz GrafeOtto von Wittelinsbach von Käyser Friderico I. belehnt.
  • Aventinus VI. in fin. VII. princ.
  • Otto de S. Blas. …
  • Cuspinianus in Frid. I. …
  • Cranz. Saxon. VI. Vandal.
  • Hund im Bayerischen Stamm-Buch …
  • Megis. …
  • Chron. Reich. …
  • Chron. Bigaug. …
  • Chron Vrsperg. …
  • Heinrichs von Bünau Leben und Thaten Friedrichs I. …
  Dieser Otto V. von  
  {Sp. 805|S. 418}  
  Wittelsbach stammte von dem obengedachten Arnulpho Malo, Hertzog in Bayern, ab. Denn Arnulphi anderer Sohn gleiches Namens legte sich das Schloß Scheyren zu seiner Residentz an, und führte davon den Gräfflichen Titel, hinterließ Bertholdum oder Wernerum. welcher Ottonem I. einen Vater Ottonis II. zeugte. Ottonis II. Sohn, Otto III. verwandelte das Schloß Scheyren in ein Closter und baute davor Wittelsbach zur Residentz auff, von welcher Zeit sich seine Nachkommen Pfaltz-Graffen oder Land-Graffe in Bayern genennet.  
  Er hinterließ nach seinem an. 1008 erfolgtem Tode unter andern Kindern Ottonem IV. welcher an. 1046 starb, nachdem er Ottonem V. welcher obgedachter massen mit dem Hertzogthum Bayern belehnt worden, Fridericum Barbatum Conradum, Ertz-Bischoff zu Saltzburg, hernach zum Mayntz, und Ottonem VI. oder den jüngeren Pfaltz-Graf v. Wittellsbach gezeugt, dessen Sohn Otto VII. Kayser Philippum, Friderici Barbarossae Sohn, an. 1208 ermordete, daher Wittelsbach geschleifft. Otto VII. in die Acht erklärt u. vom Marschall Pappenheim um das Leben gebracht worden.  
  Obgedachter Otto V. welcher aber unter denen Bayerischen Hertzogen der I. und Grosse genennet wird, starb an. 1183. und ließ Ludewigen, seinen Sohn, zum Nachfolger, welcher Bayern mit der Pfaltz verknüpfte, womit ihn der Kayser belehnte, nachdem Heinrich der Schöne, Pfaltz-Graf am Rhein, und Hertzog in Sachsen, in die Acht erkläret worden, allein diese Macht, welche Bayern bekam, schwächte es sich selbst durch Theilungen, indem Ludewigs Sohn, Otto der Erlauchte, kaum die durch Krieg gantz verderbte Pfaltz in Ordnung gebracht, da seine Söhne, Ludewig der Strenge, und Heinrich der jüngere, die Väterlichen Länder theilten, und behielt jener die Pfaltz und Ober-Bayern, dieser aber Unter Bayern, die Chur-Würde behielten sie gemeinschafftlich, oder suchten vielmehr die Pfältzische und Bayrische Chur-Würde wieder abzusondern, allein König Ottocarus in Böhmen setzte sich allzuheftig dawider.  
  Heinrichs des jüngeren Söhne, Otto und Stephanus, regierten das Väterliche Erbtheil gemeinschafftlich, Otto hinterließ zwar einen Sohn, Henricum, welcher aber an. 1333 in der Jugend unverheyrathet starb. Stephanus zeugte auch 2 Söhne, Henricum den ältern, und Ottonem, wovon der erstere an. 1339 einen Sohn, Namens Johann, hinterließ, welcher dem Vater bald ohne Erben im Tode nachfolgte.
  • Brunnerus l.c.
  • Andreas Presbyter. Chron.
  • Thrithemius Chron. Duc. Bau. …
  • Auentinus
  • Adlzreiter
  Bleibt also obgedachter Ludewig der Stamm-Vater aller ietztlebenden Pfaltz-Grafen am Rhein, und Hertzoge von Bayern. Seine Söhne hiessen Rudolph und Ludewig, wovon jener Pfaltz und die Chur, dieser aber Bayern bekam, welcher der Stiffter des heutigen Bayrischen Hauses ist, es wurde derselbe von Mayntz, Trier, Böhmen und Brandenburg zum Kayser wider Fridericum von Österreich erwählt, weil nun Ludovici Bruder, Rudolphus, Friderico seine Wahl-Stimme gegeben, vertrieb ihn Ludovicus von Land u. Leute, wodurch der Haß zwische Bayern und Pfaltz entstanden, welcher Österreich zu grossem Nutzen gereichet.  
  Er zeugte 6 Söhne,  
 
  • Ludovicum,
  • Stephanum Fibulatum,
  • Wilhelmum,
  • Albertum,
  • Ludovicum Romanum
  • und Ottonem,
 
  {Sp. 806}  
  welche das Hertzogthum Bayern unter sich theilten, der Älteste, Ludovicus, bekam die Marck Brandenburg, welche sein Vater, nach Absterben derer Marg-Grafen, ihm in Lehn gegeben hatte, da er aber mit seiner Gemahlin die Graffschafft Tyrol erbete. trat er seinem Bruder Ludovico Romano die Marck ab, von welchen sie hernach auf Ottonem gefallen; Stephanus bekam Bayern, Willhelm Holland, Seeland, Hennegau, und Albertus ein Stück von Bayern, allein sie konnten keines behaupten.  
  Burgund riß nach Alberti Enckelin, Iacobeae Todte, die Graffschafft Holland, Seeland und Hennegau an sich. Otto muste Kayser Carolo IV. die Marck gegen ein schlechtes Geld überlassen, musten auch alle geschehen lassen, daß Carolus IV. dem Hause Pfaltz die Chur-Würde allein auftrug, da solches dieselbe mit Bayern gemeinschafftlich, vermöge eines Vergleichs bisher besessen hatte.
  • Auentinus
  • Buckisch. Hist. Palat. Bau. …
  • Presbyter. Chron. Bau. …
  • Trithemius Chron. Sponh.
  Stephanus, welcher die Bayerische Linie allein fortgepflantzet, konnte nicht das durch der Margarethae Maultaschiae Tod ihm zugefallene Tyrol erhalten, sondern muste geschehen lassen, daß es Österreich wegnahm, unter dem Namen, daß ein Testament da wäre. Er starb an. 1377 und hinterließ Stephanum II Fridericum und Iohannem, welche durch ihre Theilung sich noch mehr schwächten, indem der erste Ingolstadt, der andere Landshut, und der dritte München bekam.
  • Adlzreiter. Annal. …
  • Presbyter Chron. …
  • Trithemius Chron. Hirsaug. …
  • Auentinus
  Stephani Söhne waren Ludovicus und Iohannes, Bischoff zu Regenspurg. Ludovicus folgte seinem Vater in der Regierung, und fieng unter dem Vorwand einer ungleichen Theilung, mit Friedrichs von Landshut Sohne, Henrico Diuite, und Joannis von München Söhnen, Ernesto und Wilhelmo, einen Krieg an, und ruhte nicht eher, bis er in die Acht erkläret war. Mit seinem Sohne, Ludovico Gibboso, starb dieser Ast wieder aus.
  • Auentinus
  • Gewoldus Gener. XX.
  • Adlzreiter.
  Über der Theilung dieser Erbschafft erhub sich zwischen Henrico von Landshut und Alberto III. Ernesti Sohn, wieder ein Krieg, welcher erst nach vielen Blutvergiessen geendiget wurde. Allein der Groll zwischen beyden Familien blieb heimlich doch. Dahero unter Georgio Diuite, Henrici Diuitis Enckel, und Ludouici Sohne, die Sache zu einem neuen Kriege zwischen Rudolpho von Pfaltz und Alberto IV. Alberti III. von München Sohne, an. 1504 ausschlug, indem Rupertus, als Georgii Schwiegersohn, zum Erben war eingesetzet worden.  
  Albertus aber prätendirte die Erbschafft, weil keine Männliche Erben da wären. Albertus bekam zwar, durch Kaysers Maximiliani I. Vermittelung, Hertzog Georgens Erbschafft, muste aber ein ziemliches Stück davon fahren lassen, indem Pfaltz Neuburg und Sultzbach, der Kayser Rothenburg und Kuffstein, u. Würtenberg Heidenheim bekam.  
  Albertus IV. sahe mit Schaden, was Theilungen vor Übel nach sich zögen, daher er mit Einwilligung seines Bruders, Wolffgangs, nach Absterben derer andern Brüder, Ioannis Ernsti, Sigismundi und Christophori, das Recht der Erstgeburt in Bayern einführte, wiewol sein Vater schon dieses nützliche Werck  
  {Sp. 807|S. 419}  
  vorgehabt, indem er verordnet, daß die beyden ältern Söhne die Regierung führen, die andern aber auf andere Art sollten abgesondert werden.  
  Die andern Söhne waren zwar sehr wider diese Väterliche Einrichtung, zumahl nach Johannis Tode, allein Sigismund erhielt sich doch 2 Jahr allein bey der Regierung, endlich aber übergab er sie freywillig, um den Verdruß zu vermeiden, an seinen Bruder Albertum IV. der mit Christophoro und Wolfgango deswegen neuen Streit bekam. Da aber Christoph an. 1493 auch starb, ward er mit Wolffgangen einig, das Recht der Erstgeburth einzuführen.  
  Allein seine Söhne hielten diese heilsame Verordnung schon nicht, denn als er an. 1503 gestorben war, ließ Ludovicus seinem ältern Bruder Wilhelmo keine Ruhe, bis er ihm ein Stück Landes abtrat, doch muste er angeloben, nicht zu heyrathen; Ernst verlangte desgleichen, wurde aber Ertz-Bischoff zu Saltzburg. Daher nach Ludovici an. 1545 erfolgtem Tode, Willhelmus allein regierete, und als dieser an. 1550 starb, setzte Albertus V. das Recht der Erstgeburth auf noch festeren Fuß.  
  Dahero bekam der älteste Printz Willhelmus die Regierung, Ferdinand, von welchen die Grafen von Wartenberg abstammen, wurde mit Gelde befriediget, welche daher die Ferdinandische Linie, gleichwie hingegen die von Willhelmo abstammende Linie die Wilhelminische genennet wird.  
  Willhelm hinterließ 4 Söhne,  
 
  • Maximilianum, durch welchen im dreyßig jährigen Kriege die Chur-Würde an Bayern gekommen.
  • Philippum, Bischoff zu Regensburg und Cardinal,
  • Ferdinandum, Churfürsten zu Cölln
  • und Albertum, welcher mit seiner Gemahlin die Land- Graffschafft Leuchtenberg bekam, und 2 Söhne, Maximilianum Henricum und Albertum Sigismundum hinterließ, wovon jener Churfürst zu Cölln, und dieser Bischoff zu Freysingen und Regensburg wurde.
Dan. Parei Histor. Palatina
  Maximilianus, der erste Churfürst in Bayern, zeugte mit seiner andern Gemahlin, Maria Anna, Kaysers Ferdinandi II. Tochter, Ferdinandum Mariam, und Maximilianum Philippum, gebohren an. 1638. ihm gehörete die Land-Grafschafft Leuchtenberg; er starb an. 1703 ohne Erben.  
  Ferdinandus Maria, sein älterer Bruder, war an. 1636 gebohren, folgte an. 1651 dem Vater in der Chur, lebte mit dem Hause Österreich, nicht in besten Vernehmen, und starb an. 1679. nachdem ihm seine Gemahlin Henriette Adelheid, Hertzogs Victoris Amadei von Savoyen Tochter, mit welcher er sich an. 1652 vermählt, 4 Kinder gebohren.  
 
1. Maximilianus Maria Emanuel,
2) Josephus Clemens, Churfürst zu Cölln, geboren an. 1671. gestorben an. 1723 den 12. Nov.
3) Maria Anna Christina Victoria, gebohren an. 1660, vermählt an. 1680, an Ludovicum Dauphin in Franckreich, gestorben an. 1690.
4) Violanta Beatrix, Gouvernantin von Siena, gebohren an. 1673 den 23. Jan. vermählt an. 1688 an Ferdinandum III. Erb- Printzen von Florentz, wurde aber an. 1713 in den Wittben-Stand gesetzt.
 
  Der älteste, Maximilianus Maria Emanuel, stellte wegen seines veränderlichen Glücks eine grosse Person zu Anfang des ietzigen Seculi vor. Er war an. 1662 gebohren, und starb an. 1726 den 26. Febr. Er hatte sich zwey mahl vermählt. Die erste Gemahlin war Maria Antonia, Printzessin Kaysers Leopoldi, so wegen ihrer Mutter Margaretha Theresia von Spanien, eine  
  {Sp. 808}  
  Erbin der Spanischen Monarchie war, welches Recht sie auch auf ihren Printz Josephum Ferdinandum brachte, der aber noch vor dem Succeßions-Fall an. 1699 mit Tode abgieng.  
  Nachdem diese Gemahlin an. 1693 gestorben, vermählte er sich an. 1695 den 2. Jan. mit Theresia Cunigunda Sobiesky, einer Printzeßin Königs Ioannis III. in Polen, welche als Wittbe zu Venedig, wo sie sich seit ihres Gemahls Tode aufgehalten, an. 1730 den 11. Mart. gestorben. Die mit ihr gezeugten Kinder sind.  
 
1) Maria Anna Carolina, gebohren an. 1696. den 4. Aug. gieng an. 1719 zu München in das Closter S. Clara, und heist ietzo Emanuela Theresia de Corde Iesu.
2.) Carolus Albertus, von welchem hernach.
3) Philippus Mauritius, gebohren an. 1698. wurde an. 1719 zum Bischoff von Münster und Paderborn erwählt, war aber den 14. Mart. vorher gestorben.
4) Ferdinandus Maria, gebohren den 5. Aug. 1699. Er ist Ritter des güldenen Vliesses, Kayserl. General-Feld- Wachtmeister, begleitete seinen Bruder nach Wien, in Ungarn, und auch nach Italien. Seine Gemahlin ist Maria Anna Carolina, Philippi Wilhelmi, Pfaltz-Grafen zu Neuburg, Tochter, mit welcher er sich an. 1719 den 5. Febr. vermählt. Er hat mit ihr an. 1720 Maximilianum Mariam, an. 1722 Clementem Franciscum, an. 1723 Theresiam Emanuelam gezeuget.
5) Clemens Augustus, gebohren an. 1700 den 16. Aug. ward Bischoff zu Münster den 26. Mart. 1719 zu Paderborn den 27. Mart. 1719. Churfürst zu Cölln den 12. Novembr. an. 1723. Bischoff zu Hildesheim d. 8. Febr. 1724. zu Oßnabrügk an. 1728. er that eine Reise nach Italien, und ließ sich an. 1727 von Pabst Benedicto XIII. zu Viterbo zum Ertz-Bischoff weyhen,
6) Joannes Theodorus, gebohren den 3. Sept. 1703. Bischoff zu Regensburg d. 29. Jul. 1719. Coadjutor zu Freysingen d. 19. Nov. 1723. Bischoff zu Freysingen d. 22. Febr. 1727.
 
  Die vier ältesten von diesen Printzen wurden nach Klagenfurt in Kärnthen und an. 1712 nach Grätz gebracht und Standesmäßig erzogen.  
  Carolus Albertus, ietziger Chur-Fürst, ist gebohren an. 1697 d. 6. Aug. zu Brüssel. Nach seines Herrn Vaters Restitution machte ihn der Kayser an. 1715 zum Ritter des goldenen Vließes. Anno 1716 reiste er unter dem Titel eines Graffens von Trausnitz über Venedig nach Rom, wo er bey dem Pabst Audienz hatte, er besah darauf die übrigen Italiänischen Staaten und kam nach seiner Zurückkunfft an. 1717 nach Wien, hernach nach Ungarn und wohnte der Belagerung vor Belgrad, und der Unterschreibung des Passarowitzischen Friedens bey.  
  Anno 1722 reiste er abermahls nach Italien, hielt auch in diesem Jahre das Beylager mit Maria Amalia, Kaysers Josephi anderer Printzeßin, mit welcher er an. 1724. d. 17. Jul. Mariam Antoniam, an. 1725. d. 6. Dec. Theresiam Benedictam, an. 1727. d. 28. Mart. Maximilianum Josephum, und an. 1728. d. 25. Aug. Josephum Ludovicum gezeugt. Anno 1726 folgte er seinem Herrn Vater in der Chur, u. an. 1727 trat er zum Wienerischen Tractat. Europ. Fama St. 295. …
  Der Chur-Fürst von Bayern hat im Chur-Collegio seinen Sitz nach Böhmen, welchen Platz ehemahls Pfaltz gehabt, aber in Westphälischen Frieden denselben dem Chur-Fürsten von Bayern geben müssen. Im Fürstlichen Rathe sucht der Bayrische Chur-Fürst als Hertzog von Bayern die oberste Stelle, welche ihm aber weder Sachsen noch Pfaltz einräumen,  
  {Sp. 809|S. 420}  
  daher Hertzog George von Bayern den Erb-Marschall von Pappenheim zum Duell herausforderte, als derselbe Hertzog Albrechten von Sachsen über ihn gesetzt hatte. Den Reichs-Abschied zu Worms an. 1521 unterschrieb Hertzog Friedrich von Bayern, und Hertzog von Sachsen, mit der Protestation, daß es ihren Häusern nicht nachtheilig seyn sollte.  
  Nach der Zeit haben die Bayrischen Hertzoge mit denen Pfaltz-Graffen am Rhein und Hertzogen zu Sachsen auff denen Reichs-Tägen alternirt, doch allezeit mit Protestation, daß es ihrem Rechte nicht nachtheilig seyn sollte. Ausser dem Reichs-Tage aber haben die Bayerischen Hertzoge weder Churfürsten noch freyen Republiquen weichen wollen, welches man aus der Protestation des Bayrischen Gesandten auff dem Tridentinischen Concilio sehen kan. Bayern ist auch allezeit der Deputirte vom Fürsten-Rath, ausser daß in gewissen Fällen Österreich und Saltzburg solches halben. Londorpius Act. Publ. …
  Wegen Leuchtenberg sitzt Bayern zwischen Savoyen u. Anhalt, daher sich Anhalt beschwerte, als Bamberg solchen Rang zu Anfang dieses Seculi auch bekommen sollte, weil Leopoldus dieses Hauß damit belehnt.  
  Chur-Bayern eximirt auf der Prälaten-Banck die Praelatur Waldsachßen, ingleichen auf der Wetterauischen Grafen-Banck die Graffschafft Haag, auff der Schwäbischen die Herrschafft Mindelheim.  
  Im Bayerischen Creyße führt ein Bayrischer Hertzog und ein Bischoff von Saltzburg das Directorium.  
  Die Einkünffte des Churfürsten sollen sich sehr hoch belauffen, und tragen die Salzwercke allein jährlich auf eine Million aus. Doch es nicht zu läugnen, daß die Geistlichen sonderlich dieses Chur-Fürstenthum zu nutzen wissen, und sonderlich ist Wilhelmus V. gegen die Geistlichen sehr freygebig gewesen.  
  Was die Praetensiones des Hauses Bayern anlangt, so sind darunter zu rechnen die Praetensiones auf Steyermarck, Kärnthen, Crain, Österreich und Dalmatien, welche Länder durch Kayser Fridericum davon abgerissen worden. Daß sie zu Stephani Fibulati Zeiten die Graffschafft Tyrol, ingleichen Holland, Seeland und Hennegau besessen, ist oben erwiesen worden. Was sie auff die Stadt Regensburg und Donawerth vor Ansprüche haben, siehe Regensburg und Donawerth.  
  Auf das Land ob der Ens hat Bayern wegen des Böhmischen Krieges zu Anfang des 30jährigen Krieges eine Praetension, indem es Kayser Ferdinandus III. Chur-Fürst Maximiliano wegen der aufgewendeten Kriegs-Unkosten verschrieb, als aber Österreich, dem Hause Bayern die Ober-Pfaltz und ein Stück der Unter-Pfaltz gab, räumete Bayern dem Hause Österreich, das Land ob der Ens wieder ein, dagegen es von diesem die Versprechung erhielt, daß wenn an die abgetretenen Stücke von dem Chur-Fürstenthum Pfaltz jemand Bayern in Anspruch nehmen wollte, wolle der Kayser Bayern Österreich ob der Ems wieder abtreten. Da nun Bayern das Theil der Unter-Pfaltz nicht behaupten konnte, hat es zwar seinen Regress an Österreich, genommen, aber die Sache niemahls allzuscharff getrieben. Lünigs Reichs-Archiv. P. Spec. Unter-Pfaltz …
  In Bayern sind die Stände zwar Landsässig, aber ehemahls waren sie von solchem Ansehen, daß sie gleichsam das Recht derer Austräge-Richter in ihrer Landes-Herren Streitigkeiten exerciren wollten.
  {Sp. 810}  
   
  deri Theatrum Praetensionum Illustrium
   
  • Europäischer Herold.
  • Imhof. Notitia Proc. Imp. …
  • Lairitzens Palm-Wald …
  • de Ludewig in Germ. principe so wohl; als auch in dem opusculo de jure Sacrorum principum imperii ante paces religionis …
  und ist sonderlich ausgeführet, daß die Bayrische Stiffter alle Landsäßig gewesen, und die Kirchensachen auf dem Landtag ausgemachet worden.  
     

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Stand: 9. Oktober 2022 © Hans-Walter Pries